rivalxstorm schrieb:
ich weiß was du meinst, allerdings werden z.B. alle Beamten dann auch von der Bank gleich behandelt bzw je nach Gehaltsstufe
haben beide die gleiche Position, gleiche Gehaltsstufe und es gibt nichts gegen beide einzuwenden, was nichts mit dem Vertrag zutun hat , z.B. "du bist 10kg schwerer, du kriegst weniger Zinsen" dann geht das auch nicht^^
Wenn endlich mal der Irrtum aufgeklärt wird, dass die Privatautonomie bedeutet, dass sich jeder aussuchen kann, mit wem und zu welchen Konditionen ein Vertrag geschlossen wird. Natürlich bekommen Beamten niedrigere Zinsen. Und solche mit hohem Einkommen noch niedrigere (siehe unseren letzten Bundespräsidenten). Warum ? Weil man bei Beamten, und noch mehr bei gut verdienenden Beamten sicher sein kann, dass sie diesen Sold auch noch in 20 Jahren verdienen und die Pensionshöhe kann man auch gleich ausrechnen. Abhängig Beschäftigte können gekündigt werden, der Arbeitgeber kann insolvent werden undundund. Es gibt keinen Anspruch gegen Amazon, dass Verträge mit einem abgeschlossen werden. Es gibt genügend andere Anbieter für alle Waren (außer Kindle Fire vielleicht). Wir leben nicht im Sozialismus, bekommt alles in den Popo geschoben, wird versorgt und kann sich daneben benehmen. Wer sich daneben benimmt, wird nicht mehr beliefert.
Und so ist es eben mit den Missbrauchern von Rückgaberechten. Wer 6 CPUs bestellt und davon 5 getestet (sieht man) zurückschickt, der handelt treuwidrig. Treu und Glauben ist meist ein stumpfes Schwert, aber das ist offenkundiger Missbrauch. Dass man "nur" das Konto gesperrt bekommt, sprich ein Online-Versandhändler keine Verträge mehr mit einem abschliessen will, ist da noch das mindeste und normalste. Ich persönlich würde den Kaufpreis nicht erstatten und die 5 gebrauchten CPUs zurückschicken (hab ich oben schon mal gesagt). Das Widerrufsrecht dient als Ausgleich dafür, dass man im Internet bequem dazu verführt wird, etwas zu kaufen, was man im Laden nicht kaufen würde. Im Laden kann man es nämlich grundsätzlich nicht zurückgeben. Einen Amazon-Laden mit 30tägigem Rückgaberecht gibt es meines Wissens auch nicht. Wer aber gleich 6 mal denselben Artikel bestellt, alle benutzt und dann 5 zurückschickt, der braucht nicht geschützt zu werden. Der weiß ganz genau was er will. Wenn ich bei Vertragsabschluss schon weiß, dass ich den Vertrag letztendlich nicht schliessen will, dem Verkäufer aber einen Schaden zufüge, weil die Sache gebraucht werden wird und im Wert abnimmt, der bewegt sich auf sehr dünnem Eis, was den Vorwurf des Betruges angeht. Habs nicht nachgeschaut, ist aber sicher noch nicht höchstrichterlich geklärt und auch interessant, weil man ja von einem gesetzlich vorgegebenen Recht Gebrauch macht (FAG), das man allerdings verwirkt hat bei so einem Vorgang.
Trotzdem wüsste ich nicht, woran der Betrugsvorwurf scheitern soll, wenn man 6 mal den gleichen Artikel kauft und 5 benutzt zurückschickt. Der Nachweis wird schwierig, Schutzbehauptungen liegen nahe, aber bei 6 bestellten Artikeln sieht es nun doch eher schlecht aus. "5 Nachbarn für die ich mitbestellt habe sind abgesprungen" erklärt auch nicht, warum alle benutzt sind. Ich habe 6 Rechner wird spätestens bei einer Hausdurchsuchung widerlegt, die man ermittlungstaktisch direkt nach Eingang einer Anzeige machen sollte. Bei 5 hochwertigen Prozessoren ist das auch nicht unverhältnismäßig. Es gibt kein Recht, andere zu schädigen. Auch nicht durch das FAG. Die Frage ist nur, ob es justiziabel ist bzw ab wann.