News Apple AirPods Pro: Ausfälle nach einigen Monaten häufen sich

was heißt denn hier eigentlich "nach Monaten"? die Dinger sind gerade mal 2 Monate auf dem Markt... und bei mir im Übrigen ohne jegliche Probleme
 
Cool Master schrieb:
Falsch! Herstellergarantie ist immer etwas freiwilliges, auch in der Schweiz.

In der Schweiz gilt folgendes:

Garantie == Gewährleistung
Herstellergarantie == Na ja wie der Name schon sagt...

Das konnte man aber auch innerhalb von 2 Minuten selber herausfinden...

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/was-bedeutet-herstellergarantie

Das heisst, man hat 2 Garantien. Einmal vom Hersteller direkt und wenn die bei Apple nach 1. Jahr abläuft, aber im 2. Jahr Mängel erscheinen, dann greift die gesetzliche Garantie ein.
 
@k0ntr

Nein, nur eine und zwar die Herstellergarantie. Das andere "Garantie" ist wie gesagt nur die Gewährleistung welche vom Händler erfüllt werden muss. Im Fall Schweiz kann ich dir auch nicht sagen, wie es da nach 6 Monaten bzgl. der Gewährleistung ("Garantie") aussieht. In Deutschland gilt ab 6 Monaten die Beweislastumkehr ergo wenn es zu einem Mangel kommt musst du (zumindest in der Theorie) beweisen, dass das Problem bereits bei Warenübergabe vorhanden war. Die meisten Händler verzichten zwar darauf aber in der Theorie könnten Sie dies fordern.
 
k0ntr schrieb:
In der Schweiz ist jeder verpflichtet auf 2 Jahre Herstellergarantie. Da kann ein Apple nix dagegen tun.

Die .de-Domain weist jedoch auf ein deutsches Forum hin. Ergo wird hier grundsätzlich von der hiesigen Gesetzeslage gesprochen, nicht von der schweizerischen.
Ergänzung ()

Cool Master schrieb:
@k0ntr

Nein, nur eine und zwar die Herstellergarantie. Das andere "Garantie" ist wie gesagt nur die Gewährleistung welche vom Händler erfüllt werden muss. Im Fall Schweiz kann ich dir auch nicht sagen, wie es da nach 6 Monaten bzgl. der Gewährleistung ("Garantie") aussieht. In Deutschland gilt ab 6 Monaten die Beweislastumkehr ergo wenn es zu einem Mangel kommt musst du (zumindest in der Theorie) beweisen, dass das Problem bereits bei Warenübergabe vorhanden war. Die meisten Händler verzichten zwar darauf aber in der Theorie könnten Sie dies fordern.

In der Schweiz gibt es diese Beweislastumkehr nicht. Dort ist die gesetzlich vorgeschriebene Garantie/Gewährleistung tatsächlich gleichbedeutend mit der uns bekannten Herstellergarantie, nur das der Adressat der Gewährleistung auch hier der Verkäufer (also Vertragspartner) und nicht der Hersteller ist. Eine Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie ist in der Schweiz ansonsten nicht notwendig. Es ist jedoch auch hier üblich, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich eine Herstellergarantie besteht und beides meist 2 Jahre geht. Ergo ist der schweizer Konsument von Gesetzes wegen besser gestellt, als der Unionsbürger.
 
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Hab meine AirPods Pro seit Mitte Januar 2020. Anfangs super. Nach ca. 3 Wochen dröhnt jeder Schritt wahnsinnig laut in den Ohren - das Drehen des Kopfes ist dunkel dumpf hörbar - jede einzelne Ritze in den Wirbeln...! Scheint der Außenausgleich nicht mehr zu funktionieren. Effekt ist vergleichbar wie wenn man unter Wasser taucht und z.B. an die Badewannenwand klopft... Bekomme sie via UPS getauscht. Bin gespannt...
 
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