News Amazon sperrt Konten mit unüblichem Rücksendeaufkommen

Es war schon lange Zeit, daß Versender anfangen, unlauteren Zeitgenossen das Handwerk zu legen, denn unter deren Praktiken leiden alle ehrlichen Verbraucher.
Man muß weder allzu weit gehen, noch lange suchen, allein in den hiesigen Foren zu Kaufberatung, OC, ..., finden sich mehr als genügend Beispiele, in denen User schreiben, daß sie sich beispielsweise mehrere teure CPUs/Grafikkarten/... bestellen, diese tagelang im eigenen Rechner quälen, um zu testen, welche sich am weitesten außerhalb der Spezifikationen betreiben läßt und die schlechteren Exemplare im Rahmen des FAG zurückschicken. Oder daß von anderen Usern dazu geraten wird. Immer nach dem Motto "merkt doch keiner". Mit den Folgen von Überspannung und Co soll sich gefälligst der nächste Käufer herumschlagen.
Mancher User nennt so etwas clever, ich nenne es beim Namen: asozialer Mißbrauch des FAG.
Oder ein anderes Beispiel: man will im Urlaub schöne Bilder machen und bestellt ein 2700€ DSLR, deren Kauf nach dem Urlaub widerrufen wird. Letzte Woche bin ich selbst Opfer eines solchen Betrügers geworden, ein EOS 5D MK III gekauft und ein benutztes Exemplar bekommen, zudem fehlte ein erheblicher Teil des Lieferumfanges. Ich hatte den Aufwand der Retoure und die Kamera erst eine Woche später zur Verfügung, der Händler hatte die Kosten der Retoure, des Versandes der Ersatzlieferung und bleibt auf den Kosten der benutzten Kamera sitzen.
​Von mir aus sollten alle Versender nachziehen und es wie Amazon machen.
 
frankpr schrieb:
der Händler hatte die Kosten der Retoure, des Versandes der Ersatzlieferung und bleibt auf den Kosten der benutzten Kamera sitzen.
Da ist der Verkäufer aber selbst Schuld. Er hätte das Gerät vor dem erneuten Verkauf prüfen müssen. Dann hätte er dem Erstkäufer die fehlenden Teile auch in Rechnung stellen können und es wäre nicht zu einer weiteren Retoure gekommen.
Es ist an sich völlig in Ordnung wenn Retoure-Ware wieder als Neuware in den Verkauf kommt. Aber nur wenn es entsprechend geprüft und Mängel beseitigt werden.
 
Servus.

@WhiteShark:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Aber du hast wohl i.d.T. Recht. Punkt 1 wird scheinbar von Rechtswegen vorrangig betrachtet.
Entsprechend kann ich dir an diesem Punkt nur Recht geben und meinen Irrtum einräumen.
Danke für die sachliche Diskussion. :daumen:


Grüße ~Shar~
 
@WhiteShark: sicher, da hast Du Recht, daß die Prüfung beim Versender versagt hat, aber ihm den schwarzen Peter für das Fehlverhalten eines Kunden komplett zuzuschieben, wäre falsch. DER war der Auslöser des Ärgers.
 
Shar schrieb:
Aber du hast wohl i.d.T. Recht. Punkt 1 wird scheinbar von Rechtswegen vorrangig betrachtet.
Punkt 2 hat Vorraussetzungen die in §§440, 323 und 326 stehen.
Bspw zwei Nachbesserungsversuche, oder aber auch wenn die Nachbesserung trotz angemessener Frist nicht erfolgt.

Entsprechend kann ich dir an diesem Punkt nur Recht geben und meinen Irrtum einräumen.
Danke für die sachliche Diskussion. :daumen:
Es sei dir verziehen, irren ist menschlich :-) Ich danke auch für die Diskussion.
Ist alles ein wenig komplex und durch Gesetzesänderungen blickt man immer weniger durch. Das FAG existiert ja eigentlich auch nicht mehr, das ist jetzt woanders integriert. Und Gewährleistung ist jetzt Sachmängelhaftung.

In einem hättest du aber Recht. Wenn in der Gewährleistung ebenfalls ein Rücktrittsrecht ohne die Vorraussetzungen stehen würde, dann würde grundsätzlich bei Defekt die Gewährleistung greifen, da es auf das FAG aufbauen würde und es sozusagen erweitert bzw spezialisiert.
Allerdings hätte man dann auch beim Ladenkauf ein Rückgaberecht bei Defekt. Leider hat man dies aber nicht und ist da auf die Kulanz angewiesen oder muss einen Gutschein akzeptieren (ausser die Vorraussetzungen für Rücktritt sind gegeben).


@WhiteShark: sicher, da hast Du Recht, daß die Prüfung beim Versender versagt hat, aber ihm den schwarzen Peter für das Fehlverhalten eines Kunden komplett zuzuschieben, wäre falsch. DER war der Auslöser des Ärgers.
Das ist natürlich richtig. Der Erstkäufer hat sich natürlich nicht sozial verhalten.
Ich wollte nur sagen das der Verkäufer sich die zweite Retoure und die Wertminderung hätte ersparen können.
 
frankpr schrieb:
@WhiteShark: sicher, da hast Du Recht, daß die Prüfung beim Versender versagt hat, aber ihm den schwarzen Peter für das Fehlverhalten eines Kunden komplett zuzuschieben, wäre falsch. DER war der Auslöser des Ärgers.

Der Verkäufer hätte problemlos Schadenersatz verlangen können.

Zum Thema Amazon sei gesagt. Es ist prinzipiell kein Problem, wenn solche Leute ihren Account verlieren. Aber Amazon macht den Vorgang nicht transparent (was ist ein unübliches Rücksendeaufkommen) und das ist schlecht.
 
@frankpr und andere die das aus wirtschaftlicher Sicht, etwas daneben finden...

Also Mädels, ihr redet von Wirtschaftlichkeit und moniert euch darüber, dass ihr B-Ware in den Händen haltet.

Wenn wir von Wirtschaftlichkeit reden, lassen wir hiesige und heimische Einzelhändler völlig außer Acht. Diese sterben, weil ihr ja so wirtschaftliches Interesse vorgaukelt... Ich geb meine Euros lieber dem Fachmarkt hier um die Ecke, wie anderen Geschäften auch, sonst stirbt nach und nach die Stadt aus, anstatt ich Amazon gutes tue, denn diese haben genug, vor allem aber die Geschäftsführung.
 
Stefan_Sch schrieb:
Der Verkäufer hätte problemlos Schadenersatz verlangen können.
Da muss ich leider ein wenig widersprechen. Richtig ist das der Verkäufer natürlich den Schaden problemlos bei der Rückerstattung abziehen kann.
Aber dann kann es für den Verkäufer durchaus zu Problemen kommen. Nämlich dann wenn der Käufer negative Bewertungen abgibt, oder das ganze aus seiner Sicht bspw in einem Forum kundtut.
Einige potenzielle Käufer lassen sich dadurch abschrecken und bestellen woanders. Wenn der Verkäufer das häufiger macht (egal ob berechtigt oder nicht) ist schnell der Ruf zerstört.

Auch kann man da einen hartnäckigen Käufer treffen der auf den vollen Kaufpreis besteht und ggf noch das Mahnverfahren einleitet. Bei größeren Beträgen gehts dann auch noch vor Gericht.

Aus diesem Grund sind die meisten Händler da eher kulant. Wenn das Usb-Kabel fehlt wird das dann eben einfach ersetzt. Oder wie es bspw Amazon macht, es wird als Gebrauchtware/B-Ware verkauft.
Der Schaden ist dann geringer als der potenzielle Schaden durch die Rufschädigung.


Wenn wir von Wirtschaftlichkeit reden, lassen wir hiesige und heimische Einzelhändler völlig außer Acht. Diese sterben, weil ihr ja so wirtschaftliches Interesse vorgaukelt... Ich geb meine Euros lieber dem Fachmarkt hier um die Ecke, wie anderen Geschäften auch, sonst stirbt nach und nach die Stadt aus, anstatt ich Amazon gutes tue, denn diese haben genug, vor allem aber die Geschäftsführung.
Man kann das aber auch anders sehen. Die Einzelhändler sterben weil sie nicht mit der Zeit gehen. Denn die können ja neben dem Ladengeschäft noch einen Versandhandel anbieten. In der heutigen Zeit läuft eben alles übers Internet.
Warum sollte ich den 50 Zoll TV im Laden kaufen, ins Auto laden und die Treppen hochschleppen, wenn ich ihn mir auch einfach und komfortabel direkt vor die Wohnungstür liefern lassen kann? Und das auch noch oft zum gleichen Preis?
 
Noch bin ich nicht gesperrt. Hab dieses Jahr schon einiges zurückgeschickt allerdings war das fast nur bei Marketplace Händlern.
Weiß ja nicht ob die das auch mit in ihre Retour Bewertung einfließen lassen schließlich müssen die ja dann die Verkaufsprovision zurückzahlen. An amazon direkt hab ich dieses Jahr nur einen Lüfter zurückgeschickt (Rücksendekosten selbst bezahlt da Warenwert u20 Euro war)

Bin mal gespannt was jetzt noch passiert :rolleyes:
 
BlubbsDE schrieb:
Mal Nachrichten gelesen, in den letzten Jahren. Otto gibt es noch. Neckermann nicht. Und es war einer der Gründe bei Neckermann, die Rücksendungen, die das Tagesgeschäft über aller Maßen strapaziert haben.

Ja da war mal was, trotzdem komme ich noch auf http://www.neckermann.de/ und die haben damit ziemlich lange überlebt glaube ich. Ob der Grund nun wirklich die Rücksendungen waren weis ich nicht, dann hätten dieses Problem ja alle großen Versender.
Und die noch viel mehr wo der Versand und Rückversand nichts kostet wie mexx, soliver, tomtailor, esprit usw.
Ergänzung ()

Amusens schrieb:
@DDD es geht auch um "Haushalts überlichen Mengen" so ist ja auch im Supermark wenn ich da vier Wagen voll Butter kaufen :freaky: >Muss ich mit einer Reaktion vom Kassierer/In rechnen :D

Es waren "haushaltsüblichen Anzahl an Retouren" und nicht die Menge in dem Sinne Sorry
Aber es wäre schön eine Feste Zahl mal zu haben und ob es Quartalsabhänig ist mit der Überschreitung

Das Problem ist, wie will man die Menge festmachen? Es gibt ja auch genug Beispiele im Netz wo Leute auch durchaus
im üblichen Mengen bestellt haben und die dann gesperrt wurden: https://www.computerbase.de/forum/t...ksendeaufkommen.1236894/page-15#post-14306206

Durch die Geschichte dass a. gebrauchte und b. miese Qualität verschickt wird, hat doch jeder
Käufer die Chance auch einen schlechten Artikel zu erwischen der zurückgeschickt werden müsste.
Hat man dieses Pech ein paarmal, wird man gesperrt?!
Ergänzung ()

_Systemfehler_ schrieb:
@DDD
Gut. Wenn ich einen Kunden habe, der sich 5 TV-Geräte des selben Typs bestellt (die ich nicht mehr als "neu" verkaufen kann), um mal zu gucken, ob er von dem Bild Kopfschmerzen bekommt, dann möchte ich als Händler sagen dürfen, dass ich den "Kunden" nicht mehr als Kunde haben möchte. Die "Kopfschmertztauglichkeit" kann der Kunde auch im Laden testen gehen und braucht dazu keine 30 Tage, so einfach ist das.

Der Kunde hat das Recht zu testen und ich habe als Händler im Gegenzug das Recht zu haben, solchen "Kunden" nichts mehr verkaufen zu müssen. Gott sei Dank herrscht in Deutschland Vertragsrecht (ich kann bestimmen, wem ich was verkaufe und wem nicht) und das ist auch gut so.

TVs sind natürlich ein Extrembeispiel. Aber das Beispiel mit den 8 Kopfhörern hier und der vorherigen Ankündigung
und OK vom Händler sagt ja aus dass es auch ok sein kann sowas zu machen.

Man kann ja leider nicht alles im Laden testen. Was ich mit dieser Kopfschmerzen z.B. auch gemeint habe ist die Sache
dass einen der 24p Bug bei Intel stört und andere nicht. Man weiß sowas aber im Vorfeld gar nicht und kann das eig. nur durch
testen ausprobieren.
Will man streng sein muss man dem Käufer der damit nicht leben kann halt sagen, verkauf die Intel GPU halt selber und kaufe dir was anderes.
Ergänzung ()

1668mib schrieb:
@DDD: Sorry. Es war Quatsch von mir anzunehmen, dass es außer Amazon noch andere Versandhändler gibt. Mein Irrtum.

Auch die haben doch oft BWare Abteilungen und Artikeleigenschaften?!
Und du schickst dann die Ware zurück nur weil die mal ausgepackt war, aber eigentlich keine Mängel hat, oder habe ich dich falsch verstanden?
Ergänzung ()

Bloodie24 schrieb:
Macht meine Freundin sehr gerne, weil sies einfach angenehmer findet am Wochenende alle bestellten Sachen anzuprobieren, als nach Feierabend im Getümmel in der Filiale. Für den Shop lohnt es sich, denke ich, da sie so wohl mehr kauft als im Laden.
Auf die Atmosphäre beim Einkaufen kommt es an und wo ist sie schöner als zu Hause? :-)

Ich persönlich denke, wenn ein Kunde 5-10 Mal mehr Artikel zurückschickt als der Durchschnitt aller Kunden, dann sollte man das genauer prüfen.

Bei Klamotten und Schuhen stimmen hier denke ich die meisten zu, dass man auch mal zurückschicken darf
ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Ist nur die Frage ob Amazon das auch so sieht.
Ergänzung ()

Koto schrieb:
Wenn man logisch nachdenkt, muss die Retourquote extrem hoch sein, damit es den Gewinn auffrisst.
Das muss dann eben auch über längeren Zeitraum sein. Und in entsprechendem Ausmaß. Sonst sind die Zahlen gar nicht zu erreichen.
Sonst wäre das der Dümmste Kaufmann der Welt. :-)

Und wenn der Gewinn wie bei Elektronik eh schon minimal ist und der Kunde nur solche Sachen bestellt?
Dann können evtl auch schon 2 retouren von 10 den Gewinn auffressen?!

Es gibt ja auch genug beispiele wo Kunden nicht so extreme Retourquoten hatten und gebannt wurden.
Ergänzung ()

Kasmopaya schrieb:
Woher ziehst du deine Angst, die schreiben doch wenn die Rücksendungen die haushalts- übliche Menge übersteigt(ca. 10), das hat nix mit ab 3. Woche Defekt zu tun. Es geht um das 14 Tage Rückgaberecht. Du darfst 100 Geräte Defekt haben im Monat und alle wird dir Amazon abwickeln, sofern wirklich defekt und nicht mit dem 14 Tage Rückgaberecht ohne Gründe zurückgeschickt.
Ein normaler Kunde muss vor gar nix Angst haben, das betrifft nur die "bestelle 10 CPUs und schicke 9 wieder zurück" Gemeinde.

Wer sagt das denn wer Angst haben muss und wer nicht? Wo kommen die 10 her? 10 im Jahr? Im Monat?
Manche bestellen 2 sachen im jahr, da ist eine Rücksendung schon viel?! Andere bestellen 10 im Monat, da sind
dann 10 im Jahr evtl. nicht mehr so viel?

So wie es aussieht unterscheiden die ja gar nicht nach defekt und nach Nichtgefallen, alles wird als Retoure gewertet.
Ergänzung ()

nschlichtmann schrieb:
/sign
Klamotten oder Schuhe online kaufen ist meines Erachtens nach sowieso absoluter Unfug, denn da bist du wirklich gezwungen, mehrere Größen zu bestellen, da immer alles etwas anderes ausfällt, als es vielleicht soll! Reklamationen bzw. Rückgaben sind da bereits vorprogrammiert.

Ja genau, man geht lieber Samstag in die überfüllte Stadt, zahlt 10 eur fürn Parkplatz, muss evtl. noch 100 km fahren und findet
dann nichts, weil die Auswahl nicht so gut ist oder weil man einfach nichts passendes gefunden hat?

Ich denke die Rückgaben sind bei den Klamottenläden eh schon einkalkuliert. Solange genug umgesetzt wird und verkauft wird, wird die das nicht stören da die normalen Kunden die Sachen auch nur anprobieren wie im Laden auch.
Die Ausnutzer die das dann wirklich für Anlässe anziehen und zurückschicken jetzt mal ausgenommen. Aber
diese kann man ja leicht rausfinden, wenn man seine Ware vor dem versenden gründlich prüft.
Ergänzung ()

Kreisverkehr schrieb:
Das hab ich doch vorhin schon versucht zu erklären, warum bei Kleidung oder Schuhen genau das so sein muss und anders auch nicht funktioniert. Man muss ja erst wissen, was man in welcher Größe kaufen kann und dann braucht man bei einem weiteren Kauf keine Retoure mehr aufgeben.
Es ist ja auch ein Unterschied, ob ich genau das gleiche Produkt (Hose) ersetzen will, oder wieder etwas Neues möchte.

Das trifft aber auch selten zu, dass du deine Größe einmal kennst und die dann dein Leben lang bei dem Laden
beibehalten kannst. Die Schnitte ändern sich, die Mode. Und dann gibts ja noch die Leute die immer zwischen 2 größen
hängen und mal das eine mal das andere passt.
Gleiche Hose will ja auch selten jemand genau mit der gleichen Hose ersetzen und ein neues Modell kann wieder anders sitzen.
 
Zur heutigen Zeit gibt es eben Menschen, die diese Vorteile extrem ausnutzen, natürlich passiert dieses immer auf kosten anderer. Das Amazon diesen Schritt geht, finde ich total in Ordnung und andere Firmen sollten damit ziehen.
 
@WhiteShark

Es gibt im Fachmarkt auch Service, den man gerne in Anspruch nehmen darf. Mir ist das sogar lieber, da ich sofort falls nötig den richtigen Ansprechpartner habe.

Außerdem kann man im Fachmarkt schön handeln, beim Online-Shop nicht! Zudem ich später auch nicht weiß, wenn ich beim Online-Shop bestelle, ob ich nun B-Ware habe, oder noch schlimmer Imitat, gab es alles schon...

So gesehen bietet der Fachmarkt für mich anstandslos Service und immer gute Preise, mit Zusatzoptionen wenn man denn richtig im Fachmarkt aufkreuzt und handelt...
 
Ich kann gar nicht verstehen, warum hier der Onlinehandel (Amazon) von einigen in Schutz genommen wird und warum einige hier von "ausnutzen" oder "missbrauch" reden.

Der Gesetzgeber hat die Rücknahmen klar geregelt.

Natürlich bestelle ich mir immer eine Auswahl an Produkten und suche mir das beste raus. Oder benutze es 14 Tage und kaufe es dann woanders günstiger. Das sind mir zugesicherte Rechte, die ich ohne schlechtes Gewissen wahr nehme!

Ich kann verstehen, dass diese Regelung für den Verkäufer nicht schön ist, aber das kann doch nicht das Problem des Kunden sein. Und ggf. ist es Amazons Recht Kunden deswegen auszuschliessen, gibt ja genügend andere Anbieter.
 
neo-bahamuth schrieb:
Ich hab in 13 Jahren Amazon und vielen tausend Euro Umsatz übrigens noch nie etwas zurückschicken müssen. Defekt war nix und ich weiß meine Kleidergrößen auch genau :)

Bekleidung ist für mich aber ein Sonderfall, in dem Rücksendung möglich sein muss, denn sonst kaufe ich sie lieber gar nicht online.
Kleidergrößen hin oder her, manchmal stimmen sie einfach nicht. Normalerweise passen mir Shirts in Größe M, aber hin und wieder bekommt man ein M-Shirt, das anscheinend für bulimische Magermodels geschneidert wurde - das weiß man vorher nicht.
Genau so bei Schuhen: eigentlich passt mir 10, aber hin und wieder gibt es 10er, die mir einfach zu klein sind. Deshalb kann trotzdem ich nicht auf Verdacht 11 bestellen, da mir 11 bei den meisten Schuhen zu groß ist.

Versender, die ausschließlich oder hauptsächlich Kleidung verkaufen, wissen das aber normalerweise, und machen auch bei hohen Rücksendeaufkommen keine Probleme - weil sie einfach wissen, dass sonst keiner mehr etwas bestellt, und stattdessen lieber ins Kaufhaus geht.

Bei anderen Produkten finde ich auch, dass man nur etwas zurückschicken sollte, wenn es wirklich nicht in Ordnung ist. Allerdings könnte Amazon seinen Kunden ruhig eine Warnung zukommen lassen, bevor das Konto für immer gesperrt wird, das wäre nur fair!

Auf der anderen Seite fördert Amazon ja das Rücksendeverhalten geradezu. Mein Vater hatte neulich einen Receiver dort gekauft, bei dem das Netzteil kaputt war. Er reklamierte, und wollte lediglich Ersatz bzw. Reparatur, worauf ihm der Amazon Service riet, das Gerät einfach zurückzusenden und die Bestellung neu aufzugeben - das sei einfacher und schneller!
 
Zuletzt bearbeitet:
Knito schrieb:
Der Gesetzgeber hat die Rücknahmen klar geregelt.

Natürlich bestelle ich mir immer eine Auswahl an Produkten und suche mir das beste raus. Oder benutze es 14 Tage und kaufe es dann woanders günstiger. Das sind mir zugesicherte Rechte, die ich ohne schlechtes Gewissen wahr nehme!

Ich kann verstehen, dass diese Regelung für den Verkäufer nicht schön ist, aber das kann doch nicht das Problem des Kunden sein. Und ggf. ist es Amazons Recht Kunden deswegen auszuschliessen, gibt ja genügend andere Anbieter.
Ohne Leute wie Dich müsste der Gesetzgeber nicht mal was regeln. Leute wie Dich führen dazu das es bald "das klar geregelte Gesetz" verschärft wird und 99% der Bürger wegen Dir %1 dann weniger rechte bekommen weil Du den eigentlichen Ehrlichen Hintergedanken des eingeführten Fernabsatzgesetzes nicht verstanden hast. Du nutz eine Lücke im System die für Deine Absichten noch offen ist und leider durch Gesetz geschlossen werden müssen wenn es noch mehr solche Leute gibt.

Du bist ja noch schlimmer. Du schickst ja alles zurück. An Dir haben andere nur Unkosten. Aber Leute wie Du werden auch mal im Leben auf Leute treffen die wie Du sind. Und Du wirst sie hoffentlich hassen um zu wissen wie sich sehr viele hier fühlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin !

Sehe ich auch so. Schmarotzer auf Kosten anderer Leute. Leider haben die keinen eigenen Laden, sonst wären sie nach 1 Jahr pleite.

Meinetwegen soll jeder das Rücksendeporto komplett allein tragen, Ausnahme Defekte. Ware gefällt nicht...ja, sicher, man kann sich vorher auch nicht informieren.

Ich bestelle weiter bei Amazon. Dieses Rumgeeier mit Skandalen und anderem Schwachsinn nervt sowieso nur noch.
Amazon boykottieren, aber bei KiK ne Jeans für 3 Euro kaufen, die unter menschenunwürdigsten (und giftigsten) Bedindungen in Fernost hergestellt wurden. Heuchler.

Ich bin "Vielbesteller", Rücksendequote nur bei Defekt, ca. 3 oder 4 Teile. Bislang 1 mal 1,45 Euro Rücksende-Porto bezahlt.
Dafür u.a. aber einen Crosstrainer, der 1 Woche vor Ablauf der 2-Jahres Garantie abdankte, sofort durch Überweisung ersetzt bekommen.

DAS soll mal einer im Laden probieren.
 
TheWalkingDead schrieb:
Moin !

Meinetwegen soll jeder das Rücksendeporto komplett allein tragen, Ausnahme Defekte. Ware gefällt nicht...ja, sicher, man kann sich vorher auch nicht informieren.

Als Beispiel Computer Maus, diese kann man ja nur ausprobieren ob die auch gut in der Hand liegt, dies kann dir kein Test Bericht abnehmen. Ich denke mal sowas in der Art haben die meiste hier schon erlebt...
 
Knito schrieb:
Ich kann gar nicht verstehen, warum hier der Onlinehandel (Amazon) von einigen in Schutz genommen wird und warum einige hier von "ausnutzen" oder "missbrauch" reden.

Der Gesetzgeber hat die Rücknahmen klar geregelt.

Natürlich bestelle ich mir immer eine Auswahl an Produkten und suche mir das beste raus. Oder benutze es 14 Tage und kaufe es dann woanders günstiger. Das sind mir zugesicherte Rechte, die ich ohne schlechtes Gewissen wahr nehme!

Ich kann verstehen, dass diese Regelung für den Verkäufer nicht schön ist, aber das kann doch nicht das Problem des Kunden sein. Und ggf. ist es Amazons Recht Kunden deswegen auszuschliessen, gibt ja genügend andere Anbieter.

Gut dann wird es Zeit das der Gesetzgeber das ändert dank Leute wie dir. Ich bin für ein System ähnlich der Schufa, speziell für Händler damit diese Wissen was auf sie zukommt bzw. entscheiden können ob sie Produkte an Person X verkaufen können oder nicht.

Solche Einträge wäre genau das richtige für dich. Dann kann Amazon dein Namen reinschreiben und Alternate und Co sieht den Eintrag und verweigert dir den Verkauf.
 
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