KTelwood
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- Okt. 2013
- Beiträge
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Hier haben viele Leute eine persönliche Meinung, die aber keine juristische Grundlage hat, und damit auch kein Gewicht.
Das Urteil wurde mehrfach genauso von vorigen Instanzen gefällt und entspricht den geltenden Gesetzen und den Bedingungen die mal als Ver-/Käufer bei Ebay eben meist ungelesen "abnickt" aber zu kennen meint.
Wenns um (viel) Geld geht, sollte man aber eben nicht einfach "Hinschludern" und machen was man meint.
Im Urteil wurde EXPLIZIT darauf hingewiesen das Ebay Käufer eben wegen möglichen "Schnäppchen ab 1€" anlockt. Genauso kann ein Verkäufer über die Auktion auch höhere Preise erzielen als in der klassischen Zeitungsanzeige.
Damit ist ein Auto für "1 €" auch überhaupt nicht abwegig. Das gehört zu Ebay.
Der Verkäufer hat geschludert, und blödsinnig gehandelt. Sein Angebot hat er als Sparfuchs ohne Mindestsumme eingestellt. Ohne Absprache mit den Bietern das Angebot zu beenden ist auch mehr als ungeschickt.
Das Urteil wurde mehrfach genauso von vorigen Instanzen gefällt und entspricht den geltenden Gesetzen und den Bedingungen die mal als Ver-/Käufer bei Ebay eben meist ungelesen "abnickt" aber zu kennen meint.
Wenns um (viel) Geld geht, sollte man aber eben nicht einfach "Hinschludern" und machen was man meint.
Im Urteil wurde EXPLIZIT darauf hingewiesen das Ebay Käufer eben wegen möglichen "Schnäppchen ab 1€" anlockt. Genauso kann ein Verkäufer über die Auktion auch höhere Preise erzielen als in der klassischen Zeitungsanzeige.
Damit ist ein Auto für "1 €" auch überhaupt nicht abwegig. Das gehört zu Ebay.
Der Verkäufer hat geschludert, und blödsinnig gehandelt. Sein Angebot hat er als Sparfuchs ohne Mindestsumme eingestellt. Ohne Absprache mit den Bietern das Angebot zu beenden ist auch mehr als ungeschickt.