ronny_kruse
Lt. Junior Grade
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deo schrieb:Internetangebote sind auch nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Du kannst du auch verhandeln.
ich bin jetzt nur laie, aber gerade bei einer internetauktion würde ich das angebot nicht als bloße invitatio verstehen. es ist glaube ich so, dass das angebot des verkäufers bindend ist, allerdings unter der aufschiebenden bedingung, dass es nur dem höchsten gebot, das innerhalb des auktionszeitraums abgegeben wird, gegenüber bindend ist. wenn der verkäufer nun die auktion vorzeitig abbricht, ist das allerdings (logischerweise) immer noch innerhalb des ursprünglichen auktionszeitraumes, weil es eben vor dem vorgesehenen auktionsende eintritt.