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Lieutenant
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- Mai 2006
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Silica schrieb:Möchte jetzt darüber auch nicht Diskutieren, das urteil ist ein Witz, und manche finde es gut, ich nicht. Weil es auf reine Spekulationen aufbaut und nicht auf Tatsachen.
Nein, die Spekulationen kommen hier. Das Urteil bezieht sich auf die Tatsachen. Das Höchstgebot lag bei 1€, das Angebot wurde vorzeitig beendet, ohne dass ein triftiger Grund (laut Ebay-AGB) vorlag. Damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig abgeschlossen worden.
Silica schrieb:Und soooo logisch wie hier manche Befürworter das Urteil halten, soooo logisch ist es nicht sonst wäre es nicht bis zum Bundesgerichtshof gegangen
Die vorherigen Instanzen haben gleich geurteilt.