News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay

deo schrieb:
Internetangebote sind auch nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Du kannst du auch verhandeln.

ich bin jetzt nur laie, aber gerade bei einer internetauktion würde ich das angebot nicht als bloße invitatio verstehen. es ist glaube ich so, dass das angebot des verkäufers bindend ist, allerdings unter der aufschiebenden bedingung, dass es nur dem höchsten gebot, das innerhalb des auktionszeitraums abgegeben wird, gegenüber bindend ist. wenn der verkäufer nun die auktion vorzeitig abbricht, ist das allerdings (logischerweise) immer noch innerhalb des ursprünglichen auktionszeitraumes, weil es eben vor dem vorgesehenen auktionsende eintritt.
 
Bogeyman schrieb:
Und wie oft wird hier im markplatz "deal" gesagt und dann hat der Käufer plötzlich die Nachzahlung von der Gasrechnung bekommen und muss vom Kauf zurücktreten;) Auch bei ebay haste das oft dass Käufer sich "vertan" haben und dann auf Abbrechen pochen.

Das sind auch keine Auktionen.
 
Ein weiterer Grund, warum ich nichts mehr bei ebay verkauf!
Ein Fehler und du bist geliefert.

Außerdem 90% Spaßbieter unterwegs.
Die bieten auf einen 100 euro Artikel bei x Verschiedenen Auktionen und bezahlten aber nur die Auktion wo am günstigsten für sie beendet worden ist.
 
Time_Me: mag sein, dennoch ist da jedesmal die Hölle los wenn der Artikel nicht mehr da ist ;) Springen Käufer ab interesiert es keine sau, als VK bekommste aber direkt ne Verwarnung. Also was jetzt? Kaufvertrag oder nicht? Und wieso wird so Pro Käufer reagiert immer?



Schackeline: Leider wahr. Bei teuren Sachen hab ich in letzter Zeit oftmals ne qoute von 2:3 oder 3:4 gehabt. Sprich 4mal musste ich die Auktion einstellen weil bei die anderen 3 den Artikel dann doch nciht haben wollten.
 
Nach geltendem Recht wurde Recht gesprochen. Punkt.

Nur selbst wenn ich in der Lage des Bieters gewesen wäre, wäre es mir wurscht gewesen und ich hätte mir einen anderen Passat (es soll ja ein paar geben) gekauft. Wie viele Fahrzeuge muss man sich ansehen um eines dann kaufen zu können? ...

Da der Bieter scheinbar recht schnell reagiert hat und den Weg der Klage gegangen ist, zeigt mir nur, dass es (moralisch) nicht ganz "astrein" von ihm war.

Ich hätte "allen" Richtern dieses Fingerspitzengefühl gewünscht, auch einmal "moralisches Recht" durchzudrücken.
 
Coca_Cola schrieb:
Eigentlich kann der Verkäufer froh sein, statt den 5.250 € Schadenersatz musste er nur 5.249 € zahlen. Das Gericht kam ihn sogar entgegen ;-)

Nein nein, der Bieter hat für 1€ ein Auto mit einem Zeitwert von 5250€ gekauft. Da der Verkäufer nicht liefern kann, bekommt er halt die 5250€, um es sich anderweitig zu kaufen. Seinen Euro muss er natürlich an den Verkäufer abtreten. Das ist nur schon verrechnet. Hätte das Gebot bei 5000€ gelegen, hätte er 250€ bekommen.
 
Time_Me schrieb:
Das sind auch keine Auktionen.

trotzdem sind verträge grundsätzlich bindend. wenn die parteien sich anschliessend einigen, den vertrag aufzulösen, ist das natürlich möglich. problematisch wird es immer, wenn eine partei das nicht will - wie hier.
 
Springen Käufer ab interesiert es keine sau, als VK bekommste aber direkt ne Verwarnung.
Wer sagt sowas?
Wenn jemand was von mir kauft (dann abspringt) und ich miese Laune habe, bestehe ich auf das Erfüllungsgeschäft.
Dann ist nichts mehr mit Rücktritt.
 
Fucc: Sei halt öfter im Marktplatz unterwegs dann weißt du wovon ich spreche. Ja viel Spaß beim "durchboxen" des KV dann wenn alles was du von deinem Käufer hast der Nickname im CB Forum ist. Viel Glück! ;)

CB selber verteilt wegen Käufer die zurückziehen auch keine Verwarnungen. Bei Verkäufern wird das aber sehr wohl gemacht.
 
deinem Käufer hast der Nickname im CB Forum ist.
Das ist für mich kein Problem.
Wenn aber dessen Daten bei mir ankommen & ich meine gesendet habe, ist Sense.

@boarder-winterman
Nein, wegen 5€ würde ich keinen Aufstand proben.
Aber diese Fälle müssen ja nicht unbedingt vor Gericht enden.
 
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Bogeyman schrieb:
Son Bullshit. Wo ist ein Schaden entstanden und wer sagt wie hoch dieser ist? Wenn ich etwas zerstöre oder beschädige entsteht schaden. Das hier ist genauso aus der Luft gegriffen wie der angeblichen "Schaden" durch die bösen Raubmordkopierer. Wer sagt denn dass der Käufer das Fahrzeug ganz regulär für 5k oder was es in der Regel so kostet überhaupt gekauft HÄTTE? Wer sagt das?

Nach deiner "Logik" entsteht dementsprechend auch kein Schaden, wenn dir dein Arbeitgeber die Auszahlung deines Gehaltes verweigert.
 
Das Urteil ist völliger Unsinn.

Die Auktion wurde abgebrochen, zudem entspricht ein Euro nicht mal Ansatzweise den Wert des Autos. Abgesehen von den letzten 24 Stunden kann man bei Ebay jederzeit eine Auktion abbrechen, auch wenn Gebote vorliegen. Es ist also kaum verwunderlich, dass Anbieter denken, dass eine Auktion problemlos beendet werden kann. Ebay ist also auch ein Teil des Problems, weil sie die Anbieter über die aktuelle Rechtsprechnung nicht ordnungsgemäß informieren.

Und der BGH belohnt das asoziale Verhalten des Bieters auch noch. Wieso muss er entschädigt werden? Ist er vom Stuhl gefallen als der Bitterböse Anbieter die Auktion abbrach oder was? :freak:
 
Finde das Urteil auch völlig ok. Man kann eine Autkion, die man selbst für 1 EUR gestartet hat und für die bereits Gebote eingegangen sind, nicht einfach beenden. Wo soll das hinführen? Wenn mir der Auktionsverlauf als Anbieter nicht gefällt, breche ich einfach ab?! Wohl kaum.

Etwas merkwürdig finde ich deshalb das völlig gegensätzliche Urteil bei dem Porsche. Merkwürdig, wenn unterschiedliche Gerichte ein und dieselbe Sache (der Wert spielt dabei keine Rolle) völlig unterschiedlich bewerten.
 
wenn dir dein Arbeitgeber die Auszahlung des Gehaltes verweigert.
der Vergleich ist mehr als schlecht.

Dann sollte man auch andere "Machenschaften" als Gutheißen. Manche bieten eben 1eus um auf Fehler der VK zu hoffen andere gehen halt zu alten Leuten und lassen sich von denen was unterschreiben weil sie ebenso auf deren Naivität hoffen. Ist doch dann auch rechtens.
Einfach solange warten bis jemand nen Fehler macht und dann abkassieren. Genau wie die Abmahnanwälte weil irgendnen Satz in den AGB fehlt. Ist ja dann auch alles rechtlich okay dass die dran verdienen, genauso wie Filesharing Abmahnungen. Da gibt es auch Personen die dadurch mehr Geld einnehmen als durch ihre eigentliche Arbeit. Stichwort Marions Kochbuch, wer es noch kennt.

Wenn mir der Auktionsverlauf als Anbieter nicht gefällt, breche ich einfach ab?! Wohl kaum.
Wieso sollte man das tun? Ne Auktion geht eh erst zum Schluss deutlich nach oben. Es macht keinen Sinn aus DEM Grund vorher abzubrechen.
 
Riplex schrieb:
Diese Gesetzeslücke nutzen sehr viele Leute auf Ebay aus. Sie schauen nach iPhone Auktionen und bieten dann soviel damit sie die Auktion nicht gewinnen. Bricht der Einsteller die Auktion jetzt hab, wollen die Leute das iPhone dann natürlich für 1 € usw.

Der Anbieter hat eine Auktion auch nicht einfach abzubrechen - wenn ich die Auktion korrekt auslaufen lasse kann es mir reichlich egal sein wer da irgendwelche Minimalgebote gesetzt hat.

Sollte eine Auktion aus gutem Grund (kaputt gegangen...) abgebrochen werden dann ist das vor Gericht wohl auch kein Problem - bei einem Auto wo ich dann aber evtl noch nachweisen kann dass es auf anderem Wege verkauft wurde sieht das dann anders aus.

Ich habe es schon so oft selbst erlebt dass Auktionen völlig grundlos abgebrochen wurden nur weil der Preis kurz vor Schluss zu niedrig war und genauso bekommt man bei fast jeder interessanten Auktion die man selbst einstellt jedesmal Nachrichten vonwegen "Wie viel möchtest du für Sofortkauf? Sparst dir dann auch die Gebühren..."
 
@Karamba

Ist es wirklich ein und dieselbe Sache bei dem Porsche und hier bei dem VW?

Um sinnvoll darüber sprechen zu können, müsste man sich beide Fälle anschauen (und nicht nur die News hier kennen), sowie die Begründung des Urteils durch das Gericht.

@Dexplus

Man kann das Verhalten des Bieters als Asozial ansehen, freundlich ist es auf keinen Fall - da stimme ich zu. Dennoch gibt es bestimmte "Spielregeln", an die sich beide Seiten zu halten haben.

@Bogeyman

Nein, mein Vergleich ist nicht schlecht, er macht lediglich von deiner eigenen Argumentationsweise Gebrauch.

- "Wenn ich etwas zerstöre oder beschädige entsteht schaden."

Das sind deine Worte. Das Gehalt nicht auszuzahlen ist ebenso ein "virtueller" Schaden wie ein Film oder Spiel, das konsumiert und nicht bezahlt wurde, oder eben ein gültiger Kaufvertrag, der nicht erfüllt wurde.
 
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Dennoch gibt es bestimmte "Spielregeln", an die sich beide Seiten zu halten haben.
Klar aber ist es okay sich an den Fehler von anderen zu bereichern? Dann kann ich auch Menschen irgendwelche Schwachsinnsversicherungen andrehen die sie nicht brauchen und auf deren Fehler hoffen und mich dann dran bereichern. Sorry find ich net okay. Ein Geschäft sollte für beide Seiten fair sein. Ist hier wohl kaum der Fall.

Nein, mein Vergleich ist nicht schlecht, er macht lediglich von deiner eigenen Argumentationsweise Gebrauch.
Er ist schlecht weil der AG dich für die Arbeit bezahlt. Tut er dies nicht ist ein Schaden entstanden immerhin hat er von deiner Arbeit profitiert du aber keine Gegenleistung bekommen.

In diesem Beispiel steht aber niemand schlechter als vorher da weil es eh kein Auto für 1eus regulär gegeben hätte und auch für 500eus nicht. Der KV wäre also gar nicht zustanden gekommen bei dem Maximalgebot des K.

Läuft daher aufs selbe hinaus ob er paar tage später überboten worden wäre oder jetz kein Auto bekommt für 1eus.
 
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