Zhalom schrieb:
Welcher Beruf darf dann sowas machen bitte
Ein Mitarbeiter des Netzbetreibers, dem das betreffende Netz gehört. In den meisten Fällen also ein Techniker der Telekom.
Auf Grund verschiedener Maßnahmen, die in den letzten Jahren eingeführt wurden, ist ein Nachweis eines unbefugten Eingriffes häufig relativ leicht, in krassen Fällen wird durchaus auch mal Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das TKG erstattet.
Und zu den Elektrikern: gerade in REKO Häusern ist es, aus Sicht der Fachkraft Elektriker, fast normal, daß alle TAE Dosen der Wohnung an irgend einer Stelle parallel geschaltet sind, das Ganze als Krönung mit den bei der Telekom nicht ohne Grund untersagten Wago Klemmen und wenn es geht auch noch im Sicherungskasten. Rekord, den ich selbst hatte, waren 8(!) parallel geschaltete Dosen, schon kurz nach der Schaltung kam eine Störungsmeldung des Netzbetreibers, die TAL wäre unterbrochen und letztendlich viel geschrei, da die Aufhebung der parallelschaltung selbstverständlich kostenpflichtig war.
Geht es um dieses Thema, sind Elektriker auch sehr streitlustig, sie werden erst ruhig, wenn sie gefragt werden, was sie in der Berufsschule gemacht haben, als dort abgehandelt wurde, was eine Stichleitung mit einem hochfrequenten Signal wie DSL macht.
Nichts desto Trotz darf der Kunde durchaus die 1. TAE öffnen und sein Netz über die dafür vorgesehenen Klemmen an die Leitung schalten, dafür sind sie da. Er muß nur für Störungen & Co aufkommen, die durch ein nicht fachgerechtes Anschalten entstehen, eben z.B. wenn die Leitung zum Splitter einfach parallel angeklemmt wird und in der 1. TAE ein telefon steckt und somit DSL bei jedem Telefongespräch ausfällt, der Klassiker. Oder wenn die Schlitzklemmen neuerer TAEs beschädigt werden, wenn das Kabel einfach mit dem Schraubenzieher reingewuchtet wird, der 2. Klassiker.