Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

In 2023 hatten wir 320€ übern ADAC als THG Quote und jetzt sind 120€, aber noch nicht ausgezahlt. Ohne Mitglied zu sein wären es jeweils 20€ weniger gewesen, aber wie Damien schon schreibt, stand jetzt gibts auch nur noch 90€ beim ADAC. Viele andere Anbieter haben damals deutlich weniger gezahlt, wegen dieser schon erwähnten "bis zu" Sache.
Wenn das mit HVO100 und so weiter geht, wird das auch nicht mehr steigen. Aber dem geschenkten Gaul und so^^

MrMorgan schrieb:
kann ich das von beginn an beantragen
Ja, sobald du den Schein hast, kannst du das im Portal beantragen
 
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hab meine THG Prämie als Tesla Fahrer direkt bei Tesla eingelöst. Da bekommt man dann 3.000 km an Superchargern geschenkt. Das ist 1/3 meiner Jahresfahrleisung ca. Also lohnt sich über Tesla.
 
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3000km ... in diesem Jahr oder letztes?

Weil letztes jahr war die Prämie umgerechnet 10.000km. Oder sind Supercharger so teuer für Teslas? O.o
 
Wer regelmäßig irgendwo irgendwas im Netz kauft und kein Problem mit "Tracking" hat, dem kann ich als E-Autofahrer auch &Charge empfehlen. Dort würde man aktuell 1100km als THQ Quote bekommen.
Wir haben knapp 1500km darüber bekommen und noch knappe 300km ausstehend. Kann man bei vielen Anbietern dann gegen Fahrstrom einlösen - im Zweifel halt gegen nen Amazongutschein :D
50km entsprechen immer 4€. Also rein rechnerisch haben wir etwas über 140€ fürs Laden durch &Charge Gutscheine in ~3 Jahren gespart - ohne Aufwand bei Onlineshops wo wir eh regelmäßig was kaufen.
Shoop wäre das gleiche nur mit realem Cashback.
 
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Mal eine Frage zu Pkw-Anhängern: angenommen ich habe eine Anhängelast von 750 kg ungebremst und eine Stützlast von 75 kg, wann gilt es eigentlich die Stützlast zu berücksichtigen? Anhängelast ist ja einfach einzuhalten, wenn man das Gewicht seiner Zuladung und das Eigengewicht des Anhängers und dessen maximale Zuladung kennt. Aber wie halte ich sicher die Stützlast ein und was kann im Zweifel einer Überschreitung geschehen - schlimmstenfalls die Anhängerkupplung abreißen oder die Karosserie verzogen werden?

Ergänzung: die Frage war vielleicht etwas zu unvorbereitet gestellt. Im Grunde sind mir die Gefahren von Über- oder Unterschreiten der Stützlast bekannt, wie z.B. Schlingern des Anhängers. Kann es jedoch passieren, dass ich die zugelassenen Werte, die ja im Stand ermittelt werden, einhalte und die unter Extremsituationen, zum Beispiel einer starken Bremsung, zu einem Überschreiten führen? Gerade bei einem ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht, der von hinten drückt...
 
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Also bevor sich die Karosse verzieht bricht die Anhängerkupplung. Dafür musst du aber deutlich über 75kg liegen.

Du darfst aber nicht vergessen, dass eine hohe Last am Heck bedeutet, dass die Front weniger Anpressdruck an die Straße hat. Bei normalen Straßenverhältnissen irrelevant, aber dieses Aufschaukeln von großen Anhängern wenn deren Last schlecht verteilt ist wird hierdurch zum Beispiel begünstigt.
 
Als jemand der regelmäßig mit Anhänger unterwegs ist (Wohnwagen, Doppelachser Lasthänger oder 750kg ungebremst) kann ich nur den Rat geben, die maximale Stützlast vom Auto auszunutzen. Umso mehr Last auf der Kupplung, umso stabiler fährt das Gespann.

Den WoWa fahre ich zur Zeit mit ca. 100kg drauf, der GLE darf 108kg auf die Kupplung haben.
 
@TheManneken
Zum Messen der Stützlast nehme ich einfach eine Personenwaage, hebe den Hänger vorne an und Frauchen stellt die Waage unter das Achsrad. Reicht mir von der Genauigkeit.
 
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So ich gehe im Juli auch unter die E-Fahrer - könnte mir den EV6 GT nicht verkneifen. Laden werde ich in der Regel zu Hause und das möglichst bei PV-Überschuss (SMA Tripower + EV Charger 7.4/22). Für den Fall der Fälle braucht es natürlich auch was für unterwegs. Welcher überregionale Anbieter ohne Grundgebühr ist da zu empfehlen?
 
<NeoN> schrieb:
könnte mir den EV6 GT nicht verkneifen
"Könntest" nicht? Hast es aber dennoch? Welches Auto wurde es dann? :D PS: 73.000 Euro aufwärts für nen Daily Driver, Hut ab ^^

<NeoN> schrieb:
Welcher überregionale Anbieter ohne Grundgebühr ist da zu empfehlen?
"Tankstelle" :D

Von mir gibt's heute Abend mal wieder eine weitere Fotostory zur Supra-Restauration.

EDIT:
Je mehr ich mir den EV6 GT anschaue, desto verwirrter bin ich.

KIA: 77,4 KWh Batteriekapazität
WLTP: 21,9 KWh Verbrauch auf 100km
WLTP: 422 Km Reichweite

Wenn ich das nachrechne, dann... kommen jedenfalls keine 422 Km Reichweite raus. :)
 
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Ich nutze im Bedarfsfall EWE Go, keine Grundgebühr, kostenlose Ladekarte und habe für den absoluten Notfall auch noch EnBW im Ladetarif S. Meist lade ich aber ohnehin über den Arbeitgeber mit Aral Fuel & Charge. Bitte beachte, dass Laden an den Anbietersäulen immer günstiger ist als an Partnersäulen. Grundlegend funktionabel aber an 99,9% aller öffentlichen Ladepunkte sind sie (zumindest in D) alle.
 
<NeoN> schrieb:
Welcher überregionale Anbieter ohne Grundgebühr ist da zu empfehlen?
Zusätzlich zu den üblichen Vertretern (ENBW, ADAC und so), LIDL + Kaufland.

Gibts nahezu an jeder Ecke, 0,29€/kWh und keine Grundgebühr o.ä.
 
Ups, ich meinte "konnte":rolleyes: Ist ja nicht gekauft, sondern für gut 400 € im Monat geleast (4 Jahre, 16k km/a). Vernünftig ist es nicht unbedingt, aber man kann es sich ja gegenüber einem gebrauchten für 20-25k schönreden (200 € Spritkosten entfallen, das Budget bleibt aufm Konto und kann arbeiten etc...):daumen:

Danke für den Input, werde mir die Anbieter anschauen. Zumindest für die Abholung brauche ich nen Charger. Hoffentlich wird das Fahrzeug mit geladenem Akku übergeben und nicht wie beim Benziner mit Sprit für 20 Kilometer im Tank. :)
 
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TheManneken schrieb:
Kann es jedoch passieren, dass ich die zugelassenen Werte, die ja im Stand ermittelt werden, einhalte und die unter Extremsituationen, zum Beispiel einer starken Bremsung, zu einem Überschreiten führen?
Genau dafür gibt es ja die Werte, dass sowas selbst bei extremen Situationen nicht passiert. Ich will auch nicht wissen, wie viel Sicherheitsmarge bei der Angabe der Stützlast vorhanden ist. Die meisten, die ab und an einen Anhänger ziehen, werden vermutlich keine Ahnung diesbezüglich haben.

Die Strafen für das Überschreiten sind in Deutschland auch maximal lächerlich gering:
Überschreitet man die zulässige Stützlast um bis zu 50 Prozent, droht ein Verwarngeld von 25 Euro, obendrein muss oft abgeladen werden. Oberhalb von 50 Prozent sind 60 Euro und ein Punkt fällig.
https://www.arcd.de/detail/fahrradtransport-uebergewicht-vermeiden/#:~:text=Überschreitet man die zulässige Stützlast,Euro und ein Punkt fällig.

Viel mehr Angst hätte ich aber im Falle eines Unfalls, wenn die Versicherung hierbei dann Zweifel hat.^^

GUN2504 schrieb:
Zum Messen der Stützlast nehme ich einfach eine Personenwaage, hebe den Hänger vorne an und Frauchen stellt die Waage unter das Achsrad.
Das wäre eine Methode. Die Hebelwegdifferenz von Stützrad und Kupplung zur Achse sollte man noch berücksichtigen (daher deine "nur" 100 kg als gewählte Stützlast?), wenn man es richtig machen will. Alternativ für ein paar Euro einfach eine Stützlastwagen holen, sollte man diesbezüglich genau(er) sein wollen.

Und btw. es gilt auch die erlaubte Stützlast von Anhänger zu prüfen. Das erlaubte Maximum ist der geringere Wert aus Stützlast KFZ und Anhänger.
 
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Dann bin ich erst mal beruhigt. Ich bin zwar schon das ein oder andere Male Pkw Anhänger gefahren, hab mir da aber in allen Fällen den Pkw zum Ziehen gerade "mitausgeliehen". Also quasi dieses "ab und an" + "keine Ahnung" = "wird schon gut gehen". Im Zuge einer eigenen Ausstattung mit Anhänger und Fahrzeug, welches diesen Ziehen kann in Verbindung mit der Absicht, ihn gezielt häufiger für Haus und Garten einzusetzen, macht man sich dann aber doch mal Gedanken. Ich danke euch!
 
Ich hätte da noch eine Noob-Frage zu dem Thema:
Ist die Stützlast der Beladung des PKWs zuzurechnen, oder immer noch der der Anhängelast?

Angenommen der PKW hat eine zugelassene, maximale Anhängelast von 1000kg, 75kg zulässige Stützlast und der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1400kg und 100kg Stützlast.
Was darf ich maximal auf den Hänger laden Wie viel darf der Hänger maximal wiegen, wenn ich die Stützlast voll mit 75kg auslaste?
1000kg?
1075kg?
 
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Unabhängig von der Stützlast würde ich sagen, dass du maximal 1.000kg laden darfst. Aber abzüglich des Eigengewichts vom Hänger. Also wenn der Hänger z.B. 200kg wiegt, kannst noch 800kg drauf laden.

Die Stützlast muss minimum 4% des Gesamtgewichts vom Hänger betragen.

Also bei 1.000kg Gesamtgewicht Hänger muss deine Stützlast mindestens 40kg betragen. Da wärst du mit 75kg also im grünen Bereich.
 
AW4 schrieb:
Ich hätte da noch eine Noob-Frage zu dem Thema:
Ist die Stützlast der Beladung des PKWs zuzurechnen, oder immer noch der der Anhängelast?
Da gibt's von Cosmosdirekt eine gute Übersicht.
In deinem Fall kommt Variante 3 zum Einsatz (Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist größer als die zulässige Anhängerlast des Autos). Sprich 1075kg.

https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/anhaenger-stuetzlast/

Mit einem normalen B-Führerschein wird das ganze nochmals komplizierter bzw. nachteiliger für den Führerscheininhaber. Das technische Gesamtgewicht von dem Gespann muss unter 3,5 Tonnen liegen. D.h. selbst wenn das tatsächliche Gewicht darunter ist, ist man technisch direkt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gerade mit einem normalen KFZ-Anhänger (meist > 2 Tonnen Gesamtgewicht) ist man direkt ohne Zuladung drüber.
 
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