Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

@Shagrath
Bei der Inflation und dem außer Kontrolle geratenen Gebrauchtmarkt zwischendurch würde ich jetzt noch kein Fazit zur Preisentwicklung ziehen wollen. Ich habe 2020 auch mit einem Audi S6/7 geliebäugelt und die Autos kosten jetzt auch immer noch mindestens gleich viel oder mehr. Auch bei den 1/2/3/435 oder 40i haben die Preise eher noch angezogen.

Den Preisaufschlag für den CS finde ich auch frech. Dafür ist die Schleuder limitiert. Aber ich tendiere da eher zu nicht besonders genug. Ein E46 CSL ist auch limitiert, hat aber einen ziemlich einzigartigen Motor seiner Baureihe und der Baujahre drumherum, auch im Vergleich mit der Konkurrenz.

@Scheitel
16 Cent pro kWh ist aber auch spottbillig. Du hast so einen Tarif von Tibber, oder?
Wir wollen ja mittelfristig mit der eigenen PV Anlage laden.
Enyaq ist halt der beste Kompromiss aktuell. Wir hatten auch mal den Kia Niro EV Probe gefahren und der hat uns gut gefallen, den gibt es momentan aber nicht zu guten Kursen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Shagrath
@Thane
Ja genau, wir sind bei Tibber, Awattar ist hier leider nicht verfügbar. Der Börsenstrompreis ist immer für eine Stunde festgelegt und genau danach kann man seinen Verbrauch ja steuern/optimieren, wenn man zu Hause ist/das Ganze automatisiert. Natürlich ists durch die Woche teurer, aber vor einigen Wochen konnte man sogar durch das Verbrauchen von Strom an einem Sonntag einigermaßen Geld verdienen, weil für ne Stunde der Strompreis pro kwh bei minus 44 Cent lag.

Wir haben auch PV in Vorbereitung, aber ich wollte aufgrund von Verschattung alles mit Microwechselrichtern lösen, aber Deye ist mit dem Relaisgate ja gerade ohne Zulassung unterwegs - und die WR haben wir :freak:
Also mal abwarten oder ggf. kurzfristig was neues kaufen.

Knapp 46K für den E-Niro sind auch ein stolzer Listenpreis - da liegt der Enyaq mit 40K ja deutlich drunter. Hätte ich so auch nicht erwartet, erklärt dann aber auch irgendwie den Unterschied im Leasing^^
Dann ist die Black Week/Friday auf jeden Fall nen Versuch wert.
 
Ich würde sagen ja. Ansonsten hätte die Geschwindigkeit nochmal neu ausgewiesen werden müssen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DJMadMax
durch das Ortsschild sollte wieder 50 gelten.
Da hab ich was vom ADAC im Kopf, wo das gelbe Ortsschild unter die Schilder fällt die ein Tempolimit aufheben.
Davon ausgenommen sind Schilder die Streckenbezogen sind. Das sind die, bei denen in einem zusätzlichen Schild die Längenangabe mit zwei Pfeilen, z.B. ↑400m↑, drunter steht. Das Limit gilt dann nur über den Bereich und muss nicht extra aufgehoben werden.


Finde aber die Möglichkeit, dass es überhaupt unbegrenzte Tempolimits gibt, total bescheuert, weil dabei sehr häufig einfach vergessen wird das Limit wieder aufzuheben, bzw. oder den anderen Teilnehmern die einbiegen erneut zu zeigen, dass auf der Strecke ein Limit gilt.
Ist Außerorts auf einer normalen Landstraße ein 70er Schild aufgestellt, ohne Längenangabe, so muss man sich so lange an die 70 halten, bis diese durch ein entsprechendes Schild aufgehoben werden. Ist zwischendrin eine Kreuzung, muss ich mich weiterhin an die 70 halten und die Fahrzeuge die an der Kreuzung einbiegen dürfen bis zum normalen Limit von 100 fahren. Kann ja von den Planern so nicht gewollt sein :kotz:
Oder wie häufig habe ich schon auf der Autobahn gesehen, dass die Aufgehoben-Schilder am Baustellenende fehlen.

Bei uns sind entsprechend massig Beschilderungen in der Region unvollständig oder falsch. Haben eine Kreuzung, da fehlen die Pfeile an der Längenangabe. Da gilt Tempo 70 dann erst nach der schlecht einsichtigen Kreuzung in einer Kurve und hält bis zum nächsten Ort. :freak:
 
Gorasuhl schrieb:
Oder wie häufig habe ich schon auf der Autobahn gesehen, dass die Aufgehoben Schilder am Baustellenende fehlen.
Zusatzschild der Baustelle übersehen? :D Damit hebt sich das nämlich von alleine auf.

Gorasuhl schrieb:
Ist zwischendrin eine Kreuzung, muss ich mich weiterhin an die 70 halten und die Fahrzeuge die an der Kreuzung einbiegen dürfen bis zum normalen Limit von 100 fahren. Kann ja von den Planern so nicht gewollt sein :kotz:
Der Anwalt holt dich spätestens damit raus.
 
Gorasuhl schrieb:
Ist Außerorts auf einer normalen Landstraße ein 70er Schild aufgestellt, ohne Längenangabe, so muss man sich so lange an die 70 halten, bis diese durch ein entsprechendes Schild aufgehoben werden
Oder du durch einen Kreisverkehr fährst.
oder du biegst kurz auf einen Feldweg, wenn möglich, ab und fährts dann wieder direkt auf die eigentliche Straße
:D

EDIT:
anderes thema
waren letzte Woche auf Erprobung
direkt am ersten Tag einen Unfall auf der Autobahn beobachtet
Polizei gemeldet
kam uns komisch vor
dann paar Tage später doch mal Aufnahmen nochmal angeschaut
klare Nötigung von anderem Fahrzeug ausgehend mit darauffolgendem Ausbremsen
das war die Ursache für Ausweichmanövers des Unfallfahrzeugs was zum Unfall (nein, doch, och) führte
ist zu stark nach links ausgewichen, konnte Fahrzeug nicht mehr abfangen, einmal 180° gedreht und rechts in Leitplanke gekracht
Unfallverursacher flüchtet
jetzt in Klärung mit der Firma, ob wir uns da nochmal bei der Polizei melden dürfen und die Videodaten rausgeben dürfen

das könnte, wenn es so kommt, übel für den Unfallverursacher werden, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gorasuhl schrieb:
Ist zwischendrin eine Kreuzung, muss ich mich weiterhin an die 70 halten und die Fahrzeuge die an der Kreuzung einbiegen dürfen bis zum normalen Limit von 100 fahren. Kann ja von den Planern so nicht gewollt sein :kotz:
Hebt ne Kreuzung und co nicht das Tempolimit auf? Weil gerade vor (T-)Kreuzungen auf Landstraßen steht ja oft ein 70er Schild und wird danach nicht aufgehoben. Ich meine zumindest gelernt zu haben, dass nach der "Gefahrenstelle" bzw Stelle für erhöhte Aufmerksamkeit, sich die Begrenzung wieder aufhebt. Kann mich auch irren oder es hat sich in den letzten 10+ Jahren geändert, ohne dass ich es mitbekommen habe. Oder ich habs immer falsch gemacht - wie die allermeistn Leute auch.
Innerorts gibts deswegen ja auch XX Zonen (nicht zu verwechseln mit XXX Zonen :D ), damit nicht überall z.B. 30er Schilder stehen müssten.
Bei Autobahnauffahrten steht deswegen nach jeder Auffahrt auch ein Schild, falls die Strecke begrenzt ist.
fanatiXalpha schrieb:
das könnte, wenn es so kommt, übel für den Unfallverursacher werden, oder?
Die Frage ist wie das Ausbremsen stattgefunden hat und wen du nun als wirklichen Verursacher meinst^^ Den Ausbremser oder der, der zu wenig Sicherheitsabstand hatte? Oder ist der Typ knapp vor ihm rein und dann ab auf die Bremse?
Bei letzterem sollte das mit Recht "übel" werden.
Wobei es wahrscheinlich eh heißt "Ich war das nicht! Da ist wohl jemand anderes mit dem Auto von mir gefahren. Meine tote Oma oder der Dackel" "Oh, ja dann können wir da nichts machen".
Ist es ein Fimrenfahrzeug mit Fahrtenbuch, sind die Chancen besser.
 
Cardhu schrieb:
Hebt ne Kreuzung und co nicht das Tempolimit auf?
Jupp. Kreuzung oder Auffahren heben Tempolimit auf, wenn danach nicht ein weiteres Schild kommt...
Woher sollte der Auffahrende denn wissen, ob es eine Tempobegrenzung gibt^^

Gilt ja auch auf Autobahnen. Kommt nach einer Auffahrt kein Schild mit Tempolimit, ist es faktisch aufgelöst.
 
Ich meine Landstraße, sorry. Da gibt es ja auch T oder + Kreuzungen. Stadtgebiet ist ja immer 50, außer ein Schild sagt was anderes.
 
Landstraßen immer 100.
Autobahn immer frei (130 Richtgeschwindkeit).

Aber ging es hier nicht um Geschwindkeitsbeschränkungen abseits dieser generellen Regel?
und die sind (außer einem Stadtgebiet) ja nach einer Kreuzung oder Auffahrt immer aufgelöst, außer es steht erneut ein Geschwindigkeitsschild danach an der Straße.
 
GUN2504 schrieb:
Landstraßen immer 100.
Autobahn immer frei (130 Richtgeschwindkeit).
Na das ist schon klar. :D Meinte eher das mit dem Schild halt. ;)
GUN2504 schrieb:
und die sind (außer einem Stadtgebiet) ja nach einer Kreuzung oder Auffahrt immer aufgelöst, außer es steht erneut ein Geschwindigkeitsschild danach an der Straße.
Wieso soll die Stadt eine Ausnahme machen?


https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/geschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/#:~:text=Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich,Auffahrt aufgehoben ist, stimmt nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: GUN2504
Weil ein Ortsschild so lange 50 km/h bedeutet, bis ein "Ortsauflösungschild" (oder wie das auch immer heißt) kommt :D

Egal ob Kreuzungen, Einfahrten etc... dazwischen sind.
 
1690305203211.png


lol. das war mir jetzt neu^^

Ok, falls ein Blitzer da stehen sollte, ist man halt gerade erst auf die Autobahn oder Landstraße draufgefahren :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Scheitel
genau auf den Unsinn hab ich mich ja bezogen. Das ist leider bei so vielen Kreuzungen bei uns der Fall.
Die haben an einigen Kreuzungen auch schon ein Zusatzschild mit der Distanz dazu gepackt, aber das falsche mit ohne Pfeile. Eine Kreuzung davon habe ich ja bereits beschrieben.
Es gilt Tempo x, aber erst nach der Gefahrenzone und dann solange, bis die durch irgendwas dann mal aufgehoben wird (Ortseingang, Kreisel, anderes Tempolimit, usw.) oder man die Straße verlässt :D
 
Zurück
Oben