Der Widerspruch,
@Dexter1997, liegt in dem Schluss, dass das BGE die Notwendigkeit von Arbeit eliminieren und dadurch eine Möglichkeit zur Untätigkeit, zur (wirtschaftlichen) Nicht-Partizipation an der Gesellschaft, ermöglichen würde:
Der Schluss ist aus folgenden Gründen illegitim:
(1) negiert ein BGE nicht die Grundbedürfnisse des Wohnens, der Nahrungsaufnahme, der sozialen Teilhabe, ...
Das bedeutet, ein Großteil der Ausgaben würden durch Konsumeinnahmen wieder zurückfließen in den Wirtschaftskreislauf. Das geht insgesamt nur sehr schwer
ohne jegliche soziale Teilhabe, d.h. der Mensch würde gemäß seinen Interessen auf ähnliche Subgruppen treffen, mit denen er interagiert. Das können z.B. Vereine, kulturelle Veranstaltungen oder einfach nur das Schachspielen mit Renter im hiesigen Altenpflegeheim sein.
Selbst im Falle also, dass man wirtschaftlich vollständig in die Untätigkeit verfällt, würde man der Gesellschaft trotzdem noch etwas zurückgeben und nicht nur ein Negativfaktor wider der Natur sein. Man wäre also selbst dann keine destruktive Kraft und einzig die, wäre Naturgefährdend.
(2) bedingt gerade das von dir angesprochene Bewusstsein, das bewusste Handeln, dass sich seit dem Anfang Menschen die Frage nach dem Sinn des Lebens stellen. Einer geregelten Lohnarbeit nachzugehen respektive nachgehen zu müssen, ist das sicher nicht.
Sehr wohl aber sind Menschen von Natur aus nicht untätig, d.h. die postulierte Untätigkeit wäre tatsächlich wider die Natur, weshalb die Menschen auch nicht untätig werden würden.
Es wäre
möglich, nicht aber unabwendbar, dass sich gewisse Teile der Bevölkerung aus den üblichen Lohnarbeitsverhältnissen zurückziehen. Da hätte man aber zum Einen den bereits angesprochenen Motivationsfaktor einer höheren Bezahlung, zum Anderen aber würde diese sich nicht in die Untätigkeit zurückziehen - jenes ist der Fehlschluss,
sondern in ihnen genehmene Tätigkeiten.
Das wäre z.B. das Hobby zum Beruf machen, vielfach auch per Selbstständigkeit oder das Ehrenamt in Vollzeit auszuüben und um geschäftliche Anteile zu erweitern usw. usf.
Das dieser Teil, der dann Selbstständig, im Ehrenamt, ... sich umorientiert der regulären Wirtschaft erstmal verloren geht, ist auch kein tatsächlicher Verlust, da genau dies ja durch das Mehr an Wohlstand durch Automation abgefangen wird bzw. abgefangen werden kann.