Arbeitsvertrag kündigen

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Daniela002

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Hallo ich habe folgendes Problem. Ich war jetzt auf der Suche nach einer neuen Arbeit. Seit 11 Jahren arbeite ich nur 20 Stunden. Das Geld reicht nicht mehr und ich hab mich auf die Suche nach einer neuen Stelle gemacht.
Nur habe ich jetzt festgestellt, daß meine Kündigungsfrist nicht 4 Wochen sondern 4 Monate sind.
Weiss jemand ob ich trotzdem eher raus kommen könnte? Also klar mot aufhebungsvertrag, aber ob sich mein Chef drauf einlässt, weiss ich nicht.
Im Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Solche Verlängerungen der Kündigungsfrist hat auch der Arbeitnehmer bei Kündigungen gegenüber dem Arbeitgeber einzuhalten.

Liebe Grüße dani
 
Daniela002 schrieb:
Nur habe ich jetzt festgestellt, daß meine Kündigungsfrist nicht 4 Wochen sondern 4 Monate sind.
Weiss jemand ob ich trotzdem eher raus kommen könnte? Also klar mot aufhebungsvertrag, aber ob sich mein Chef drauf einlässt, weiss ich nicht.
Das wissen wir hier ja auch nicht.

Rauskommen wirst du nur, wenn dich dein jetziger Arbeitgeber darauf einlässt. Bist du für die Firma nicht so wichtig und nur ein Kostenfaktor, dann könnten sie dir (vielleicht) entgegenkommen. Ansonsten kann es eher problematisch sein.

Und wenn sie dir nicht entgegenkommen, wird noch spannend sein, wie der neue Arbeitgeber reagiert.
 
Daniela002 schrieb:
Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Solche Verlängerungen der Kündigungsfrist hat auch der Arbeitnehmer bei Kündigungen gegenüber dem Arbeitgeber einzuhalten.
Tjoa, da wirste um die 4 Monate nicht rumkommen ohne ein Gespräch mit deinem Chef.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn sie dir nicht entgegenkommen, wird noch spannend sein, wie der neue Arbeitgeber reagiert.
Der wird absagen, da er davon ausgeht das der zukünftige MA seine Fristen kennt.

Ansonsten kann mamal einen Anwalt fragen ob das wirklich so rechtens ist aber eventeull schon.

Es schließen ja mittlerweile auch große Gewerkschaften sowas mit in ihrerem 100 seitigen schlichtungsvorschlag ab, das die KÜ Fristen AN/AG gleich sind.

Gespräch mit dem AG suchen und am besten sagen das man keinen bock mehr hat und andeuten das man krank werden könnte. Dann geht das meist schnell. Niemand hat Lust einen AN 4 Monate durchzuschleppen
 
Ist das überhaupt rechtens, normalerweise hat man wenn man selbst kündigt doch maximal 1 Monat Kündigungsfrist? Wenn der AG kündigt ist es natürlich anders.

E: Ah nvm, jetzt habe ich es richtig gelesen
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt immer wieder vor, dass gerade Arbeitgeber vom Gesetz abweichende Kündigungsfristen in Arbeitsverträge schreiben.

Erkundige ich, vielleicht auch bei der für dich zuständigen Gewerkschaft, wie die Kündigungsfristen sind und poche auf diese.
 
Erkundige ich, vielleicht auch bei der für dich zuständigen Gewerkschaft, wie die Kündigungsfristen sind und poche auf diese.

Das bringt doch nix wenn der AG einzelvertraglich was völig anderes vereinbart hat. Meine "zuständige" Gewerkschaft war damals IGM, aber der Betrieb in keinster Weise tarifgebunden, da können die auch nur sagen "ja ist halt so, sie haben unterschrieben".

Ich würde es drauf ankommen lassen und mir immer wieder einen gelben Zettel holen.
 
Och brettler, entweder verstehst du es nicht oder du willst es nicht verstehen.

In einen Arbeitsvertrag kann ich alles schreiben, deshalb steht er nicht über dem Gesetz, die gesetzlichen Kündigungsfristen sind unter (BGB) § 622 geregelt und danach hat man sich zu richten.

Oftmals ist es auch so, dass Arbeitgeber diese verlängerten Kündigungsfristen anpreisen, mit einem besseren Gehalt, das wäre dann völlig rechtswidrig seit einem BAG Urteil von 2017.
 
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cartridge_case schrieb:
Er hat ja sogar geschrieben, dass die sich auf das Gesetz beziehen! :freak:
Das was du da herausliest, ist wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gekündigt wird, dann verlängern sich die Fristen je nach Betriebszugehörigkeit.
 
Goldsmith schrieb:
Wenn dem wirklich so ist
Sag mal?!

Daniela002 schrieb:
Im Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 
@cartridge_case,

Sorry, wir haben aneinander vorbeigeredet, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigt, dann richtet sich die Kündigungsfrist nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Kündigt der Arbeitnehmer, dann sind es die vier Wochen zum fünfzehnten oder Monatsende.

Der Threadersteller hat also eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
 
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Daniela002 schrieb:
Im Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das hat auch dein AG einzuhalten, wenn du eine solche einreichst. Die Frist von 4 Wochen gilt.

Die Klausel der Verlängerung ist unwirksam. Sie würde die Rechte des AN aushebeln und das geht gar nicht.

Falls er sich querstellt, geh vors Arbeitsgericht. Anwalt brauchste da nicht und das wird zu deinen Gunsten durchgewunken. Gesetz bricht Klausel und das ist auch gut so. Kein AG dieses Landes kann sich über das Gesetz stellen, egal was unterschrieben wird.


Falsche Fährte.
 
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brettler schrieb:
Gespräch mit dem AG suchen und am besten sagen das man keinen bock mehr hat und andeuten das man krank werden könnte. Dann geht das meist schnell. Niemand hat Lust einen AN 4 Monate durchzuschleppen
Krank machen und dann? Kann man sich notfalls selbst ans Bein pinkeln.
Confused Johnny schrieb:
Ist das überhaupt rechtens, normalerweise hat man wenn man selbst kündigt doch maximal 1 Monat Kündigungsfrist? Wenn der AG kündigt ist es natürlich anders.
Gute Frage.
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Da würde ich mich genauer informieren.
 
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