McSnoop
Lt. Junior Grade
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Herdware schrieb:Als Laie eigenmächtig die Unterlassungserklärung zu modifizieren (gar irgendwelche Texte aus dem Internet übernehmen), kann auch leicht nach hinten losgehen. Damit kann man sich sogar noch viel mehr Ärger einhandeln. Die Abmahnanwälte werden den kleinsten formalen Fehler benutzen, um einem einen Strick daraus zu drehen.
Selbst modifiziert habe ich die UEs natürlich nicht, dafür gibts:
http://abmahnwahn-dreipage.de/
Hier gibt es Vorlagen die von passenden Anwälten zusammengestellt wurden. Der Verein stellt auch Kontakte bereit für Betroffene.
Wären in den Vorlagen Formaljuristische Fehler drinnen hätte sich bestimmt schon die eine oder andere Kanzlei auf uns gestürzt, das blieb bis jetzt aus. =)