Autokauf: Geplatzer Kaufvertrag

Crimson_Sabbath

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Hallo zusammen,

auch wenn es für mich jetzt eher ärgerlich als ein Rechtsthema ist, würde ich dennoch gerne eure Einschätzung hören.
Folgender Sachverhalt:

Ich habe mir einen Neuwagen gekauft. Dieser war preislich absolut i.O., da ich über einen Verband 20% Rabatt auf den Listenpreis erhalte.
Der Kaufvertrag wurde unterzeichnet. Im Kaufvertrag wurde vermerkt "vorbehaltlich der Zustimmung vom Verband XXX".
Soweit alles i.O.. Der Wagen sollte 2 Wochen später aus einer anderen Niederlassung überführt werden und dann der Kaufpreis entrichtet werden.

Nun habe ich, 13 Tage nach Bestellung einen Anruf bekommen, das der Kaufvertrag geplatzt ist. Weil: Die besprochenen Rabatte können nicht gewährt werden weil die Rabattstaffel des Verbands nur für Model A, aber nicht für Model B gelten (welches ich bestellt hatte). Der Verkäufer hatte übrigens die 14 Tage Zeit den Rabatt zu prüfen, hat es aber irgendwie versäumt.
Das Ganze ist halt sehr ärgerlich, gerade weil der Kauf im Vorfeld auch schon holprig war. Rechtlich für mich eindeutig ein Irrtum und auch durch den Passus im Vertrag abgegolten.

Trotz 20 Minuten "intensiver" Diskussion gab es nur Ausflüchte und das einzige was mir als Kompensation angeboten wurde, waren die 10% Rabatt die das Autohaus generell gibt. Keine Reifen oder sonst was. Ich kenne es so das man sich bei groben Fehlern in der Mitte trifft, so tut es beiden ein bisschen Weh.

Nun war ich bei einem anderen Händler und der meinte zu mir das es die Differenzierung nach Modell nicht gibt, hat mir die Staffeln sogar ausgedruckt.

Frage an die Gemeinschaft: Warum wird so was abgezogen? Wenn der Wagen aus Versehen doppelt verkauft wurde, hätte er mir den Wagen ja nicht mit den 10% angeboten.

Ich verstehe es einfach nicht. Eventuell findet sich jemand der hier durchblickt :)
 
Zuletzt bearbeitet:
10% hätte es bei einem Kauf ohne Verband gegeben (quasi der mögliche Verhandlungsspielraum).
20% lt. Verband.

Und von dem was er gesagt hat: "Wenn ich ihnen die 20% gebe, machen wir 4-5% Verlust" schließe ich, das er bei den 10% noch Gewinn macht und bei ca. 15% das Ganze eine Nullrechnung ist.
Davon losgelöst wären natürlich noch andere Optionen denkbar: Wartungen einschließen (Personalkosten sind fix da man eine Wartung immer irgendwo zwischenschieben kann, Materialien kosten den Händler weit weniger als mich --> wäre gut für beide Seiten; Reifen --> kosten ihn auch weniger als mich).

Aber darum geht es mir eigentlich nicht. Viel mehr um die Fragestellung:
Warum wird auf diese weise von einem Kaufvertrag zurückgetreten? Ich kenne das nur wenn ein Wagen doppelt verkauft ist
 
was sind das denn für verbände, wo man Rabatt bei einem Autokauf kriegt?
 
@Crimson_Sabbath
Lerne erst einmal rechnen!
13 Tage nach dem Kaufvertrag sind innerhalb der 14-Tagefrist zur Prüfung des Rabbats.
Grundsätzlich sollten nicht vorliegende Genehmigungen einen Kaufvertrag nichtig machen.
Du hast also gar kein Recht auf irgendwas aus diesem Kaufvertrag, sofern Du uns nichts wichtiges verschwiegen hast.
 
Crimson_Sabbath schrieb:
Der Verkäufer hatte übrigens die 14 Tage Zeit den Rabatt zu prüfen, hat es aber irgendwie versäumt.
Nö hat er nicht, der Verkäufer hat sich doch am 13. Tag gemeldet.

So wie ich das sehe, möchte der Verkäufer, das so nicht machen, ist sein gutes Recht.


Crimson_Sabbath schrieb:
Nun war ich bei einem anderen Händler und der meinte zu mir das es die Differenzierung nach Modell nicht gibt, hat mir die Staffeln sogar ausgedruckt.
Frag doch den Händler ob dieser das Geschäft mit dir macht.

CU
redjack
 
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Ich vermute mal es geht um einen anderen 14 Tage Zeitraum im Vorfeld des Vertragsabschlusses.

Wenn der Händler den Deal nicht machen will dann soll er ihn nicht unterschreiben. Nachträglich rauswieseln mit einer vermeintlichen Lüge is nich.
Ich würde mir die Rattabellen auf beide Modelle besorgen, mit dem Verband Rücksprache halten und dann den Händler nochmal konfrontierten, dass er hier evtl. vertragsbrüchig wurde.

Das würde nämlich heißen, dass wenn du das Auto zu einem höheren Preis (woanders) kaufen musst, er dir den entstandenen Schaden = Preisdifferenz ersetzen muss.

ich vermute mal der Händler hatte keinen Bock auf die Rabattvereinbarung weil er gemerkt hat dass er damit miese machen würde.

grundsätzlich würde mich aber auch interessieren welche Verbände 20% Neuwagenrabatt für Privatkunden (?) aus dem Hut zaubern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Crimson_Sabbath schrieb:
Ich kenne es so das man sich bei groben Fehlern in der Mitte trifft, so tut es beiden ein bisschen Weh.

Die Zeiten sind schon lange vorbei. Hak's ab.

h00bi schrieb:
Ich würde mir die Rattabellen auf beide Modelle besorgen, mit dem Verband Rücksprache halten und dann den Händler nochmal konfrontierten, dass er hier evtl. vertragsbrüchig wurde.

Das würde nämlich heißen, dass wenn du das Auto zu einem höheren Preis (woanders) kaufen musst, er dir den entstandenen Schaden = Preisdifferenz ersetzen muss.

Ich bezweifle, dass der Vertrag das hergibt.

grundsätzlich würde mich aber auch interessieren welche Verbände 20% Neuwagenrabatt für Privatkunden (?) aus dem Hut zaubern.

Neuwagen gab's ja auch schon früher zu besseren Konditionen, bspw. RE-Importe. Die Zeiten, in denen die Kisten quasi für lau verscherbelt wurden, dürften aber der Vergangenheit angehören.

Edit. Hab mal auf die Schnelle einen Blick riskiert, was für einen Neuwagen aufgerufen wird. Hui, haben die Preise angezogen. Vorbei die Zeiten, in denen ein Ford Focus mit einer Tageszulassung 0km für 12 400 Euro zu Buche schlug oder ein Honda Civic für 15 000 in der 140 PS Variante zu haben war.

Ergo nützen auch 20% Rabatt wenig, wenn der schon im Vorfeld inkludiert wurde.

mit frdl. gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
kawanet schrieb:
Ich bezweifle, dass der Vertrag das hergibt.

Muss er nicht, das wäre im Zweifel Schadenersatz nach BGB. Aber dazu müsste man wissen ob die Verweigerung der Lieferung auf Grund einer Vorbehaltsklausel richtig im Vertrag war und entsprechend korrekt angewandt wurde.

kawanet schrieb:
Edit. Hab mal auf die Schnelle einen Blick riskiert, was für einen Neuwagen aufgerufen wird. Hui, haben die Preise angezogen. Vorbei die Zeiten, in denen ein Ford Focus mit einer Tageszulassung 0km für 12 400 Euro zu Buche schlug oder ein Honda Civic für 15 000 in der 140 PS Variante zu haben war.

Das ist aber schon lange her.

kawanet schrieb:
Ergo nützen auch 20% Rabatt wenig, wenn der schon im Vorfeld inkludiert wurde.

Das Agenturmodell kommt ja immer mehr, der Händler vermittelt nur noch und hat keinen Einfluss auf den Preis mehr. Nur noch Listenpreise…
 
Madcat69 schrieb:
Das Agenturmodell kommt ja immer mehr, der Händler vermittelt nur noch und hat keinen Einfluss auf den Preis mehr. Nur noch Listenpreise…

Jep, das wurde ja nun schon oft genug kommuniziert.

Madcat69 schrieb:
Das ist aber schon lange her.

2015/16... traumhafte Preise, verglichen mit den heutigen.

Madcat69 schrieb:
Muss er nicht, das wäre im Zweifel Schadenersatz nach BGB. Aber dazu müsste man wissen ob die Verweigerung der Lieferung auf Grund einer Vorbehaltsklausel richtig im Vertrag war und entsprechend korrekt angewandt wurde.

Ich bin kein Jurist, bezweifle aber, dass der VK sich nicht im Vorfeld rechtlich abgesichert hat. Abseits davon wird der TE hier keine ausreichende Antwort erhalten. Evtl. das Jura-Forum befragen, sofern er tatsächlich gedenkt das Ganze anzufechten, wird er der Gang zum Anwalt unumgänglich.

mit frdl. Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
kawanet schrieb:
Hab mal auf die Schnelle einen Blick riskiert, was für einen Neuwagen aufgerufen wird. Hui, haben die Preise angezogen. Vorbei die Zeiten, in denen ein Ford Focus mit einer Tageszulassung 0km für 12 400 Euro zu Buche schlug
So krass nicht, aber der Arbeitgeber meines Kumpels bekommt bei Ford 42% Rabatt auf den Listenpreis. Ein Basismodell Focus liegt dann nicht so weit darüber.
Und so ein riesiger Konzern ist das nicht.
Würden sie die Fahrzeugpreise auf dieses Niveau setzen, würden vielleicht auch Privatkunden mehr Neuwagen kaufen statt auf junge gebrauchte Leasingrückläufer zu schielen.
 
h00bi schrieb:
So krass nicht, aber der Arbeitgeber meines Kumpels bekommt bei Ford 42% Rabatt

Über meinen AG bekomme ich auch bei über 10 Herstellern bis zu 35% auf Listenpreis.
Sind imo aber immernoch zu teuer.
 
Crimson_Sabbath schrieb:
hat es aber irgendwie versäumt.
Hat er nicht. Laut Vertrag hat er richtig verhalten: Am 13. Tag hat er den Vertrag für nichtig erklärt.
Und der Vertrag war ja auf 14 Tage festgestellt worden.
 
Wenn du einen Verkehrsrechtsschutz hast, dann würde ich die Sache von einem Anwalt prüfen lassen.

Ich habe irgendwann mal gelernt, dass Kaufverträge durchaus auch bindend für den Verkäufer sind.
Die Details weiß ich leider nicht mehr, bzw. ich kenne ja auch nicht, wie der Rabatt in deinem Vertrag verankert wurde.

Aber da es bei einem Autokauf um einige tausend Euros geht, würde ich mich da mal rechtliche beraten lassen.
 
MichaelaRegena schrieb:
Verkehrsrechtsschutz
🤔 das ist ein schnöder Kaufvertrag.

MichaelaRegena schrieb:
dass Kaufverträge durchaus auch bindend für den Verkäufer sind.

Eine gleichlautende Willenserklärung. Aber eine von zwei Parteien hat innerhalb der Frist "Nö!" gesagt.
 
JimmyTheApe schrieb:
Eine gleichlautende Willenserklärung. Aber eine von zwei Parteien hat innerhalb der Frist "Nö!" gesagt.
Ja, aber ob die Frist für den Verkäufer überhaupt gilt müsste man klären. Als Partei die den Vertrag aufsetzt hat man in der Regel weniger Rücktrittsrechte, dazu kommt, dass einige Klauseln gegenüber Konsumenten nicht verwendet werden dürfen, vor allem nachteilige Regelungen für den Konsumenten.
Das ein Verkäufer grundlos von einem Geschäft das er selbst angeboten hat zurück treten kann, ist nicht üblich, würde ich meinen. Ob der Grund hier gerechtfertigt ist kann ich nicht beurteilen.

Am Ende ist das aber ein Einzelfall und den können wir hier sowieso nicht klären, also ab zum Anwalt/Verband/etc. wenn es einem wichtig ist.
 
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hallo7 schrieb:
Ja, aber ob die Frist für den Verkäufer überhaupt gilt müsste man klären.
Natürlich das. Aber so habe ich es vom TE verstanden, das es die Klausel gibt und die der Verkäufer gezogen hat. Bis hier hin so unklar.

Rechtlich würdigen kann es eh nur ein Anwalt. Aber wir können halt nur damit arbeiten was vom TE kommt.
 
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