News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay

Stimme die zu aber auch ich hab eine Quadro Grafik-Karte für 500 EUR hergeben müssen - trotz Neupreis von 1800 - das man auch immer soviel bekommt was annäherend den Zeitwert erreicht, ist bei Auktionen immer ungewiss - aber 1 EUR macht es eben für viele Interessanter zu bieten; sich in den Bieterwahn rein zu steigern als wenn man gleich 1500 wie in meinem Fall als Start angibt...

Ne Quadro Grafikkarte ist doch son prof. Ding. Sprich das kaufen eher Leute die das beruflich brauchen oder was weiß ich. Und die wollen das halt von der Steuer absetzen. Daher wäre ich mit teuren prof. Kram, also nicht das ganze Consumerzeug immer vorsichtig da es generell schonmal wenig potentielle Käufer dafür gibt. Bei ner Zocker Karte sieht es wieder anders aus. Hatte mal son ähnlichen Fall mit nem 5k teuren Beamer. Da ist das Risiko sehr hoch halt dass es für deutlich unter Wert weggeht weil die meisten sowas lieber von nem Händler kaufen. Und bei solchen Preisen sind den Leuten paar 100euro mehr dann auch recht egal. Sie wollen dann Gewährleistung und Rechnung und all den Kram den der Private nicht bietet.

Ich verstehe auch nicht, warum ebay hier in die Pflich genommen werden soll. An irgendeiner Stelle, muss doch auch mal der Mensch selbst schuld sein können und für sein handeln verantwortlich sein.
Ebay verdient mittlerweile 10%. Da kann man wohl Service erwarten findest du nicht? Service bedeutet dass man auf bestimmte Dinge hingewiesen und ausdrücklich gewarnt wird.

Also Täter ist für mich der Verkäufer und Opfer der Käufer. Ob die Begriflichkeiten juristisch einwandfrei sind, weiß ich nicht, hab kein Jura Studium (wie wohl die meisten hier)
Ich hab hier ein Problem mit dem Begriff Täter für den VK und Opfer für den K. Beides trifft nicht zu. Ein Täter ist für mich jemand mit krimineller Absicht. Ein Opfer ist für mich Unschuldig. BEIDES trifft hier nicht zu.

An irgendeiner Stelle, muss doch auch mal der Mensch selbst schuld sein können und für sein handeln verantwortlich sein.
Es steht doch außer Frage dass der VK alles richtig gemacht hat. Sagt doch niemand. Er hat nen Fehler begangen, aber in meinen Augen aus Dummheit und nicht aus Absicht. Daher sollte er dafür angemessen(!) bestraft werden höchstens.

Biste auch dafür das Diebstahl immer gleich bestraft wird? Sprich der Geizkragen der der Oma das Portemanaire zockt sollte die gleiche Strafe bekommen wie nen Obdachloser der sich einfach nur was zu essen kaufen will? Für mich ist das nen großer Unterschied was dahinter steckt.
 
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deathscythemk2 schrieb:
Ich verstehe auch nicht, warum ebay hier in die Pflich genommen werden soll. An irgendeiner Stelle, muss doch auch mal der Mensch selbst schuld sein können und für sein handeln verantwortlich sein.

Der Mensch selbst Schuld? Wo kommen wir denn da hin? Es ist doch viel einfacher, wenn was schief gelaufen ist, nicht über sich selbst zu reflektieren, seine Fehler einzugestehen und an sich zu arbeiten, zu lernen usw, sondern einfach jemand anderen verantwortlich zu machen: "das Gegenüber", "den Händler", "die Plattform", "das internet", "der Staat", "die Justiz", "die Gesellschaft", "die USA", "die schlimme Kindheit", "das System" oder eine beliebige Verschwörungstheorie zu bemühen / zu erfinden. Dann muss man sich nicht mit der Komplexität der Welt auseinander setzen und dass es eben nicht nur gut und böse gibt. Einfache Erklärungen und Feindilder sind derzeit groß in Mode.
 
Bogeyman schrieb:
Ne Quadro Grafikkarte ist doch son prof. Ding. Sprich das kaufen eher Leute die das beruflich brauchen oder was weiß ich. Und die wollen das halt von der Steuer absetzen. Daher wäre ich mit teuren prof. Kram, also nicht das ganze Consumerzeug immer vorsichtig da es generell schonmal wenig potentielle Käufer dafür gibt. Bei ner Zocker Karte sieht es wieder anders aus. Hatte mal son ähnlichen Fall mit nem 5k teuren Beamer. Da ist das Risiko sehr hoch halt dass es für deutlich unter Wert weggeht weil die meisten sowas lieber von nem Händler kaufen. Und bei solchen Preisen sind den Leuten paar 100euro mehr dann auch recht egal. Sie wollen dann Gewährleistung und Rechnung und all den Kram den der Private nicht bietet.

Stimmt - aber ich war mit dessen bei Einstellen von 1 EUR diesem Sachverhalt bewußt - bin das Risiko eingeangen und habe eben verloren. So ist das eben - man kann nicht immer gewinnen.

Wer sich allerdings nicht um so was schert und blauäugig daran geht braucht sich nicht über das Urteil vom BGH wundern denn das ist absolut richtig.
 
Leute, so einfach ist das aber alles nicht. Ich bin kein Anhänger von Religionen, finde den Ausspruch von Jesus allerdings sehr weise: "Wer frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein." Der Verkäufer hat sich nicht korrekt verhalten - check. Er hätte es besser wissen KÖNNEN - check. Hätte er es besser wissen MÜSSEN? Ich denke nicht. Eine Reaktion ist zu rechtfertigen, aber doch keine 5.250 Euro Strafe. Mich stört das Maß in diesem Fall. Man kann jemandem eine Lektion erteilen, ohne ihn zu ruinieren.

@mediafrost
Du warst dir darüber im Klaren, der Verkäufer dachte sich möglicherweise nicht viel dabei. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Ich hab die süße Blondine geküsst und anschließend erfahren, dass sie einen Freund hat. Ist das blaue Auge dann auch gerechtfertigt? :D
 
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@Sunny

Wie bitte willst du es sonst rechtfertigen - was soll als Grundlage veranschlagt werden wenn nicht der Zeitwert - denn es geht um ein Auto das zu diesem Zeitpunkt selbigen besitzt. Andere Veranschlagungen entsprechen nicht der Realität.

Und nochmal - ruinieren hin oder her - bei solchen Urteilen geht es nicht um den moralischen Aspekt sondern richtet sich einzig und allein nach dem vorliegenden Sachverhalt und der ist in diesem Fall mehr als nur klar.
 
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Nun ja, aus meiner Sicht müsste dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er sich darüber im Klaren gewesen ist, mit Beendigung der Auktion einen rechtsgültigen Vertrag über den Verkauf des Autos zu einem Euro einzugehen. Quasi mit dem berühmten Button, den du bei Online-Käufen kennst: "Verkauf für EUR 1,00". Ist aber nicht so und Mutwilligkeit war sicher auch nicht vorhanden. Es ist eben kein reguläres Geschäft zustandegekommen, um es vorsichtig auszudrücken. Ich jedenfalls hatte damals vorher keinen iMac und danach auch nicht. Vielleicht verklag ich den Verkäufer, weil ich immer noch an Windows hänge und Nerven dafür lassen muss? :evillol:
 
SunnyboyXP0 schrieb:
Ich hab die süße Blondine geküsst und anschließend erfahren, dass sie einen Freund hat. Ist das blaue Auge dann auch gerechtfertigt? :D

Wenn du die Blondine nicht gezwungen hast, dann nein - dann ist es nämlich Körperverletzung...
 
SunnyboyXP0 schrieb:
Leute, so einfach ist das aber alles nicht. Ich bin kein Anhänger von Religionen, finde den Ausspruch von Jesus allerdings sehr weise: "Wer frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein." Der Verkäufer hat sich nicht korrekt verhalten - check. Er hätte es besser wissen KÖNNEN - check. Hätte er es besser wissen MÜSSEN? Ich denke nicht. Eine Reaktion ist zu rechtfertigen, aber doch keine 5.250 Euro Strafe. Mich stört das Maß in diesem Fall. Man kann jemandem eine Lektion erteilen, ohne ihn zu ruinieren.

@mediafrost
Du warst dir darüber im Klaren, der Verkäufer dachte sich möglicherweise nicht viel dabei. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Ich hab die süße Blondine geküsst und anschließend erfahren, dass sie einen Freund hat. Ist das blaue Auge dann auch gerechtfertigt? :D


Also bevor jetzt hier der Begriff "Strafe" aufgegriffen wird nur der Form halber: Das Gericht hat keine Strafe verhangen. Es war ja ein Zivilgericht. Es hat festgestellt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, einen Schadenersatz zu leisten.

Ich frage mich übrigens, bei all den Reden über Moral und Ungerechtigkeit usw.: Was wäre denn gewesen, wenn der Verkäufer ein Haifischkapitalistenmultimilliardär gewesen wäre und der Käufer ein ganz armer Schlucker? Ich glaube, es hätte hier unendliche Lobpreisungen auf das tolle Gesetz und den feinen Richter gegeben. Und: Zurecht. Denn es gibt einen super Grundsatz im deutschen Recht:

Alle sind vor dem Gesetz gleich. So einfach ist das.


Und zu der Blondine: Aus Sicht des Freundes: auf jeden Fall! ;)
 
mediafrost schrieb:
@Sunny

Wie bitte willst du es sonst rechtfertigen - was soll als Grundlage veranschlagt werden wenn nicht der Zeitwert - denn es geht um ein Auto das zu diesem Zeitpunkt selbigen besitzt. Andere Veranschlagungen entsprechen nicht der Realität.

Es ist auch keine Strafzahlung, sondern die Erfüllung des abgeschlossenen Kaufvertrages. Für 1€ bekommt der Käufer ein Auto mit einem Zeitwert von 5250€ oder dessen Gegenwert. Dass es zu diesem Vertragsabschluss in dieser Form gekommen ist, liegt laut Gericht in der Schuld des Verkäufers.
 
@mediafrost: Der ist aber auch dann klar wenn dir jemand ne Versicherung aufschwatzt und irgendwelche psychologischen tricks benutzt damit er an deine Unterschrift kommt. Juristisch auch alles sauber, dennoch ist es ne Schweinere.

Es gibt zig andere Fälle die im Grunde identisch sind wo sich dann aber die Mehrheit aufregt.
Ich hatte auch mal so Gutscheine gekauft: 20eus bezahlt, 70eus waren se wert. Der Laden wurde aufgekauft, will die Gutscheine net mehr annehmen mir nur meine 20eus zurückzahlen. Da hab ich auch gesagt dass ich dadurch im Nachteil bin, mir nen Schaden entstanden ist. Witzigerweise gingen mir dann alle an die Gurkel "dir ist kein Schaden enstanden du Geldgeiler Sack, willst nur Gewinn raus schlagen!"

Dieses Bäumchen wechsel dich Ding ist immer lustig. Mal haben die Leute Meinung A, in einem ganz ähnlichen Fall sehen sie es dann aber auf einmal genau andersherum. Ich wette hätte der Käufer hier nen Thread aufgemacht hätte man ihn ebenso zerrissen für so ein Verhalten.

Was wäre denn gewesen, wenn der Verkäufer ein Haifischkapitalistenmultimilliardär gewesen wäre und der Käufer ein ganz armer Schlucker? Ich glaube, es hätte hier unendliche Lobpreisungen auf das tolle Gesetz und den feinen Richter gegeben. Und: Zurecht. Denn es gibt einen super Grundsatz im deutschen Recht:

Alle sind vor dem Gesetz gleich. So einfach ist das.

Und genau da liegt der Fehler. 5000euro sind nicht für jeden gleich viel Geld. Guck dir mal manche Superreiche im Straßenverkehr an. Überholen einfach rechts, parken wo es ihnen gefällt. Die lachen über die Bußgelder dann.

Schlussendlich wäre die gleiche "Strafe" für einen Millionär viel weniger Strafe gewesen. Und da ist dann nix mehr mit "gleich"
 
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@Sunny

du übersiehst nach wie vor das der Verkäufer mit einstellen ab 1 EUR bereits seine Willenserklärung zum verkauf ab 1 EUR abgegeben hatte.

Zu einem Kaufvertrag braucht es lediglich 2 übereinstimmende Willenserklärungen und diese kommt just in dem Moment zustande wo jemand ein Gebot abgibt und schon ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen mit allen Rechten und Pflichten welche sich daraus ergeben. Hier spielt es keine Rolle ob nun so beabsichtigt oder nicht. Falls nicht muss der Verkäufer unverzüglich handeln - hat er nicht getan- also muss er mit den Konsequenzen leben egal wie hart selbige sind.

@Bogeyman

Ob nun identisch oder nicht - jeder fall muss einzeln geklärt werden da die Voraussetzungen nie identisch sein werden.

Und genau da liegt der Fehler. 5000euro sind nicht für jeden gleich viel Geld.

Stimmt! aber vor dem Gesetz MÜSSEN alle gleich sein! Wäre dem nicht so dann Gute Nacht

@insert

habe nie etwas von einer Strafzahlung geschrieben
 
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@Sunny

du übersiehst nach wie vor das der Verkäufer mit einstellen ab 1 EUR bereits seine Willenserklärung zum verkauf ab 1 EUR abgegeben hatte.
Aber was ist wenn die Server down sind Mediafrost? Das ist ja dann nen richtiger Glückstag für alle Käufer die nen Gebot bereits abgegeben haben.
 
Was ist? Was wäre? Was kann?

Höhere Gewalt? Ich bin kein Jurist aber in meiner Tätig als Onlinehändler und das seit fast 12 Jahren habe ich alles gelernt; auch Lehrgeld bezahlen müssen; weit mehr als der nun für sein Auto berappen musste. Man lernt ständig neue Dinge; auch wenn man denkt man ist im Recht steht man hinterher dumm da und man erkennt fair ist das alles nicht immer.

Nach meinem Verständnis, haftet derjenige der die Platform dafür bereit stellt in vollem Umfang denn selbiger hat dafür Sorge zu tragen das selbige auch ordnungsgemäß funktioniert; je nach Ausfallzeit muss diese Zeit hinten angehängt werden.

Würde ich so sehen aber dies stellte keine Rechtsberartung dar und hat auch mit dem Fall hier nichts gemein.
 
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SunnyboyXP0 schrieb:
............
Der Verkäufer hat sich nicht korrekt verhalten - check. Er hätte es besser wissen KÖNNEN - check. Hätte er es besser wissen MÜSSEN? Ich denke nicht. Eine Reaktion ist zu rechtfertigen, aber doch keine 5.250 Euro Strafe. Mich stört das Maß in diesem Fall. Man kann jemandem eine Lektion erteilen, ohne ihn zu ruinieren.

Doch das hätte er MM nach auch wissen müssen. Denn es ist seine Aufgabe sich über Rechte und Pflichten
vorher kund zu tun. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Es gibt bei ebay eben so viele Leute die
meinen sich die Einstellgebühren sparen zu können um Ihren Artikel zu verkaufen. Und wenn er dann für
einen Euro weggeht ist das Geschrei groß und man versucht zu betrügen. Ich habe schon genug Kram auch
für einen läppischen Euro weggegeben. Wer meint einen Gegenstand im Wert von mehreren 1000 Euro für
einen Euro einzustellen hat letztlich nichts anderes verdient als dafür dann auch gerade zu stehen.

Ich finde es gut das es dazu jetzt auch höchstrichterliche Gewissheit gibt.
 
Ich empfinde das eben als NICHT so einfach. Gerechtigkeit und Fairness lassen sich nicht pauschal festlegen. Wenn ich den Diamantring meiner Verflossenen einstelle, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Betrag nicht bei 1,00 Euro bleiben wird - das ist dann meine konkrete Erwartungshaltung. Gehe ich nun fälschlicherweise davon aus, dass es sich bei einem Abbruch der Auktion eben um einen Abbruch und nicht um einen Vertragsabschluss handelt, dann kalkuliere ich nicht den einen Euro ein. eBay sollte reagieren und die Auktionen für alle Beteiligten sicherer gestalten. Aber selbst bei eindeutigeren Ereignissen bin ich der Ansicht, dass das Lehrgeld angemessener sein sollte. Ich bin ja auch konsequent und sage, dass mir damals kein Schaden entstanden ist. Ich hatte danach alles, was ich davor auch hatte. Ich hab nichts dazugewonnen, aber auch nichts verloren. Klar hätte ich auf Vertragserfüllung bestehen können. Aber es gibt Dinge, die gehören sich nicht. So viel Menschenwürde sollte jeder mitbringen. Alles andere ist intolerant und nicht human, da ist mir völlig gleich, was das Gesetz sagt.
 
So, 300 Kommentare. Jetzt ist ja eigentlich alles gesagt. Ich fand es eine klasse Diskussion. Es macht ja auch mehr Spaß, mit Leuten zu diskutieren, die eine andere Meinung haben, als man selbst.

Wer hat denn jetzt außer mir noch Lust auf ein kühles Bierchen (Minderjährige: Bionade)?
 
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