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News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay
- Ersteller Jan
- Erstellt am
- Zur News: BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay
|SoulReaver|
Fleet Admiral
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Es ist eine ganz klare Geschichte. Es war einer da der ein gültiges Gebot abgegeben hat und der Verkäufer hat mit dem Abbruch gegen die AGB´s von Ebay verstoßen schluss und aus. Es hat ein jeder die Gelegenheit und die Mittel wenn man online ist die ABG´s von Ebay zu lesen...........
Was der Bieter ein gibt ist dem Gericht so etwas von egal. Wie blöd muss man sein bei einem Auto einen Start von einem Euro ein zu geben. Frage dich das mal.......
Eisholz ganz klar richtig.
Ergänzung ()
GiGaKoPi schrieb:Ich halte das Urteil für eine absolute Frechheit.
Was der Bieter ein gibt ist dem Gericht so etwas von egal. Wie blöd muss man sein bei einem Auto einen Start von einem Euro ein zu geben. Frage dich das mal.......
Eisholz ganz klar richtig.
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GiGaKoPi
Captain
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|SoulReaver| schrieb:Was der Bieter ein gibt ist dem Gericht so etwas von egal. Wie blöd muss man sein bei einem Auto einen Start von einem Euro ein zu geben. Frage dich das mal.......
Das ist ein anderes Thema. Der Käufer ist irgendwo selbst dafür verantwortlich.
Trotzdem muss ein Gericht doch auch solche Punkte in Betracht ziehen. Da sie es nicht machen, müssen sie sich nicht wundern, dass diese Masche (einfach mal pauschal überall eine kleine Summe drauf bieten und hoffen, dass jemand abbricht) immer weiter wächst.
Jemand, der 500€ für ein Fahrzeug bietet, welches 5000€ wert ist, hat kein Schadensersatz verdient, da ihm einfach kein Kaufinteresse unterstellt werden kann. Vor allem ist die Denkweise einfach grandios. Gericht: "ok, Sie hätten 500€ geboten, 5000€ war das Fahrzeug wert. Wir rechnen dann einfach mal den Fahrzeugwert minus das momentane Gebot zum Auktionsabbruch.
Das sind zwei völlig "fiktive" Werte, die überhaupt nicht der Realität entsprechen. Der Realität entsprich das Maximalgebot und, da das einfach deutlich unter dem Fahrzeugwert war, ein offensichtliches Nicht-Interesse an einem Kauf.
Es ist da natürlich schwer, nun eine Grenze zu ziehen. Aber hätte er bspw. 4000€ geboten, hätte man dem Bieter Erfolgsaussichten unterstellen können. Dann hätte man von dem Maximalgebot rechnen und ihm 1000€ Schadensersatz zusprechen können.
Alles andere macht für mich keinen Sinn. Aber das ist nunmal typisch Deutschland - gerade vor Gericht läuft doch so einiges merkwürdig.
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Garad
Ensign
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|SoulReaver| schrieb:Es ist eine ganz klare Geschichte. Es war einer da der ein gültiges Gebot abgegeben hat und der Verkäufer hat mit dem Abbruch gegen die AGB´s von Ebay verstoßen schluss und aus. Es hat ein jeder die Gelegenheit und die Mittel wenn man online ist die ABG´s von Ebay zu lesen...........
Ergänzung ()
Was der Bieter ein gibt ist dem Gericht so etwas von egal. Wie blöd muss man sein bei einem Auto eine Start von einem Euro ein zu geben. frage dich das mal.......
So klar, dass der BGH entscheiden musste?
Das Urteil als solches kann ich sogar noch verstehen. Nicht aber die Höhe des Schadenersatzes. Das finde ich dann doch sehr abstrus, wenn sogar der Bieter nicht mehr als 550€ dafür bezahlt hätte. Das spiegelt ja nicht im Ansatz den Wert des Autos wieder. Hoffentlich zieht das keine "Nachahmer" (im negativen Sinne) nach sich.
Pure Existenz
Banned
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Morrich schrieb:Über 5000€ "Schadenersatz", obwohl überhaupt kein Schaden entstanden ist. Bananenrepublik Deutschland!
Die Summe ist bei solchen Dingen zu hoch.
Richtig in der Sache, dennoch muss der Betrag kleiner sein.
|SoulReaver|
Fleet Admiral
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Bei den 5000€ bleibt es ja nicht. Der Verkäufer macht einen Vertragsbruch und wird geklagt. So jetzt hat das Gericht gegen den Verkäufern entschieden und nun kommen ja noch die Anwaltskosten auf ihn zu denke ich mal. Denn wenn der Käufer seinen Rechtsschutz zum Beispiel einschaltet holt sich der dann seinen Gehalt beim Verkäufer.
M@tze
Vice Admiral
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Garad schrieb:So klar, dass der BGH entscheiden musste?
Das Urteil als solches kann ich sogar noch verstehen. Nicht aber die Höhe des Schadenersatzes. Das finde ich dann doch sehr abstrus, wenn sogar der Bieter nicht mehr als 550€ dafür bezahlt hätte. Das spiegelt ja nicht im Ansatz den Wert des Autos wieder. Hoffentlich zieht das keine "Nachahmer" (im negativen Sinne) nach sich.
Der BGH musste ja nur entscheiden, weil der Verkäufer gegen das ursprünglich ergangene Urteil (vom Landgericht?) Berufung eingelegt hat und es daher an das BGH weiter verwiesen wurde.
Wenn der Verkäufer seinen Wagen für 4200,- privat verkauft hat, war ihm also selber nicht mal der reelle Wert des PKW bewusst. Außerdem, ich gebe auch nicht immer beim Start einer Auktion den absoluten Maximalpreis ein, den ich bereit wäre zu zahlen, sondern schau dann erst mal wie sich die Auktion entwickelt und stocke dann noch bei Bedarf auf. Wer sagt Dir also, dass der Bieter nicht bereit gewesen wäre, noch mehr als die anfänglichen 555,55 zu bieten?
Bei jeder "normalen" Auktion bietet man gegen andere Leute und kann sich auf deren Gebote einstellen und korrigieren. Da geben ja auch nicht alle ihr Maximalgebot ab und danach wird geschaut, wer am nächsten dran lag.
Wenn ich Sothebys ein Gemälde für 50 Mio $ ersteigere und mein Startgebot lag bei 5 Mio, wird mir dann auch unterstellt ich hätte ja eigentlich gar keine Kaufabsicht gehabt?
insert-username
Lieutenant
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GiGaKoPi schrieb:Jemand, der 500€ für ein Fahrzeug bietet, welches 5000€ wert ist, hat kein Schadensersatz verdient, da ihm einfach kein Kaufinteresse unterstellt werden kann.
Ich weiß jetzt nicht, wie du bei ebay bietest, aber ich gebe beim ersten Gebot nie den Maximalbetrag ein, den ich tatsächlich bereit bin zu bezahlen. Wenn es nötig sein sollte, passe ich später das Höchstgebot noch an.
|SoulReaver|
Fleet Admiral
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Wenn ich Sothebys ein Gemälde für 50 Mio $ ersteigere und mein Startgebot lag bei 5 Mio, wird mir dann auch unterstellt ich hätte ja eigentlich gar keine Kaufabsicht gehabt?
Sehr gut!
In dieser Höhe einfach nur lächerlich. Der Bieter hätte das Auto zu dem Preis nie erhalten (die Auktion lief noch mindestens 24(oder12?) Stunden, er wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit also überboten worden. Daraus nun ein Rechtsanspruch zum Kauf des Autos für 1€ abzuleiten? Naja...
In Zukunft also ab nach Ebay, auf alle hochpreisigen 1€ Auktionen bieten und bei Abbruch den Gewinn einstreichen. Wunderbare Welt.
In Zukunft also ab nach Ebay, auf alle hochpreisigen 1€ Auktionen bieten und bei Abbruch den Gewinn einstreichen. Wunderbare Welt.
Garad
Ensign
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@M@tze
Du hast ja recht. Bleibt zu hoffen, dass der Bieter das Auto auch wirklich erwerben wollte... Immerhin sind wir jetzt ein wenig schlauer und wissen worauf man achten muss.
Gegen ein Urteil des LG kann übrigens nur in Revision gegangen werden, gegen Urteile des Amtsgerichts in Berufung.
Du hast ja recht. Bleibt zu hoffen, dass der Bieter das Auto auch wirklich erwerben wollte... Immerhin sind wir jetzt ein wenig schlauer und wissen worauf man achten muss.
Gegen ein Urteil des LG kann übrigens nur in Revision gegangen werden, gegen Urteile des Amtsgerichts in Berufung.
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(fehlender Bezug)
GiGaKoPi
Captain
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insert-username schrieb:Ich weiß jetzt nicht, wie du bei ebay bietest, aber ich gebe beim ersten Gebot nie den Maximalbetrag ein, den ich tatsächlich bereit bin zu bezahlen. Wenn es nötig sein sollte, passe ich später das Höchstgebot noch an.
Naja, das wäre dann ja dein Problem. Damit wird es eben bedeutend schwerer, sein Kaufinteresse zu beweisen.
de la Cruz
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Garad schrieb:Bleibt zu hoffen, dass der Bieter das Auto auch wirklich erwerben wollte... Immerhin sind wir jetzt ein wenig schlauer und wissen worauf man achten muss.
Dadurch, dass der Bieter sein Angebot abgegeben hat, war er rechtlich verpflichtet, die Sache mit Zuschlag zu erwerben ! Auch wenn er nur ein Spaßangbot abgegeben und er sich in Wahrheit gar nicht mit einer Kaufabsicht getragen hätte, würde ihm qua Gesetz diese Pflicht obliegen und der Anbieter könnte sie zu Recht einklagen. Es kommt deshalb überhaupt nicht darauf an, ob der Bieter das Auto auch wirklich erwerben wollte ! Der Bieter hat es schlicht und einfach durch den Zuschlag das rechtmässig erworben ! Wo kämen wir denn dahin, wenn man einen gültig geschlossenen Vertrag einfach damit anfechten könnte, dass man behauptet, man habe ja in Wahrheit gar keine ersthafte Kaufabsicht gehegt. Und alle, die hier etwas anderes postuliert haben, sollten sich über diese Grundsätze vielleicht einmal ernsthaft Gedanken machen !
PACTA SUNT SERVANDA
Das galt schon zu Zeiten des Römischen Weltreiches, auf dessen Recht das unsere heute weitgehend basiert ! Und unser Recht ist auch weitestgehend ein gutes Recht, selbst dann, wenn Recht haben und Recht bekommen manchmal zweierlei Paar Stiefel sind, kann Recht nicht nach moralischen Grundsätzen gesprochen werden ! Man kann Recht halt nicht für jeden individuellen Rechtsfall speziell zurechtbeugen, sonst würde Rechtsprechung wiederum zu einer Beliebigkeitsangelegenheit !
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think->write!
Lt. Commander
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As Gebot korespondierte gut mit der vorstellung der gewünschten einnahme des verkäufers. Das Urteil kam ja vorallem zustande da der vk, das auto zwischenzeitlich andersweitig verkauft hatte ansonnsten wäre es so gekommen wie bei jedem anderen 1€ verkauf.
WhiteShark
Admiral
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Mal angenommen der Bieter wäre überboten worden. Wie hoch wäre sein Schaden? Richtig bei 0.
Angenommen die Auktion hätte es nie gegeben, Schaden ebenfalls bei 0.
Warum hat der Bieter auf einmal Anspruch auf Schadensersatz, nur weil die Auktion abgebrochen wurde?
Es ergibt keinen Sinn das bei Abbruch der Auktion ein Kaufvertrag entsteht, denn sie wurde ja abgebrochen.
Ich kann das Urteil daher nicht nachvollziehen, denn ein wirklicher Schaden ist nicht entstanden.
Bzgl 1€ Startgebot:
Das macht man, da ein höheres Startgebot viele potenzielle Käufer direkt abschreckt.
Startet man bei 1€, so hat man immer deutlich mehr Bieter als bspw bei 500€.
Angenommen die Auktion hätte es nie gegeben, Schaden ebenfalls bei 0.
Warum hat der Bieter auf einmal Anspruch auf Schadensersatz, nur weil die Auktion abgebrochen wurde?
Es ergibt keinen Sinn das bei Abbruch der Auktion ein Kaufvertrag entsteht, denn sie wurde ja abgebrochen.
Ich kann das Urteil daher nicht nachvollziehen, denn ein wirklicher Schaden ist nicht entstanden.
Bzgl 1€ Startgebot:
Das macht man, da ein höheres Startgebot viele potenzielle Käufer direkt abschreckt.
Startet man bei 1€, so hat man immer deutlich mehr Bieter als bspw bei 500€.
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deathscythemk2
Commander
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extrabar schrieb:Die viel spannendere Frage ist doch: Wie komme ich jetzt an all das Zeug, worauf ich schon mal bei Ebay geboten habe, wo der Anbieter die Auktion aber abgebrochen hat?
Der Rechtsweg steht dir offen.
Doc Foster
Fleet Admiral
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de la Cruz schrieb:Der Bieter hat es schlicht und einfach durch den Zuschlag das rechtmässig erworben ! Wo kämen wir denn dahin, wenn man einen gültig geschlossenen Vertrag einfach damit anfechten könnte, dass man behauptet, man habe ja in Wahrheit gar keine ersthafte Kaufabsicht gehegt.
Zu 1) Es gibt bei ebay & Co keinen Zuschlag, der Vertrag kommt bei Beendigung der Auktion zustande. Die Kaufsache hat der Bieter damit im deutschen Recht noch lange nicht erworben, vielmehr (u.a.) nur einen Anspruch, dass ihm diese übereignet wird.
Zu 2) § 118 BGB bedenken!
extrabar
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Was ich damit sagen wollte: Wo kämen wir hin, wenn jeder so einen Assi Charakter hätte und auf Schadensersatz bestehen würde, nur weil ein Anbieter ne Auktion abgebrochen hat? Man kann sich den Stock auch mal aus dem Allerwertesten ziehen und die Dinge hinnehmen wie sie sind und nicht auf immer auf Paragraphen pochen.
de la Cruz
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WhiteShark schrieb:Mal angenommen der Bieter wäre überboten worden. Wie hoch wäre sein Schaden? Richtig bei 0.
Angenommen die Auktion hätte es nie gegeben, Schaden ebenfalls bei 0.
Warum hat der Bieter auf einmal Anspruch auf Schadensersatz, nur weil die Auktion abgebrochen wurde?
Es ergibt keinen Sinn das bei Abbruch der Auktion ein Kaufvertrag entsteht, denn sie wurde ja abgebrochen.
Ich kann das Urteil daher nicht nachvollziehen, denn ein wirklicher Schaden ist nicht entstanden.
Bzgl 1€ Startgebot:
Das macht man, da ein höheres Startgebot viele potenzielle Käufer direkt abschreckt.
Startet man bei 1€, so hat man immer deutlich mehr Bieter als bspw bei 500€.
Man kann das, was Du hier schreibst, nur als horrenden Unsinn bezeichnen - Du beugst Dir Dein eigenes Recht zusammen.
Nach Deiner Argumentation könnte jeder Bieter einfach sein Angeboz zurückziehen, wenn ihm das jeweilige Höchtgebot nicht behagt! Was ist denn das für eine abstruse Rechtsvorstellung ! Auf dieser Grundlage ginge jedwede Rechtssicherheit auf unsere M#rkten verloren, denn einmal ageschlossene Verträge könnten mit dieser Vorstellung auch bei allen anderen Geschäften durch vielerei ähnliche "vernünftige" Begründungen wieder rückgängig gemacht werden; unsere Wirtschaft würde stande pede zusammenbrechen und auch Du würdest darunter leiden !
Und nochmal - wenn auch zum x-ten Mal: Der Bieter hatte das Auto rechtmässig erworben - daran ist rechtlich bei den vorliegenden Fakten nicht zu rütteln ! Der Verkäufer hat ihm das Auto gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises auszuhändigen. Kann er das nicht mehr, weil er das Fahrzeug inzwischen rechtswidrig ein zweites Mal vertickert hat, muss er ihm als Schadenersatz ein gleichwertiges Fahrzeug verschaffen dfer ihm halt das Geld bezahlen, mit dem der Käufer sich selbst ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen könnte.
So einfach ist das !
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