Auch wenn das jetzt vieleicht nicht ganz "politisch korrekt" ist, aber wo ist das Problem, einen Kumpel zu bitten, den Artikel zu ersteigern (bzw. einfach genug zu bieten, damit alle andern überboten sind) und dann die Auktion abzubrechen (unter Angabe einer der legitimen Gründe). Der Kumpel wird den Artikel wohl kaum einklagen und der Verkäufer wird im Höchstfall die aktuell anfallende Gebühr an eBay zahlen müssen (Lehrgeld).
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News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay
- Ersteller Jan
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- Zur News: BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay
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Lt. Commander
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Möglich nur haben übliche Geschäftsgebaren immer wieder einfluss auf die Gewichtung der einzelnen Interessen der beteiligten Personen. Und mit einem Verstoss gegen die AGB zeigt der vk ganz genau seine absichten den käufe über den Tisch zu ziehen. Das wird den Richter sicher beeinflusst haben zum Urteil in anderen 1€ Urteilen wurde es anders interpretiert und dem vk recht gegeben.
Legitime Gründe gibt es nicht wenn man das Auto zeitnahe offline verkauft. was der Hauptkritikpunkt ist.
Legitime Gründe gibt es nicht wenn man das Auto zeitnahe offline verkauft. was der Hauptkritikpunkt ist.
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Die Käufer machen es bereits schon seit einiger Zeit so.Absolut richtig. Gäbe es solche Urteile nicht, würden noch mehr "Betrüger" ihre Angebote anbieten. Wenn jetzt jeder seine Auktion ausbricht, weil ihm der Preis nicht passt oder er eigentlich nur eine Wertschätzung wollte, würde das bald jeder machen. Der Verkäufer hat sich dazu entschieden, auch für einen Euro zu verkaufen! Ganz einfach!
Alter Leute bleibt ma aufen Teppich. Das hat nix mit "übern Tisch ziehen" oder "Betrüger" zu tun nur weil der VK gegen die AGB verstoßen hat.Und mit einem Verstoss gegen die AGB zeigt der vk ganz genau seine absichten den käufe über den Tisch zu ziehen.
Son Schmarn sind auch nen Schlag in die Fresse für all die Käufer die wirklich übers Ohr gehauen wurden. Wenn der Verkäufer euer Geld hat aber nicht liefern, oder der Artikel maßgeblich von der Beschreibung abweicht DANN kann man von Betrüger sprechen, aber doch net bei som Kinderkram hier. Der Käufer will das schnelle Geld machen das ist alles.
Wenn hier einem kriminelles Handeln vorgeworfen werden kann dann eher dem Käufer. Der Richter hätte auch erkennen müssen dass es regulär eh nie zum Kauf gekommen wäre durch den Bieter.
Hier pro Käufer sein dann aber über die Contentindustrie aufregen und heulen wenn sie hart gegen Filesharer vorgeht und 100euro pro Lied haben will.
Lustig wäre wenn das Geld zumindest Zweckgebunden wäre: Sprich der Käufer sich von dem Geld ein vergleichbares Auto kaufen muss und es einige Zeit auch halten muss. Hier bestand keine klare Kaufabsicht (Maximalgebot zu gering) das Geld wird 100pro für was anderes benutzt.
Ne Versicherung zahlt aber beispielsweise auch nur für ne Reparatur. Sprich wenn mir jemand ne Macke in die Haustür macht zahlen die auch nur für Behebung DIESES Schadens. Die geben einem net einfach so Geld. Genau das passiert aber hier. Sprich man kann von der Kohle einfach in den Urlaub fahren, wo soll da die Rechtsprechung fair sein?
Dann bin ich auch dafür dass all die Leute zahlen die auf ne Abofalle reingefallen sind. Preis stand ja in den AGB, wie nicht gesehen? Selber schuld, stand doch da! Also schön artig zahlen!
Mit der Geschäftbeziehung die der VK mit ebay hat hat der K überhaupt nichts zu tun. Ergo hat das mit ihm überhaupt nichts zu tun.Zudem ist das abrechen zum offlineverkauf ein agb verstoss. Und AGB werden meisst nicht ohne Grund geschrieben, wenn es keine sclechte übersetzung ist scützt es den benutzer meisst vor dummheiten wenn man sie einhällt.
Ja so macht man das wenn man sich auskennt. Problem ist halt nur dass viele sich eben nicht sogut auskennen mit dem ganzen juristischen Zeug. Ebay suggeriert halt einem dass alles so mega einfach ist, quasi fast so wie die Anzeige inner lokalen Zeitung oder der Anschlag am Supermarkt. Gibt halt zig Stellen an denen man da auf die Schnauze fallen kann. Paypal und unversicherter Versand ist nen weiterer.Auch wenn das jetzt vieleicht nicht ganz "politisch korrekt" ist, aber wo ist das Problem, einen Kumpel zu bitten, den Artikel zu ersteigern (bzw. einfach genug zu bieten, damit alle andern überboten sind) und dann die Auktion abzubrechen (unter Angabe einer der legitimen Gründe). Der Kumpel wird den Artikel wohl kaum einklagen und der Verkäufer wird im Höchstfall die aktuell anfallende Gebühr an eBay zahlen müssen (Lehrgeld).
Den Wagen einfach anders zuverkaufen war nen AGB Verstoß und vllt auch dreißt, aber hat nun wirklich überhaupt nichts mit betrügerischer Absicht zu tun.
Dass der VK ehrlich war zeigt auch einfach dass er sich nicht gutgenug auskannte warscheinlich und ihm das Ausmaß gar nicht bewusst war.
Aber ist schon lustig hier: Irgendwelchen Schlägern geben wir zig Chancen bestrafen sie nicht so hart weil man sie ja wachrütteln will und keine Steine in den Weg lege will, aber jemand der unwissend nen Fehler macht OHNE dass wirklich Schaden enstanden ist den lassen wir voll bluten mit aller härte des Gesetzes.
Fair wäre es gewesen wenn man halt gesagt hätte der zahlt nen Leergeld weil er Vertragsbrüchig wurde und gut ist. Dass der dem K nen 5k geben muss, bzw nen fahrbahren Untersatz schenken(!) soll steht doch in überhaupt keinem Verhältnis zu dem was er getan hat.
Hät er in der Bahn jemanden mal richtig auf die Schnauze gegeben wäre es milder davon gekommen.
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Pure Existenz
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Bei ebay kann man eine Auktion vorzeitig abbrechen wenn es noch mindestens 12h bis zum Ende sind und es einen Grund gibt.
Siehe Regeln! Ich dachte bei meinem ersten post hier, die Auktion wäre doch bis zum Ende gekommen.
Wenn dem möglichen Käufer/Höchstbieter ein Schaden entstanden ist, dann von 1.
Denn dafür hat er es gekauft und nicht bekommen!!!!
1.-
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Siehe Regeln! Ich dachte bei meinem ersten post hier, die Auktion wäre doch bis zum Ende gekommen.
Wenn dem möglichen Käufer/Höchstbieter ein Schaden entstanden ist, dann von 1.
Denn dafür hat er es gekauft und nicht bekommen!!!!
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Man hätte einfach den mittleren Wert ermitteln sollen und dadran dann alle Forderungen festmachen. Das witziges is ja auch hätte er gar nicht abgebrochen und die Karre wäre dann irgendwo bei 5k gelandet, er hätte aber gar kein Auto mehr zum verkaufen gehabt, so müsste er Ersatz besorgen und hätte vllt 500euro MAXIMAL 1000euro draufgezahlt wenn der Käufer auf den KV bestanden hätte.
Finde das Urteil mehr als krass, hat schon was von Enteignung. Es gibt keinen Schaden (höchstens einen imaginären wie bei der Musikindustrie) und da muss jemand einem anderen 5k geben.
Wer zieht hier wohl wen übern den Tisch?
Finde das Urteil mehr als krass, hat schon was von Enteignung. Es gibt keinen Schaden (höchstens einen imaginären wie bei der Musikindustrie) und da muss jemand einem anderen 5k geben.
Wer zieht hier wohl wen übern den Tisch?
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deo
Fleet Admiral
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Der Verkäufer ist doch kein kleines Kind mehr, das nur eingeschränkt Geschäftsfähig ist?
Der Verkäufer muss für sein Handeln die volle Verantwortung tragen. Sonst kann man eine Sache ungestraft mehrfach verkaufen und nur dem geben, der einem den höchsten Preis bezahlt. Das hat der Verkäufer auch gemacht, ohne an die Konsequenzen zu denken.
Der Verkäufer muss für sein Handeln die volle Verantwortung tragen. Sonst kann man eine Sache ungestraft mehrfach verkaufen und nur dem geben, der einem den höchsten Preis bezahlt. Das hat der Verkäufer auch gemacht, ohne an die Konsequenzen zu denken.
Und welchen "Schaden" hat er dadurch angerichtet?Das hat der Verkäufer auch gemacht, ohne an die Konsequenzen zu denken.
Der Verkauf auf ebay ist eben nicht ganz trivial. Sorry ist nunmal so, es gibt da nunmal viele Fallen. Die Frage ist halt ob es sich für Oma Erna dann noch lohnt wenn sie nen paar billige Sachen verkaufen will erstmal nen Buch zu lesen über den Verkauf bei eBay und welche Gefahren es da gibt. Und in wiefern ist es dann fair dass sich jemand ausnimmt wie ne Weihnachtsgans nur weil sie nen kleinen Fehler gemacht hat der aber im Grunde keinen oder kaum Schaden verursacht hat? Noch dazu unwissendlich. Hier wurd ja net mit Vorsatz gehandelt.Der Verkäufer ist doch kein kleines Kind mehr, das nur eingeschränkt Geschäftsfähig ist?
Da soll er halt die differenz zahlen und gut ist, wo ist das Problem? Angenommen die Karre endet im Mittel bei 5k, der VK hat wen gefunden der ihm 6 gibt, dann muss er halt zusehen wie er dem anderen Käufer die versprochene Karre besorgt und gut ist. Wieso muss hier ein Fahrzeug, bzw. der Gegenwert in Euro verschenkt werden an den Käufer?ungestraft mehrfach verkaufen und nur dem geben, der einem den höchsten preis bezahlt.
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deo
Fleet Admiral
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So denkt wohl einer, der mit 100 Sachen durch geschlossene Ortschaften düst und keinen Schaden anrichtet, solange er niemanden überfährt und natürlich kann man auch saufen ohne Ende vor dem Losfahren. Da entsteht ja auch kein Schaden. Die Führerscheine sind da also zu Unrecht eingezogen worden und die Kosten die zu tragen waren waren auch ungerecht?
jetzt wirds lächerlich, merkste selber oder?
In welcher Stadt bekommen die Anwohner denn Geld wenn jemand zu schnell fährt, weil ihnen dadurch ja ein Schaden entstanden ist, sie hätten ja rein theoretisch überfahren werden können ?
In welcher Stadt bekommen die Anwohner denn Geld wenn jemand zu schnell fährt, weil ihnen dadurch ja ein Schaden entstanden ist, sie hätten ja rein theoretisch überfahren werden können ?
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Bogeyman schrieb:In welcher Stadt bekommen die Anwohner denn Geld wenn jemand zu schnell fährt, weil ihnen dadurch ja ein Schaden entstanden ist, sie hätten ja rein theoretisch überfahren werden können ?
Gelder aus festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen fließen ins Budget der jeweilgen Stadt/Bezirke/Gemeinden ein. Somit bekommen sehr wohl die Anwohner Geld fürs zu schnell fahren
Menschheit verblödet und wird dabei immer egoistischer.
Son Verhalten ist die Bankkrotterklärung an die eigene Menschlichkeit, sowohl beim Richter als auch beim Kläger. Schade dass keine Namen veröffentlich werden bei sowas. Ich wette im Bekanntenkreis schweigt die feige Sau dann weil er selber weiß dass es Assi war. Ja dazu hat man dann keine Eier zu sowas zu stehen. Wohl net ohne Grund, ich persönlich würde mich von so einer Person abwenden aus meinem Freundeskreis wenn ich wüsste wie der drauf ist. Denn wer weiß vielleicht verklagt er eines Tages auch mich wenn er dadurch zu Geld kommen würde.
@hallo7: Ich glaube das Statement des Users dazu war eh nicht ganz ernst gemeint..
Son Verhalten ist die Bankkrotterklärung an die eigene Menschlichkeit, sowohl beim Richter als auch beim Kläger. Schade dass keine Namen veröffentlich werden bei sowas. Ich wette im Bekanntenkreis schweigt die feige Sau dann weil er selber weiß dass es Assi war. Ja dazu hat man dann keine Eier zu sowas zu stehen. Wohl net ohne Grund, ich persönlich würde mich von so einer Person abwenden aus meinem Freundeskreis wenn ich wüsste wie der drauf ist. Denn wer weiß vielleicht verklagt er eines Tages auch mich wenn er dadurch zu Geld kommen würde.
@hallo7: Ich glaube das Statement des Users dazu war eh nicht ganz ernst gemeint..
Der Landvogt
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Es ist aber schon ein Unterschied, ob jemand die Auktion Minuten nach Auktionsbeginn beendet oder erst später. Die Argumentation des Porsche Verkäufers erscheint mehr wesentlich glaubwürdiger zu sein als die des Passat Verkäufers.Colditz schrieb:Der Porsche Verkäufer hat übrigens mehr Recht als der Passat Verkäufer:
http://www.juraforum.de/internetrecht/olg-koblenz-zu-ebay-kein-porsche-fuer-550-euro-290175
Einem anderen ist offenbar ein Schnäppchen entgangen und er zahlt für ein vergleichbares Fahrzeug womöglich mehr und bekommt es später. Wenn dem Bieter das andauernd passiert wird er nie die Chance haben eine Ware ersteigern zu können.Bogeyman schrieb:Und welchen "Schaden" hat er dadurch angerichtet?
Zuletzt bearbeitet:
LOL. Ja wer kennt es nicht da kommt man nie zum Kauf weil IMMER vorher abgebrochen wird!Wenn dem Bieter das andauernd passiert wird er nie die Chance haben eine Ware ersteigern zu können.
Einem anderen ist offenbar ein Schnäppchen entgangen.
Definition von Schnäppchen heißt für mich nicht dass ein anderer da mit nem paar Monatsgehälter draufzahlt, für dich etwa schon?
Was ist daran dass er das Fahrzeug auf einer anderen Plattform verkauft hat nun unglaubwürdig?Die Argumentation des Porsche Verkäufers erscheint mehr wesentlich glaubwürdiger zu sein als die des Passat Verkäufers.
Zuletzt bearbeitet:
N
nschlichtmann
Gast
Im Grunde lässt sich es so zusammen fassen:
Bieter vor der Auktion: 0 € Schaden
Bieter nach der Auktion: 4249 € Gewinn (Auto geschenkt)
Leistung dafür: eine Minute Arbeit + "Rechtsweg"
Wenn das wirklich geltendes Recht in Deutschland ist dann verliere ich langsam den Glauben an die Mitmenschlichkeit!
Bieter vor der Auktion: 0 € Schaden
Bieter nach der Auktion: 4249 € Gewinn (Auto geschenkt)
Leistung dafür: eine Minute Arbeit + "Rechtsweg"
Wenn das wirklich geltendes Recht in Deutschland ist dann verliere ich langsam den Glauben an die Mitmenschlichkeit!
s!r.einSTein
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iBuddy schrieb:@WhiteShark
Lustig, weil seine Ausdrucksweise und Schreibfehler nicht gerade für ihn sprechen, er aber andere substanzlos kritisiert.
Du bringst es selbst schön auf den Punkt: rechtlich korrekt, allenfalls nicht rechtens. Aber vor Gericht geht es halt nunmal um das Recht. Jeder der voll geschäftsfähig ist, muss sich halt bei rechtlichem Handeln vorher die Konsequenzen überlegen. Für Moral bleibt da wenig bis kaum Spielraum.
1.) So wie es nun WhiteShark erläutert hat war es auch gemeint. Ich kann ja nicht wissen, dass man hier auf Mitmenschen trifft, denen ich Alles klein klein erklären muss ... Ein wenig Interpretationsfähigkeit darf ich auch von Dir erwarten oder ?
2.) "Ausdrucksweise und Schreibfehler" dann erklär mal ... Viel Spaß beim Eruieren
M@tze
Vice Admiral
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Ach Leute, wie soll man hier diskutieren, wenn die Einen ständig Sachen dazu erfinden und die Anderen lassen Fakten einfach weg um Ihren Standpunkt besser aussehen zu lassen?!
Der Verkäufer hat den Wagen nicht aus Versehen mit 1€ Startgebot reingestellt und dann die Auktion abgebrochen sondern wie er dem Kläger mitgeteilt hat, weil er das Auto bereits außerhalb von Ebay "besser" verkauft hat - was laut AGB verboten ist.
Das kann man machen, wenn noch kein Gebot abgegeben wurde! Das war aber offensichtlich nicht mehr der Fall...
Danach weißt Ebay extra daraufhin, das bei einem Abbruch ein Kaufvertrag zustande kommt und mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.
Wie schon mal erwähnt, Ebay ist ein Auktionshaus! Was meint Ihr was passiert, wenn ihr bei Sothebys ein Mio $ Gemälde versteigert und rennt während der Versteigerung in die Auktion und schreit "Ich breche hier ab und verkauf das Privat!"?
Der Verkäufer hat den Wagen nicht aus Versehen mit 1€ Startgebot reingestellt und dann die Auktion abgebrochen sondern wie er dem Kläger mitgeteilt hat, weil er das Auto bereits außerhalb von Ebay "besser" verkauft hat - was laut AGB verboten ist.
Colditz schrieb:Man sieht ja selber was eBay davon hält, wenn es als Grund zum Beenden des Angebots sogar die Antwort "Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf." bereitstellt.
Das kann man machen, wenn noch kein Gebot abgegeben wurde! Das war aber offensichtlich nicht mehr der Fall...
Danach weißt Ebay extra daraufhin, das bei einem Abbruch ein Kaufvertrag zustande kommt und mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.
Wie schon mal erwähnt, Ebay ist ein Auktionshaus! Was meint Ihr was passiert, wenn ihr bei Sothebys ein Mio $ Gemälde versteigert und rennt während der Versteigerung in die Auktion und schreit "Ich breche hier ab und verkauf das Privat!"?
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Lt. Commander
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Bogeyman schrieb:Alter Leute bleibt ma aufen Teppich. Das hat nix mit "übern Tisch ziehen" oder "Betrüger" zu tun nur weil der VK gegen die AGB verstoßen hat.
Son Schmarn sind auch nen Schlag in die Fresse für all die Käufer die wirklich übers Ohr gehauen wurden. Wenn der Verkäufer euer Geld hat aber nicht liefern, oder der Artikel maßgeblich von der Beschreibung abweicht DANN kann man von Betrüger sprechen, aber doch net bei som Kinderkram hier. Der Käufer will das schnelle Geld machen das ist alles
Mit der Geschäftbeziehung die der VK mit ebay hat hat der K überhaupt nichts zu tun. Ergo hat das mit ihm überhaupt nichts zu tun.
Wieso man hat sich mit der Anmeldung auf ebay auf einige verhandlungsregeln geeinigt, darauf muss man sich verlassen können wer dagégen verstosst ist ein Betrüger, ob es jetzt ein verkauf einer leeren iMac verpackung geht oder das entziehen des verkaufsgegenstandes durch nicht abgesprochenes Zurückziehen desselben ist schnurzpiepegal.
Und da ist nun die Abgemachte umgangsform in welchem der K mit der Geschäftsbeziehung zwischen vk und ebay in Kontakt kommt. Ebay hat kein interesse an solchen verkäufer und auch nicht an käufer welche ehrliche händler mies bewertet. Das Bewertungssystem ist ja dazu da vk&k wlche sich nicht an die abmachungen halten auszusortieren, das sie das anscheinend nicht ausreichend machen musste hier ein Gericht bemüht werden den vk seine rechte aufzuzeigen.
wenn man sich nicht die mühe macht sich mit den Regeln eines marktes zu informieren ist gleich dumm wie ohne die Strassenschilder zu kennen mit dem auto auf diesen zu fahren das wird unter anderem extrem stärker bestraft als diese yux 5k euro. da gibt es auch kein kannte ich nicht als ausrede. Zumal das Gebot nicht meilenweit vom Warenwert abweicht 10% von Warenwert ist es neben der möglichkeit des vk völlig gerechtfertigt eine 1000e € strafe auszusprechen auch wenn der volle Warenwert vieleicht überzogen scheint.
Der Landvogt
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Wenn das jeder machen würde, dann wäre dieses Szenario Realität und Alltag. Es gibt Regeln denen man bei der Anmeldung zugestimmt hat. Daran muß man sich halten,alternativ meldet man sich wieder ab.Ilsan schrieb:LOL. Ja wer kennt es nicht da kommt man nie zum Kauf weil IMMER vorher abgebrochen wird!
Wie bereits erwähnt lässt sich über die Höhe des Schadenersatzes streiten. Moralisch ist es zu noch gegriffen, da stimme ich dir zu. Aber wonach willst du den Schaden der definitiv entstanden ist bemessen?Ilsan schrieb:Definition von Schnäppchen heißt für mich nicht dass ein anderer da mit nem paar Monatsgehälter draufzahlt, für dich etwa schon?
Es geht auch nicht um den Verkäufer, sondern um den Käufer. Der Verkäufer hat sich dies durch sein Handeln selbst eingebrockt.
Fakt ist, dass (Ebay-)Auktionen ab 1€ ein Lotteriespiel für jeden Verkäufer sind, der Wagen einen Wert von 5250€ hatte und anderweitig für 4250€ verkauft wurde was einem Abschlag von rund satten 20% entspricht. Es ist stark davon auszugehen, dass der Verkäufer im Verlauf der Auktion bei Ebay mit einem weitaus geringeren Erlös gerechnet hat als diese 4250€, sonst hätte er die Auktion weiterlaufen lassen. Wenn wir von einem fiktiven Erlös von 3250€ ausgehen, so hätte der Käufer satte 2000€ oder 40% gespart und da kann man von einem Schnäppchen reden. Nun hat der Verkäufer dieses Risiko im Nachhinein doch gescheut und macht es damit leider auch unmöglich einen "vernünftigen" Schadenswert zu kalkulieren. Dass das Gericht vom Worst Case für den Käufer ausgeht ist mMn nachvollziehbar, er hat ja den Schaden und keinerlei Chance gehabt diesen zu verhindern.
Ein ganz klarer Verstoß gegen die oben genannten Regeln. Ich kann nicht eine Woche meine Ware als Auktion anbieten und es gibt bereits Gebote und es gleichzeitig anderweitig verkaufen. Das ist neben dem Zeitraum bis Auktionsabbruch ein riesiger Unterschied zwischen beiden Fällen.Ilsan schrieb:Was ist daran dass er das Fahrzeug auf einer anderen Plattform verkauft hat nun unglaubwürdig?
Afaik kann man bei Ebay bei bestimmten Kategorien - darunter Autos - einen versteckten Mindestpreis eingeben, wenn bei Beendigung der Auktion dieser nicht erzielt worden ist, kommt kein Kaufvertrag zustande. (Das ist unbahängig vom Startpreis der Auktion!)
Scheinbar wollte der Verkäufer dies nicht, weil so ein Mindestpreis einzustellen Ebay-Gebühren kostet. Selber schuld.
Scheinbar wollte der Verkäufer dies nicht, weil so ein Mindestpreis einzustellen Ebay-Gebühren kostet. Selber schuld.
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hallo7 schrieb:Gelder aus festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen fließen ins Budget der jeweilgen Stadt/Bezirke/Gemeinden ein. Somit bekommen sehr wohl die Anwohner Geld fürs zu schnell fahren
HAHAHAHAHA - das Geld sieht der Bürger nie wieder!