Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

Saß einmal bei einem Kollegen in der aktuellen C-Klasse. Die Mittelkonsole mit Klavierlack spiegelt die komplette Außenwelt, sodass man nochmal alle vorbeiziehenden Bäume im Augenwinkel hat. Keine Ahnung was sich die Innenraumdesigner dabei gedacht haben.

Der Innenraum von E87 ist wirklich einfach & schön. Aber wo sind die Fußmatten? :D
 
Und weil wir es mit dem Lenkrad hatten, etwas was ich nach wie vor gerne anfasse, mein Nardi Holzlenkrad neben Holz Handbremshebel und Schalterknopf in meinem kleinen Mazda. Es ist einfach ein sehr warmer Werkstoff. Und das Instrumentenfeld ist mit der grünen Beleuchtung auch etwas, was man nicht jeden Tag sieht. :)
 

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GUN2504 schrieb:
Ich hab aktuell den schwarzen Klavierlack drin. Wenn es sauber ist, gibt es nix schöneres. Aber nach 3,5 Jahren damit sag ich: Nie wieder. Wirklich nie wieder. So empfindlich und schnell dreckig... Katastrophe
Den schwarzen Klavierlack hatte ich auch im 5er - und ich stimme vollumfänglich zu: Nie wieder!
 
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tHe442 schrieb:
Saß einmal bei einem Kollegen in der aktuellen C-Klasse. Die Mittelkonsole mit Klavierlack spiegelt die komplette Außenwelt, sodass man nochmal alle vorbeiziehenden Bäume im Augenwinkel hat. Keine Ahnung was sich die Innenraumdesigner dabei gedacht haben.

Der Innenraum von E87 ist wirklich einfach & schön. Aber wo sind die Fußmatten? :D

Die Matte liegt gesäubert im Keller rum.
 
hab mal ne Frage....
der Seat Leon kommt Serienmäßig mit diesem 8,25" Media System Plus
dann gibt es als Extra noch nen größeren Bildschirm (12" glaub)
aber im Konfigurator kann man das nicht auswählen, bzw. gibt es keinen Punkt der in der Beschreibung über ein größeres Display spricht.

versteckt sich das einfach hinter dem Punkt "Navigationssystem"?
Weil da steht einfach nicht mehr dabei als dieses Wort :D
 
Die Bilder des Bildschirms ohne Navi (mit Knöpfen an den Seiten) und mit Navi (volle Fläche) lassen darauf schließen.
Echt komischer Konfigurator.
 
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boarder-winterman schrieb:
Das Getriebeöl lasse ich jetzt nach 109000 gefahrenen Kilometern auch wechseln, BMW sagt das ist eine Lifetimefüllung, ich als regelmäßiger Zuschauer der Autodoktoren sage, dass es nach 100000km mal neu befühlt werden kann.
Nur als Tipp. Gehe mit dem Getriebeölwechsel zu einer ZF Servicestelle. Die haben meist ganz andere Möglichkeiten als die BMW Vertragswerkstätten. Die können idr. nur Öl ablassen, Filter wechseln und ggf. (wenn vorhanden und bei BMW bestellbar) die geklebten Magnete an der Ölwanne ersetzten.
Bei der ZF wird auf jedenfall auch das Getriebe inkl. Leitungen und Ölkühler gespült, sodass möglichst nur sauberes/neues Öl im System ist.
Je nach Verschmutzungsgrad kann es auch sein, dass der Ventilkörper ausgebaut und gereinigt wird.
Die Mitarbeiter sind damit wesentlich häufiger als eine Vertragswerkstatt konfrontiert und haben da entsprechend gut geschulte Augen und erkennen eher wenn da was defekt / verschlissen ist.

Das 5HP24A meines Audis war schon 3 mal zum Service und 1 mal zur Komplettüberholung bei ZF. Preislich lag der Service das je nach Aufwand bei 4-500€. Die Überholung mit neuem Wandler lag bei um die 1500€ (Getriebe wurde im ausgebauten Zustand angeliefert).

Ein weiterer Grund zur ZF zu gehen ist die Tatsache, dass technische Änderungen seitens ZF von den Fahrzeugherstellern nur seltenst durchgeführt werden. Wenn überhaupt, wenn es ein gravierender Fehler ist und der Kunde mit Problemen in die Werkstatt kommt. Dann wird das Getriebe gegen ein neueres mit bereits verbauter Änderung getauscht. Hatte ich zu meiner Lehrzeit einmal bei einem F10.
Ansonsten erfährt man von möglichen Änderungen nur, wenn man sich an eine ZF Servicestelle wendet. Die können dann anhand ihrer Nummern bestimmen ob es eine notwendige Änderung gibt oder nicht.
Bei meinem 5HP24A gab es bspw. eine technische Änderung am Ventilkörper. Dieser wurde bei der Revidierung einfach mit gewechselt und auf der Rechnung stand lediglich ein Vermerk, dass die technische Änderung durchgeführt wurde.
 
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Hallo,

ich habe einen VW UP BJ 2018, 5 Türer mit brutalen 44kW. :freak:

Hat mal jemand probiert den Tank ganz leerzufahren? Wenn die Restreichweite 0 km anzeigt, wie weit würde ich damit noch kommen? Bei im Schnitt 4,5l/100km auf der Landstraße.

Ich war am Wochenende bei 5km Restreichweite da ich es verpeilt hatte zu Tanken, da ist schon ein wenig ungutes Gefühl den Rücken hochgekrochen. :D
 
Probier es halt aus. Autos sind ja nicht alle gleich. Allerdings erschließt sich mir die Frage nicht. Man kann ja einfach tanken fahren. Zumal einem das Auto ja frühzeitig bescheid gibt.
 
MichaW schrieb:
Die Bilder des Bildschirms ohne Navi (mit Knöpfen an den Seiten) und mit Navi (volle Fläche) lassen darauf schließen.
Echt komischer Konfigurator.
Stimmt :D
da hab ich gar nicht drauf geachtet, ich bin immer so textfixiert....

andere Frage:
weiß jemand von euch, ob es in der StVO einen Passus gibt der Geschwindigkeiten bei Auf- und Abfahrten von Autobahnen und Bundesstraßen beschreibt?
 
fanatiXalpha schrieb:
weiß jemand von euch, ob es in der StVO einen Passus gibt der Geschwindigkeiten bei Auf- und Abfahrten von Autobahnen und Bundesstraßen beschreibt?
Grundsätzlich kommt es auf die Beschilderung an.
Es gibt Autobahnauffahrten, bei denen (wenn keine explizite Geschwindigkeit angezeigt wird) vorher das Schild "Autobahn" kommt (dann Richtgeschwindigkeit 130 km/h), aber auch Auffahrten mit "Kraftfahrstraße" (innerhalb Ortschaften 50, außerhalb 100) oder anderen Schildern.

§18 StVO gäbe es da noch, gibt aber keine Geschwindigkeiten vor. Dafür ist die jeweilige Beschilderung.
 
Normalerweise steht an einer Auffahrt "nur" das von MichW erwähnte Schild 330.1, (zuminsest auch hier im Ruhrpott bei den begrenzten BABs steht auf der Auffahrt i.d.R. kein Schild mit Limit) da kannst du so schnell fahren, wie es der Verkehr/Umstände zulässt, hast allerdings ebenfalls das Problem der (Mit)Haftung bei Unfällen über 130.
Unsere Standarardauffaht auf die A43 ist so ein Doppelding, man könnte auf die 120kmh begrenzte BAB mit deutlich über 200 auffahren, weil die Auffahrt lang genug dafür ist, aber es kommt noch vom Kreuz der A44/A43 deren Auffahrt hinzu, was eigentlich immer darin mündet, dass man selbst mit 120 in die Eisen muss, weil viele sofort ohne zu gucken mit ~80 ihren Beschleunigungsstreifen verlassen und rüber ziehen :freak:
 
Hast du schon getankt? Falls ja, kannst du ja abschätzen was noch in etwa im Tank war und wie lange es noch gereicht hätte.

Wirklich leer fahren ist keine gute Idee, wobeis bei einem Benziner noch weniger Schmerzhaft wäre als bei einem Diesel.
Die Frage wie viel Treibstoff noch im System ist, wenn aus dem Tank nichts mehr gesaugt werden kann (dazu muss er gar nicht komplett leer sein, aber den letzten ml bekommt man in der Regel nicht raus) ist schwer zu beantworten.

Die Anzeige ist in der Regel aber mit einem Puffer versehen. Manche fahren danach noch 20km andere 50km und wieder andere stehen nach 10km - je nach Modell und Fahrweise natürlich und ob man eher bergauf oder bergab fährt.
 
fanatiXalpha schrieb:
ab da sind in der Karte schon 120
aber es gibt da glaub auch keine Schilder bis weiter hinten, wo die Bundesstraße als solche ausschildern

Meines Wissens nach muss an einer Auffahrt nicht zwingend das Tempolimit neu ausgewiesen werden, es gilt dennoch das Limit welches auf der Straße auf die du einfährst bereits vor der Auffahrt galt.
Wenn du als Ortskundiger weißt dass auf der Straße bereits vorher 120 gilt (das geht jetzt aus deinem Post nicht genau hervor) dann musst du nicht auf das erste Schild warten welches du als Auffahrender sehen kannst.

Und Bundesstraße hat mit 120 nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es nicht so, wenn du auf einer Bundesstraße fährst, die z.B. eine 70er Begrenzung hat. Dann kommt eine Kreuzung oder auch Einbiegung, wenn danach kein erneutes Begrenzungsschild ist, gilt wieder 100 km/h?
 
Ja den gibt es, §7a der StVO.
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Beim Einfädeln darf man schneller fahren, aber nur auf dem Zubringer. Falls es eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt stehen die entsprechenden Schilder ohnehin am Ende des Zubringers.

Beim Ausfädeln muss man sich an die Geschwindigkeit halten, solange bis die dicke gestrichelte Linie zu einer dicken Volllinie wird (nicht verwechseln mit Zeichen 295). Und es darf auch nur schneller gefahren werden, falls auf der Abgehenden Spur keine Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrezung aufgestellt ist.
 
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foo_1337 schrieb:
Das scheint eine gelbe Autobahn zu sein. Das passt schon

Ich weiß ja nicht was auf dieser speziellen Straße gilt, aber Bundesstraße für sich macht erstmal keinen Unterschied zu jeder normalen Landstraße. Heißt eine Auszeichnung als Bundeststraße ist ohne extra 120er Schild irrelevant.

GUN2504 schrieb:
Ist es nicht so, wenn du auf einer Bundesstraße fährst, die z.B. eine 70er Begrenzung hat. Dann kommt eine Kreuzung oder auch Einbiegung, wenn danach kein erneutes Begrenzungsschild ist, gilt wieder 100 km/h?

Nein. In den meisten Fällen wird nach Auffahrten eine neue Beschilderung erfolgen, weil der Auffahrende sonst nichts davon weiß falls er ortsunkundig ist - es ist aber keine Pficht und eine Auffahrt damit keine Limitaufhebung.

Wenn du nach einer Auffahrt (ohne neues Schild) aufs Gas gehst und geblitzt wirst dann wäre zu klären ob du aufgefahren bist und ob du von dem Tempolimit wissen konntest - in der Praxis wird man Blitzer an solchen Stellen wohl eher selten sehen.

Ein Beispiel in Deutschland kenne ich grad nicht aber in Italien ist das z.B. auf der AB vom Brenner richtung Verona runter über weite Strecken sehr auffällig, da ist die AB im nördlichen Bereich noch durchgehend auf 110 limitiert und es kommen immer wieder Auffahrten ohne extra Schilder. (Ich gehe daher mal davon aus dass die die selbe Regelung haben)

https://www.focus.de/auto/ratgeber/...verkehr-juristische-irrtuemer_id_2002556.html
 
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Magellan schrieb:
Wenn du nach einer Auffahrt (ohne neues Schild) aufs Gas gehst und geblitzt wirst dann wäre zu klären ob du aufgefahren bist und ob du von dem Tempolimit wissen konntest - in der Praxis wird man Blitzer an solchen Stellen wohl eher selten sehen.

das ist das Problem. Deswegen Ja und nicht Nein. Wie soll denn derjenige, welcher auf die Straße auffährt wissen, welche Geschwindigkeit gilt? Wie soll denn ein möglicher Blitzer nachweisen, das du nicht aufgefahren bist? Ist ja auf Autobahnen das gleiche^^
 
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