Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

Magellan schrieb:
Ich weiß ja nicht was auf dieser speziellen Straße gilt, aber Bundesstraße für sich macht erstmal keinen Unterschied zu jeder normalen Landstraße. Heißt eine Auszeichnung als Bundeststraße ist ohne extra 120er Schild irrelevant.
Habe mal fix geschaut und in §3 Abs3 2c steht folgendes:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.​
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.​
Also dem Gesetzgeber ist es in dem Fall die Bezeichnung der Straße egal. Wichtig ist anscheinend nur die Trennung der Fahrspuren.
 
GUN2504 schrieb:
das ist das Problem. Deswegen Ja und nicht Nein. Wie soll denn derjenige, welcher auf die Straße auffährt wissen, welche Geschwindigkeit gilt? Wie soll denn ein möglicher Blitzer nachweisen, das du nicht aufgefahren bist? Ist ja auf Autobahnen das gleiche^^
Wenn du Ortskundiger bist wäre das gar nicht nötig, auf deinem Arbeitsweg z.B. würde man voraussetzen dass du von dem Limit wissen konntest und du wärst in jedem Fall dran.

Ich gehe aber davon aus dass man in so einem Bereich selten Blitzer aufstellen würde um dem Punkt eben ganz zu entgehen - und wenn man da blitzen will dann würde man eben ein Schild aufstellen.

Also nein eine Auffahrt ist rechtlich gesehen definitiv keine Tempolimitaufhebung, es wird in der Praxis aber wohl sehr selten zu einem Problem werden.
 
Jeder Wagen sollte auch nach 0km noch 10 bis 20km fahren können. Teilweise werden noch Reichweiten von >60km erreicht. Drauf anlegen sollte man es dennoch nicht.
 
Doch was passiert, wenn der Bordcomputer eine Restreichweite von null Kilometern anzeigt? Laut VW-Sprecher Franke ist dann in der Regel noch Kraftstoff für zehn bis 20 Kilometer im Tank. Andere Hersteller äußern sich in dieser Hinsicht zurückhaltender: "Einen garantierten Puffer gibt es nicht", sagt Christophe Koenig von BMW. "Das ist so ausgelegt, dass unter Berücksichtigung aller Toleranzen die Restreichweite von null Kilometern erreicht werden kann." Der Fahrer sollte sich also nicht auf eine großzügige Kalkulation des Bordcomputers verlassen.
Quelle; https://www.sueddeutsche.de/auto/ta...chweite-bis-auf-den-letzten-tropfen-1.1934661

Habs ein einziges Mal drauf ankommen lassen (müssen) - ADAC war begeistert und meine Werkstatt später auch :freak:
Passiert mir garantiert NIE wieder
 
Da ich tatsächlich schon mehrfach in den Genuss gekommen bin, stehen geblieben zu sein, kann ich hier durchaus kompetent Antwort geben ;)

Ich bin mit einem Opel Omega bereits bei noch 20km Restreichweite stehen geblieben. Bei einem Opel Astra bin ich mit 0 km Restreichweite noch 10km gefahren ohne stehen zu bleiben, ein anderes Mal mit dem gleichen Auto blieb er bei noch 5 km Restreichweite liegen.

Zum Einen scheinen die Füllstandsensoren nicht sonderlich genau zu sein, zum Anderen rechnet der Bordcomputer die Reichweite anhand des Durchschnittsverbrauchs der zuletzt gefahrenen km aus (z.B. der letzten 40km). Je nachdem, welche Strecke ich wie gefahren bin kann die Restreichweite deshalb zu optimistisch oder zu pessimistisch ausfallen.

Übrigens, ging das Stehenbleiben immer gut aus und die jeweiligen Autos sprangen nach einer Weile wieder an (was natürlich weder für Motor, Anlasser noch Batterie besonders schön war).
 
Hui, da hab ich ja ein bisschen was losgetreten :D
Mir ging es bei dem Thema vor allem um den Aspekt, dass es hier kein legislatives Limit gibt was vorgegeben ist.
Stadt sind ja 50, außerorts 100 und Autobahn gilt nur Richtgeschwindigkeit
das jetzt mal so grob
Weiterhin war mein Interesse etwas mehr den Straßen bzw. Abschnitten gewidmet, die sich vor der Beschleunigungsspur respektive nach der Verzögerungsspur befinden.
Also das, was ich hier grün markiert habe. Die rot markierte Straße hat 60.
1639491589295.png


Meine Annahme wäre für den Auffahrtteil gewesen, dass sofern nicht anders ausgeschildert das letzte Limit gilt welches man gesehen hatte. Im unteren Bereich als die 60 von der Straße von der man kommt.
Bei Abfahrten, wieder sofern nicht anders beschildert, 100 max weil außerorts.
Aber wie gesagt, ich habe keine expliziten Geschwindigkeiten und auch keine exakte Beschreibung gefunden.
Wundert mich ein wenig in unserem Bürokratieland :D

GUN2504 schrieb:
Ist es nicht so, wenn du auf einer Bundesstraße fährst, die z.B. eine 70er Begrenzung hat. Dann kommt eine Kreuzung oder auch Einbiegung, wenn danach kein erneutes Begrenzungsschild ist, gilt wieder 100 km/h?
Diese Regelung gilt in Osteuropa, also Polen, Tschechien etc.
Ergänzung ()

Magellan schrieb:
Und Bundesstraße hat mit 120 nichts zu tun.
Nein, natürlich nicht. Das war hier nur das Beispiel, an anderer Stelle kann das anders sein.

Magellan schrieb:
Meines Wissens nach muss an einer Auffahrt nicht zwingend das Tempolimit neu ausgewiesen werden, es gilt dennoch das Limit welches auf der Straße auf die du einfährst bereits vor der Auffahrt galt.
So in der Art würde ich es auch sehen.
Ergänzung ()

Und der Wahnwitz ist halt, hier steht in der Karte auch 120 obwohl eben die Straße unten 60 hat.
1639491946543.png
 
Durch Zufall bin ich auf den Youtuber Sandy Munro gestoßen. Früher tätig als automotive engineer, jetzt einer der größten Influencer im Bereich der E-Mobilität. Wer sich für Tesla, KIA und Co interessiert sollte mal reinschauen. Die Reviews sind teilweise sehr erfrischend und gehen etwas mehr ins Detail als die der 0815 Youtuber.

Zwei Beispiele:
 
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Danke für die Antworten. Ich dachte mir schon, dass die Füllstandsensoren in Verbindung mit Fertigungstoleranzen vom Tank und derzeitige Autolage nur Schätzeisen sind. Passt auch zum Beitrag von @deYoda

Ich habe es tatsächlich vor mit einem 5l-Kanister mal auszuprobieren. Ich muss ja auch nicht fahren bis die Kiste stehenbleibt, sondern will wenn die ersten Einbrüche kommen schnell anhalten. Das mache ich aus Neugierde, interessiert mich einfach mal. Ich dachte das hat vielleicht mal einer ausprobiert.

Aber ich versuche schon meinen Tank immer bis in den roten Bereich zu fahren, da der Kraftstoffverbrauch geringer ist, da wenig Kraftstoffmasse an Bord ist. Ich Tanke geschätzte 5 mal im Jahr, fahre also nicht so viel, da kann der Versuch nun bis nach dem Winter dauern. :D
 
LochinSocke schrieb:
da der Kraftstoffverbrauch geringer ist, da wenig Kraftstoffmasse an Bord ist

Bei einem Fahrzeug mit einem Leergewicht zwischen 991 bis 1.071 kg und einem Litergewicht von 0,77kg für Super, das heißt, eine Tankfüllung von 35l wiegt 27kg. Wie viel, meinst du, soll das ausmachen?

Du tankst 5x im Jahr, bei 5x35l bei einem durchschnittlichen Benzinpreis von 1,571€ 2021 kommst du also grob auf 275€/Jahr, bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 5,42l/100km (laut Spritmonitor aller Up Benziner) fährst du schätzungsweise 3.230 km im Jahr. Sind wir mal großzügig und sagen, wenn du am Ende nur noch mit heißer Luft fährst, drückst du deinen Verbrauch auf 5.3l/100km. Wenn du immer noch 3.230km fährst, hast du statt 175l Benzin also 171l verbraucht, also 4l auf das Jahr bzw. 22 € gespart, bzw. 1,80€ pro Monat.

Dafür so ein Aufwand und die Gefahr, liegen zu bleiben? Wenn du 50 km früher oder später tanken fährst, hat dein Auto über eine Strecke von nur 50 km bei diesem Verbrauch also ein 2kg geringeres Gewicht - das sind 0,19% des Fahrzeugmasse.

Wahrscheinlich sparst du mehr Kraftstoff ein, wenn du dauerhaft die Rücksitzbank ausbaust oder 5kg abspeckst. Oder sagen wir einfach: durch dein Tankverhalten sparst du tatsächlich vermutlich nur ein Eis am Stil pro Jahr :daumen:
 
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TheManneken schrieb:
bzw. 22 € gespart, bzw. 1,80€ pro Monat.
nachgerechnet hab ich das nicht, aber ich weiss das schuldhaftes Liegenbleiben auf der BAB 70€ kostet.
Also knapp 4 Jahre "Sparen" :D
 
fanatiXalpha schrieb:
Diese Regelung gilt in Osteuropa, also Polen, Tschechien etc.
Die Regelung ist aber auch logisch.
Was man von unserem System nicht behaupten kann.

Wenn man an einer Kreuzung einbiegt und dort kein Schild steht gilt für diesen Teilnehmer der Grundsatz, dass er ein Schild gesehen haben muss, darf also mit bis zu der Höchstgeschwindigkeit fahren, bei den üblichen 2 Spurigen Land/Bundesstraßen bspw. 100km/h.
Anders sieht das für die geradeaus Fahrenden aus. Für die gilt trotz Kreuzung weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkung, bis diese aufgehoben wird, bspw. durch Einmündung in eine andere Straße, Aufhebungsschild oder Ortsausgangs/Eingangs Schild bspw.

Ich halte idr. meine Geschwindigkeit noch für etwa 100m nach der Einmündung bzw. dem ersichtlichen Gefahrenbereich für den die Beschränkung gelten soll und beschleunige dann wieder auf die übliche Geschwindigkeit (wenn keine neue Beschilderung erfolgt und die Kreuzung kein Feldweg oder ähnliches ist).
Die 100km/h habe ich dann gemütlich so nach etwa 150m nach der Einmündung erreicht. Ein Fahrzeug was von der Einmündung kommt braucht um nach den 150m die 100km/h zu erreichen eine Beschleunigungszeit von grob 7sec. Das schaffen viele heutige Fahrzeuge sogar noch wesentlich schneller.

fanatiXalpha schrieb:
Und der Wahnwitz ist halt, hier steht in der Karte auch 120 obwohl eben die Straße unten 60 hat.
Wie gesagt, sieht nach getrennten Spuren aus. Wenn da keine Beschilderung ist gibt es eigentlich keine Begrenzung (zumindest keine rechtlich bindende, es gibt sonst lediglich Richtgeschwindigkeit 130km/h). Man sollte sich aber trotzdem den Gegebenheiten angemessen verhalten.
 
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fanatiXalpha schrieb:
Meine Annahme wäre für den Auffahrtteil gewesen, dass sofern nicht anders ausgeschildert das letzte Limit gilt welches man gesehen hatte.

Hmm - ist eine Auffahrt nicht das selbe wie abbiegen? In dem Fall wären die 60 der "alten" Straße ja hinfällig.

Habe ehrlich gesagt nich nie darüber nachgedacht welches Limit auf Auffahrten gilt, durch die Kurve muss ich nicht unbedingt quer und danach gibt man halt Gas zum Einfädeln.


LochinSocke schrieb:
Aber ich versuche schon meinen Tank immer bis in den roten Bereich zu fahren, da der Kraftstoffverbrauch geringer ist, da wenig Kraftstoffmasse an Bord ist. Ich Tanke geschätzte 5 mal im Jahr, fahre also nicht so viel, da kann der Versuch nun bis nach dem Winter dauern.
Ich glaube nicht dass 10kg Sprit mehr oder weniger an Bord viel Unterschied machen, und schon gar nicht wenn du eh nur 5 Tanks im Jahr durch bläst - um dann ein paar Cent gespart zu haben würde ich nicht das Stehenbleiben riskieren.

Bei meinem letzten Auto (Audi, 10 Jahre gefahren) habe ich es sehr oft ausgereizt (nicht um zu sparen), der hat nur in 10km Schritten angezeigt und wenn der von 10 auf 0 gesprungen ist dann ist man auch sicher noch 10km gekommen - mehr habe ich nie getestet.

Edit: Noch zum Tempolimit nach Auffahrten:
https://www.burhoff.de/rspr/texte/ab_00028.htm
Hier wurde vom OLG klar gestellt dass der geblizte zahlen muss und das Tempolimit weiterhin gültig war.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, gilt eine Streckenvorschrift nicht nur jeweils bis zur nächsten Straßeneinmündung -oder Straßenkreuzung. Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 endet (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 46 m.w.Nachw.; Beschluss des Senats vom 8. Juli 1996, abgedr. in NZV 1996, 247). Zwar verlangt der Sichtbarkeitsgrundsatz die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht; dies gilt jedoch nur für den Einbiegeverkehr.
 
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Magellan schrieb:
Hmm - ist eine Auffahrt nicht das selbe wie abbiegen?
Ja, in dem Fall ist es ja auch ein Abbiegen.
Okay, dann halt von mir aus max. Außerortslimit :D

Magellan schrieb:
Habe ehrlich gesagt nich nie darüber nachgedacht welches Limit
Ist halt meine Arbeit und wie gesagt, es gibt hier halt nix was legislativ vorgegeben ist :D
 
Hi,

ich hoffe hier ist die richtige Stelle und meine spezielle Anfrage entspricht den Regeln für diesen Thread.

Mir wurde Mitte/Ende November mein Fahrzeug gestohlen und ich bekam jetzt von der Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert mitgeteilt, der mir aber um mindestens 900€ zu niedrig vorkommt, wenn man halbwegs vergleichbare Ersatzfahrzeuge auf z.B. mobile.de sucht.

Wenn ich euch die Daten des Wagens gebe, könntet ihr mir eure Einschätzung geben, was für einen Ersatzwagen gezahlt werden müsste? (es kommt eigentlich nur Händler in Frage, da sonst die MwSt. einbehalten wird).

Es ist/war ein Mazda MX-5 SKYACTIV-G 184 Signature, also 184 PS, Leder-Sportsitze, Techniksensor-Paket, Rückfahrkamera, OHNE Sportfahrwerk, BOSE-Lautsprecher und Matrix(!)-LED Scheinwerfern.

Erstzulassung April 2019 als Tageszulassung direkt dann an mich.

Laufleistung unter 10.000km und nachweislich durch Serviceheft unter 9.000km Ende Oktober.

Keine Schäden.

Sehe ich es richtig, dass das Modell Selection (hauptsächlich verfügbar auf den Plattformen) von der Ausstattung her weniger Wert ist?

Fehlen noch essentielle Angaben zur Einschätzung?

Versicherung wurde bereits angeschrieben mit der Bitte, die (vermeintliche) Differenz zu erklären mit mehr als einem Auszug aus Schwacke(?) und "Marktlage".
 
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Mit den Sondermodellen ist das immer schwer
Dein Modell Scheint ein kleines Upgrade gegenüber der alten exlcusive Line zu sein. Ich würde den nach grobem uberfliegen der Ausstattung eher unter der aktuellen Selecton ansetzten da dieser eben schon Matrix Led und das Soundsystem Serie mitbringt.
 
Vielen Dank für den Hinweis mit den Matrix-LED Scheinwerfern, da kann ich den (Zusatz)kostenfaktor nur schwer abschätzen; ich werde das mal oben im Text ergänzen.
 
Huhu zusammen,

Ich hab mir vor 2 Jahren einen Golf 5 gekauft und das Radio gegen ein RCD330 NoName ausgetauscht, weiches Android Auto fähig ist. Gestern habe ich festgestellt, dass mein Samsung S20 FE für Android Auto nicht mehr kompatibel ist laut Radio.

Hat jemand Tipps? Ich habe das immer als Navi genutzt und nun geht's nicht mehr, was bitter ist.

Gibt's vlt ein kompatibles Radio mit wireless GoogleDrive funktion? Android Auto wird wohl an Android 12 eingestellt.

Vielen Dank und Grüße
 
Ich bin da jetzt auch nicht ganz fit drin. Wird Android Auto komplett aus dem Store entfernt oder nur für neue Modelle?

Falls das nur für neuere Modelle gilt würde ich mir ein älteres Gerät holen und ggf. den Akku wechseln, sodass es technisch wieder Fit ist. Das Alte mit dem Radio koppeln und Internet bekommt es per WLAN-Hotspot vom S20.
Wenn das so funktioniert wäre das eine günstige alternative zu einem neuen 2DIN Gerät mit Navigation.
 
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