News Amazon sperrt Konten mit unüblichem Rücksendeaufkommen

Fatty schrieb:
Der Witz kommt erst, ich habe die Seriennummer notiert, am nächsten tag kam meine Ersatzkamera und siehe: Es war dieselbe ... anhand der Seriennummer erkennbar und das obwohl ich Amazon über die Mängel informiert hatte. Hat einfach keinen interessiert.

Auf Grund der gängigen Versandlaufzeiten bezweifel ich das Ganze mal ganz stark.
 
@Fatty

Und was soll das nun sagen? Erzähl doch mal weiter, wurde die Kamera repariert? Wenn ja super, wenn nein erneut einschicken.

Damit muss man halt leben wenn man über das Internet Kauft um 50 € zu sparen, statt in ein Fotoladen zu gehen.
 
das spiel mit der retoure ist ein riesen problem für die händler, weil dadurch eine b-ware entsteht. Diese b-ware lässt sich meist nur noch intern, oder deutlich unter preis verkaufen (schadensminimierung).
Geht man davon aus und nimmt die wegwerfgesellschaft hinzu, dann fällt die diskrepanz sofort auf. Wie soll ein händler die verluste egalisieren, wenn immer mehr auf den trichter verfallen. Denn es geht ja so gut.
Amazon macht es in meinen augen richtig. Sperren und gut. Wobei ich eine mahnung auch für angebracht hielte.
 
Klikidiklik schrieb:
Auf Grund der gängigen Versandlaufzeiten bezweifel ich das Ganze mal ganz stark.

Wohnort: Freising / Abgabe in Packstation
Amazon Versandzentrum: Aschheim / Auslieferung Packstation

Sind 34km und hat mich selbst überrascht.
Ergänzung ()

Cool Master schrieb:
@Fatty

Und was soll das nun sagen? Erzähl doch mal weiter, wurde die Kamera repariert? Wenn ja super, wenn nein erneut einschicken.

Damit muss man halt leben wenn man über das Internet Kauft um 50 € zu sparen, statt in ein Fotoladen zu gehen.

Die Kamera habe ich gegen Gelderstattung zurückgeschickt und genau deinen Vorschalg eingehalten.... zum Fachhändler gegangen :)
 
Cool Master schrieb:
Na ja ohne nun gegen Acer wettern zu wollen aber:

Man bekommt was man zahlt. Und das ist bei Acer in beiden fällen Wenig ;) Sprich der RUf von Acer ist nicht super

Mir ist klar dass die Meinungen auseinandergehen was den Ruf von manchen Firman angeht, auch wenn ich Meinungen wie von Klikikikirgendwas für ein bisschen Fanboy-artig halte.
Wie auch immer der Ruf einer Firma ist, bei einem Gerät um 550 € (billiges Gerät?) ist zu erwarten, dass rudimentäre Funktionen vorhanden sind. Leertaste zum Beispiel. Das ist nichts was unter "man muss Abstriche machen" fällt.

Noch etwas dazu:

Shar schrieb:
Nein, dafür ist das FAG eben nicht da.
In deinem Fall greift die Gewährleistung.
Wenn du allerdings scheinbar die defekten Geräte über bzw. im Rahmen des FAG wieder zurück geschickt hast, kann ich nur den Kopf schütteln. Dann bleiben die defekten Geräte im Umlauf und dem nächsten passiert wieder das gleiche wie dir.

Du hast eine sehr großzügige (und etwas präpotente) Sichtweise.
Beim Kauf eines Neugerätes hat nicht jeder so wie ofensichtlich du, Lust, es erstmal zur Reparatur einzuschicken und 10 bis 14 Werktage abzuwarten, um dann ein repariertes Gerät zurückzuerhalten.
Das ist aber auch gar nicht der Punkt dabei.
Wenn so ein Gerät zurückgeschickt wird sollte man NICHT davon ausgehen müssen, dass es im Umlauf bleibt. Deswegen wird man doch gefragt was der Rücksendegrund ist und der Händler hat entsprechend zu handen. Das bedeutet, das Gerät nicht wissentlich dem nächten zu schicken sondern zu Acer, wo es auch hingehört um diesen Fehler zu beseitigen.
 
Mann würde ja gar nicht erst so viele Defekte oder ausgepackte Geräte bekommen wenn es nicht diese Sammeltester geben würde. Würde jeder (nach meiner ansicht) rechtens handeln (sowohl der Kunde als auch der Händler) dann hätten beide ein besseres Leben.

Kunde 1 kauft 6 CPU's - 5 zurück (wohlmöglich sogar heil, aber packt es trotzdem mit der Einstellung ein, geht zurück ist nicht meins)
Kunde 2 kauft 1 CPU als Neu aber gebrauchten von Kunde 1 bekommen. Geht also zurück. (Kratzer und wohlmöglich Schäden durch ständigen ein und auspacken vom 1 Kunden und Amazon mit der Einstellung, ist nicht meins geht eh zurück. Dann braucht man auch nicht so auf zu passen.
Kunde 3 Kauft als gebrauchte deklarierte CPU. Bekommt jetzt die von Kunden 2. Ist mitlerweile Defekt und keiner war's gewesen.

Kunde 1 wird aber selber mal unter seiner Mentalität leiden müssen wenn es noch mehr Leute wie Ihn gibt da er dann 6 Defekte Gebrauchte CPU's bekommt. Am besten immer und immer wieder bis er sich in den Laden bewegt und den teuersten Kaufen muss den es gibt :D

Wenn es Kunde 1 nicht geben würde wäre die Welt um einiges angenehmer. Denn Kunde 1 wird sicherlich auch in anderen Bereichen die Grenzen des Rechtlichen ausnutzen und es auch noch für gut heissen. Gebrauchte Artikel wird es für Sparer trotzdem noch genug geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wird mal Zeit, dass sich die Lobby für ein anderes "Fernabsatzgesetz" einsetzt. Einfach die Frist auf 7 Tage verkürzen und eine Wertminderung von min. 10 % als Pflicht machen. Auf Kulanz kann dieser Anteil gekürzt werden.

Es sollte auch bei IT-Artikeln ein Chip oder vergleichbar verbaut werden, welcher ein Übertakten vermerkt. Dazu eine entsprechende Prüfstation ala CPU drauf und das System sagt "Ja Übertaktet" oder "nein alles ok". Bei CPUs und GPUs einfach im DIE einbauen. Tja das werden dann solche Schmarotzer nur einmal machen, denn dann haben die x CPUs rumliegen welche übertaktet wurden und bei einem Weiterverkauf MUSS dies angegeben werden, da der Verkäufer sonst einen Mangel unterschlägt und das wird teuer...

An alle die rumheulen und Angst haben das Ihnen das auch passiert:
Wenn ihr schon Angst habt, dann trifft es euch zurecht.

Wenn man als Kunde zu blöd oder zu faul ist, sich vorher über das Produkt zu informieren, ist man halt selber Schuld.

Solche Kunden mittels "Blacklist" auch mit anderen Händlern zu teilen ist in Deutschland ja LEIDER nicht erlaubt.

Amazon sperrt euch nicht das KONTO sondern verhindert nur, dass ihr NEUE Bestellungen aufgeben könnt. Euer Kindle usw. funktioniert doch noch und ihr habt weiterhin die volle Gewährleistung auf die gekauften Produkte.

Ein neues Kundenkonto zu erstellen, wie "Nexus_" hier vorgeschlagen hat, kann auch ganz übel enden. Ihr habt von Amazon ein "Hausverbot" bekommen. Was meint ihr wohl, was MM machen würde, wenn ihr dort Hausverbot habt und dann einfach verkleidet reingeht?
 
Finde ich vollkommen in Ordnung.
Wer so dreist ist, und 20 CPUs bestellt, um dann 19 von ihnen wieder zurueckzuschicken, der hats verdient 10 Jahre nicht mehr bei Amazon bestellen zu duerfn!

Amazon ist ein Laden wie jeder andere, und darf Hausverbot verteilen!
 
Q-Marine schrieb:
Wie auch immer der Ruf einer Firma ist, bei einem Gerät um 550 € (billiges Gerät?) ist zu erwarten, dass rudimentäre Funktionen vorhanden sind. Leertaste zum Beispiel. Das ist nichts was unter "man muss Abstriche machen" fällt.

Ganz klar! Stimme ich dir zu. Aber ja 550 € sind noch eher im unteren Segment. Ich mein Rechen mal ein vergleichbaren PC zusammen und setzt noch eine Premium Beitrag für die Mobile Hardware drauf. Also 550 € für:

Display
CPU
RAM
HDD
Mainboard
Tastatur
Touchpad

Da kommt man mit 550 € nicht wirklich weit. Klar wie du schon sagst die Leertaste muss gehen keine Frage aber man darf keine Wunder erwarten. Ein Guter Laptop beginnt ab ~ 1000 € Will man wirklich gute sollte man sich die Lenovo Thinkpads (früher IBM) anschauen.

Aber das driftet zu stark ins OT ab :)

Edit:

@Ulukay

muste gerade gut lachen ;)

Hausverbot besagt nur das du das Gelände/Betrieb nicht betreten darfst ;) Ein Kaufvertrag ist aber immer eine Vereinbarung zweier Partein ergo kann Amazon sagen: Nein und das wars :)
 
Kreisverkehr schrieb:
Würden die Händler endlich mal Wertminderung bei den schwarzen Schafen verlangen
Und solche Forderungen muss man belegen, anfechtbar sind sie alle mal. Für mich stellt das alleinige Öffnen einer Verpackung eine Wertminderung dar, aber ich wiederhole für dich gerne den Gesetzestext: "Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist".


Kreisverkehr schrieb:
Bis jetzt haben mir bei Fernseher die Modelle gereicht, aber an sich darf man im Laden Verpackungen öffnen lassen.
Mehr als darum bitten kannst du nicht. So wie du es schreibst, gibt es ein gesetzliches Recht dazu. Das ist Quatsch.

Kreisverkehr schrieb:
Und daheim anschließen und Bild vergleichen würde ich als ebenbürtig zum Testen im Laden sehen, wo ich auch rumspielen kann.
Ne, daheim kann ich schauen, ob es optisch zu meinen anderen Geräten passt, ob mein Schrank groß genug ist... ob die Helligkeit in meiner Umgebung reicht, ob die Oberfläche zu spiegelnd für den Raum ist, und und und...

Kreisverkehr schrieb:
Auch kannst du dir ansehen, wie die Anschlüsse erreichbar sind und kannst das mit daheim abgleichen.
Gut, das kann man eigentlich schon auf Produktfotos... wie gesagt: Vorher informieren... gilt auch für andere Dinge wie Ausmaße und Optik...

Kreisverkehr schrieb:
Wenn ich 50 Testseiten drucke, ok. Mal farbig, mal nicht, Einstellungen vornehme, weil es auf Anhieb nicht geht, dann ist das was anderes, als wenn ich 100 Seiten oder mehr verbrate.
Wo fängt die Grenze an? Und was sagst du, wenn du dann einen Laser-Drucker geschickt bekommst, wo der Toner schon benutzt wurde?

@Shar: Es gibt auch Händler, die bei der Rücksendung die Möglichkeit bieten, Angaben zum Grund zu machen (nicht verpflichtend selbstverständlich). Ich habe auch eine Grafikkarte als Defekt zurückgegeben, und bin vom Kauf zurückgetreten gleichzeitig und habe ein anderes Modell bei dem Händler bestellt, und mir wurde dann auch nur die Differenz per Nachnahme berechnet...

@Cool Master: http://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Hausverbot
 
Wenn ich Händler wäre, würde ich solche Leute, die sich (fiktives Beispiel) 7 Kopfhörer bestellen, den behalten, der sich "am Besten" anhört und den Rest (mit dem Wissen, dass er mindestens 6 zurückgehen lässt) zurückschickt, entweder von weiteren Käufen ganz ausschliessen, oder solche Massenbestellungen von ein und demselben Artikel erst gar nicht zulassen.

Oder wie oft wurden schon mehrere Grafikkarten/CPUs gleichzeitig bestellt und die zurückgehen gelassen, die sich nicht "ordentlich übertakten" liessen. Oder es werden hochwertige Kameras gekauft, die nach dem Urlaub zurückgeschickt werden. Oder es wird sich das neuste Smartphone bestellt, ein paar Wochen ausgiebig getestet und wenn es geht noch ein Review in irgendeinem Forum/Blog verfasst und das Gerät wird dann grundsätzlich zurückgeschickt.

Beispiele gibt es unendlich und ich finde es korrekt, dass der Händler, wenn er sich das eine Weile mit angesehen hat entweder einen saftigen Wertersatz geltend macht oder den Käufer in Zukunft ganz ausschliesst. Die Retourenware kann nicht mehr als neu verkauft werden und mir wäre es als Händler lieber, wenn dieser Kunde, der mehr (nach einem Monat testen selbstverständlich) zurückschickt als er behält, er lieber zur Konkurrenz kaufen gehen soll, denn dann habe ich weniger Kosten durch ihn.

Ich finde solch ein Verhalten sehr unsozial und es kann nicht sein, dass sämtliche Kunden diesen Wahn mitzahlen dürfen und das müssen sie, denn kein Versandhändler hat was zu verschenken.
Kunden, die vorsätzlich so handeln und solche Praktiken übertreiben, die haben es eben nicht anders verdient. Ziehen sämtliche Versandhändler nach, dann spricht es sich hoffentlich rum und solche Praktiken werden dadurch etwas eingedämmt.

Wenn ich dann höre/lese, dass man als Onlinehändler eben damit klarkommen muss oder eben besser keinen Shop aufmacht, dann fällt mir auch nichts mehr ein. Sollten die Shops tatsächlich schliessen oder es würde erst gar keine geben, dann müssten die Leute -ob sie wollen oder nicht- eben wieder in den Laden rennen. Das wäre für den Einzelhandel wohl sowieso besser.
Bequemlichkeit hin oder her, aber man sollte es wirklich nicht übertreiben.
 
MichiSauer schrieb:
das spiel mit der retoure ist ein riesen problem für die händler, weil dadurch eine b-ware entsteht. Diese b-ware lässt sich meist nur noch intern, oder deutlich unter preis verkaufen (schadensminimierung).
Geht man davon aus und nimmt die wegwerfgesellschaft hinzu, dann fällt die diskrepanz sofort auf. Wie soll ein händler die verluste egalisieren, wenn immer mehr auf den trichter verfallen. Denn es geht ja so gut.
Amazon macht es in meinen augen richtig. Sperren und gut. Wobei ich eine mahnung auch für angebracht hielte.

Ich hab z.b. nie etwas außer B-Ware gekauft um genau so etwas zu vermeiden wenn ich es mal zurückschicken muss.
Das Amazon die kontrollen bei dem Zustand der Ware verbessern steht dabei außer Frage.
In einem anderen Forum vor einem halben Jahr wurde mal statt einer GTX Titan wie bestellt, eine komplett andere Karte geliefert im Karton der GTX Titan.

Und daran erkennt man das die sich nicht wirklich die Zeit nehmen die Ware auch zu überprüfen.
Zumindest vom Äußerlichen her sollte man das innerhalb von 30sek hinbekommen was drauf steht..
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus.

Tidus2007 schrieb:
Wenn ich ein Gerät kaufe und es am ersten Tag schon so eine Macke hat fackel ich auch nicht lange und tausche um.

Kannst du doch über die Gewährleistung. Meine Aussage widerspricht deinem Wunsch doch überhaupt nicht.

Wenn du, so wie auch Q-Marine nicht über das Gewährleistungsrecht informiert seit, so Gewährleistungs- (auch Magelhaftung genannt) und Fernabsatzgesetz durcheinander schmeißt, kann ich nix für.


Q-Marine schrieb:
Du hast eine sehr großzügige (und etwas präpotente) Sichtweise.
Beim Kauf eines Neugerätes hat nicht jeder so wie ofensichtlich du, Lust, es erstmal zur Reparatur einzuschicken und 10 bis 14 Werktage abzuwarten, um dann ein repariertes Gerät zurückzuerhalten.

Mh, großzügig (und damit unpräzise) würde ich eher deine Sichtweise betrachten.
Zu deinem Inhalt der Klammer. Es gibt keinen Grund, sich provoziert zu fühlen. Nur weil dir meine Meinung augenscheinlich nicht passt, ist sie deswegen noch lange nicht präpotent, wenngleich hin und wieder die gegenläufige Meinung zur eigenen also solche empfunden wird.

Zum Kern. Ich hatte schon den einen oder anderen Fall, bei dem ich ein defekten Artikel bekam. Ich weiß nicht, was du in dem Fall zuvor gemacht hast, ich bekam je nach Wahl ein Ersatzgerät oder das Geld zurück und zwar im Rahmen der Gewährleistung.

Eine Rücksendung im Rahmen des FAG beinhaltet als Rücksendegrund ein Nichtgefallen der Ware. Würde das FAG eine Rücksendung aus Gründen eines Mangels beinhalten, wäre das FAG sinnlos, weil bereits über das Gewährleistungsrecht abgedeckt.
Und da das Gewährleitungsrecht eine Rückgabe wegen nichtgefallen nicht beinhaltet, gibt es für diesen Fall eben ein anderes Gesetz bzw. Regelung, das FAG.

Wenn so ein Gerät zurückgeschickt wird sollte man NICHT davon ausgehen müssen, dass es im Umlauf bleibt.

Wenn du es als defekt und damit doch im Rahmen der Gewährleistung zurück geschickt hast, passt es doch.


Grüße ~Shar~
 
MezzoX schrieb:
Ich arbeite selbst in einer Firma, die einen Online Shop betreibt und es ist schon seltsam wenn Kunden vor dem Wochenende z.B. einen Beamer oder TV bestellen und ihn dann Montags zurück schicken. Da weiss man sofort, der hat den wohl für nen gemütlichen Abend gebraucht und dann einfach vom 14-Tägigen Rückgaberecht gebrauch gemacht. Macht alles ne riesen Arbeit (testen, wieder ordentlich verpacken etc.) und verursacht auf dauer auch enorm hohe kosten, da die gebrauchte Ware ja einen Wertverlust erleidet und meistens schwer wieder zu verkaufen ist.

Dann frag ich mich, wieso nur 2 Tage? Er hätte auch zwei Wochenenden das Teil behalten können (10 Tage).
Außerdem hat der Kunde auch arbeit, da er auspacken muss, das Teil installieren und später wieder abbauen, verpacken und zur Post bringen. Ich schätze einfach mal, das er das Teil am Wochenende testen wollte (da er da viel Zeit hat) und ihm hats nicht gefallen und dann zurückgeschickt (die Versandkosten muss er ja selbst zahlen).
 
@Shar
Der Grund für die Rückgabe ist beim Fernabsatz (leider) egal, insofern kann auch "Defekt" ein Grund sein. Für mich ist das sehr wohl ein Argument, um vom Kauf zurückzutreten. Die meisten Käufe tätige ich schließlich nicht auf Vorrat, sondern aufgrund von Bedarf. Meiner Erfahrung zeigt mir, dass die Einforderung von Gewährleistungsansprüchen durchaus 3 Wochen und länger gehen kann.

Es gebietet allerdings der Fairness, den Händler über den Defekt zu informieren. Einige Händler bieten dazu auch Formulare an.

Nicht jeder Händler tauscht ein defektes Gerät direkt um.

Shar schrieb:
Eine Rücksendung im Rahmen des FAG beinhaltet als Rücksendegrund ein Nichtgefallen der Ware
Falsch. Der Grund ist gänzlich irrelevant. Ich habe ein intaktes Produkt schon mal zurückgeschickt, weil mir das Exemplar nicht gefiel - es war nicht mehr neu. Aber es war in Ordnung. Es war nicht das Produkt an sich, was mir nicht gefiel und ich habe es mir neu kauft. Wenn man ein defektes Exemplar geliefert bekommt, dann gefällt einem dieses Exemplar auch nicht... ich finde sogar, dass man hier von Nicht-Gefallen reden kann... auch wenn es wie gesagt rein rechtlich sowas von scheiss egal ist, warum man etwas zurück schickt.

Dass bei einem Defekt ein Händler idealerweise so handelt, wie du es aus deiner Erfahrung schreibst, da stimme ich dir zu. Machen aber definitiv nicht alle.

Ich finde im Gesetzestext leider nicht einmal das Wort "gefallen" oder ähnliche mit Emotionen behaftete Wörter, die subjektive Dinge ausdrücken... lediglich: "Der Widerruf muss keine Begründung enthalten" http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

@Teiby: Verandkosten muss der Kunde nicht tragen in dem Fall... oder glaubst du, der Beamer kostet weniger als 40 Euro? oO
 
Zuletzt bearbeitet:
Shar schrieb:
Eine Rücksendung im Rahmen des FAG beinhaltet als Rücksendegrund ein Nichtgefallen der Ware.

Wenn du es als defekt und damit doch im Rahmen der Gewährleistung zurück geschickt hast, passt es doch.

Hey,

das FAG beinhaltet keinen Grund. Damit ist auch ein Rücksenden wegen Defekt durchaus legitim. Nicht alle Händler halten es so liberal und schicken dir gleich ein neues Gerät zu. Manche wollen das auch erst prüfen und schicken es zum Hersteller. Dann kannst du halt doch lange warten. Da erscheint mir aus Sicht des Kunden stressfreier zu sein es gleich über das FAG zurück zu senden mit dem Grund "Defekt".
 
1668mib schrieb:
Wo fängt die Grenze an? Und was sagst du, wenn du dann einen Laser-Drucker geschickt bekommst, wo der Toner schon benutzt wurde?
Die frage kann sich jeder selbst beantworten. Wenn Ihr ein > 300Eur Laser Drucker kauft. Wie darf der Aussehen und benutz sein damit Ihr das zuvor als "Neu" angepriesene Gerät auch für das ansehen würdet und Euch nicht beschissen fühlt?




Beim Auto reicht schon alleine das zulassen das er anschliessend nicht mehr für den vollen Preis verkauft werden kann obwohl es dadurch nicht zerkratzt wird oder der Motor Schaden nimmt oder sich sonst was an der Neuwertigkeit ändert. Für die Wertminderung kann man sich gleich 6 Rechner kaufen um nur die CPU's aus zu bauen und den Rest weg schmeissen.
 
_Systemfehler_ schrieb:
Wenn ich Händler wäre, würde ich solche Leute, die sich (fiktives Beispiel) 7 Kopfhörer bestellen, den behalten, der sich "am Besten" anhört und den Rest (mit dem Wissen, dass er mindestens 6 zurückgehen lässt) zurückschickt, entweder von weiteren Käufen ganz ausschliessen, oder solche Massenbestellungen von ein und demselben Artikel erst gar nicht zulassen.



Das habe ich letztens exakt so gemacht. Habe mir 8 verschiedene schicken lassen. Jeweils mit verschiedenen Impedanz.
Mit dem Unterschied, dass ich den Händler darauf Aufmerksam gemacht habe, was ich vorhabe und, dass mir ruhig bereits " Gebrauchte " zugeschickt werden sollen und ich dann den behalte der mit zusagt und für den Rückversand selbst aufkomme.

Der Händler kam mir soweit entgegen, dass ich mir entweder eine 2 Jährige verlängerte Garantie oder 1x Satz Kopfhörerpolster aus Leder samt Bügelpolster aussuchen konnte.

Wenn man so Fair ist, kommen extrem viele Händler einem großzügig entgegen schon oft erlebt.

Naja, bei Kopfhörern die im 4 Stelligen Bereich sind, ist natürlich auch eine ganz andere Zielgruppe aber ich verstehe nicht, wie man ein Gesetz was den Verbrauchen schützen soll, auch noch soweit ausgenutzt wird, dass solche Gesetze wieder gekippt werden....
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kenneth: Bei der Grenze ging mir hier um die Seitenzahlen... warum ist 50 ok aber 100 nicht...
Und einen Drucker wird man kaum benutzten, ohne die Toner/Tintenpatronen/... auszupacken... mit dem "neu"-Zustand war es das dann...
 
Servus.

1668mib schrieb:
@Shar
Der Grund für die Rückgabe ist beim Fernabsatz (leider) egal, insofern kann auch "Defekt" ein Grund sein.
M.E. greift im Falle eines Defekts das Gewährleistungsrecht, denn dies regelt eben exakt diesen Umstand (Der Händler hat dir defekte Ware zukommen lassen), womit das FAG "wegfällt" weil es ein "spezielleres" Gesetzt zum Tragen kommt.


Beispiel: Wenn du jemanden tötest im Sinne des Mordes, wirst du auch nicht wegen Körperverletztung mit Todesfolge angeklagt sondern wegen Mordes - eben weil es für diesen Umstand ein spezielleres Gesetz gibt.


Nicht jeder Händler tauscht ein defektes Gerät direkt um.
Hier ist eben der Knackpunkt, was viele nicht wissen.
1. Im Falle eines Defekts ist IMMER der Händler dein Ansprechpartner, nicht der Hersteller.
2. Der Hersteller wird erst involviert, wenn es um die freiwillige Leistung im Rahmen der Herstellergarantie geht.
3. Der Käufer hat erst einmal grundlegend - von gesetztwegen - die Wahl, wie bei einem Defekt die Nacherfüllung aussieht, NICHT der Verkäufer.
4. Nacherfüllung sieht die folgenden Punkte vor: Wandlung (Geld&Ware zurück), Nachbesserung (reparieren) oder Ersatz (Tausch: defekte Ware gegen funktionierende)
5. Nur in wenigen Ausnahmenfällen obliegt dem Käufer nicht die Wahl und zwar, wenn die Wahl des Käufers für den Verkäufer einen unangemessen hohen Aufwand bedeutet. Beispiel: Du willst Ersatz, aber das Podukt gibt es neu nicht mehr (hatte ich auch schon). Du willst Ersatz, aber eine Ersatzlieferung bedeutet für den Händler eine untragbare Belastung (hier zählen Waren, um die wir hier reden nicht. Beispiel wäre, der Verkäufer hätte dir ein "defektes" Haus hingestellt und du forderst nun eine Ersatzlieferung - ich hoffe, man versteht die Verhältnismässigkeit).


Der Grund ist gänzlich irrelevant. Ich habe ein intaktes Produkt schon mal zurückgeschickt, weil mir das Exemplar nicht gefiel - es war nicht mehr neu. Aber es war in Ordnung. Es war nicht das Produkt an sich, was mir nicht gefiel und ich habe es mir neu kauft.

Hier greift auch wieder eine andere Rechtslage. Der Verkäufer hat dir eine Produkteigenschaft zugesichert (neu), das erhaltene Produkt war aber nicht neu. Damit hast du gemäß Vertragsrecht Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung. Hat m.E. aus dem gleichen Grund mit dem FAG nichts zu tun, wie im Falle eines Defekts.

Ich finde im Gesetzestext leider nicht einmal das Wort "gefallen" oder ähnliche mit Emotionen behaftete Wörter, die subjektive Dinge ausdrücken... lediglich: "Der Widerruf muss keine Begründung enthalten" http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Das ist korrekt, da hatte ich mich unpräzise ausgedrückt.
Aber genau hier ist der nächste Knackpunkt.
Wenn z.B. Q-Marine die (defekte) Karte einfach so wieder zurück geschickt hätte (ohne Grund, oder "nicht gefallen" o.ä.), käme das FAG zum Tragen. In dem Fall wüsste aber der Händler nicht, daß die Karte defekt ist - das war auch genau der Punkt, den ich zuvor in meiner Kritik an ihn bedacht hatte.


@Maarv:
das FAG beinhaltet keinen Grund. Damit ist auch ein Rücksenden wegen Defekt durchaus legitim.
Aus eben genannten Grund ist das zwar möglich, aber m.M.n. nicht legitim im Sinne, daß die defekte Ware als Rückläufer im Rahmen des FAG wieder in den Umlauf kommt.


Grüße ~Shar~
 
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