Bestellung/Kaufvertrag

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Gajel

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So jetzt habe ich auch mal eine juristische frage. Normalerweise stecke ich in solche sachen keine energie rein aber diesmal ärgert mich das ganze, vorallem auch weil seitens des unternehmens absolut kein bedarf besteht eine lösung zu finden.

Ich bestelle am 28.07 einen artikel bei QVC auf Rechnung, eine andere zahlart stand nicht zur verfügung. Am 31.07 bekomme ich eine mail mit der versandbestätigung (inkl. trackingnummer) das mein artikel nun mit hermes ausgeliefert wird. Eine anderer versanddienstleister stand leider ebenfalls nicht zur auswahl (qvc und hermes haben ein 10 jahres vertrag).

Hier ahnte ich schon dass das ganze nicht gut gehen wird denn hier in der region ist hermes eine katastrophe. Am 01.08 leere ich nach der arbeit mein briefkasten und entnehme die vorliegende hermes-benachrichtungskarte. Der Inhalt das übliche ... wir haben sie nicht angetroffen und versuchen uns morgen nochmal.

Nach 3 zustellversuchen geht die sendung bei hermes zurück ins verteilerzentrum und von dort in der regel zurück zum absender. Da ich aber wie die meisten normalen mensch von montag bis freitag arbeite, wusste ich das ich auch am 02.08 und am 03.08 nicht von hermes anzutreffen bin und dann die 3 zustellversuche erreicht sind.

Also hab ich bei hermes angerufen und um eine umleitung zu einem paketshop oder nachbar gebeten. Die ist leider nicht möglich da qvc eine umleitungssperre jeglicher art bei der erstbestellung drin hat. Absolut nix zu machen! Darauf wurde mir ein wunschtag für die zustellung angeboten. Logischerweise hab ich mich für den samstag entschieden (dafür habe ich auch eine bestätigung bekommen), da ich am we nicht arbeiten muss und das paket somit entgegen nehmen kann.

Den intelligenten hermesfahrer hat das ganze natürlich nicht interessiert und er hat das paket erneut am 02.08 und am 03.08 versucht zu zustellen. Ich habe am 02.08, nach dem 2ten zustellversuch erneut bei hermes angerufen und der lustlosen dame am tel noch mal deutlich gemacht, dass der hermesfahrer trotz der abgemachten wunschtagzustellung am samstag (04.08), die zustellung am 02.08 versucht hat und das er es ja nicht am 03.08 noch mal versuchen soll, da ich auf der arbeit bin, die 3 zustellversuche dann somit erreicht sind und das paket zurück geht.

Wie schon oben erwähnt kam der hermesfahrer (der anscheinend des lesens nicht mächtig ist) natürlich trotzdem am nächsten tag. Die 3 zustellversuche waren nun erreicht und das paket ging zurück zum verteilerzentrum. Ich wieder bei hermes angenervt angerufen (diesmal hat es die dame in der hotline leider etwas zu spühren bekommen) und gefragt was wir nun machen können. Wir können leider garnichts mehr machen denn es ist seitens qvc nur eine änderung im system erlaubt und diese habe ich mit meinem zustellungswunschtag "aufgebraucht." Herzlichen glückwunsch, das paket geht zu qvc zurück.

Nun rufe ich bei qvc an und erkläre ganz genau wie alles abgelaufen ist. Die m*** in der hotline hat es nicht wirklich interessiert. Den artikel gibt es nicht mehr bei qvc und erneut können sie das paket nicht rausschicken. Ich habe darauf gefragt was denn nun mit meiner bestellung/kaufvertrag passiert bzw. wieso sie das paket nicht erneut verschicken können. Da das paket nicht zugestellt werden konnte, ist die bestellung nun "aufgelöst", sagte mir man und ich kann da nix mehr machen. Das wars ... aus die maus. Wieso wollte man nicht weiter ausführen.

Meine simple frage ist nun ob es so rechtens ist und kann ich hier auf die erfüllung meines kaufvertrages bestehen, da qvc in der "pflicht" ist das paket an den kunden zu bringen?

Wie gesagt normal ist mir sowas egal aber da beide parteien, hermes sowie qvc absolut ungewillt waren eine lösung zu finden und die muschi von qvc war auch sowas von frech war am tel, dachte ich mir das ich es diemsal versuche ....

Ein hoch auf hermes und seine fähigen mitarbeiter!
 
Ich würde QVC via Fax oder Einwurfeinschreiben auffordern, ihren Teil des Kaufvertrages innerhalb einer angemessenen Frist mit Lieferung der Ware zu erfüllen, damit du wiederum deinen Teil erfüllen kannst.

Kurz (!) würde ich die Geschichte mit Hermes in den wesentlichen Punkten aufführen, also vor allem die schriftliche (?) Bestätigung für den Samstagstermin, der dann nicht eingehalten wurde.


Dass QVC die Ware angeblich nicht mehr im Sortiment hat wäre mir (erstmal) egal.

Um was für ein Produkt handelt es sich denn bzw. gibt es das (und zu welchem Preis im Vergleich zu QVC) bei anderen Händlern?


Du hast - nebenbei - auch keinen Vertrag mit Hermes. Und natürlich lösen sich Verträge so nicht einfach auf.

PS: Solche Schreiben adressiere ich persönlich gerne an die Geschäftsleitung (= im Impressum der Internetseite zu finden) und lege dann auch noch unter Datum, Uhrzeit und Name des Kontaktes dar, ob ich an der Hotline höflich/unhöflich, fachlich korrekt/unkorrekt und rechtlich korrekt/unkorrekt behandelt wurde.
 
Das ich mit hermes kein vertrag ist mir absolut klar. Und Jetzt nicht lachen :D

Es geht um ein LOCK&LOCK frischhaltedosen set was von 50 € auf 20 € bzw. 15 € (neukunden-rabatt) runtergesetzt war, welches u.a. perfekte größen hatte. Perfekt für mein alltag mit dem vielen sport, vorkochen usw.

Und wie gesagt es geht hier nicht ums geld. Es geht mir viel mehr ums prinzip ... ich hab das set für 15 € bestellt und möchte es auch gerne dafür bekommen. Aber ich werde natürlich kein riesen aufriss wegen 30 € machen.

Ach das set haben sie nun wieder für 42 €.

https://www.qvc.de/product.882254.html

https://tracking.hermesworld.com/?TrackID=92212113102668
 
Gajel schrieb:
Nun rufe ich bei qvc an und erkläre ganz genau wie alles abgelaufen ist. Die m*** in der hotline hat es nicht wirklich interessiert.

Eine nette Ausdrucksweise hast du da ja schon. Wenn du der dame auch was vom "intelligenten" Hermesfahrer an die Backe genagelt hast wundert es mich nicht, dass sie dich abblitzen lies.
Dazu dann dein Satz
Gajel schrieb:
diesmal hat es die dame in der hotline leider etwas zu spühren bekommen
 
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@Gajel

Gerade bei so guten Angeboten lohnt es sich natürlich auf Einhaltung des Vertrages zu pochen.

@Hägar Horrible

Daran sollte der TE auf jeden Fall arbeiten, die Leute an der Hotline können regelmäßig nichts für die Probleme. Erst wenn diese ausfallend werden (z. B. Verträge wären aufgelöst) halte ich es für in Ordnung, höflich aber deutlich klarzustellen, dass das Unsinn ist.

Gleichwohl ändert das mögliche Verhalten des TE - so sinnvoll es ist das anzusprechen! - nichts an dem Sachverhalt an sich.
 
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@Hägar Horrible

1. Wenn ich muschi, möse oder schwanz sagen möchte dann tue ich das.
2. Es kommt nicht drauf wie man sich artikuliert sondern wie man sich wann und wie vor wem artikuliert. Deine vermutungen hier sind genau wie du, irgend wie witzig.
3. Neben meinem 40 std/woche job bin ich noch nebenbei selbstständig als designer und habe zum teil so große kunden, wo du vermutlich nicht mal den mund aufbekommen würdest. Komisch das die mich total mögen ....
4. Oh nein die dame von hermes hat germerkt das ich zurecht genervt bin. Oh gott was für ein verbrechen. Idon wieviel jahre könnte ich dafür bekommen?
5. Spar dir in zukunft deine vermutungen und dein s/w denken wenn du ansosnten nichts sinvolles zum thema beitragen kannst.
6. Vielen dank für die infos idon. Ich werde mal ein einschreiben aufsetzen.
 
Ich fragte mich ja schon immer, was für Leute wohl bei QVC und Konsorten einkaufen - dieser Thread enthält sämtliche Antworten. :daumen:
Gajel schrieb:
Aber ich werde natürlich kein riesen aufriss wegen 30 € machen.
Neeeeeein, vor allem wirst du gewiss keinen Thread in einem Computerforum darüber erstellen. Du bist schließlich der dicke Fisch und hast das eh alles nicht nötig... :evillol:
 
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Alles ok bei dir oder ist das eine art eigentherapie um die eigenen komplexe herunterzuspielen? :daumen::affe:
 
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Im Gegensatz zu unserem Forumshecht Idon würde ich in der Sache nichts weiter unternehmen, was Geld + Zeit kostet, denn ich sehe wegen
AGB von QVC schrieb:
Der Vertrag kommt erst mit der Annahme Ihrer Bestellung durch Lieferung oder im Falle eines erfolglosen Zustellversuchs durch die Mitteilung der Auslieferung der Ware zustande.
keine wirklichen rechtlichen Erfolgschancen.

Außerdem wird sich die Motivation von QVC wohl stark in Grenzen halten, Dich als Neukunden zu gewinnen, da nach dieser Vorgeschichte auch zukünftig Probleme mit der Hermeszustellung bei Dir zu erwarten sind.

Bitte halte uns hier über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden!
Vielleicht wirkt Dein beabsichtigter Einschreibebrief ja in Deinem Sinne.
 
Lern dich mal zu benehmen, dann kommst du auch mit QVC und Hermes zurecht. Ich benehme mich, zu mir kommt Hermes sogar noch am Samstag Abend um 19 Uhr, zu dir nicht. Aber bei deinem Benehmen würde ich mich auch am Arsch lecken lassen. Kannst du jetzt auch witzig finden, ist mir egal.
Aber dazu hat dir ja Pliutos auch schon das Eine oder Andere geschrieben. Du bist beratungsrenitent
 
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@ThomasK_7
Eine ziemlich wirre Klausel. Sie kann a) bereits faktisch unwirksam sein, wenn man vorher bereits durch andere Umstände eine Annahmehandlung erkennt, b) rechtlich unwirksam sein, weil nachteilig und/oder unklar, und sogar c) im Fall, dass man sie doch anerkennt, immerhin so ausgelegt werden, dass danach der Vertrag bereits tatsächlich zustande gekommen ist: eine Lieferung ist nicht erfolgt, daher erging eine Mitteilung der Auslieferung --> Bestellung wurde angenommen.

Es ist eine alte Geschichte; Unternehmer versuchen stets, sich so lang wie möglich von eigenen vertraglichen Bindungen frei zu halten; das ist verständlich. Und oft genug erfolglos, zumindest rechtlich; allein faktisch funktioniert es ja bei genug Kunden. Demnach sollte der Unternehmer zufrieden mit den funktionierenden Kunden sein und sich bei den übrigen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
 
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ThomasK_7 schrieb:
Im Gegensatz zu unserem Forumshecht Idon würde ich in der Sache nichts weiter unternehmen, was Geld + Zeit kostet, denn ich sehe wegen
keine wirklichen rechtlichen Erfolgschancen.

Außerdem wird sich die Motivation von QVC wohl stark in Grenzen halten, Dich als Neukunden zu gewinnen, da nach dieser Vorgeschichte auch zukünftig Probleme mit der Hermeszustellung bei Dir zu erwarten sind.
[...].

Wen interessiert was QVC möchte?

Die Klausel wird kaum wirksam sein. Zumal es ja nicht am TE scheiterte, dass die Zustellung nicht erfolgreich war.

Wie wohl so oft: AGB = lol wayne.

AGB sind die Macht der gewerblichen Händler gegen den unwissenden Verbraucher.
 
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Auch wenn ihr es anders hinstellt: Weder ein Anwalt noch irgend ein Käufer haben das Recht irgendwelche AGBs für unwirksam zu erklären. Das kann nur und ausschließlich ein Gericht, aber weder ein Idon noch ein Droitteur. Das könnt ihr noch so schön hier hinstellen. So lange eben keine übergeordnete, rechtliche Instanz die AGBs in Gesamtheit oder Teilen für unwirksam erklärt, bleiben sie wirksam.
 
Quark. Der einzige, der das so hinstellt, als würden wir hier Recht sprechen, bist du. Wir dagegen geben lediglich aus juristischer Sicht eine Einschätzung ab. Und was tust du? Gehst noch eine Ebene höher und erklärst, ob aus rechtstheoretischer Sicht die Dinge erstmal "wirksam" sind :D
Wenn du uns hier verbietest, eine juristische Einschätzung dazu abzugeben, ob sie unwirksam ist, sollten andere nicht erst recht eine laienhafte Einschätzung dazu sparen, ob sie wirksam ist? Warum hast du dagegen denn nicht genauso etwas einzuwenden?

Zumal wie gesagt selbst im Fall ihrer Wirksamkeit unklar wäre, was das für den Fall konkret bedeuten soll - immerhin ist die Auslieferung aufgrund erfolgloser Lieferung mitgeteilt worden, ganz so, wie es der AGB-Verfasser will? Oder auch nicht? Vollkommen nebulös.
 
Idon schrieb:
Die Klausel wird kaum wirksam sein. Zumal es ja nicht am TE scheiterte, dass die Zustellung nicht erfolgreich war.
Ist das so ?
Der TE hätte ja auch dafür sorgen können an dem besagten Tag zu Hause zu sein ?
Schließlich wurde ja beim Kaufvertrag kein Fixtermin vereinbart
Das bedeutet natürlich dass der Käufer auch seine Pflicht nachgehen muss und dafür sorgen tragen muss, an dem besagten Tag die Lieferung anzunehmen
Aber bei der Attitüde die der TE hat ist es kein Wunder dass dies schiefgegangen
 
Droitteur schrieb:
Quark. Der einzige, der das so hinstellt, als würden wir hier Recht sprechen, bist du.

Im Gegensatz zu euch zwei Forenhelden stelle ich mich nicht hierhin und verkünde, folgendes:
Idon schrieb:
oder das hier:
Droitteur schrieb:
Eine ziemlich wirre Klausel. Sie kann a) bereits faktisch unwirksam sein, wenn man vorher bereits durch andere Umstände eine Annahmehandlung erkennt, b) rechtlich unwirksam sein, weil nachteilig und/oder unklar, und sogar c) im Fall, dass man sie doch anerkennt, immerhin so ausgelegt werden, dass danach der Vertrag bereits tatsächlich zustande gekommen ist: eine Lieferung ist nicht erfolgt, daher erging eine Mitteilung der Auslieferung --> Bestellung wurde angenommen.


Also mal nicht frech werden.

Nicht zu vergessen die Äußerung von Idon: die da lapidar lautete: AGB=lol wayne
 
An welchem besagten Tag denn? Welcher Tag ist denn bei Vertragsschluss (und nicht danach) vereinbart worden? Und welcher Vertragsschluss überhaupt, wenn man eurer Lesart folgen soll?

In _welchem_ Vertrag sollen die AGB denn eigentlich "wirksam" sein, wenn noch gar keiner zustande gekommen sei?

PS: Ich sprach, schon aus Gewohnheit wegen Leuten wie dir (nicht böse gemeint), von "kann". Keine Ahnung, was du daran auszusetzen hast. Und warum ausgerechnet du mir mit diesem Hinweis Vorsicht gebietest, würde ich ebenfalls gern besser verstehen.
Ergänzung ()

Forumhelden? Du selbst stellst dich hier als Forenpolizei hin und trägst nichts weiter als eine Metadiskussion bei, mit der du deine Meinung zur Sache verschleiert darstellst, weil du in Wahrheit keine fundierte Ahnung von Recht hast. Du suchst dir nämlich durchaus gezielt aus, wen du hier ansprichst; mit denselben Argumenten (überzeugtes Auftreten; kein Gericht) hättest du genauso gut jemand anderen hier ansprechen können. Und maßt dir selbst einen Ton an, für den du andere verurteilst, frech zu sein.
 
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Dann lies doch einfach mal, was Idon da so von sich gibt. Und du bläst auch noch ins gleiche Horn.

Und auch, wenn du von "kann" sprichst, um das festzustellen muss er erst mal vor Gericht gehen. Und bis das entschieden hat ist das kann eben irrelevant

Kommt dazu deine Äußerung:
Droitteur schrieb:
Wenn du uns hier verbietest, eine juristische Einschätzung dazu abzugeben,

Das verbiete nicht ich, sondern, und das solltest du eigentlich wissen, geltendes Recht, das eine Rechtsberatung, und dazu gehört eben auch eure ach so juristische Einschätzung, in Foren wie diesen untersagt.
 
Hägar Horrible schrieb:
Im Gegensatz zu euch zwei Forenhelden stelle ich mich nicht hierhin und verkünde, folgendes[...]

Im Gegensatz zu uns hast du auch keine nennenswerten juristischen Kenntnisse.

Ich bin es wirklich leid immer wieder dieselben Basics mit denselben Leuten hier zu diskutieren. Derart strittige Klauseln sind, gerade gegenüber Verbrauchern, oft genug nicht wirksam oder zumindest so wackelig, dass die Händler einknicken.

Das nicht zu betonen und so zu tun, als seien AGB unverrückbare Mauern, wäre nicht nur grob falsch, es wäre schlicht dumm.

Mir persönlich sind AGB egal. Beruft sich ein Händler darauf (egal ob das nun eine Bank oder ein Computerhaus oder QVC sein sollte), so greife ich die pauschal an. Am Ende geht's sowieso nur um halbwegs belastbaren Druck aufzubauen.

@Ribery88

Ja, das ist so, der TE hat wohl schriftlich, dass eine Wunschterminlieferung vereinbart wurde.

Und selbst wenn nicht kann dem TE wohl nicht zur Last gelegt werden, dass Hermes nicht die übliche Paketshopabholung anbietet.
 
Idon schrieb:
m Gegensatz zu uns hast du auch keine nennenswerten juristischen Kenntnisse.

Mal abgesehen, dass du den Beweis dafür niemals erbracht hast sondern es stets nur behauptest, hast auch du dich an Regeln und Gesetze zu halten. Und auch wenn es dir nicht passt: Du hast keinerlei Racht oder Befugnis irgendwelche AGBs für unwirksam zu erklären
 
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