Eigene Erfahrung und es steht auch in den AGBs drinn (finds nur grad nicht)..jedenfalls heisst es, dass man die Ware auf Funktion etc. prüfen darf und zwar im gleichen Umfang, wie man es im Laden machen könnte, so ähnlich ist es formuliert.
Jedenfalls, hab das schonmal so gemacht. Grafikkarte bestellt, ausgepackt und nach einer Woche zurückgeschickt (war mir zu laut, hab aber kein Rücksendegrund angegeben nur "Rücksendung gem. FAR). 2 Tage später hab ich den vollen Kaufpreis zurückerhalten.
€:"Wenn Sie unsere Ware nach dem Widerruf nur in verschlechtertem Zustand zurücksenden, sind Sie uns gesetzlich zu Wertersatz verpflichtet. Der Wertersatz beträgt pauschal 15% des Warenwertes. Der Wertersatz ist bereits dann zu leisten, wenn die Originalverpackung beschädigt ist, da diese Ware nach einer Rückgabe nicht mehr als neu verkauft werden kann.
Ein Wertersatz ist nicht zu entrichten, soweit Sie unsere Ware lediglich so geprüft haben, wie Sie es z.B. im Ladengeschäft hätten tun können. Andererseits kann bei erheblichen Gebrauchsspuren der Ersatzanspruch die Höhe des Kaufpreises erreichen. Sollten Sie also einen Widerruf in Betracht ziehen, beschränken Sie sich möglichst auf eine optische Prüfung und nehmen Sie die Ware nicht regulär in Gebrauch."
Also einfach die Verpackung vorsichtig aufmachen
(wobei ich da eigentlich nicht sonderlich drauf geachtet hab, also dieser runde Tesafilm war bei mir auch nicht 100 %ig wieder an der Stelle, man hat gesehen das der Karton offen war und im Geschäft kann man ja auch verlangen, dass die die Karte mal auspacken und anschließen wegen Lautstärke).