News ASRock: Radeon RX 5700 XT Challenger erhält 3 Lüfter

Einstiegsbereich ist keine Frage des Preises, sondern der Leistung, welche für ~medium auf 1080p und 60fps reichen soll. Und da ist die 5700 noch lange nicht. Auch nicht ohne XT.

Was für ein Mumpitz.
 
MaverickM schrieb:
Doch, tust du. Der Gesetzestext ist hier relativ eindeutig.

Ich zitiere auch deinen eigenen Link:

Solange kein Grund für den Händler vorliegt, zu vermuten, es wäre unsachgemäße Handhabung im Spiel, hat der Händler keinen Grund auf die Beweislastumkehr zu pochen. Auf keinen Fall sollte/kann er generell darauf verzichten.

Du kapierst es nicht, oder?
Zitat:
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten sechs Monaten beweisen. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast allerdings um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, sind Sie nach Ablauf von sechs Monaten meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

und
Zitat:
"Es kommt in der Praxis allerdings vor, dass Händler die Gewährleistung nach Ablauf der sechs Monate mit dem Hinweis ablehnen, der Käufer müsse den Mangel erst einmal im konkreten Fall nachweisen. Dies kann der Verbraucher oftmals nur mit dem Gutachten eines Sachverständigen."

Vielleicht solltest Du die Infos einmal komplett lesen und nicht nur die Teile rausziehen die mutmaßlich Deine
"Interpretation" der gesetzlichen Regelungen untermauern.

So und jetzt habe ich keine Lust mehr, ich bin raus.

Cunhell
 
cunhell schrieb:
Es kommt in der Praxis allerdings vor

Mag sein, dass es schwarze Schafe unter den Händlern gibt, aber das ist keineswegs der Normalfall. Ich habe noch nie einen derartigen Fall erlebt, noch davon gehört/gelesen im Bekanntenkreis.

Ich "ziehe mir auch nichts raus". Guck dir doch den entsprechenden Paragraphen an, dort ist nirgends derartiges geschrieben. Ansonsten wären die 2 Jahre Gewährleistung ja sowieso komplett für die Tonne.
 
KuestenNebel schrieb:
Wie genau definierst Du den "Einstiegsbereich"? Nur anhand des Preises?
Ja.
Genauer gesagt was bei einem Neukauf ber der Kaufberatung in die >600-700€ Konfig passen würde (je nachdem ob teurere CPU+MB, etc gewählt werden). Und da liegen wir bei so 200-250€ als Budget für die GPU.
Die günstigere Variante geht bei Neukauf schon eher in Richtung APU.

Natürlich könnte man das auch wie "Captain Mumpitz" anhand der Leistung einordnen und die Minimalanforderung für 1080p@60Hz als Einstiegsklasse betiteln. Da Leben Einstiegskarten dann aber nicht mehr allzu lange. Außerdem legen wir uns mit 1080p auf eine Auflösung fest. Gibt mehr als genügend die in 2560x1080/1440 spielen und da reicht dann die Leistung nicht unbedingt.

Captain Mumpitz schrieb:
Einstiegsbereich ... Und da ist die 5700 noch lange nicht. Auch nicht ohne XT.
Noch nicht.
Die Frage ist nur, ab wann der Chip EOL-Status hat und wie weit bis dahin der Preis fällt.


BTW: Letztendlich ist es doch eigentlich egal, wer jetzt was für den Einstiegsbereich hält und dementsprechend für Einsteiger empfiehlt. Solange der Käufer weiß, worauf er sich dabei einlässt und damit zufrieden ist, passt doch alles.

Edit: Sapphire bringt wohl auch noch neue Versionen der 5700XT. Die Nitro+ und die Pulse gibt es wohl demnächst als etwas günstigere BE Version. Zumindestens die Pulse ist derzeit schon bei GH gelistet, wenn auch noch ohne Angebot.
 
Zuletzt bearbeitet:
@MaverickM
Was soll denn da auch dazu drinstehen?
Die Gesetzestexte sind sehr allgemein gehalten, da wird natürlich nicht explizit drinstehen, dass fiese Händler sich um die Gewährleistung drücken können.

Der Käufer hat überhaupt entsprechende Rechte:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Nach 2 Jahre verjähren die Ansprüche:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Die Logik funktioniert imho auch andersrum:
Da ist nichts enthalten was den Händler davon abhalten könnte erstmal nach Beweisen für den Mangel zu fragen bzw. den Mangel an sich abzustreiten und von Käufer belegen zu lassen.

Wie oft das bei welchem Händler vorkommt, werden wir wohl nicht rausfinden, da weder die Käufe in deinem noch in seinem Bekanntenkreis auch nur ansatzweise genug Daten für eine Auswertung liefern werden.
 
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Kumpel hat die... ist nicht zu empfehlen das ding ist echt laut gegen meine Aorus RX5700XT
 
Elwies schrieb:
Bis auf die Taichi, die da jederzeit mitgeht, vom Takt, der Temperatur und der erträglichen Lautstärke. Und das für 40€ weniger. ;)
Ich nehme nur Sapphire oder AORUS, weil ich eben keine Billigkarte haben willl.
Ich will einen Rechner haben, der mir gefällt und nicht einen der billig ist.
 
tom1111 schrieb:
Ich nehme nur Sapphire oder AORUS, weil ich eben keine Billigkarte haben willl.
Ich will einen Rechner haben, der mir gefällt und nicht einen der billig ist.
Wow!, du bist ein wahrer Genießer, ein Edelmann und Kenner allererster Güte. Ich knie nieder vor Neid.:king:
 
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