Amoklauf eines 16-jährigen in Berlin

AW: Amoklauf eines 16-jährgen in Berlin

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie tuns. Der Junge bekam 7 Jahre aufgebrummt. Quelle

So und wenn ich davon ausgehe, das er ganz normal bis zur Hauptverhandlung in U-Haft saß, wird ihm diese auf die 7 Jahre angerechnet, so das er ab der Verhandlung keine vollen 7 Jahre sitzen wird.

Ob er die Möglichkeit irgendwann bekommt, vorzeitig auf 2/3 inklusive Restbewährung entlassen zu werden, weiß ich bei Totschlag nicht. Vorzeitig auf 1/2 wird nicht drin sein, das bekommen nur ganz wenige. Allerdings wird er gegen Ende der Haft bei gutem Benehmen evtl Freigang bekommen.

Aber zuerst heißt es ne ganze Weile lang geschlossener VZ -Recht so!
 
AW: Amoklauf eines 16-jährgen in Berlin

Gelbsucht schrieb:
...So und wenn ich davon ausgehe, das er ganz normal bis zur Hauptverhandlung in U-Haft saß, wird ihm diese auf die 7 Jahre angerechnet, so das er ab der Verhandlung keine vollen 7 Jahre sitzen wird....

Was auch ok ist. 7 Jahre inkl. U-Haft sind auch 7 Jahre.

Man kann ja kaum dem Verurteilten die Bearbeitungsdauer des Gerichtes aufbürden. Dann hat der eine Glück und sein Fall wird schnell bearbeitet und der andere muss evtl Jahre auf seinen Prozess bzw. das Urteil warten.
Und wer länger in U-Haft sitzt als seine letzendliche Haftzeit muss trotzdem seine normale Haftzeit absitzen? U-Haftzeit + verurteilte Haftzeit ;)
 
AW: Amoklauf eines 16-jährgen in Berlin

Fu Manchu schrieb:
Und wer länger in U-Haft sitzt als seine letzendliche Haftzeit muss trotzdem seine normale Haftzeit absitzen?
In dem Fall müßte es auf eine Entschädigung auf Kosten des Staates hinauslaufen. Bin mir nicht sicher.
 
AW: Amoklauf eines 16-jährgen in Berlin

Sind 7 Jahre nicht zu wenig für versuchten Totschlag in 33 Fällen ?

Wie das mit der Anrechnung der U-Haft auch das Strafmaß ist, weiss ich nicht so genau.
Nach einem halben Jahr, muss m.E. die Anklage erhoben sein.
Wenn sich dann die Ermittlungen so lange hinziehen, dass die U-Haft länger als die verhängte Haftzeit ist, kann es so kommen, das der jenige nach der Verurteilung ein freier Mann ist.
Wie das gehandhabt wird, ist von Gericht zu Gericht anders.

Wenn es nicht so sein sollte, korrigiert mich.


Von mir aus, sollte er die 7 Jahre absitzen ohne vorzeitige Entlassungsmöglichkeit.
Warum, hat er am Bahnhof bewiesen.
Soll er die Zeit nutzen, um sich zum Besseren zu verändern.
 
Meine Meinung zum Thema deckt sich praktisch hiermit:

We must reject the idea that every time a law's broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.
(Ronald Reagan)

Das Urteil (7 Jahre) finde ich zu lasch.
 
Nur ist trotz solcher Sprüche und drakonischer Sprachen die Verbrechensrate in den USA kein bißchen zurück gegangen. Nur die Anzahl der vom Staat ermordeten Personen ist angewachsen und die Gefängnisse sind voll wie nie zuvor. Es ist nun mal erwiesen das härtere Strafen keine Verbrechen verhindern. Und Menschen die aus einer psychisch instabilen Situation heraus handeln, seien es Amokläufer oder generell psychisch erkrankte Personen, kannst du mit Strafen erst recht nicht aufhalten.

Dazu ist hier auch nirgends die Rede davon gewesen, daß die Gesellschaft Schuld an seinem Verhalten hat und 7 Jahre nach Jugendstrafrecht deuten nicht auf mildernde Umstände hin, oder? Wenn du offensichtlich zur Tatzeit geistig nicht voll anwesende Täter wegen versuchten Totschlags die 10 Jahre Höchststrafe aufbrummst, wie verurteilst du dann Mörder? Und hat man die besondere Schwer der Schuld festgestellt, was normal zu einer lebenslangen Strafe und im Jugendstrafrecht dann eben 10 Jahre bedeuten würde? Was würde die deiner Meinung nach begründen?

Die 7 Jahren sind okay, wichtig ist das man seine Motive ergründet und ihn behandelt, denn einfach wegsperren wird ihm und der Gesellschaft auch nicht helfen.

Edit: Im übrigen ist die Ahnunglosigkeit die Reagan mit diesem Spruch an den Tag legte, wie Sozialisation funktioniert und was ein Individuum zu dem macht was es ist, wirklich mit Händen greifbar. Das ist ein billiger Wahlkampfspruch, der hier weder paßt, noch den Stand der Wissenschaft wiedergibt, selbst zu seiner Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Amoklauf eines 16-jährgen in Berlin

-oSi- schrieb:
Sind 7 Jahre nicht zu wenig für versuchten Totschlag in 33 Fällen ?

Da er damals 16 (oder 17? war) sind nach §18 JGG nicht mehr als 10 Jahre drin, und da er niemanden getötet hat, sollten die 10 Jahre auch nicht voll ausgeschöpft werden
 
Außerdem überlegt mal sein Zukunft, der ist wenn er rauskommt 24 und überhaupt keine Ausbildung. Das ist eigentlich auch schon eine ordentliche Strafe.
Trotzdem finde ich 7 Jahre etwas wenig, weil man muss sich auch mal überlegen was hätte passieren können. Naja, das deutsche Rechtssystem :lol: :freak:. RAF-Leute kommen ja auch noch frei, ja super.:rolleyes:
(meine Meinung)
 
Und was heißt: "Naja, das deutsche Rechtssystem"? Bist du tatsächlich der Überzeugung, das ein härteres Strafmaß ihn abgehalten hätte? Was genau würdest du denn jetzt verändern, damit solche Dinge nicht mehr passieren? Denn unser Rechtssystem hat das Ziel der Resozialisierung und soll Möglichkeiten zur Rehabilitation bieten. Es ist nicht auf Rache ausgelegt, selbst wenn viele Menschen und diverse Medien es noch so gern wollen.

Versuchter Totschlag ist die exakte Beschreibung was hätte passieren können, aber nicht passiert ist. Da man aber kein besonder Heimtücke oder Mordabsichten nachweisen konnte, kann das Strafmaß nicht einfach willkürlich drakonischer ausfallen.

RAF ist übrigens in einem anderen Thread.
 
HappyMutant schrieb:
Und was heißt: "Naja, das deutsche Rechtssystem"?

Nunja, ich finde halt, dass manchmal falsche Entscheidungen getroffen werden, die ich nicht nachvollziehen kann. Nicht, dass alles schlecht ist, aber ich finde es manchmal nicht optimal. Das wollte ich damit sagen.

HappyMutant schrieb:
Bist du tatsächlich der Überzeugung, das ein härteres Strafmaß ihn abgehalten hätte?
Nein, es gibt auch manche (ich will jetzt nicht sagen, dass er so ist), denen das sowieso egal ist.

HappyMutant schrieb:
Was genau würdest du denn jetzt verändern, damit solche Dinge nicht mehr passieren?
Dafür sorgen, dass Gewalt gar nicht erst entstehen kann.

HappyMutant schrieb:
Denn unser Rechtssystem hat das Ziel der Resozialisierung und soll Möglichkeiten zur Rehabilitation bieten. Es ist nicht auf Rache ausgelegt, selbst wenn viele Menschen und diverse Medien es noch so gern wollen.
Klaro, aber es müssen Grenzen gesetzt werden.

HappyMutant schrieb:
Versuchter Totschlag ist die exakte Beschreibung was hätte passieren können, aber nicht passiert ist. Da man aber kein besonder Heimtücke oder Mordabsichten nachweisen konnte, kann das Strafmaß nicht einfach willkürlich drakonischer ausfallen.
Das ist richtig. Außerdem kann man es jetzt nicht ändern. Aber du kannst es eigentlich auch nicht so auslegen, dass jemand, der schwer verletzt wurde z.B. durch eine Not-OP überleben kann, ein anderer aber nicht, weil der Krankenwagen zu lange braucht. Da kann man nicht dem einen 10 Jahre weniger geben, allein der Versuch ist schlimm genug. So sehe ich das.


HappyMutant schrieb:
RAF ist übrigens in einem anderen Thread.
Ok.


So...nun nochmal abschließend. Ich bin kein Jurist, das war nur eine Stellungnahme und die sollte bitte nicht überbewertet werden.
 
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