mifritscher
Ensign
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- Feb. 2014
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@KitKat::new(): Das haben die Gerichte leider Gottes aus der "Betriebsgefahr" rausgezogen. Kurz gesagt kommst du du aus der Mitschuld nicht raus, selbst wenn der Fußgänger sich einen sehr groben Schnitzer geleistet hat. Außer wenn man strikt beweisen kann, dass selbst ein hypothetischer optimaler und überstvorsichtiger Fahrer (Fachterminus: "überobligatorisch vorsichtiger Idealfahrer") genau Null Chance hatte den Unfall zu vermeiden oder auch nur zu vermindern (ja, da hat man dann auch gleich ne nette Beweislastumkehr mit drinne...)
Paradebeispiel ist https://www.haufe.de/recht/weitere-...rob-fahrlaessigem-fussgaenger_212_486712.html
Das ist echt was, wo man zwingend ran muss. Da hat m.E. die Rechtsprechung schon länger den Bogen massiv überspannt.
Paradebeispiel ist https://www.haufe.de/recht/weitere-...rob-fahrlaessigem-fussgaenger_212_486712.html
Das ist echt was, wo man zwingend ran muss. Da hat m.E. die Rechtsprechung schon länger den Bogen massiv überspannt.