@ M@tze
Viele tun sich überhaupt schwer die AGB zu lesen. Ich habe mir auf Amazon für dei AGB zwei Tage Zeit gelassen und ein zweites Mal werde ich keinesfalls mehr eine Onlineplattformanmeldung wählen, die zwar schnelles Einkaufserlebnis bietet, dafür aber die AGB eine Juristenausgeburt ist.
Wer liest sich bei Computerbase die Teilnahmeregeln durch?
Es gibt keine schnellen Handelswege, wenn etwas Hand und Fuß hat. Auf der Grunglage kann man immer etwas verbessern.
Warum sollte man bei ebay die Gebührkosten niedrig halten?
Wenn ich auf ebay was verkaufe, stimme ich den AGB zu, und ursprünglich war diese Plattform für Schnäppchenanbieter und Jäger gedacht. Um den Verkaufspreis ging es in vielen Angeboten garnicht
Mittlerweile wird man sich wohl zwischen Gewerbetreibender und Privatperson bei der Anmeldung entscheiden müssen.
Handel ist nicht umsonst ein Berufsfeld, was einer Ausbildung bedarf.
Daher ist ebay mittlerweile kein spaßiges Auktionshaus für Privatpersonen, die Raritäten aus Kellern oder verstaubten Vitrinen suchen und auf ein Schnäppchen hoffen.
Es gibt nicht umsonst Flohmärkte, wo man als Privatmensch teilweise gesittet verhandeln und garantiert bessere Schnäppchen machen kann.
Wer dann sein Auto verkaufen will, geht zum Beispiel auf Autoscout oder ähnliche Plattformen, obwohl ich hier nicht die AGB kenne.
Nein, das ist (rechtlich) falsch - moralisch vielleicht richtig. Der Vertrag ist ja rechtlich mit dem Abbruch zustande gekommen (darauf weist Ebay wie gesagt bei Abbruch auch hin) und der Wert war nun mal 5200 Euro. Dem Bieter fehlt nun also ein Gegenstand in diesem Wert - diesen muss der Verkäufer ausgleichen (in bar, da er das Auto nicht mehr besitzt).
Dann ist das Recht in seinem Verständnis und Anwendung Unrecht vor Rechtschaffenheit. Wer seine Aussage und Handlung nicht erkennt, sollte weder sprechen, noch handeln. Das hat sogar weniger mit Moral zu tun, sondern mit dem getätigten Sachverstand der eigenen Forderung. Ich kann nicht 555.55€ handeln, aber nachträglich 5200€ erwarten. Denn dann ist auch mein Höchstangebot ein Falschzeugnis und den persönlichen Güterhöchstwert hat der Bieter klar mit 555.55€ ausgesprochen. Also sind ihm auch 555.55€ entgangen, die er als Höchstbietobergrenze gesetzt hat.
In der derzeitigen Pressemitteilung des Gerichtes steht nichts von einem entgangenen Verlust, weil der Kläger das Auto verkaufen wollte, was ihn aber zum Gewerbetreibenden deklarieren könnte und damit Sachwertwissen mit anderer Problematik im Umgang in dem Fall attestiert.
Dann hätte das Gericht immer noch die 4200€ dem Kläger zusprechen können, was dem Beklagten eine hohe Strafe genug ist, weil kein Auto und kein Geld, obwohl dem Kläger das Auto nur 555.55€ wert waren. Sachverstand beim Umgang mit bekannten Sachwertangaben nach Handlung und Aussage sollten trotzdem klar erkennbar sein, weil hier sonst Unverhältnismäßigkeit eintritt. Weil wollte der Kläger das Auto im Gegenwert, hätte er den Verlust des Autos im in der Auktion annähernd dem angegebenen Zeitgegenwert als abgegbenes Gebot eingeklagt. Aber es sind nur 555.55€ und keine 4500€ und der Beklagte hätte doppelt geknirscht die Auktion für schnelle 4200€ abzubrechen, obwohl der Bieter bis 4500€ geboten hätte. Alles Verstanden?
Vorausgesetzt, es handelt sich immer noch um Privatpersonen uind keine Gewerbetreibende. Letztere haben nämlich hoffentlich den Sachverstand beim Handeln von Werten durch klares Wissen.
Du darfst ja gerne dein vertretenes Rechtsmodell auf dich anwenden und meins mal testen. Einmal als Kläger und Beklagter. Dann prüfst du nach diesen Rechtmodellen in Abwägung dein Gewissen und wo du dich ungerecht in der Aussagendarstellung und Rechtsfindung empfindest und was du bei der Urteilsfindung selbst empfindest. Da spricht oft das gute Gewissen, falls man noch eins hat.
Das auf der Grundlage, das der Anbieter klar die Auktionsgrundlage missachtet hat und der Bieter tatsächlich ohne Hintergedanken die 555.55€ bieten konnte, die ihm das Auto tatsächlich wert waren.
Auch das Auktionshaus könnte sein Recht an entgangenen Gebühren einfordern, wenn das Gericht dem Kläger Recht gibt.
Von 5249€ den Gebührenabzug oder darauf berechnet?
Oder doch von 4200€ oder den 555.55€?
Rechtsprechung findet immer bei dem statt, der das Recht auf sich anwendet. So erkennt man schnell Gerechtigkeit. Dann erkennt man in eigenen Dingen auch den Wunsch nach Barmherzigkeit, weil das Recht oft nur anrichtet und nicht bessert.
Das müssen auch die Richter machen um Fehler oder Probleme in der Gesetzeslage zu erkennen.
Ein Richter, der sich im Rechtsverfahren nicht selbst richten kann, kann nicht andere richten.
Das gilt für jedes Berufsfeld. Wer sein eigenes Essen nicht isst, kann erst recht nicht für andere kochen. Das ist die Grundkompetenz einer jeden Ausbildung hinter der eigenen Arbeit zu stehen und für seine Arbeit Verantwortung zu tragen.