News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay

Silica schrieb:
Möchte jetzt darüber auch nicht Diskutieren, das urteil ist ein Witz, und manche finde es gut, ich nicht. Weil es auf reine Spekulationen aufbaut und nicht auf Tatsachen.

Nein, die Spekulationen kommen hier. Das Urteil bezieht sich auf die Tatsachen. Das Höchstgebot lag bei 1€, das Angebot wurde vorzeitig beendet, ohne dass ein triftiger Grund (laut Ebay-AGB) vorlag. Damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig abgeschlossen worden.

Silica schrieb:
Und soooo logisch wie hier manche Befürworter das Urteil halten, soooo logisch ist es nicht sonst wäre es nicht bis zum Bundesgerichtshof gegangen :p

Die vorherigen Instanzen haben gleich geurteilt.
 
Ruff_Ryders88 schrieb:
Da steht noch klip und klar bei eBay das erst mit Ende der Auktion ein Kaufvertrag entsteht, quasi erst dann der Zuschlag gegeben wird - jeder Verkäufer der sich darauf verlassen hat ist nun der Idiot.
Nein, der Idiot ist, der nicht lesen kann.
http://ocsnext.ebay.de/ocs/sr?searc...t=0&popularToolName=Angebot vorzeitig beenden
Auch auf eBay steht es gesetzeskonform:
Nicht berechtigt ein Angebot vorzeitig zu beenden, sind Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:

Sie möchten den Artikel anderweitig verkaufen, verschenken oder weitergeben oder haben dies bereits getan.
Sie haben sich zwischenzeitlich gegen einen Verkauf entschieden.
 
de la Cruz schrieb:
Der Bieter hat das Auto rechtmässig fü einen uEro erworben !
Steht eigentlich irgendwo im Gesetz, dass man Auktionen nicht abbrechen darf? Rein interessenhalber. Oder bezieht sich das rechtmässig hier auf die Entscheidung eines Richters, die ein anderer Richter hätte anders treffen können?

Aber wie schon gesagt, seh ich es grundsätzlich ja auch so, dass Auktionen nicht abzubrechen sind, gerade wenn jemand ernstzunehmendes Kaufinteresse gezeigt hat. Das hat der 500€ Bieter auf ein 5000€ Fahrzeug aber definitiv nicht. Ob er nun mehr geboten hätte, wenn ihn jemand überbotten hätte, weiß man nicht, kann nicht bewiesen werden.
 
Meine persönliche Meinung dazu ist: Wenn jemand einen Artikel privat auf eBay einstellt geht es Ihm vor allem darum, für diesen Gegenstand einen möglichst hohen Zeitwert zu erzielen um sein persönliches Vermögen zu erhalten. Das dies bei den meisten deutschen Bundesbürgern nicht allzuviel ist sollte bekannt sein, also stellen 5000€ schon immerhin einen nennenswerten Betrag dar. Dazu ist eBay neben anderen Plattformen (andere Online Auktionen, Kleinanzeigen, privater Verkauf, Autohäuser etc) ja nur eine Möglichkeit von vielen, dieses zu ermöglichen, auch als Laie. Und die meisten versuchen auch den einen oder anderen Gegenstand auf mehreren Plattform gleichzeitig zu veräußern, ohne sich eventueller Schadenersatzansprüche bewusst zu sein.

Aber sagen wir mal so: Ich gehe mit dem Auto zu Autohaus XYZ, wo mir der Verkäufer schriftlich ein Ankaufangebot von 500€ unterbreitet. Das sagt mir allerdings nicht zu, das ich mehr vom Zeitwert erwarte und veräußere dann das Fahrzeug an einen Bekannten XYZ für 5000€. Hat der Verkäufer im Autohaus nun das Recht mich auf 4500€ Schadensersatz zu verklagen, weil ich ihm das Fahrzeug für sein Angebot nicht gegeben habe?

Das der PRIVATE Verkäufer durch dieses Urteil dazu genötigt wird das Fahrzeug und das dadurch erzielte Geld abzuschreiben, entsteht ihm ein dadurch erheblicher Schaden obwohl er eigentlich nur sein eventuell geringes Vermögen erhalten wollte. Und jemand anders hat sich auch noch richterlich begründet auf Kosten eines anderen bereichert. Wo soll das bitte Recht sein?
 
Nightmare25 schrieb:
Die Richter legen hier defakto Zugrunde das der Bieter das Fahrzeug für 1€ bekommen hätte, oder dementsprechend für 555.55€. Das ist aber abstrus, da das Fahrzeug in seinem Zustand auch 1.000 Euro hätte als Gebot bekommen können und zwar von anderen Bietern. Das ist ein Hätte-Wäre-Wenn Urteil. Dem Bieter ist in meinem Rechtsverständiss bestenfalls seine 555.55€ zugesprochen werden können, denn es ist nicht anzunehmen das keiner mehr etwas geboten hätte. Es geht auch keine Yacht für 2.000.000 Euro für einen Euro raus weil keiner mehr drauf bieten würde. Man hätte also als Maßstab ein Gebot annehmen müssen das für das Fahrzeug ein "Schnapper" im eigendlichem Sinne gewesen wäre, sprich der Dampfer wäre wirklich 5.000 Euro wert gewesen, wäre ein Schnapper z.bsp. 3.500 Euro gewesen. Diesen Wert hat der vermeidliche Bieter aber nicht einesetzt, also steht im nichtmal dieser Betrag zu. Das Urteil issn Witz.

Und das am BGH, einfach nur peinlich!
 
Ruff_Ryders88 schrieb:
Da steht noch klip und klar bei eBay das erst mit Ende der Auktion ein Kaufvertrag entsteht, quasi erst dann der Zuschlag gegeben wird - jeder Verkäufer der sich darauf verlassen hat ist nun der Idiot.

Richtig, und die Auktion endet in dem Moment, in dem sie zu ende ist. Ob das nach der vorher eingestellten Zeitspanne ist oder der Angebotsersteller vorzeitig das Ende setzt, ist unerheblich.

Ruff_Ryders88 schrieb:
Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

Verkäufer: Ich verkaufe mein Auto für 1€ oder Höchstgebot.
Bieter: Ich kaufe dein Auto für 1€ oder maximal 555,55€.

Beide haben eine Willenserklärung abgegeben.
 
insert-username schrieb:
Nein, die Spekulationen kommen hier. Das Urteil bezieht sich auf die Tatsachen.

Dann gehts du also davon aus das die Auktion mit einem 5000 Euro PKW zu 100% für 1 Euro ausgelaufen wäre?
Das kann noch nicht mal ein Richter glauben der noch nie etwas davon gehört hat das es das es so etwas wie das Internet gibt......
 
Silica schrieb:
Dann gehts du also davon aus das die Auktion mit einem 5000 Euro PKW zu 100% für 1 Euro ausgelaufen wäre?

Es geht eben nicht um die Spekulation, wie sie ausgegangen wäre, wenn die gesamte Angebotsdauer abgelaufen wäre, sondern um die Tatsache, wie sie tatsächlich ausgegangen ist. Zum (vorzeitigen) Ende der Auktion, mit dem ein Kaufvertrag zustande kam, stand nun mal 1€ auf der Gebotsseite.
 
insert-username schrieb:
Richtig, und die Auktion endet in dem Moment, in dem sie zu ende ist. Ob das nach der vorher eingestellten Zeitspanne ist oder der Angebotsersteller vorzeitig das Ende setzt, ist unerheblich.



Verkäufer: Ich verkaufe mein Auto für 1€ oder Höchstgebot.
Bieter: Ich kaufe dein Auto für 1€ oder maximal 555,55€.

Beide haben eine Willenserklärung abgegeben.

Sehe ich eben anders,

Verkäufer: ich verkaufe mein Artikel zu dem Höchstgebot bei Beendigung der Auktion (und nicht bei abbruch).

Naja, man muss einfach in Zukunft schauen, dass immer der gute Kollege Höchstbietender ist und die Auktion einfach auslaufen lassen oder eben dann beenden. Betrug kann dann eben nur mit Betrug bekämpft werden. Ist doch klar welche Sorte von Leute hier ernsthaft auf Erfüllung klagen werden, kann man sich doch schon genau ausmalen.

@Unyu: nein hat er nicht, er hat sich ja nicht geirrt. Er unterlag einem Motivirrtum, dieser ist irrelevant. Er hat es bewusst für einen Euro eingestellt und dann rausgenommen, weil er das Auto anderweitig schon verkauft hat (für mehr).
 
Und das am BGH, einfach nur peinlich!

Die Ironie ist nicht an mir Vorbeigegangen. Ich biete jetzt überall, also mal aus Spass 1.000 Euro auf 1.000 Auktionen und dann Verklage ich einfach weil ich Bock drauf habe alle Leute die ihre Auktionen unter Vorbehalt beenden. Na das wird doch glatt ein Geschäftsmodell ums Geld zu vermehren. Ich bleibe dabei, für mich hatten die Richter den falschen Shit in der Pfeife.
 
Unyu schrieb:
Es gibt keinen Kaufvertrag, da der Anbieter abgebrochen hat.

"Angebote bei eBay sind verbindlich. Bei vorzeitigem Beenden des Angebots mithilfe des Formulars für das vorzeitige Beenden von Angeboten durch Sie als Verkäufer kommt zwischen Ihnen und dem Höchstbietenden grundsätzlich ein Vertrag zustande."

Quelle: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons

Unyu schrieb:
Er sich mit dem 1€ im Auktionsstart geirrt.

Nein, er hat das Auto anderweitig verkauft.

"Nicht berechtigt sind Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:
Sie möchten den Artikel anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben oder haben dies bereits getan."

Quelle: s.o.
 
Doc Foster schrieb:
Wie die meisten hier, hast du im Grunde überhaupt nicht verstanden, um was es geht...

Klar doch :cool_alt:;
jemand hat 5000 Euro dafür bekommen das er etwas nicht bekommen hat was er mit seinem Gebot auch nicht bekommen hätte.

Ist doch ganz einfach, ich versteh gar icht warum es dafür den BGH braucht :rolleyes:
 
Silica schrieb:
Klar doch :cool_alt:;
jemand hat 5000 Euro dafür bekommen das er etwas nicht bekommen hat was er mit seinem Gebot auch nicht bekommen hätte.

Ist doch ganz einfach, ich versteh gar icht warum es dafür den BGH braucht :rolleyes:

Das ist eben das Ergebnis wenn aus Recht Rechtsverdrehung wird und nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun hat. Einer muss dafür eben bluten, der Rest wird in Zukunft den Kollegen mitbieten lassen.
 
@Ruff_Ryders88
Jupp, genau.
Wie du sagst; man muss mit gleichen Mitteln zurück schlagen :p
 
Nightmare25 schrieb:
Die Ironie ist nicht an mir Vorbeigegangen. Ich biete jetzt überall, also mal aus Spass 1.000 Euro auf 1.000 Auktionen und dann Verklage ich einfach weil ich Bock drauf habe alle Leute die ihre Auktionen unter Vorbehalt beenden. Na das wird doch glatt ein Geschäftsmodell ums Geld zu vermehren. Ich bleibe dabei, für mich hatten die Richter den falschen Shit in der Pfeife.

Ich habe schon kurz darüber nachgedacht, meinen Job zu kündigen. Als künftiger Vollzeit-eBayer hab ich sowas nicht mehr nötig :p
 
Im konkreten Fall ging es um einen Ebay-Verkäufer, der einen gebrauchten VW Passat angeboten und als Mindestgebot einen Euro festgelegt hatte. Kurz darauf bot ein Interessent tatsächlich einen Euro. Einige Stunden später brach der Verkäufer die Auktion einfach ab. Er teilte dem Bieter per E-Mail mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden. Der sei bereit, 4200 Euro für das Auto zu zahlen.

Der Bieter wollte sich das nicht gefallen lassen. Er klagte auf Schadenersatz. Der VW Passat, argumentierte er, hätte einen Marktwert von 5250 Euro gehabt. Diesen Betrag forderte er ein, minus einen Euro, den er geboten hatte - zu Recht, wie nun die Richter entschieden. Zwischen dem Bieter und dem Verkäufer, so der BGH, sei ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Weil der Verkäufer das Auto nicht mehr aushändigen könne, müsse er den Bieter entschädigen.

Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ebay-103.html

liest sich hier anders.
 
Unyu schrieb:
Er hat sich mit den 1€ Starpreis geirrt und abgebrochen. Er hat vergessen es erneut einzustellen und später anderwertig verkauft.

Das erfindest du. Möglicherweise wäre er mit dieser Ausrede durchgekommen, aber das wäre Spekulation. In der Realität hat er dem Bieter gegenüber erwähnt, dass er das Auto bereits verkauft hatte. Vielleicht hätte er vor dem Abbruch lesen sollen, welche Ausrede passen könnte.
 
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