DocWindows schrieb:
Gelten die eigentlich unabhängig davon ob jemand selbst kündigt oder gekündigt wird? Hängts nur an der Zahlungswilligkeit des ehemaligen Arbeitgebers?
Nein solche Klauseln gelten nicht unabhängig. Sowas muss im "Einzelfall" entschieden werden.
bspw.
- Malermeister A gibt dir Mündlich (es bedarf keiner Schriftform eines Arbeitsvertrages!!) einen Job.
- Du Kündigst Schriftlich (Kündigung MUSS Schriftlich erfolgen, Auch bei einem "nur" Mündlichem Arbeitsvertrag!! (wichtig!))
- Suchst dir eine Neue Stelle, ach welch Zufall beim Stärksten Konkurrenten Malermeister B
- Malermeister A kann dich nun nicht einfach Anklagen weil du nun bei Malermeister B Arbeitest.
- Malermeister A hätte dir Schriftlich (per Arbeitsvertrag) eine solche Unterlassungsklausel unterbreiten müssen.
- Nach Schriftlicher Kündigung, kannst du auch in einem Zweiten Schreiben, der Klausel widersprechen.
(was allerdings weitere Problematiken, Schriften, Gesetze usw. Bedarf.) ...
Alles nicht
so Einfach. Augen auf beim Arbeitsvertrag, bei "ungereimtheiten" (sollten sie einem auffallen!) zur Not mit Juristischer Hilfe Versuchen zu Klären!
Andernfalls, Neuen Job suchen oder Arbeitsvertrag "Erweitern" ... Es steht jedem selbst Frei den Vertrag
Mit zu gestalten!
Sorry für OT.....
Das Vega nicht das Versprochene Liefert war Klar an:
a) Vega Verzögert sich.
b) Vega ist beeindruckend Günstiger als zunächst Vermutet!
... Jeder der von Anfang an dabei war, wusste, Vega wird sicherlich im Preisbereich um 700€ +/- 100€ Wuchern (HBM2 + Erwartete Leistung).
Was passierte? ... UVP 399€ Vega 56
Keiner Dachte dass Vega mit HBM2 im Preisbereich von 400 - 580€ liegt.
Zumal noch Quersubventioniert...
Man wusste, dass etwas nicht Stimmt.