News Amazon sperrt Konten mit unüblichem Rücksendeaufkommen

@DDD es geht auch um "Haushalts überlichen Mengen" so ist ja auch im Supermark wenn ich da vier Wagen voll Butter kaufen :freaky: >Muss ich mit einer Reaktion vom Kassierer/In rechnen :D

Es waren "haushaltsüblichen Anzahl an Retouren" und nicht die Menge in dem Sinne Sorry
Aber es wäre schön eine Feste Zahl mal zu haben und ob es Quartalsabhänig ist mit der Überschreitung

@BlubbsDE
Danke
So müsste es doch bei allen onlineshops sein? obwohl es ja schon Kreditkarten für Minderjährig gibt auf Guthabenbasis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1668mib schrieb:
@p00chie: Genauso ist es ein steiniger Weg, einen nicht-einsichtigen Händler dazu zu bringen, bei einer Reklamation eines defekt zugeschickten Produkts direkt umzutauschen, auch wenn man das Recht auf seiner Seite hat...

Allerdings. An dem Punkt bin ich im Moment auch :)
 
MultiCore schrieb:
Mit dem gleichen Recht seinen Account zu sperren obwohl er gewissermaßen nicht wirklich gegen Regeln verstoßen hat. Hier wäre juristische Klarheit von Nöten, was aber jetzt auch keinen Sinn mehr macht :D
Wie konnte ich nur so doof sein. Und vor allem Amazon. Die sind so doof. Anstatt dass sie sich das Geld von den Problemfällen holen, erlauben sie keine Bestellungen mehr von denen. Aber MultiCore hat die Lösung. Einfach das Geld bei den Leuten holen. Ist zwar rechtlich nicht machbar, aber das interessiert MultiCore nicht. Es interessiert ihn auch nicht, dass man sich auch als Anbieter seine Kunden aussuchen kann, genauso wie der Kunde sich einen Anbieter aussuchen kann.

@p00chie: Viel Erfolg... leider wird man da stellenweise zum Widerruf "genötigt"...
 
Hier eine Stellungnahme von amazon
Von Amazon erreichte CHIP Online folgende Stellungnahme: "Amazon.de ist eine Website für Verbraucher, also Personen, die haushaltsübliche Mengen bestellen. Dies kommunizieren wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf unseren Hilfeseiten. Maßnahmen wie eine Kontoschließung nehmen wir nur in Ausnahmefällen nach eingehender und umfassender Prüfung vor, wenn eindeutig feststeht, dass bei dem betroffenen Konto kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt." (kas)
Quelle:http://business.chip.de/news/Amazon-Kunden-gesperrt-wegen-Retouren_63408692.html

Da steht es drin
also Personen, die haushaltsübliche Mengen bestellen.Quelle:Stellungnahme von amazon
 
1668mib schrieb:
Wie konnte ich nur so doof sein.

Mein ehrliches Beileid. Hier hast'e einen Drops.

Amazon hätte ihm auch diverse Möglichkeiten zeigen können anstatt gleich zu sperren. Auch die haben nichts zu verschenken.

Wenn es kommendes Jahr nicht eh anders wäre wäre das kommende MM-Urteil vielleicht ein Indikator wie man auch mit kostenlosen Retouren in extremen Mengen dann seitens Verkäufer auch anders umgehen kann.
 
Und wenn man gesperrt ist, hat man diverse Möglichkeiten, mit Amazon in Kontakt zu treten, und die Sperrung evtl. wieder aufheben zu lassen...

Und wenn es nur eine Warnung gibt, dann wird rumgeheult "aber die Warnung war doch so lange her...". Und allgemein: Warum nur eine Warnung? Warum nicht zwei?
 
Zuletzt bearbeitet:
Palitore schrieb:
Also 1200 Seiten zu je 4 Cent ergeben 48 Euro.
Allerdings weiß ich auch nicht, in welchem Bereich eine Diplomarbeit solch ein Mammutwerk sein muss.

Stimmt, hatte mich da verrechnet, wobei 3 cent auch drin sind und bei solchen Mengen evtl. mit Mengenrabatt auch 2 cent.
http://www.citycopies.de/kopieren.html
Ergänzung ()

Crizzo schrieb:
Wenn mich ein Laden als Kunde nicht will, dann kauf ich eben woanders. Von daher...wieso die Aufregung der Kunden?

Wegen des Elektroschrotts in Form von Kindle, wegen der Daten in der Cloud, MP3s, wegen den Rezessionen, Wunschlisten usw.
Ich denke nur die Sperrung bei Amazon wäre den meisten hier auch nicht so wichtig.
Ergänzung ()

Bueller schrieb:
Jeder Kunde, auch ich, wird sich bei den nächsten Rücksendungen fragen, ob er auch auf dieser Sperrungsliste landen könnte und allein das wird im Zweifel dafür sorgen, dass man einen Artikel lieber behält als ihn wieder zu retournieren.

Ich würde eher vor dem Bestellen noch 3x überlegen ob ich bei denen bestellen soll oder nicht.
Und der Kindle ist für mich jetzt endgültig gestorben.
 
Also mir bereitet diese Sperrliste keine schlaflosen Nächte. Liegt vielleicht aber daran, dass die Hitze und die Lautstärke im Haus mich schon vom Schlafen abhalten... ne im Ernst: Wer jetzt wegen einer Rücksendung Panik schiebt, ist genauso doof die die Meute, die nach Fukushima gegen unsere AKWs demonstriert. Dinge werden nur hinterfragt, wenn irgendwas passiert. Dann passiert lange nichts, und dann geht's zum alten Trott...
 
Kreisverkehr schrieb:
Naja, alleine 500 Blatt kosten 2,99 (um den Dreh) und dann kommt noch Toner dazu. Ich bezweifle, dass es bei 10€ bleiben würde, v.a. wenn auch Farbseiten dabei sind. Und dem gegenüber stehen 0€ durch Missbrauch des FAG. Es ist kein Aufwand, nen Drucker zu bestellen und dann ne Retoure zu beantragen.
Ja, hatte mich da "leicht" verrechnet ;) Trotzdem komme ich da auf ca 36 eur ohne Mengenrabatt, das sollte für eine Diplomarbeit ja noch zu verkraften sein.
So ein Laserdrucker zur Post zu schleppen ist sicherlich auch nicht ohne. Oder wird der dann auch noch abgeholt? :freak:
Ergänzung ()

Lars_SHG schrieb:
@ DDD
bin beileibe kein Zalando-Fachmann, aber ich vermute mal, dass der Laden genau wie die anderen 100 zuvor auch in paar Jahren verschwunden ist, wenn das Kapital verbraten wurde! Konzepte mit Frauen "bestellt mal und Rücksendung ist frei und ok" kann nicht funktionieren!
Wie schon von anderer Seite geschrieben - 50% Rücksendungen!

Dann Versand frei Haus, Werbung bis zum Abwinken - als Mann würde ich mich als erstes fragen "wie mies muß denn die Qualität sein, um solche Geschäftsgebahren tragen zu können" Sprich automatisches Kaufverbot in dem Laden durch mein Gehirn!
Und diese Fragen kommen mir halt bei Amazon auch hin & wieder, da es hier und da doch auch grenzwertig ist - aus kaufmännischer Sicht!
Der jetzige Schritt bestätigt einfach nur mein normales Denken wieder ein wenig.......

Sicher muß der 30x laufen, wird doch an 20 Orten zugestellt plus 10 Rücksendungen!

Davon würde ich nicht ausgehen. Otto und Neckermann gibt es auch schon seit Jahrzehnten mit ähnlichem Konzept.
Die Magen sind bei Kleidern wohl viel höher was man so hört. Die Kleidung kann man meist nach paarmal anprobieren
auch noch als neu verkaufen. Die Portokosten sind für solche Riesen weit unter einem Euro. Die Leute die das auspacken und einpacken sind auch günstig, dafür sparen die sich die Geschäfte in den Innenstädten und die Mitarbeiter dort.

Ich dachte die Zalando Partys sind so dass alles an einem Ort geschickt, geliefert und anprobiert wird. Und bei Rücksendungen muss ja eh keiner laufen, nur die eine Partyveranstalterin die die Rücksendungen zurückgibt. Der Postmann der die bei der Post abholt kommt eh jeden Tag vorbei, ob da jetzt 1 paket oder 100 liegen.
 
DDD schrieb:
Otto und Neckermann gibt es auch schon seit Jahrzehnten mit ähnlichem Konzept.

Mal Nachrichten gelesen, in den letzten Jahren. Otto gibt es noch. Neckermann nicht. Und es war einer der Gründe bei Neckermann, die Rücksendungen, die das Tagesgeschäft über aller Maßen strapaziert haben.
 
DDD schrieb:
Aber zurückgesendete Waren verkauft Amazon doch als Warehouse Deal, und wenn nicht, hat Amazon doch in dem Fall einen Fehler gemacht?! Sowas darf doch normalerweise gar nicht passieren?!
QUOTE]

So war es früher mal. Heute wird das weitgehend nur bei versiegelter Ware (z.B. Sony-Produkte) so gehandhabt, damit die Rendite stimmt. Sonst hätte ich nicht so viel Artikel mit Gebrauchsspuren, welche jenseits vom kurzen Anschauen bzw. Testen sind, erhalten. Und da ich viel gekauft hatte, war die Trefferquote auch höher. Und da ich viel gekauft hatte, hatte ich eben auch mehr als "haushaltsübliche" Mengen gekauft, was ja entgegen den ABG's von Amazon ist und zwangsweise zur Kündigung führen muss :D.
 
Onlinehai schrieb:
Genau und die Versandhändler drängen dir oft sogar den Kauf zur Probe auf.
Letztens bei Otto sagte die Mitarbeiterin zu mir " ach kaufen sie doch gleich 3 Hosen eine davon wird schon passen und die anderen schicken sie zurück " Ich denke mal das zurückschicken kostet den großen Händlern fast nix,die haben ein Rücksendezentrum,die Ware wird geprüft,neu verpackt und wieder verkauft.Auch der kostenlose RückVersand der Ware wird alles über Sonderverträge mit den Transportunternehmen gemacht,kostet auch nicht die Welt.

Hmm, komisch, gestern für die Frau was bei denen bestellt, kommt doch tatsächlich eine Öko abfrage vor dem abschicken,
wollen Sie wirklich die Bluse in den 2 Größen bestellen. War zum Glück nur ein netter Hinweis. Aber so kann sich die Politik
beim selben Anbieter unterscheiden.
Auch der Versand zum Kunden kostet nicht die Welt.
 
Servus.

1668mib schrieb:
Bei Reklamationen mag der Grund bestimmen, auf welches Recht man sich berufen muss. Aber das Widerrufsrecht gilt immer. Und ob ich das Widerrufsrecht oder andere Ansprüche geltend mache, liegt alleine im Ermessen des Kunden.

Es liegt insofern im Ermessen des Kunden, weil dessen Angaben (über die der Kunde bestimmt) darüber bestimmen, auf welches Recht sich berufen wird bzw. welches Recht zum Tragen kommt (und darüber bestimmt der Kunde eben nicht direkt selber).
Gibt der Kunde ein Defekt als Grund der Rücksendung an, läuft es über die Gewährleistung, weil eben dieses Gesetzt auf diesen Sachverhalt spezialisiert ist.
Gibt der Kunde an, daß das Produkt nicht der Beschreibung entspricht, dann kommt das Vertragsrecht zum Tragen, eben weil dieses spezialisierte Recht genau diesen Sachverhalt behandelt und regelt.
Gibt der Kunde keinen Grund an, läuft es über FAG, weil kein anderes (spezialisiertes) Recht zum Tragen kommt.

Und wenn ein Kunde die Ware in den vierzehn Tagen als defekt zurück schickt, die Ware aber nicht defekt ist, könnte der Handel dagegen vorgehen. Macht er aber nicht, weil er in dieser Zeitspanne eh auf "verloren" Posten steht, da im Zweifel als letzte Instanz dann eh das FAG greift.


Wenn das Gesetz da das so nicht wollte, dann würde das im Gesetz stehen. Aber es steht auch nicht: "Bei Defekt erlischt das Widerrufsrecht und stattdessen müssen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden."

Du, noch haben wir dahingehend (zum Glück) keine US-Zustände, wo man dem doofen Volk jeden Mist diktieren muss. Hier in D baut man (zum Glück) auch noch auf den gesunden Menschenverstand.
Oder kippst du dir den heißen Kaffee über deinen Schoß und beschwerst dich anschließend, daß nicht drauf stand, daß du das nicht machen sollst?
Oder gehörst du auch zu den Leuten, die ihr Haustier in der Mikrowelle trocken, weil nicht in der Anleitung steht, daß du dies nicht machen sollst?

Worauf ich hinaus will und was ich anbei auch mit dem Beispiel hinsichtlich Körperverletzung m.Todesfolge/Mord aufzeigen wollte - und jetzt mal wieder gut als Beispiel passt nur wohl schon wieder vergessen wurde - daß automatisch ein zu dem Sachverhalt spezialisiertes Gesetzt zum Tragen kommt, ohne daß in einem anderen Gesetzt darauf hingewiesen oder ausgeschlossen werden muss.


Und du kannst auch beim Widerrufsrecht schreiben "Das Ding ist kaputt".

Kannst du, dann läuft es aber letztendlich dennoch unter dem Gewährleistungsrecht.


Es gibt auch genug Rücksende-Formulare, wo man das als Grund angeben kann

Yo, nur das ein Rücksendeformular nicht zwangsweise ein Widerruf implementiert.
Ein Rücksendeformular ist das, was im Namen steckt. Ein Formular, also eine Information zu der Rücksendung.
Warum, wieso, weshalb oder auf welcher Rechtslage die Rücksendung erfolgt bzw. basiert, ist ein ganz anderes Thema.


Grüße ~Shar~
 
Shar schrieb:
Es liegt insofern im Ermessen des Kunden, weil dessen Angaben (über die der Kunde bestimmt) darüber bestimmen, auf welches Recht sich berufen wird bzw. welches Recht zum Tragen kommt (und darüber bestimmt der Kunde eben nicht direkt selber).
Gibt der Kunde ein Defekt als Grund der Rücksendung an, läuft es über die Gewährleistung, weil eben dieses Gesetzt auf diesen Sachverhalt spezialisiert ist.
Das ist falsch. Denn du behauptest man hätte bei Defekt kein Recht mehr von seinem Widerruf Gebrauch zu machen, denn bei Gewährleistung hat man das Recht auf Widerruf erst nach 3 Nachbesserungsversuchen. Das stimmt aber nicht.
Ich kann selbstverständlich Widerrufen und gleichzeitig einen Sachmangel melden.

Gibt der Kunde an, daß das Produkt nicht der Beschreibung entspricht, dann kommt das Vertragsrecht zum Tragen, eben weil dieses spezialisierte Recht genau diesen Sachverhalt behandelt und regelt.
Gibt der Kunde keinen Grund an, läuft es über FAG, weil kein anderes (spezialisiertes) Recht zum Tragen kommt.
Auch nicht richtig. Das FAG wird nicht ausgehebelt. Ich hätte nur noch weitere Rechte zusätzlich zum FAG.

Und wenn ein Kunde die Ware in den vierzehn Tagen als defekt zurück schickt, die Ware aber nicht defekt ist, könnte der Handel dagegen vorgehen. Macht er aber nicht, weil er in dieser Zeitspanne eh auf "verloren" Posten steht, da im Zweifel als letzte Instanz dann eh das FAG greift.
Inwiefern könnte er denn dagegen vorgehen? Nur weil der Händler/Werkstatt den Fehler nicht reproduzieren können, heißt das noch lange nicht das kein Fehler vorhanden war.

Du, noch haben wir dahingehend (zum Glück) keine US-Zustände, wo man dem doofen Volk jeden Mist diktieren muss. Hier in D baut man (zum Glück) auch noch auf den gesunden Menschenverstand.
Und mein gesunder Menschenverstand fragt sich warum mir bei einem Defekt plötzlich Rechte die mir vorher zustanden weggenommen werden sollten.

Worauf ich hinaus will und was ich anbei auch mit dem Beispiel hinsichtlich Körperverletzung m.Todesfolge/Mord aufzeigen wollte - und jetzt mal wieder gut als Beispiel passt nur wohl schon wieder vergessen wurde - daß automatisch ein zu dem Sachverhalt spezialisiertes Gesetzt zum Tragen kommt, ohne daß in einem anderen Gesetzt darauf hingewiesen oder ausgeschlossen werden muss.
Um mal bei deinem Beispiel zu bleiben:
Mord ist die härteste Form der Körperverletzung. Die Straftat Mord enthält also bereits alle Bestandteile der Straftat Körperverletzung und baut also darauf auf.
Bei Gewährleistung sieht das völlig anders aus. Denn es ist ein vollkommen anderes Gesetz und enthält nicht alle Bestandteile des FAG.
Bspw habe ich nicht das Recht auf sofortigen Rücktritt.
Somit gelten weiterhin beide Rechte. Ich kann sowohl die Gewährleistung in Anspruch nehmen, als auch vom FAG. Das entscheidet ganz alleine der Käufer.
 
Man merkt eh dass Amazon mit uns asozialen Kunden zu kämpfen hat.

Schon alleine wieviele Produkte mittlerweile als "Plus Programm" markiert sind.

Solche kann man sich nicht mehr kostenlos per Prime senden lassen, sondern man muss auf 20€ Bestellwert kommen ...
 
@Shar: So ein Unsinn. Beim Widerruf darf der Kunde einen Grund angeben. Aber er darf nicht gezwungen werden, einen anzugeben und der tatsächliche Widerruf ist unabhängig vom Grund. Es ist als "Gefallen" anzusehen.
"Ich sage dir, warum ich das Ding nicht mag, damit es in Zukunft vielleicht nicht mehr passiert..."
 
Servus.

WhiteShark schrieb:
Das ist falsch. Denn du behauptest man hätte bei Defekt kein Recht mehr von seinem Widerruf Gebrauch zu machen, denn bei Gewährleistung hat man das Recht auf Widerruf erst nach 3 Nachbesserungsversuchen.

Nö, deine Behauptung ist kplt. falsch.
Z.B. das mit den drei Nachbesserungsversuchen kommt nur dann zum Tragen, wenn du als Kunde dich beim ersten Mal für eine Nachbesserung entschieden hast oder auf Grund der Verhältnismässigkeit nur eine Nachbesserung in Frage kommt.
Auch habe ich nicht behauptet, daß man bei einem Defekt der Ware nicht auch von seinem Widerruf gebraucht machen kann, sogar ganz im Gegenteil.


Das FAG wird nicht ausgehebelt. Ich hätte nur noch weitere Rechte zusätzlich zum FAG.
Nö, falsch. Genau anders herum. Du hast im Falle einer defekten Ware, neben deinem Recht auf Wandlung über das Vertragsrecht eben auch noch die Möglichkeit in den ersten vierzehn Tagen vom FAG Gebrauch zu machen, indem du die Ware ohne Grund (oder wegen nicht gefallen...) zurück sende. Das ist der kleine aber feine Unterschied.


Inwiefern könnte er denn dagegen vorgehen? Nur weil der Händler/Werkstatt den Fehler nicht reproduzieren können, heißt das noch lange nicht das kein Fehler vorhanden war.
Ich bitte dich damit aufzuhören, auf Basis von irgendwelchen Spitzfindigkeiten und Extrem- oder auch Sonderfälle meinen zu müssen, den grundlegenden Sachverhalt aushebeln zu versuchen.
Derartige Sonderfälle werde ich mit dir mit Sicherheit nicht diskutieren, zumal es zum Kern des Thema überhaupt nichts beiträgt und darüber hinaus ja ganz klar nicht geklärt ist.


Und mein gesunder Menschenverstand fragt sich warum mir bei einem Defekt plötzlich Rechte die mir vorher zustanden weggenommen werden sollten.

Du hast bei einem Defekt das Recht auf Wandlung gemäß dem Gewährleistungsrecht, so wie du in den ersten 14 Tagen das Recht auf Widerruf hast. Wenn ich nun vergeblich versuche zu erklären, daß im Fall eines Defekts das Gewährleistungsrecht zum Tragen kommt und eben nicht das FAG - wobei in beiden Fällen letztlich für dich das selbe raus kommt - dann erschließt sich mir nicht Ansatzweise, wie dein gesunder Menschenverstand dann auf den Trichter kommt, dir würden irgendwelche Rechte genommen.

Wenn dir im Falle einer defekten Ware so derart viel an deinem Recht gemäß FAG liegt, dann schick die Ware halt kommentarlos zurück, oder schreib rein "gefällt mir nicht", "will ich nicht" etc.. *kopfschüttel*


Bei Gewährleistung sieht das völlig anders aus. Denn es ist ein vollkommen anderes Gesetz und enthält nicht alle Bestandteile des FAG.
Bspw habe ich nicht das Recht auf sofortigen Rücktritt.

Wie ich am Nachmittag schon schrieb. Manche haben schlichtweg keine Ahnung vom Gewährleistungs- sowie Vertragsrecht. Deine falsche Behauptung ist ein klassischer Fall für diesen Umstand.
Nochmal - zum letzten Mal - wenn du defekte Ware bekommst, kannst du im Rahmen des Gewährleistungsrecht, je nach Ware, SOFORT eine Wandlung (Geld zurück, Ware zurück) beim Händler einfordern. :rolleyes:
Oder aber eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung.

Und bevor du nun nochmals gegenteiliges behaupten willst, informiere dich bitte über das Gewährleistungsrecht und welche Recht es dir als Privatperson gibt.

Somit gelten weiterhin beide Rechte. Ich kann sowohl die Gewährleistung in Anspruch nehmen, als auch vom FAG. Das entscheidet ganz alleine der Käufer.
Ja, richtig.
Schickst du es z.B. ohne Grund zurück, machst du vom Widerrufsrecht im Rahmen des FAG Gebrauch.
Schickst du es als defekt zurück, machst du vom Gewährleistungsrecht Gebrauch und du hast als Kunde, je nach Ware, die Wahl zwischen Wandlung, Nachbesserung oder Ersatz (deswegen wirst du bei Amazon eben auch i.d.R. gefragt, wenn du zuvor als Grund "Defekt" angegeben hast).



1668mib schrieb:
@Shar: So ein Unsinn. Beim Widerruf darf der Kunde einen Grund angeben. Aber er darf nicht gezwungen werden, einen anzugeben und der tatsächliche Widerruf ist unabhängig vom Grund.
Wo habe ich bitte geschrieben, daß der Kunde einen Grund angeben muss???


Grüße ~Shar~
 
Zuletzt bearbeitet:
1668mib schrieb:
Also mir bereitet diese Sperrliste keine schlaflosen Nächte. Liegt vielleicht aber daran, dass die Hitze und die Lautstärke im Haus mich schon vom Schlafen abhalten... ne im Ernst: Wer jetzt wegen einer Rücksendung Panik schiebt, ist genauso doof die die Meute, die nach Fukushima gegen unsere AKWs demonstriert. Dinge werden nur hinterfragt, wenn irgendwas passiert. Dann passiert lange nichts, und dann geht's zum alten Trott...


Unterschreibe ich so!
 
Shar schrieb:
Nö, deine Behauptung ist kplt. falsch.
Z.B. das mit den drei Nachbesserungsversuchen kommt nur dann zum Tragen, wenn du als Kunde dich beim ersten Mal für eine Nachbesserung entschieden hast oder auf Grund der Verhältnismässigkeit nur eine Nachbesserung in Frage kommt.
Auch habe ich nicht behauptet, daß man bei einem Defekt der Ware nicht auch von seinem Widerruf gebraucht machen kann, sogar ganz im Gegenteil.
Du hast behauptet das grundsätzlich bei Defekt nur die Sachmängelhaftung/Gewährleistung greifen würde. Die Sachmängelhaftung enthält aber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Das hat man erst beim dritten erfolglosen Nachbesserungsversuch.
Somit hast du indirekt behauptet das dieses Recht erlöschen würde.
Korrekterweise ist es aber so das ich sowohl von meiner Gewährleistung Gebrauch machen kann (dann gibt es kein Geld zurück), oder aber Zurücktreten im Sinne des FAG.

Nö, falsch. Genau anders herum. Du hast im Falle einer defekten Ware, neben deinem Recht auf Wandlung über das Vertragsrecht eben auch noch die Möglichkeit in den ersten vierzehn Tagen vom FAG Gebrauch zu machen, indem du die Ware ohne Grund (oder wegen nicht gefallen...) zurück sende. Das ist der kleine aber feine Unterschied.
Fast richtig, ich kann wählen ob ich die Gewährleistung in Anspruch nehme, oder FAG. FAG natürlich auch wenn ich als Grund Defekt angebe.

Ich bitte dich damit aufzuhören, auf Basis von irgendwelchen Spitzfindigkeiten und Extrem- oder auch Sonderfälle meinen zu müssen, den grundlegenden Sachverhalt aushebeln zu versuchen.
Derartige Sonderfälle werde ich mit dir mit Sicherheit nicht diskutieren, zumal es zum Kern des Thema überhaupt nichts beiträgt und darüber hinaus ja ganz klar nicht geklärt ist.
Tut mir leid, mich hatte nur interessiert was der Händler deiner Meinung nach dagegen tun könnte. Denn meines Erachtens hat er da keinerlei Handhabe.

Du hast bei einem Defekt das Recht auf Wandlung gemäß dem Gewährleistungsrecht, so wie du in den ersten 14 Tagen das Recht auf Widerruf hast. Wenn ich nun vergeblich versuche zu erklären, daß im Fall eines Defekts das Gewährleistungsrecht zum Tragen kommt und eben nicht das FAG - wobei in beiden Fällen letztlich für dich das selbe raus kommt - dann erschließt sich mir nicht Ansatzweise, wie dein gesunder Menschenverstand dann auf den Trichter kommt, dir würden irgendwelche Rechte genommen.
Ich habe bei Sachmängeln kein Recht auf Wandlung. Dies habe ich erst nach mehreren Nachbesserungsversuchen, oder wenn bspw eine Reperatur und ein Umtausch nicht möglich wären.
Bei Gewährleistung hab ich nur die Wahl zwischen Umtausch und Reperatur, aber nicht auf Wandlung.
Daher kann ich auch bei Defekt vom FAG Gebrauch machen. Die beiden Gesetze bauen nicht auf einander auf.

Wenn dir im Falle einer defekten Ware so derart viel an deinem Recht gemäß FAG liegt, dann schick die Ware halt kommentarlos zurück, oder schreib rein "gefällt mir nicht", "will ich nicht" etc.. *kopfschüttel*
Nö ich schreibe natürlich rein das ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache und das es defekt ist. Wäre sonst imo nicht gerade sozial. Wer weiß ob der Defekt dem Händler auffällt und es nicht doch wieder unrepariert im Verkauf landet?

Wie ich am Nachmittag schon schrieb. Manche haben schlichtweg keine Ahnung vom Gewährleistungs- sowie Vertragsrecht. Deine falsche Behauptung ist ein klassischer Fall für diesen Umstand.
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. Denn du bist derjenige der mit Halbwahrheiten um sich wirft und scheinbar beratungsresistent ist.

Nochmal - zum letzten Mal - wenn du defekte Ware bekommst, kannst du im Rahmen des Gewährleistungsrecht, je nach Ware, SOFORT eine Wandlung (Geld zurück, Ware zurück) beim Händler einfordern. :rolleyes:
Oder aber eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung.
Nochmal - zum letzten Mal - im Rahmen der Gewährleistung hat men keine Möglichkeit sein Geld zurück zu fordern, ausser eine Reperatur/Umtausch ist nicht möglich oder es gab drei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche.

Und bevor du nun nochmals gegenteiliges behaupten willst, informiere dich bitte über das Gewährleistungsrecht und welche Recht es dir als Privatperson gibt.
Diese Bitte leite ich gerne an dich zurück.

Schickst du es z.B. ohne Grund zurück, machst du vom Widerrufsrecht im Rahmen des FAG Gebrauch.
Schickst du es als defekt zurück, machst du vom Gewährleistungsrecht Gebrauch und du hast als Kunde, je nach Ware, die Wahl zwischen Wandlung, Nachbesserung oder Ersatz (deswegen wirst du bei Amazon eben auch i.d.R. gefragt, wenn du zuvor als Grund "Defekt" angegeben hast).
Amazon fragt einen, weil man bei Defekt sowohl von Gewährleistung, als auch von FAG Gebrauch machen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja zum glück ändert sich einiges ab juni 2014. Viel spass dann dabei 2-4 fernseher zu bestellen und nur einen zu behalten :evillol:
 
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