krennin
Lieutenant
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Bogeyman schrieb:Es ist in meinen Augen ein Unterschied ob man etwas vorsätzlich macht oder einfach nur aus Dummheit. Ich bin ebenso dafür dass "Dumme" ein Lehrgeld zahlen, doch es sollte angemessen sein. Ihn zu enteignen ist sicher alles andere als angemessen.
Es ist auch kein Schaden entstanden, und selbst wenn das Geld einen an den Haaren herbeigezogen "Schaden" begleichen soll so MÜSSTE(!) der Käufer dazu gezwungen werden von dem Geld ein Auto zu kaufen und nichts anderes.
Ich kann auch nicht Geld für eine Reparatur von meiner Versicherung verlangen die aber dann niemals stattgefunden hat.
Nun, hier kommt aber Dummheit und Vorsatz zusammen. Dummheit hatten wir ja schon. Vorsatz: Der Verkäufer hat (aus Dummheit) die Auktion beendet und damit ("vorsätzlich") den Käufer daran gehindert, seine Ware erhalten zu können.
Und nochmal: Wenn jemand sich (wie auch immer) verpflichtet, einem anderen etwas für einen vereinbarten Kaufpreis (egal in welcher Höhe) zu verkaufen, dann ist er (sofern er den Kaufpreis erhalten hat) dazu verpflichtet, die verkaufte Sache auszuhändigen. Kann er das nicht mehr, dann muss er einen gleichwertigen Ersatz aushändigen, egal ob als Sache oder Geld (=Schadenersatz). Und an den Haaren herbeigezogen ist die Höhe auch nicht. Die Höe entspricht dem Wert der nicht ausgehändigten Sache.
Und doch: Man kann mit dem Geld machen was man will. Man ist nicht verpflichtet, sein beschädigtes Auto reparieren zu lassen. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Da ist es egal, ob sie der Werkstatt oder dem Geschädigten das Geld überweist.