AMD 7900XTX - über 110°C Hotspot - Delta 50°C.

Danke @cvzone. Die meisten dürften ja die Szene aus Fight Club kennen, wo anfangs um den Rückruf beim AUtobrand diskuttiert wird. Und so ist es leider auch hier. Alle Käufer und eben auch alle, die sich in den nächsten zwei Jahren eine neue Karte holen wollen müssen nun eben hoffen, dass der Wirbel so groß wird und man AMD über den Image-Schaden dazu bekommen, die Karten alle zu tauschen. Denn wenn das Image leidet, dann drücken auch die Geldgeber aus der anderen Richtung.
Deswegen: Wenn AMD nun schnell handelt ist alles gut. Wenn es sich nun über drei Wocen zieht bis da irgendwas kommt, dann sollte man zukünftig bei AMD erstmal die Finger davon lassen Produkte in den ersten zwei Monaten zu kaufen.

Alles nicht schön, aber es gab ja auch schon Fälle so Firmen sich mit solchen Problemen positiv profiliert haben.
 
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Bischen Nachhilfe für die"Rechtsexperten" hier:

Beschaffenheitsmängel (§ 434 Absatz 1 BGB)

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache nicht die Beschaffenheit aufweist, die sie nach dem Willen der Parteien haben soll.[2] Zur Beschaffenheit einer Sache zählen alle Eigenschaften, die für den Gebrauch der Sache von Bedeutung sind. Dies umfasst zum einen Eigenschaften, die der Sache unmittelbar anhaften, etwa Form und Gewicht. Ebenfalls zur Beschaffenheit zählen Faktoren, die von außen auf die Sache einwirken, beispielsweise Umwelteinflüsse und Mieteinnahmen, die mit der Sache erzielt werden können.[3] Der Verdacht eines Sachmangels stellt einen Mangel dar, wenn dieser die Nutzbarkeit der Sache beeinträchtigt.

§ 434 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BGB

Sofern die Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben, beurteilt sich das Vorliegen eines Mangels danach, ob sich die Sache für den Verwendungszweck eignet, den Käufer und Verkäufer voraussetzten.[8] Dies kommt in Betracht, sofern sich Käufer und Verkäufer über einen bestimmten Verwendungszweck der Sache einigen, also entsprechende Willenserklärungen austauschen. Dies kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent geschehen.

§ 434 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BGB

Setzt der Vertrag keinen Verwendungszweck voraus, beurteilt sich das Vorliegen eines Mangels nach den Erwartungen, die der Käufer billigerweise stellen durfte. Hiernach ist die Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für ihre gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht die Beschaffenheit aufweist, die für vergleichbare Sachen üblich ist.

Hier hat jemand eine Grafikkarte bei Digital River gekauft. Beim Konsumgüterkauf gibt regelmäßig weder Vereinbarungen über zugesicherte Eigenschaften noch über Beschaffenheit für bestimmte Verwendungszwecke. Denn gäbe es diese Vereinbarung, hätte der OP ein entsprechend unterzeichnetes Vertragswerk, wo explizit aufgeführt ist, wofür das Produkt sich eignet und welche Eigenschaften zugesichert sind.

Damit kommt § 434 Absatz 1 Satz 2 Nummber 2 BGB zum Zuge. Der Käufer kann eine GPU erwarten, die in jeder Einbaulage ordnungsgemäß gekühlt funktioniert, weil das für Produkte dieser Art einfach so üblich ist. Damit ist das Thema jetzt hoffentlich abgehakt.
 
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Wechsler schrieb:
Damit ist das Thema jetzt hoffentlich abgehakt.
Es ist schon bemerkenswert, wie du das Ganze komplett verdrehst. Du bestätigst, dass es keine zugesicherten Eigenschaften gibt, also kann sich der Käufer darauf schon einmal nicht berufen und eine typische leise GPU mit typischen Temperaturen um 70 Grad sind doch wohl rechtlicher Quatsch. Es bleiben also nur die technischen Daten des Datenblatts (z.B. der Game Takt von 2300 Mhz).

Und eine Kühlung ist nur Mittel zum Zweck, um die Karte in den Leistungsparametern zu halten, die sie haben soll. Das wären typische 2300 Mhz, welche wohl gehalten werden können.

Der gewöhnliche Verwendungszweck der Karte (Spiele oder Anwendungen mit einer Leistung, die dem Takt bei ca. 2300 Mhz entspricht) ist weiterhin gegeben.

Wie kühl ich die Karte gerne hätte, ist eine rein persönliche Erwartungshaltung.
 
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Gamefaq schrieb:
An dem Themenstarter und ALLE die vor haben eine 7900XT/XTX im AMD Referenzdesign zu kaufen die können einen Fehler in der Vapor Chamber haben wie ganz aktuell Roman Hartung aka "Der Bauer" herausgefunden hat:
Immerhin haben wir jetzt auf jeder 2 Seite einen Link dazu :D
 
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Der größte Fehler den AMD je gemacht hat war die Einführung von der Hotspot anzeige. Die haben sich wirklich seit längerem damit ins Bein geschossen. ~110°C Temps will kein Nutzer sehen.

Das Thema mit hoher Hotspot hat sich bei so vielen Kunden ins Hirn Eingebrand, potentielle
Kunden wurden vergrault.

Anpress Druck falsch , hohe hotspot temps, und jetzt das.

Für AMD ein Desaster :D
 
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@Gamefaq Wie wäre es wenn du einfach mal den Thread lesen würdest? Dann hättest du gar nicht Posten müssen, denn das alles ist hier schon bekannt inklusive Video.
 
therealcola schrieb:
Der größte Fehler den AMD je gemacht hat war die Einführung von der Hotspot anzeige.

Nicht nur die Anzeige der HS Temperatur, zumindest bei meiner 6900XT war es auch so das die Lüfterkurve auf Basis des HS regelt. In diesem Fall damit doppelt problematisch weil die Lüfter dann im permanenten 100% Fenster liegen.

Abgesehen davon ist das Thema hier seitens AMD noch lange nicht durch... das gewinnt doch gerade erst an Dynamik. Flapsig gesagt lief es bisher so:

1. Es gab wohl wenige direkte Reklamationen bei AMD. AMD hat vermutlich erstmal gedacht das die von irgendwelchen "DAU" sind und haben denen erklärt das 110°C HS Temperatur ok sind und man nicht reklamieren muss.

2. Dann hat bei AMD wohl jemand gecheckt das es doch problematisch werden kann, also wurde das Wording geändert in "Wenden sie sich an den AMD Support wenn Sie das beobachten".

3. Weiterhin sitzten noch mehrere Parteien mit im Boot. Die AMD Referenzversionen werden ja auch von den Boardpartner vertrieben und die haben dort sicher auch ein Wort mitzusprechen und wollen dieses Thema sicher nicht angelastet bekommen. Powercolor z.B. ist auf das Thema ja schon eingestiegen und bittet die Kunden um Meldung von betroffenen Seriennummern (Partner-Unabhängig) zur Klärung mit AMD.

4. Die Tech Youtuber haben das Thema auch für sich erkannt und die Shitstorms sind gerade erst am Anlaufen. Der B8uer greift die Vapor Chamber hart an, für Igor sind die Flächen der Kühler zu krumm und schief... V.a. das B8uer Video ist erstmal ein Statement das AMD nicht mehr so einfach aus der Welt schaffen kann.

5. Das Image ist auf jeden Fall schon mal wieder angekratzt. Nachdem der Treiber noch nicht optimal läuft, die Idle Leistungsaufnahme krass ist kommt das Thema hier jetzt zur Unzeit mit dazu.
 
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cvzone schrieb:
Es würde geschaut, ob zugesicherte Eigenschaften des Produktes nicht erfüllt werden.

Takt: 2300+ Mhz (trotz Drosselung) -> passt
leiser Lüfter mit maximal x dB(A) => wurde nicht zugesichert
weniger als 110 Grad Hotspot => wurde nicht zugesichert

Läuft das Produkt nicht ideal und hat ein Problem: das ist wohl so
Erfüllt das Produkt nicht die zugesicherten Eigenschaften und liegt somit rechtlich (!) ein Mangel vor: Eher nicht.

TDP 355 Watt steht auf der Karte!
-> Liefern tut sie 280 Watt bei unglaublichen 2700 Umdrehungen, die keiner aushält. Entweder ist es ein defekt oder die Karte erfüllt nicht den Anforderungen.

-> Spätestens wenn man sieht, dass heile Karten 355 Watt liefern bei 1800 Umdrehungen, muss man zum Schluss kommen, dass ein defekt vorliegt.
 
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Ayo34 schrieb:
Entweder ist es ein defekt oder die Karte erfüllt nicht den Anforderungen.
Ich verstehe dich als Verbraucher vollkommen. Aber welche "Anforderungen"? Ist meine Blower Vega 64 auch defekt, weil sie mir zu laut ist?

Die Karte hat ganz sicher einen Mangel, aber wohl keinen, den man rechtlich zwingend beheben müsste.
 
Eine interessante Entwicklung. Mit sowas hätte ich jetzt nicht gerechnet. Da kann AMD jetzt aber nicht mehr sagen, dass die Temperaturen "normal" seien. Wow.
 
cvzone schrieb:
Und eine Kühlung ist nur Mittel zum Zweck, um die Karte in den Leistungsparametern zu halten, die sie haben soll. Das wären typische 2300 Mhz, welche wohl gehalten werden können.
Das ist deine Definition, aber nicht das was Käufer an marktüblicher Beschaffenheit erwarten kann.

Meine GTX 1050 Ti hat einen 60mm-Lüfter auf einem simplen Dual-Slot-Alukühler. Da kann ich keine funktionierende Heatpipe erwarten, weil es diese schlicht nicht gibt. Aber die maximal 60 W der Pascal-GPU bekommt der Lüfter auch problemlos weg, auch in üblicher waagerechter "Kopfüber"-Einbaulage in einem Case, ohne auf seine 6.000 rpm Maximaldrehzahl zu müssen und ohne daß das GP107-Die jenseits von 70 Grad kommt und ins Throttling muß.

Die billige LowProfile-Kühllösung funktioniert also wie vorgesehen und liefert die erwartbare marktübliche Beschaffenheit. Dazu zählt nicht, daß der 60mm-Lüfter unhörbar ist oder daß die GPU auf wasserblock-typischen Temperaturen läuft. Es gibt eben eine Definition von dem was "normal" ist und das wird nicht durch CB-User festgelegt sondern durch das, was auf dem Markt üblicherweise verkauft wird.

Würde die GPU auf über 100 °C gehen und der Lüfter auf 6.000 rpm, wäre die Karte völlig offensichtlich mangelhaft, ganz ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarungen. Auch wenn sie innerhalb dieser Parameter irgendwie im Thermal Throttling läuft. Würdest du so etwas jemandem auf eBay in diesem Zustand andrehen, könnte der die Sache völlig zu Recht reklamieren. (90 % des Kauferschutzärgers verursachen übrigens bauernschlaue Verkäufer, die glauben, daß es in Ordnung sei, Geld zu erhalten, wenn ihr defekter Schrott noch irgendwelche Lebenszeichen von sich gibt.)
 
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cvzone schrieb:
Ich verstehe dich als Verbraucher vollkommen. Aber welche "Anforderungen"? Ist meine Blower Vega 64 auch defekt, weil sie mir zu laut ist?

Die Karte hat ganz sicher einen Mangel, aber wohl keinen, den man rechtlich zwingend beheben müsste.

Ich sehe den Mangel als so gravierend, dass man die Karten zurücknehmen muss. AMD hat ja auch schon zurückgerudert und sagt selbst, dass man die Karten erstattet. Würden sie wohl kaum machen, wenn sie es nicht müssten.
 
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cvzone schrieb:
Ich verstehe dich als Verbraucher vollkommen. Aber welche "Anforderungen"? Ist meine Blower Vega 64 auch defekt, weil sie mir zu laut ist?
Hat der Blower die von einem Blower zu erwartende Lautstärke?
 
Vor allem hat jede Karte diese Lautstärke und gleichzeitig wurde das auch bei jedem Test genau so festgestellt. Das Produkt ist eben so! Bei der 7900xtx gibt es zwei Varianten. Eine "normale" und eine "defekte". Wärst du mit deiner Blower Vega 64 zufrieden, wenn 90% den Kühler nicht hören würden und 10% eine Turbine am laufen haben + weitere negative Eigenschaften?
 
Ayo34 schrieb:
Ich sehe den Mangel als so gravierend, dass man die Karten zurücknehmen muss. AMD hat ja auch schon zurückgerudert und sagt selbst, dass man die Karten erstattet. Würden sie wohl kaum machen, wenn sie es nicht müssten.
Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und genau an dem Punkt sollte man die Diskussion sein lassen, denn es geht ja nicht darum ob das Ding Mist ist oder nicht, da sind wir uns alle einig, sondern nur auf welcher Datengrundlage AMD erstmal abgewunken hat und der Begründung, warum die das auch erstmal rechtlich machen können.
Wir wollen ja genau über die Problemdiskussion, nicht die Abwicklungsdiskussion den Hersteller zum handeln bewegen und es ist schön, wenn da nun mehr passiert. Damit ist der Zweig von @therealcola dann auch beendet und es kann wieder zurück zum eigentlichen Problem gehen.

Und vielen Dank an @Wechsler zur Bestätigung unserer Argumentation im ersten Post. Und der zweite, naja, 2700 RPM bei einem aktuellen Lüfter und dann irgendwas mit eBay, was durch die ganzen Texte die die Verkäufer dazu tippen nochmals eine ganz eigene Welt ist im rechtlichen Sinne und da wirklich wie von ihm angesprochen extrem viel schief läuft... Das ist nicht ganz vergleichbar mit einem Kauf einer Karte, für die AMD wirbt und Spezifikationen raus gibt.

Ayo34 schrieb:
Vor allem hat jede Karte diese Lautstärke und gleichzeitig wurde das auch bei jedem Test genau so festgestellt. Das Produkt ist eben so! Bei der 7900xtx gibt es zwei Varianten. Eine "normale" und eine "defekte". Wärst du mit deiner Blower Vega 64 zufrieden, wenn 90% den Kühler nicht hören würden und 10% eine Turbine am laufen haben + weitere negative Eigenschaften?
Leistung kannst du messen, Lautstärke zwar auch, bleibt aber trotzdem subjektiv und AMD hat früher ja reihenweise startende Flugzeuge als Referenzdesign verkauft, die werden sich daran nicht stören am Ende. Aber ich hoffe zum Abschluss, dass du keine Karte gekauft hast. So emotional wie du versuchst deine Sichtweise als absolute Handlungsweisung für den Hersteller zu verkaufen ohne, dass eine versprochene Spezifikation vom Hersteller verletzt wird, würde für dich viel Frust mit der Karte bedeuten.
 
Danke für eure Argumente.

Als Consumer verstehe ich sie absolut, rechtlich sehe ich es anders. Meiner Meinung nach gibt es zwei Produktvarianten. Eine bessere und eine schlechtere, beide erfüllen die zugesicherten Produkteigenschaften und eine typische Lüfterlautstärke oder Hotspottemperatur gibt es wohl kaum bei technisch so individuellen Produkten wie GPUs, wo sich selbst innerhalb der gleichen Generation je nach Hersteller diese so eklatant unterscheiden, selbst wenn kein "Defekt" vorliegt.

Ich bin hier sicherlich in der Meinungsminderheit, aber das muss nichts heißen. Wäre es immer so einfach, müsste es keine Gerichte geben. ;)
 
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