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1668mib
Gast
Du selbst betonst, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Ergo verfällt auch nicht das Widerrufsrecht wegen eines Defekts.Shar schrieb:M.E. greift im Falle eines Defekts das Gewährleistungsrecht, denn dies regelt eben exakt diesen Umstand, womit das FAG "wegfällt" weil es ein "spezielleres" Gesetzt zum Tragen kommt.
Beide Gesetze sind unabhängig. Als Käufer hat man die Wahl, wie man vorgehen möchte.
Und mit Mord hat das ganze nichts zu tun. Anderes Beispiel:
Du bestellst einen Kühler. Der Lüfter ist leider defekt. Du merkst aber, dass der Kühlkörper gar nicht auf dein Mainboard passt. Das war im Internet kaum vorher zu recherchieren. Du teilst mit, dass du vom Kauf zurücktreten möchtest und dass das Gerät defekt ist. Der Händler sagt, es ist ein Gewährleistungsanspruch. Nach 3 Wochen hast du den reparierten Kühler. Er passt immer noch nicht. Das Widerrufsrecht ist allerdings schon erloschen...
Für eine geöffnete Verpackung wird mir kaum ein Händler eine Minderung geben... und was bringt eine Ersatzlieferung, wenn das ebenfalls ein Rückläufer sein könnte? Ich habe sogar in einem Fall dem Händler gesagt, dass ich ein anderes Exemplar will oder vom Kauf zurücktrete, er bot nur eine Minderung an, die für mich allerdings nicht in Frage kam... oh, und jetzt? Darf ich dann nicht Widerrufen, oder was? Natürlich darf ich widerrufen. Ohne Angabe von Gründen sogar!Shar schrieb:Hier greift auch wieder eine andere Rechtslage. Der Verkäufer hat dir eine Produkteigenschaft zugesichert (neu), das erhaltene Produkt war aber nicht neu. Damit hast du Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung. Hat m.E. aus dem gleichen Grund mit dem FAG nichts zu tun, wie im Falle eines Defekts.
Dass Rückläufer auf diese Weise unter Umständen ungeprüft wieder in Umlauf kommen, ist unbestritten scheisse. Aber ändert nichts daran, dass es dort legitim ist, sich auf das Widerrufsrecht zu berufen. Vor allem, wenn Händler nicht bereit sind, anders für zeitnahen Austausch zu sorgen. Das liegt aber vielleicht auch an Händlern, die in solchen Situationen keine Kulanz zeigen. Wenn ich weiß, dass bei Reklamation direkt ausgetauscht wird, dann reklamiere ich und trete nicht vom Kauf zurück, da es unkomplizierter abläuft... aber wenn ich weiß, dass eine Reklamation dazu führt, dass ich wochenlang auf mein Produkt warten darf, dann widerrufe ich... allerdings mit Hinweis auf den Defekt.