Gegen was willst du klagen? Recht auf ein anonymes Konto? Viel Spaß dabei!EdwinOdesseiron schrieb:Leider habe ich nicht das nötige Kleingeld und keine Zeit um mich bis zum Ende durchzuklagen.
Dann darfst du dich aber auch nicht wundern, wenn du mit dem Konto keinerlei Käufe erledigen kannst, keine Kommentare absetzen kannst, keine Mails versenden kannst und logischerweise auch keine Onlineinhalte bereitstellen kannst. Schon alleine aus Jugendschutzgründen, sind dir ohne eine Altersprüfung keinerlei Käufe im Onlineshops erlaubt.
Simpel und einfach ausgedrückt, ohne eine eindeutige Identifikation und Altersverifikation kein Kauf in einem Online Shop möglich. Als Kind bekommst du zum Beispiel bei EA, den Shop nicht einmal zu sehen.Voll geschäftsfähig sind Jugendliche erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab diesem Alter können sie unbeschränkt Einkäufe tätigen, sowohl im Internet als auch im analogen Handel. Kinder unter sieben Jahre haben grundsätzlich keine Möglichkeit, einen wirksamen Kaufvertrag abzuschließen. Sie sind geschäftsunfähig. Im Klartext heißt das, sie dürfen noch nicht einmal alleine Brötchen kaufen gehen. Zwischen diesen beiden Stufen liegt die beschränkte Geschäftsfähigkeit. In einem gewissen Rahmen dürfen Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren Kaufverträge abschließen. Solche Verträge sind entweder wirksam, wenn die Eltern vorher einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen.
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