News Amazon sperrt Konten mit unüblichem Rücksendeaufkommen

Shar schrieb:
M.E. greift im Falle eines Defekts das Gewährleistungsrecht, denn dies regelt eben exakt diesen Umstand, womit das FAG "wegfällt" weil es ein "spezielleres" Gesetzt zum Tragen kommt.
Du selbst betonst, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Ergo verfällt auch nicht das Widerrufsrecht wegen eines Defekts.
Beide Gesetze sind unabhängig. Als Käufer hat man die Wahl, wie man vorgehen möchte.

Und mit Mord hat das ganze nichts zu tun. Anderes Beispiel:
Du bestellst einen Kühler. Der Lüfter ist leider defekt. Du merkst aber, dass der Kühlkörper gar nicht auf dein Mainboard passt. Das war im Internet kaum vorher zu recherchieren. Du teilst mit, dass du vom Kauf zurücktreten möchtest und dass das Gerät defekt ist. Der Händler sagt, es ist ein Gewährleistungsanspruch. Nach 3 Wochen hast du den reparierten Kühler. Er passt immer noch nicht. Das Widerrufsrecht ist allerdings schon erloschen...

Shar schrieb:
Hier greift auch wieder eine andere Rechtslage. Der Verkäufer hat dir eine Produkteigenschaft zugesichert (neu), das erhaltene Produkt war aber nicht neu. Damit hast du Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung. Hat m.E. aus dem gleichen Grund mit dem FAG nichts zu tun, wie im Falle eines Defekts.
Für eine geöffnete Verpackung wird mir kaum ein Händler eine Minderung geben... und was bringt eine Ersatzlieferung, wenn das ebenfalls ein Rückläufer sein könnte? Ich habe sogar in einem Fall dem Händler gesagt, dass ich ein anderes Exemplar will oder vom Kauf zurücktrete, er bot nur eine Minderung an, die für mich allerdings nicht in Frage kam... oh, und jetzt? Darf ich dann nicht Widerrufen, oder was? Natürlich darf ich widerrufen. Ohne Angabe von Gründen sogar!



Dass Rückläufer auf diese Weise unter Umständen ungeprüft wieder in Umlauf kommen, ist unbestritten scheisse. Aber ändert nichts daran, dass es dort legitim ist, sich auf das Widerrufsrecht zu berufen. Vor allem, wenn Händler nicht bereit sind, anders für zeitnahen Austausch zu sorgen. Das liegt aber vielleicht auch an Händlern, die in solchen Situationen keine Kulanz zeigen. Wenn ich weiß, dass bei Reklamation direkt ausgetauscht wird, dann reklamiere ich und trete nicht vom Kauf zurück, da es unkomplizierter abläuft... aber wenn ich weiß, dass eine Reklamation dazu führt, dass ich wochenlang auf mein Produkt warten darf, dann widerrufe ich... allerdings mit Hinweis auf den Defekt.
 
Was cih schon bei hardware BEstellungen erlebt habe ... da werden Blister Packungen angeritzt, um die RAM Module rausnehmen zu können und dann ne Runde OC-Versuche starten. Bei Nichtgefallen einfach wieder zurück durch den Schlitz schieben und zurückschicken. Oder die ganzen OC-CPU Händler in diversen Foren ... echt lächerlich.

Ich finde es trotzdem nicht ok das amazon ohne Vorwarnung sperrt, man sollte sich zumindest noch seine Rechnungsdaten, etc runterladen können.

Kleidung schicke ich jedoch auch oft zurück oder bestelle mir mehrere Größen gleichzeitig, das geht beim online Handel einfach nicht anders.
 
Gummert schrieb:
Das habe ich letztens exakt so gemacht. Habe mir 8 verschiedene schicken lassen. Jeweils mit verschiedenen Impedanz.
Mit dem Unterschied, dass ich den Händler darauf Aufmerksam gemacht habe, was ich vorhabe und, dass mir ruhig bereits " Gebrauchte " zugeschickt werden sollen und ich dann den behalte der mit zusagt und für den Rückversand selbst aufkomme...

Ja dann ist ja alles in Ordnung und da habe ich auch nichts dagegen. Nur sind längst nicht alle so wie du; ganz im Gegenteil und das ist traurig.
 
@Sebl: Kleidung ist ja auch was anderes als Dinge wie Festplatten, Arbeitsspeicher, Prozessoren....
 
Steff456 schrieb:
Jedes Samsung Ultrabook (mal als Beispiel) ist zu 99% Kratzerfrei (testen die ja vorher bevor es in die Verpackng geht) und wenn der Kunde einen Kratzer reinhaut dann soll er das auch bezahlen und die Wertminderung übernehmen.

Amazon packt doch nicht die Samsung Verpackung aus bevor die es versenden? Dann wäre es ja sozusagen schon BWare.
Das Problem ist, wie will man beweisen wer den Kratzer reingehaut hat, Samsung in Asien, DHL auf dem Weg zum Kunden, der Kunde, DHL auf dem Rückweg oder der Amazon Mitarbeiter der das Paket dann entgegennimmt?
 
man muss einfach klar differnzieren zwischen Rücksendung weil Ware Defekt und in der Regel ausgetauscht wird und ausprobieren der Ware, aber auch hier finde ich im Vgl. zum Einzelhandel mehr als großzügig.

Abgesehen davon um was es sich handelt... Kleidung is was anderes als z.B. ein DVD-Player (welchen man in der Regel im Geschäft auch nicht groß testen kann).

Ich finde es aber völlig gerecht wenn jmd. regelmässig auf der Schiene fährt, sich also entweder ständig Sachen bestellt und zurückschickt (TV´s) oder eben großen Mengen ordert und sich das Beste rauspickt... Sie handeln hier voll nach geltendem Recht, das wurde hier auch schon mehrmals gesagt. Niemand wird die Rückgabe verweigert, Neubestellungen sind nicht mehr möglich. Kein Händler ist zum Verkauf verpflichtet bzw. umgekehrt kann sich auch ein Händler seinen Kunden aussuchen! Wenn er nur schlechte Erfahrungen mit einem hat und nur draufzahlt kann man es nur nachvollziehen, dass so jmd. dann ausgeschlossen wird.

Und die "Können doch alle so machen Mentalität ist ganz toll..." ebenso "die haben genug Geld..." klar und wenns jeder so machen würde gäbs bald gar nix mehr weil keiner so doof wäre so eine Schmarotzergesellschaft zu finanzieren. Ein großer Händler wie Amazon kann sich sowas sicher zum Teil leisten, kleine Shops können zusperren wenns nur solche Kunden gibt weil sie am Ende auf "Gebrauchtware" sitzen bleiben die sie aber auch zahlen müssen. Testen ist ok, aber was hier teilweise zurückgeschickt wird ist eine Frechheit!

Und zum Kommentar selbstständige etc. bescheißen quasi eh nur mit Rechnungen und gebens zurück... fast alle Händler schließen Geschäftskunden beim Rückgaberecht aus, denn dieses gilt eben auch nur für Privatpersonen. Wenn was zurückgenommen wird dann meist nur aus Kulanz oder eben im Umtausch weil defekt oder aber es wird was einbehalten (und wenn Ware gebraucht ist kann ichs auch nachvollziehen solange es im Rahmen und fair abläuft).

Wenn ich nen Geschäft hätte und mir ständig gebrauchtes und unvollständies Zeug zurückgehen würde hätte ich auch einen Hals und keinen Bock sowas zu finanzieren... bzw. nochmal einen extra Aufwand zu prüfen ob alles passt - da ist dann so jmd. gleich von vornherein ausschließen leichter.

Allerdings fände ich es auch gut wenns zumindest einen Warnschuss geben würde, also eine Warnung dass man sich auf dünnem Eis bewegt und nicht gleich so sperrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
neo-bahamuth schrieb:
Verstehe ich ja, wenn es an sich die gleichen Sachen in versch. Größen sind. Nicht aber bei einem ganzen Kleiderschrank. Und vllt. haben nur andere Menschen so Probleme, aber mir passt das immer. Wobei ich natürlich sagen muss, dass ich immer bei den Jeans ne 501 und immer in 33/32 trage und Schuhgröße bei den versch. Arten Schuhen auch immer passt.

Wenn man natürlich immer dieselbe Firma trägt dann ist klar dass du solche Probleme nicht hast.
Es soll aber Leute geben die tragen auch gerne mal andere Firmen und dort sind die Größen halt auch
alle anders. Und bei schuhen probiere ich im Laden doch auch 4-5 aus bis ich welche finde die bequem sind,
wieso darf ich die dann zuhause nicht genauso ausprobieren wie im Laden. Natürlich dürfen die dann nicht
draussen getragen sein und müssen so aussehen wie wenn ich sie im Laden anprobiert hätte.
 
@DDD: Selbst bei der selben Firma können die Schnitte und Größen variieren...

Gibt auch Leute, die sich an der Grenze von Größen befinden... weil der menschliche Körper interessiert sich nicht für Angaben wie S, M, L, XL, ...
 
Servus.

1668mib schrieb:
Du selbst betonst, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Ergo verfällt auch nicht das Widerrufsrecht wegen eines Defekts.
Beide Gesetze sind unabhängig. Als Käufer hat man die Wahl, wie man vorgehen möchte.

Ok, anders, vielleicht wird es dann deutlicher:
Wenn du wegen Defekt zurück schickst greift das Gewährleistungsrecht.
Wenn du ohne Grund zurück schickst, greift das FAG.
Wenn du wegen nicht gefallen zurück schickst, greift das FAG.
Wenn du wegen mangelhafter aber zugesicherter Produkteigenschaft zurück schickst, greift das Vertragsrecht.

Daß du im Falle eines Defekts oder mangelhafter aber zugesicherter Produkteigeschaften auch im Rahmen des FAG (z.B. ohne Grund / nicht gefallen) zurück schicken kannst, steht doch außer zweifel.
Nur m.E. entscheidet der Grund der Rücksendung darüber, welches Recht in dem Fall greift.

Anbei macht dies auch folgendes deutlich. Wenn du bei Amazon als Grund der Rücksendung "defekt" anwählst, öffnet sich ein Eingabefeld für die Fehlerbeschreibung, welches du ausfüllen musst, damit es "weiter" geht. Danach bekommst du, je nach Produkt dann die Wahlmöglichkeit, wie ich sie bereits ansprach.
Würde in dem Fall das FAG greifen, würde es weder Fenster für Fehlerbeschreibung geben, noch die Wahlmöglichkeit (Rücksendung im Rahmen des FAG werden immer Gewandelt).


Und mit Mord hat das ganze nichts zu tun.
:rolleyes:
Wo steht, daß das alles was mit Mord zu tun hat. Wo habe ich das bitte geschrieben? -> Bitte den Zusammenhang, mit dem ich es nannte beachten.


Du bestellst einen Kühler. Der Lüfter ist leider defekt. Du merkst aber, dass der Kühlkörper gar nicht auf dein Mainboard passt. [ff.] Er passt immer noch nicht. Das Widerrufsrecht ist allerdings schon erloschen...

Richtig.
Beispiel dient nun wofür?

Für eine geöffnete Verpackung wird mir kaum ein Händler eine Minderung geben... und was bringt eine Ersatzlieferung, wenn das ebenfalls ein Rückläufer sein könnte?

Wenn das Produkt nicht neu ist, er es als neu verkauft hat, hast du die von mir genannten drei Möglichkeiten.
Anbei, du schreibst, der Händler würde kaum eine Minderung geben und im nächsten Absatz schreibst aber genau das - der Händler soll dir eine Minderung angeboten haben.

Und zum Rückläufer. Was es bringt oder nicht, spielt keine Rolle. Die Rechtslage spielt eine Rolle. Wenn du im Rahmen des FAG (Rücksendung ohne Grund, nicht gefallen...) das Produkt zurück schickst und beim gleichen oder anderen Händler das gleiche nochmal bestellst, stehst du exakt vor dem gleichen Problem; dem Risiko, wieder ein Retourläufer zu bekommen.


Ich habe sogar in einem Fall dem Händler gesagt, dass ich ein anderes Exemplar will oder vom Kauf zurücktrete, er bot nur eine Minderung an, die für mich allerdings nicht in Frage kam... oh, und jetzt? Darf ich dann nicht Widerrufen, oder was? Natürlich darf ich widerrufen. Ohne Angabe von Gründen sogar!
Sofern du in der Frist bist, kannst du natürlich im Rahmen des FAG zurück schicken.
Nur weil du zwei Möglichkeiten offen hast, bedeutet es noch lange nicht, daß aus einer Rücksendung wegen Defekt ein FAG-Fall wird und umgekehrt, wie auch am Anfang dieses Beitrags beschrieben.

Der Unterschied ist, um es nochmal zu sagen:

wenn xyz eine defekte Ware zurück schickt, ohne Grund oder wegen nicht gefallen, also im Rahmen des FAG, dann kommt die Ware wieder als "intakt" in den Handel, weil der Händler von einem Defekt nichts weiß. Und das betrachte ich persönlich auch als inakzeptabel.

wenn xyz die defekte Ware aber genau aus diesem Grund zurück schickt, also als defekt, dann greift das Gewährleistungsrecht (und eben nicht das FAG) und in dem Fall hast DU als Kunde die Wahlmöglichkeit, die ich bereits nannte.
Und in dem Fall weiß der Händler auch, daß das Teil defekt ist und wird es (hoffentlich) nicht wieder wie es ist, in den Umlauf bringen.


Grüße ~Shar~
 
Das Beispiel dient dafür zu zeigen, dass es gute Gründe gibt, warum man Trotz Defekt sein Widerrufsrecht in Anspruch nimmt.

Shar schrieb:
Nur m.E. entscheidet der Grund der Rücksendung darüber, welches Recht in dem Fall greift.
Bei Reklamationen mag der Grund bestimmen, auf welches Recht man sich berufen muss. Aber das Widerrufsrecht gilt immer. Und ob ich das Widerrufsrecht oder andere Ansprüche geltend mache, liegt alleine im Ermessen des Kunden. Wenn das Gesetz da das so nicht wollte, dann würde das im Gesetz stehen. Aber es steht auch nicht: "Bei Defekt erlischt das Widerrufsrecht und stattdessen müssen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden." Oder hab ich den Satz im Gesetzestext überlesen? oO

Und du kannst auch beim Widerrufsrecht schreiben "Das Ding ist kaputt". Dann weiß es der Händler auch. Es gibt auch genug Rücksende-Formulare, wo man das als Grund angeben kann. Zudem kann ich beim Widerrufsrecht sofort handeln und zurückschicken und muss nicht hoffen, dass der Händler meinem Wunsch, das Produkt sofort auszutauschen, nachkommt. Ich erwarte auch nicht, dass ein Händler eingeschickte Waren "blind" tauscht, also ohne den Zustand zu prüfen...
 
Nexus_ schrieb:
Das selbe bei den Prozzis, warum 3,8Ghz nehmen wenn ich fürs gleiche Geld einen haben kann der bis 4,5Ghz geht beim Hochtakten?

Sag mir nur ein Grund warum?
Und jetzt nicht sowas weil es gegen andere Kunden unfair ist, ihr könnt es ja auch zurück schicken...

weil es asozial ist? Dürfte eigentlich als grund reichen aber ich will dich jetzt damit nicht persönlich angreifen aber vielleicht überdenkst du mal dein handeln

Warum du es gut findest einen drucker zu bestellen, 1200 seiten damit drucken und wieder zurückschicken ist mir auch schleierhaft. Sowas könnte doch schon betrug sein oder?!
Die Problemlösung
Es gehört gesetzlich verboten diese dinge mehr zu testen wie es in einem laden der fall wäre. Das heist ist ein prozessor ausgepackt würde keine pflicht mehr bestehen diesen zurück zu nehmen. Warum schickt man einen ausgepackten prozessor zurück? Klar weil der getestet wurde was da geht oder um zu gucken welche seriennummer der hat weil man einen bestimmten haben möchte. Prozessor passt nicht auf das MB? Tja MM würde den wohl aus kulanz zurück nehmen müssten die aber auch nicht.
Kopfhörer sind da aber so eine sache. Solche werden in läden extra ausgestellt um diese probe zu hören also kann es auch sein das man 3 verschiedene kauft um diese zu testen.
 
lamor200 schrieb:
Sowas könnte doch schon betrug sein oder?!

Nein Betrug ist wenn es keine Gegenleistung gibt. Die wurde aber durch das bezahlen geleistet und es gibt kaum eine Klausel mit Eigentumsvorbehalt bei Privatkunden.

Was es wäre eine Leistungserschleichung --> Wertminderung,
 
@1668mib

Wenn eine Ware defekt ist, dann ist das ja kein Problem.
Bestellt man sich aber -als Fallbeispiel- 7 Kopfhörer, dann kann man schlecht angeben, dass 6 mangelhaft sind. Du weisst, worauf ich hinaus will?

Wenn die Artikel defekt sind, dann soll/kann man die zurückschicken. Es kann aber nicht sein, dass ich mir 5 Smartphones bestelle und die nach einem 30-Tage-Test zurücksende. Darum geht es hier und ich finde es legitim, dass die Händler solche "Kunden" ausschliessen.
Ich muss/darf mir als Händler aussuchen, mit wem ich Geschäfte machen möchte und das soll und muss gewahrt bleiben.
 
genau und die gehört auf jeden Fall konsequent durchgezogen und sollte verstärkt werden.... von mir aus lass ich mir noch eingehen wenn man 10 CPU´s bestellt weil man ne bestimmte Serie will, aber sobald die Packung auf war sehe ich es als "gebraucht" und der Kunde soll für die Wertminderung entsteht definitiv aufkommen.

Und nochmal, es geht nicht um Ware die man wirklich testen muss (Kleidung etc.) oder die man begutachtet und anschließend vollständig und einwandfrei Retour schickt (weil man sie eben vorher nicht begutachten kann) sondern wirklich um gezielt Gesetze zu nutzen um einen persönlichen Vorteil auf Kosten anderer zu haben. Im Laden kann ich mir teilweise Sachen anschauen, aber auch nicht alles aber zurückgenommen wird in der Regel auch nur aus Kulanz, manchmal nur gegen Gutscheine und vorallem nur in gutem Zustand!
 
@_Systemfehler_: IKa warum du das an mich richtest, hab ja nirgends eine Aussage gemacht, die dem widerspricht.
 
Amazon war in der Vergangenheit derartig kulant zu mir (haben einen 9 Monate alten Drucker zurückgenommen, einfach weil ich überhaupt nicht zufrieden war), dass ich mit den Schritt eigentlich nur erklären kann, wenn er absolut nachvollziehbar ist. Das heisst wir sprechen hier von einer Rücksendequote deutlich über 50%.
Generell kann ich die Entscheidung aber nur begrüßen. Teilweise bestellen Leute wirklich nur unter der Absicht des Ausprobierens und schicken dann einen deutlich gebrauchten Artikel kurz vor Fristende wieder zurück. So kann das nicht funktionieren.

Einzige Ausnahme ist für mich Kleidung und Schuhe. Händlern muss klar sein, dass man nicht aufgrund von Bildern und Tabellen nicht entscheiden kann, ob einem ein Kleidungsstück passt oder nicht.
 
@1668mib
Der zweite Absatz war nicht auf Dich gemünzt, das sollte zumindest nicht so erscheinen. Entschuldige bitte meinen faux pas.
 
@Teiby: Danke für den Hinweis, war mir nicht bewusst. Den Wegfall begrüße ich direkt mal. Wobei es natürlich auch ärgerlich sein kann, gerade wenn defekte Ware kommt. Aber dann muss wohl auf Gewährleistung bzw. Kulanz gehofft werden.
 
Wenn mir ein Soforttausch verwährt wird, der mir innerhalb der ersten 6 Monate zusteht. ( 439 BGB ), dann soll sich der Händler nicht wundern, dass ich dann alternativ mein Widerufsrecht nutze.

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Bei dem Tausch wäre es auch ok, dass er mir das Ersatzprodukt schickt sobald er die Rücksendung in der Hand hat.
Aber wer gesetzeswidrig einen kurzfristigen Austausch innerhalb der ersten 6 Monate ablehnt, der soll sich am Ende nicht beschweren wenn man dann einfach wiederuft.

@Demjenigen der Kindlebücher hatte und sie dann bei einer Kontensperre ggf. nicht mehr nutzen könnte.
Ich würde davon ausgehen, dass hier $433 oder §435 BGB greift ( Rechtsmangel ) Diesen Rechtsmangel, dass einen Amazon von der Nutzung ausschließt obwohl man explizit Nutzungsrechte gekauft hat.

Ich als Laie würde davon ausgehen, dass sie dich vom erneuten Kauf ausschließen können, aber sie können dir den Zugriff und Nutzung deiner lizensierten Bücher nicht verwehren.

@Wiederufsrecht
Nach alter Regelung der EU: Hinsendekosten sind vom Verkäufer zu tragen
Nach alter Regelung Deutschlands: Rücksendekosten sind vom Verkäufer zu tragen

Ergebnis: Alle Versandkosten sind vom Verkäufer zu tragen

Nach neuer Regelung der EU: Bleibt gleich
Nach neuer Regelung Deutschlands: Von den Rücksdendekosten wird auf die Hinsendekosten gewechselt.
Die Rücksendekosten muss man alleine tragen.

Ergebnis: Die Versandkosten können nun 50 / 50 aufgeteilt werden, der Verkäufer bleibt nicht auf diesen Kosten sitzen!
 
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