Das hatte ich sehr schlecht formuliert.Stock86 schrieb:Unabhängig von der Stützlast würde ich sagen, dass du maximal 1.000kg laden darfst.
Ich meinte, wie viel der Anhänger dann mit Ladung wiegen darf.
Habe die Formulierung ausgebessert.
Ergänzung ()
DaDare schrieb:Da gibt's von Cosmosdirekt eine gute Übersicht.
In deinem Fall kommt Variante 3 zum Einsatz (Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist größer als die zulässige Anhängerlast des Autos). Sprich 1075kg.
https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/anhaenger-stuetzlast/
D.h. bei einer Stüzlast von 75kg:https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/anhaenger-stuetzlast/ schrieb:Da die Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt, wird sie in einem Gespann immer dem Zugfahrzeug zugeordnet. Das heißt, dass dieser Wert immer berücksichtigt werden muss, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bestimmt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Gespannfahrten die Stützlast vom maximal möglichen Gesamtgewicht des Autos abgezogen werden muss. Nur die Differenz steht dann für eine Zuladung im Pkw zur Verfügung.
-75kg Zuladung für den PKW
+75kg mehr Zuladnung für den Anhänger (außer natürlich, es würde das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers überschreiten)
Danke dir @DaDare
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