Letztendlich zahlen wir ehrlichen Kunden solche Mißbrauchsfälle mit. Das gesetzliche Widerrufsrecht schützt den Verbraucher nicht nur effektiv, es eröffnet leider gleichzeitig eine gut zu mißbrauchende Möglichkeit.
Ich habe im privaten Bekanntenkreis und auch sonst schon öfter mitbekommen, dass man sich teilweise Waren für eine bestimmte Gelegenheit (zur kurzfristigen Nutzung !) bestellt und von Anfang an vor hat, die Ware danach zurückgehen zu lassen. Regelmäßig bekomme ich auch mit, wie äußerst großzügig von der damit verbundenen Testmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, teilweise werden gleichzeitig mehrere verschiedene Artikel bestellt, wobei von Anfang an klar ist, dass allenfalls einer davon behalten wird. Davon liest man auch ständig in diversen Foren, wenn es um Kaufempfehlungen oder -erfahrungen geht.
Dass ein Händler, der ab einem Bestellwert von 40 EUR auch noch auf allen Versandkosten sitzen bleibt, dann irgendwann die Reißleine ziehen muss leuchtet ein. Dass man hier den Verbraucher und Mißbraucher vorwarnen muss, halte ich für unnötig und auch nicht aus Verhältnismäßigkeitsgründen erforderlich. Der entsprechende Verbraucher weiß selbst am allerbesten, ob und wieviele Waren er zurücksendet. Wenn die Rücksendung nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall ist, ist er sich auch über alle Umstände bereits selbst im Klaren, die den Vorwurf des Mißbrauchs des gesetzlichen Widerrufsrechts begründen. Dass ein Händler mit so jemandem keine Geschäfte mehr machen will braucht man meines Erachtens dann auch nicht extra anzukündigen.
Ich würde es als Händler ganz genau gleich machen und kann dieses Vorgehen von Amazon nur begrüßen.