Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

Stock86 schrieb:
Unabhängig von der Stützlast würde ich sagen, dass du maximal 1.000kg laden darfst.
Das hatte ich sehr schlecht formuliert.
Ich meinte, wie viel der Anhänger dann mit Ladung wiegen darf.
Habe die Formulierung ausgebessert.
Ergänzung ()

DaDare schrieb:
Da gibt's von Cosmosdirekt eine gute Übersicht.
In deinem Fall kommt Variante 3 zum Einsatz (Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist größer als die zulässige Anhängerlast des Autos). Sprich 1075kg.

https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/anhaenger-stuetzlast/
https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/anhaenger-stuetzlast/ schrieb:
Da die Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt, wird sie in einem Gespann immer dem Zugfahrzeug zugeordnet. Das heißt, dass dieser Wert immer berücksichtigt werden muss, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bestimmt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Gespannfahrten die Stützlast vom maximal möglichen Gesamtgewicht des Autos abgezogen werden muss. Nur die Differenz steht dann für eine Zuladung im Pkw zur Verfügung.
D.h. bei einer Stüzlast von 75kg:
-75kg Zuladung für den PKW
+75kg mehr Zuladnung für den Anhänger (außer natürlich, es würde das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers überschreiten)

Danke dir @DaDare
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Stützlast hat meines Wissens nach nichts mit dem System - Gesamtgewicht zu tun. Sie ist je nur eine Verlegung des abzuführenden Gewichts vom Hänger zum PKW.

Wenn ein 1000kg Hänger eine Stützlast von 100kg hat dann bedeutet das nur, dass von den 1000kg 900kg über die Reifen und 100kg über die Anhängerkupplung abgeführt werden. Ein 1000kg Hänger wird ja nicht auf Einmal 1100kg schwer nur weil man ihn an einer Seite anhebt.

Sprich ein 1000kg Hänger mit 100kg Stützlast plus ein 1500kg PKW haben ein Gesamtgewicht von 2500kg, davon werden 900kg über die Reifen des Hängers und 1600kg über die des PKW abgeführt. Aber in Summe bleibt es bei 2500kg.
 
DaDare schrieb:
Mit einem normalen B-Führerschein wird das ganze nochmals komplizierter bzw. nachteiliger für den Führerscheininhaber. Das technische Gesamtgewicht von dem Gespann muss unter 3,5 Tonnen liegen.
Wobei das nun nicht so wahnsinnig kompliziert ist. Man muss zwei Werte addieren und bei Klasse B dann unter 3.500 kg zulässige Gesamtmasse bleiben.
Die zulässige Gesamtmasse vom Zugfahrzeug steht im Schein und auf dem Anhänger ist in aller Regel ein Typenschild mit den Daten.

So ist es auf jeden Fall einfacher als vorher, wo die Leerkasse vom Zugfahrzeug nicht niedriger als die zulässige Gesamtmasse des Hängers sein durfte ^^
 
Bei Klasse B darf der Anhänger eine höhere zulässige Gesamtmasse (als 750 kg) haben, wenn das Gespann unterhalb von 3.500 kg zulässige Gesamtmasse bleibt.
 
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Thane schrieb:
Bei Klasse B darf der Anhänger eine höhere zulässige Gesamtmasse (als 750 kg) haben
Ach der Gag war das. Geht einfach nicht in meinen Kopf. Danke für die Richtigstellung. Also 3,5t Fahrzeug und 750kg Anhänger würde auch gehen. Werde es nie verstehen. :D

Aber wehe die zGM übersteigt dann plötzlich in Summe 3,5t.
 
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Ja, da musste ich dann auch stutzen.
Ich musste mich kürzlich auch erst informieren, da ich das auch noch anders kannte mit Anhänger und Klasse B.
Der Anhänger von meinen Eltern hat eine zulässige Gesamtmasse von etwa 1.200 kg und ich war da auch erst unsicher, ob ich den Fahren darf mit unserem Astra als Zugfahrzeug.
 
Sogar relativ locker, da zulässige Gesamtmasse vom Astra irgendwo bei 1.750 kg liegt. Also alles unter 3.500 kg.

Ich hatte aber noch die Nummer mit Leermasse vom Zugfahrzeug muss höher als zulässige Gesamtmasse des Hängers sein im Kopf.
 
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Damien White schrieb:
3,5t Fahrzeug + 0,75t Anhänger sind aber >3,5t Gesamtgewicht, würde also nicht gehen.
Doch. Geht. Aber 1000kg Hänger mit 2,7to Auto geht nicht.
 
Thane schrieb:
Wobei das nun nicht so wahnsinnig kompliziert ist. Man muss zwei Werte addieren und bei Klasse B dann unter 3.500 kg zulässige Gesamtmasse bleiben.
Problem ist trotzdem, dass halt die zGM als Referenz genommen wird und nicht die TATSÄCHLICHE Last. Wir wollten ein Fahrzeug auf einem Abhänger abschleppen und das gesamte Gespann lag bei knapp unter 3,4 Tonnen. Fahren durfte ich damit nicht, weil die zGM kombiniert weit über 3,5 Tonnen war. Zumindest in der Hinsicht war es frühers (tm) besser mit Klasse 3 Schein. Das ist in meinen Augen kompletter Schwachsinn.

Wobei zumindest der B96 hinfällig wird, da die zGM bald 4,25 Tonnen betragen darf, weil... Autolobby und schwere E-Autos:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinaenderungen-2024/
 
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DaDare schrieb:
Wobei zumindest der B96 hinfällig wird, da die zGM bald 4,25 Tonnen betragen darf, weil... Autolobby und schwere E-Autos:
Das wäre auch aus anderer Sicht praktisch, nen Wohnmobil ist ja schon mal was schwerer. Das von den Schwiegereltern hat ne Leermasse von 3190kg und ne zulässige Gesamtmasse von 3500kg. Ich würde behaupten, mit normaler Zuladung für ne lange Fahrt liegt man da auch schon drüber. Nen 75kg "Norm"Fahrer ist mit Tankinhalt dabei, aber da fehlt bestimmt das Frischwasser und man fährt selten alleine und ohne Krempel auf Tour^^
Wenn das auf 4,2t geändert ist, würde ich auf jeden Fall ne Auflastung anleiern. Das Chassis vom Sprinter wird wohl eher kein Problem sein. Wir haben auf jeden Fall auch schon mal 400kg Holzbriketts mit 2 Personen und Hund durch die Gegend gefahren, das Teil fuhr wie immer :freaky:
Andererseits haben wir vor ner Dekade schon mal nen 130er Defender überladen, als es zum Wacken ging. Vermutlich haben wir nicht die 1400kg Zuladung überschritten, aber nachm Einladen aller Sachen aufe Ladefläche hat der Hobel so geschaukelt und gewackelt, dass wir nach 500m kehrt gemacht haben und alles mögliche auf andere Fahrzeuge umsortiert haben. Und ja, Massenmittelpunkt ist uns ein Begriff gewesen :D Deswegen fahren wir auch keine Autos mit Schiebe/Panoramadach.
 
Scheitel schrieb:
Das wäre auch aus anderer Sicht praktisch, nen Wohnmobil ist ja schon mal was schwerer. Das von den Schwiegereltern hat ne Leermasse von 3190kg und ne zulässige Gesamtmasse von 3500kg.
Eine gute Kommilitonin von mir hatte von ihrem Vater den C1 geschenkt bekommen, damit die zusammen weg fahren können bzw. sie das WoMo auch fahren darf. Ich habe schon genügend geflucht, aber nunja, die älteren Semester hier haben durch Klasse 3 den C1E automatisch bekommen.

Ich bin mal gespannt, ob dann die anderen Aspekte dann EU Weit angepasst werden, oder man dann wieder komische Zwischenlösungen hat. Ab 3,5 Tonnen gilt ja solche Späße wie vMax 100km/h, jedes Jahr TÜV bei alter > 7 Jahre oder teurere Maut im Ausland.

Scheitel schrieb:
Andererseits haben wir vor ner Dekade schon mal nen 130er Defender überladen, als es zum Wacken ging.
Gott schütze vor Sturm und Wind und Autos, die aus England sind.:freaky:
 
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DaDare schrieb:
Eine gute Kommilitonin von mir hatte von ihrem Vater den C1 geschenkt bekommen, damit die zusammen weg fahren können bzw. sie das WoMo auch fahren darf.
Ich weiß ja, was gemeint ist...
Aber ich stelle mir gerade den Citroen C1 mit Wohnwagen vor. :D
 
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So gestern abgeholt das Ding.

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Ich glaube, über 90% aller Cupra Born sehen so aus :D
 
die kostenlose Farbe :D wie weiße Tesla ;)

aber eigentlich gefällts mir ganz gut, hätte aber lieber das blau gehabt aber als Bestandsfahrzeug gabs leider nur einen blauen mit noch mehr Ausstattung der deutlich teurer gewesen wäre.
 
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