Auf eBay Kleinanzeigen beschissen worden - PC Verkauf

Ravager90 schrieb:
Stellt sich halt immer noch die Frage ob da irgendwas bei raus oder rum kommt...
Raus oder rumkommen wird vermutlich nichts, außer noch mehr Zeitaufwand und und kaputte Nerfen wenn das Thema wieder hoch kommt, allerdings ist Anzeigen das Richtige.

Ich hab keine Ahnung ob ich das Richtig verstanden habe, aber es gab wohl mal einen Fall, in dem jemand eine Körperverletzung erhalten hat, die brachte er vor Gericht und hat auch Recht so wie Schwerzensgeld zugesprochen bekommen. Allerdings nach ein zwei Raten blieb der Rest des Schmerzensgeld aus, der Beschuldigte war Insolvenz oder Zahlungsunfähig.
Jetzt kommt das Kranke, das Gericht meldete sich beim Opfer der Körperverletzung, er müsse die Gerichtskosten tragen und wenn ich das nnoch richtig weiß die Kosten des Täteranwalts.
Hat das ganze irgendeinen Hintergrund oder bin ich da einem Fake aufgesessen?
 
RUSTIK schrieb:
Raus oder rumkommen wird vermutlich nichts, außer noch mehr Zeitaufwand und und kaputte Nerfen wenn das Thema wieder hoch kommt, allerdings ist Anzeigen das Richtige.

Ich hab keine Ahnung ob ich das Richtig verstanden habe, aber es gab wohl mal einen Fall, in dem jemand eine Körperverletzung erhalten hat, die brachte er vor Gericht und hat auch Recht so wie Schwerzensgeld zugesprochen bekommen. Allerdings nach ein zwei Raten blieb der Rest des Schmerzensgeld aus, der Beschuldigte war Insolvenz oder Zahlungsunfähig.
Jetzt kommt das Kranke, das Gericht meldete sich beim Opfer der Körperverletzung, er müsse die Gerichtskosten tragen und wenn ich das nnoch richtig weiß die Kosten des Täteranwalts.
Hat das ganze irgendeinen Hintergrund oder bin ich da einem Fake aufgesessen?

Das muss ein Fake sein.
Habe persönlich einen vor Gericht gebracht der mich mit ner Bierflasche massakriert hat (Stell dich nie zwischen Freunde und Idioten) und der hat am Ende leider Recht bekommen wegen einer Falschaussage von einem seiner Kumpel. Die Kosten für alles hat dann das Gericht getragen. Musste nur meinen Anwalt selber zahlen (zum Glück versichert)
Wäre er schuldig gesprochen worden, hätte er alles zahlen müssen.
 
Moin

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Und selbst vor Gericht bekommst du kein Recht, dort wird lediglich ein Urteil gesprochen, und ob das immer rechtens ist?

Gruß
Nobsi
 
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schon wieder ein äußerst geistreicher Beitrag. Danke dafür, Nobsi. :rolleyes:

Anzeige würde ich schon erstatten. Auch wenn der Typ vielleicht tatsächlich weitestgehend mittellos ist. Und die Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid würde ich auch noch investieren, allein aus dem Grund, ihm damit nicht einfach so durchkommen zu lassen.

Wenn er sich dann nicht rührt, musst du entscheiden, ob du ihm einen Gerichtsvollzieher auf den Hals schickst, natürlich auf deine Kosten, wenn er zahlungsunfähig ist.

Das ist, wie gesagt, die Frage, wie viel Energie und Kosten du in die Sache investieren willst für jemanden, der deinen Rechner und deine gute Absicht definitiv nicht verdient hat.
 
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Ravager90 schrieb:
Meine gebrauchten PCs werden so gut wie immer von Schülern und Studenten gekauft, die etwas knapp bei Kasse sind. Ich mache mit den PCs keinen Gewinn aber auch keinen Verlust, hatte aber immerhin etwas Spaß beim Teile zusammen suchen und zusammen bauen.
deine einstellung finde ich wirklich löblich. ich würde den jungen mann aber trotzdem nicht davon kommen lassen. das ist wirklich dreist. alleine schon vom lesen bekomme ich bluthochdruck. ich würde nochmal versuchen mit ihm das gespräch zu suchen und ihm 3 optionen anbieten.

1. er bringt den pc zurück und bekommt sein geld wieder.
2. er bringt den pc vorbei mit dem restlichen geld und du versuchst den pc wieder in gang zu setzen.
3. du schreibst ihm eine letzte nachricht mit der bitte punkt 1 oder 2 nachzukommen, anderenfalls wirst du anzeige erstatten.

nur weil er einen kopf grösser ist würde ich jetzt nicht den schwanz einziehen. das ist asoziales verhalten und gehört bestraft.
 
Ich würde auch Anzeige erstatten.

Alternativ: Biete ihm doch an du reparierst den PC über TeamViewer und dann gehst du ins Benutzerkonto, stellst ein Passwort ein und fährst den PC herunter. Und dann schreibst du ihm ne Nachricht, dass du ihm gerne das Passwort gibst, wenn er dir die ausstehende Summe gebracht hat :D
 
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Smash32 schrieb:
[...]

Alternativ: [...]Und dann schreibst du ihm ne Nachricht, dass du ihm gerne das Passwort gibst, wenn er dir die ausstehende Summe gebracht hat :D

Und dann verpasst er deshalb seine Termingeschäfte als selbstständiger Investmentbroker - wer ersetzt ihm dann den Schaden? ;)
 
matze313 schrieb:
Ich will dir keine Angst einjagen @Ravager90 , aber wenn dir wirklich nix an dem Geld liegt, würd ich es einfach ziehen lassen.


Aber sonst geht es noch?!

Das wär das letzte das mir einfiele.

Solche Schwachköpfe bestätigt man doch nicht noch in ihrem Verhalten mit Schwanz einziehen!

Anzeigen und fertig.
 
Rayzor schrieb:
Anzeige würde ich schon erstatten. Auch wenn der Typ vielleicht tatsächlich weitestgehend mittellos ist. Und die Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid würde ich auch noch investieren, allein aus dem Grund, ihm damit nicht einfach so durchkommen zu lassen.

Wenn er sich dann nicht rührt, musst du entscheiden, ob du ihm einen Gerichtsvollzieher auf den Hals schickst, natürlich auf deine Kosten, wenn er zahlungsunfähig ist.

Das ist, wie gesagt, die Frage, wie viel Energie und Kosten du in die Sache investieren willst für jemanden, der deinen Rechner und deine gute Absicht definitiv nicht verdient hat.
Moin
Das nennt man dann dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen.

Gruß
Nobsi
 
Idon schrieb:
Nein, das nennt man Seelenfrieden.
Moin

Muss man sich auch leisten können. Ich habe etliche Schuldtitel. Vollstrecken hat nur Geld und Nerven gekostet.
Meinen Seelenfrieden habe ich erhalten nachdem ich die ganze Geschichte beendet habe.

Mittlerweile sind die 30 Jahre auch schon um.

Gruß
Nobsi
 
RUSTIK schrieb:
Raus oder rumkommen wird vermutlich nichts, außer noch mehr Zeitaufwand und und kaputte Nerfen wenn das Thema wieder hoch kommt, allerdings ist Anzeigen das Richtige.

Ich hab keine Ahnung ob ich das Richtig verstanden habe, aber es gab wohl mal einen Fall, in dem jemand eine Körperverletzung erhalten hat, die brachte er vor Gericht und hat auch Recht so wie Schwerzensgeld zugesprochen bekommen. Allerdings nach ein zwei Raten blieb der Rest des Schmerzensgeld aus, der Beschuldigte war Insolvenz oder Zahlungsunfähig.
Jetzt kommt das Kranke, das Gericht meldete sich beim Opfer der Körperverletzung, er müsse die Gerichtskosten tragen und wenn ich das nnoch richtig weiß die Kosten des Täteranwalts.
Hat das ganze irgendeinen Hintergrund oder bin ich da einem Fake aufgesessen?

Fake. Solche Schulden (Strafen) verfallen auch durch eine Insolvenz nicht.
 
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Ich persönlich würde auch Anzeige erstatten um eine "message" zu senden und eben wie hier mehrmals gesagt wurde "nicht den schwanz einzuziehen"

Erfolg wird es aber eher keinen haben. Das einzige was mir hier einfällt ist Betrug nach 263 StGB und da braucht der Kollege nur anzugeben "Ich wollte bezahlen" und damit ist die Sache erledigt. Letztendlich ist dies eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Wobei man ja immer wieder von Menschen überrascht wird... falls er dumm ist und zugibt von vornherein nicht bezahlen zu wollen, dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus.
 
Bevor Anzeige erstatte wird, würde ich ihm erstmal eine Frist setzen.

Anschrift ist ja offensichtlich bekannt: Per Einschreiben eine Frist zur Zahlung des Restbetrages setzen. Am besten per Postzustellungsurkunde - Beleg aufbewahren.

Zahlt er dann nicht innerhalb der Frist, kannst du beim Gericht ein Mahnverfahren beantragen. Das endet ganz am Schluss maximal in einer Vollstreckung, wo der Gerichtsvollzieher bei ihm klingelt und pfändet, oder er unterschreibt einen Eid, dass er Zahlungsunfähig ist. Letzteres ist aber mit Konsequenzen verbunden (bestellt er zB mal auf Rechnung oder kauft weiter munter ein, kann ihm das schwer auf die Füße fallen).

Hat für dich den Vorteil, dass der Großteil der Arbeit vom Gericht übernommen wird.

Die Gebühr für den Gläubiger liegen beim Streitwert bis 1000€ bei lächerlichen 32€. Das wäre es mir wert - dafür hat der Typ dann mächtig Papierkram an der Hacke.
 
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