News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay

Ich nehme Champagner, im Notfall Sekt - und die sexy Blondine dazu! :D
 
SunnyboyXP0 schrieb:
Ich nehme Champagner, im Notfall Sekt - und die sexy Blondine dazu! :D

Aber frag vorher, ob Sie einen Freund hat, sonst ist der Schlag in die Fresse wirklich gerechtfertigt! :D
 
@krennin

Man kann mit Leuten nur sinnvoll eine Disku führen die sich in dieser Materie auskennen - die wo sich nicht auskennen muss man versuchen alles zu verdeutlichen. Ist ein schweres unterfangen aber nicht unmöglich :) Und auch ich fand die Disku erfrischend.

Apropos, aus meiner nun fast 12jährigen Händlertätigkeit kann ich Geschichten erzählen die einen Roman füllen würden wo Recht und Unrecht so eng beieinander liegen und so verdreht worden sind, wo der gesunde Menschenverstand eigentlich sagen müsste - ne das kann nicht sein aber ich lasse es lieber - hat hier nichts verloren.

Abschließend: Fair ist das alles nicht immer; für eine Partei gehen solche Urteile immer negativ aus obwohl man meint man ist im Recht - am Schluss wird man eines besseren belehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
eins verstehe ich hier nicht. Hier wird über viele Beiträge (ich hab jetzt wahrlich nicht alle gelesen) so oft dem Käufer moralfreiheit und gier untergeschoben.

Was ist aber mit dem Verkäufer? Dieser stellt den Wagen für 1€ ein (wahrscheinlch um Gebühren zu sparen, sehr gierig). Dann verkauft er den Wagen trotz laufender Auktion an jemand dritten weil er wohl einen, für ihn zumindest, guten Preis damit erzielt hat. Ist das allein nicht auch schon Gier? Aus Angst ich könnte diesen Preis über die Auktion nicht erzielen verkaufe ich lieber gleich ausserhalb?

Wozu gibt es denn Mindestpreis-Optionen oder die Möglichkeit, den Artikel für den Preis einzustellen, unter dem ich nicht bereit bin zu verkaufen???

Ich finde das richtig was hier gelaufen ist. Ob der "Streitwert" hier angemessen ist, sei mal dahingestellt, aber warum kein "blaues" Auge für die Dummheit(Gier) des Verkäufers?
 
naja aber das muss mir doch vorher klar sein wenn ich ebay nutze? Dann stell ich es in Ebay Kleinanzeigen rein.

Wer meint es muss alles so laufen wie man es sich selbst vorstellt muss halt auch mal mit Konsequenzen rechnen...
 
So, bevor die Diskussion von Quereinsteigern wieder neu gestartet wird:

Neue Regeln:

Es finden nur noch Beiträge Beachtung, die entweder das Wort "zocken" oder Bier (nur Volljährige) enthalten! :evillol:
 
deathscythemk2 schrieb:
Schönes Phänomen auch hier in der Diskussion, dass der Täter in Schutz genommen wird und das Opfer selbst schuld ist. Hätte nicht gedacht, dass so viele Leute so ein unmoralisches Verhalten an den Tag legen.

Unmoralisch??
Dann habe ich wohl ein anderes Verständnis für Moral

Ich würde nämlich im Leben nicht auf die Idee kommen jemand zu verklagen der eine laufende Auktion abbricht, erst recht nicht wenn ich nur 10% des Wertes der Ware eingegegeben hätte.

Rechtlich mag das ganze leider "Sauber" zu sein und spiegelt wohl die Aktuelle Gesetzeslage wieder, aber jemand wegen dieses Sachlage vor Gericht zu ziehen zeugt von Unfassbarer Gier, wohlwissend das man gerade jemand legal abzockt.
Ich kann nur hoffen das sich der Typ mit den 5000 Euro ein Auto kauft und damit Tödlich verunglückt, das Geld kann nämlich kein Glück bringen.
 
@ Silica

ein klein wenig übertrieben, jemandem den Tod zu wünschen, der wegen eines Autos vor Gericht gezogen ist. Möchte mal lieber gar nicht wissen, was du Leuten an den Hals wünschst, die WIRKLICH was SCHLIMMES verbrochen haben . . . da würden wahrscheinlich selbst abgehärtete Henker im Mittelalter blass . . . :D
 
Silica schrieb:
Ich würde nämlich im Leben nicht auf die Idee kommen jemand zu verklagen der eine laufende Auktion abbricht, erst recht nicht wenn ich nur 10% des Wertes der Ware eingegegeben hätte

Manche klagen ihren Nachbarn auf Diebstahl und Hausfriedensbruch(?) wenn sie eine Kastanie von seinem Grundstück aufheben... Das ist nunmal die Grundlage in einem Rechtsstaat, dass jeder jeden klagen darf und ein unabhängiges Gericht feststellt wer im Recht ist. Ich hätte es wohl auch nicht getan, weil das Risiko die Kosten für den Rechtsstreit zu tragen doch groß ist, aber er hatte wohl einen guten Anwalt oder eine gute Rechtsschutzversicherung oder beides...
Außerdem weißt du nicht, wie hoch er gegangen wäre, wenn noch jemand mitgeboten hätte. Vllt wollte der Käufer das Auto auch unbedingt haben und hat sich (zu Recht wie man sieht) betrogen gefühlt, dass er es nicht haben kann? Das hat dann auch nichts mehr mit abzocken zu tun sondern ist nunmal der Geist einer Auktion.

PS: für krennin "abzocken" :P
 
MrMorgan schrieb:
eins verstehe ich hier nicht. Hier wird über viele Beiträge (ich hab jetzt wahrlich nicht alle gelesen) so oft dem Käufer moralfreiheit und gier untergeschoben.

Was ist aber mit dem Verkäufer? Dieser stellt den Wagen für 1€ ein (wahrscheinlch um Gebühren zu sparen, sehr gierig). Dann verkauft er den Wagen trotz laufender Auktion an jemand dritten weil er wohl einen, für ihn zumindest, guten Preis damit erzielt hat. Ist das allein nicht auch schon Gier? Aus Angst ich könnte diesen Preis über die Auktion nicht erzielen verkaufe ich lieber gleich ausserhalb?

Meinst du jetzt nicht ernst oder ? Der Verkäufer hat sicherlich durch seinen anderen Käufer auch nicht mehr bekommen als er regulär bei der Auktion bekommen hätte. Selbst wenn wir sagen er hätte 500euro mehr bekommen als über die Auktion so verlangt der Käufer die 10fache Summe von 500euro. Das ist ne ganzen Größenordnung mehr. Leicht was anderes findest du nicht ?
 
Bogeyman schrieb:
Ich seh beim vk Dummheit in erster Linie aber keine Gier.
Nein? Wieso denn keine Gier? Er hätte doch auch einfach die Auktion regulär auslaufen lassen und sich mit dem was dabei raus gekommen wäre zufrieden geben können. Stattdessen verkauft er das Auto lieber für 4200€.
Was wäre hier eigentlich los, wenn der Käufer das Auto regulär für 555€ ersteigert hätte und der Verkäufer hätte es nicht raus gegeben? Dann wäre aus dem Opfer Verkäufer schnell der Täter geworden.
 
Woher willst du wissen ob er wenn er es ganz regulär auslaufen gelassen hätte mehr Geld bekommen hätte oder weniger. Bist du Hellseher ? Ich mein ich seh keinen Anhaltspunkt dass es bei dem Verkauf außerhalb von eBay nachweislich um einen höheren Erlös ging. Sprich dass DAS der Grund war. Es spricht mehr dafür dass der VK sich einfach nur net auskannte, da plötzlich nen Käufer außerhalb von ebay hatte, und halt dachte er kann das mit ebay einfach abbrechen.

Es ist ja auch nie davon die Rede dass der VK sich rausreden wollte ala "Auto ist kaputt" usw. Er war ehrlich weil er halt dachte es ist keine große Sache. Sehe keinen Anhaltspunkt für Gier.

Wenn die Wahl hätte zwischen Verkauf bei eBay und ganz regulär bei gleichen Erlös (ebaygebühren mit eingerechnet) würde ich auch lieber außerhalb von eBay verkaufen wenn ich da nen Käufer hab der heut Abend noch vorbei kommt und Bar bezahlen würde und die Karre ist dann weg.

Was bei eBay zu verkaufen kann manchmal auch echt anstrengend sein. Käufer die dann erst nicht können, und irgendwann dann anfangen von wegen Geldprobleme. Hab sowas paarmal erlebt selber, es zieht sich hin und am Ende will der Käufer nach 2 Wochen das Teil doch net mehr. Schweigt die ganze Zeit und bewegt sich sowieso erst wenn man nen Fall bei ebay eröffnet. Klagen lohnt meist auch net weil zum einen musste zum Anwalt laufen, hast ne Menge Papierkram und dass du Recht bekommst und dein Geld letztendlich ist auch ungewiss.

Willst du ein Auto schnell verkaufen ist es halt auch nachvollziehbar wenn du es an mehreren Stellen parallel anbietest. Hat es vielleicht am Supermarkt angeschlagen, dann noch bei Autoscout und gleichzeitig bei eBay und dachte sich halt wer zuerst kommt mahl zuerst. Wäre es ihm klar gewesen dass es rechtlich so ist wie es ist, hätte er die Auktion doch net beendet vorzeitig (außer vielleicht im Suff). Moralisch spricht da wirklich nichts gegen ihn, bzw ich sehe da nichts.

Was wäre hier eigentlich los, wenn der Käufer das Auto regulär für 555€ ersteigert hätte und der Verkäufer hätte es nicht raus gegeben?
In meinen Augen wäre das ein ganz anderer Fall.
 
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Welchen Grund sollte der Verkäufer denn dann haben, das Auto außerhalb von EBay zu verkaufen, wenn es nicht um den Erlös ging?
Edit: Wenn ich schnell und unkompliziert verkaufen will, bringe ich die Karre zum Händler um die Ecke schneller komme ich gar nicht an mein Geld.
Für mich wollte der Verkäufer die sichere schnelle Mark machen und ist an den "Falschen" geraten.
Nochmal wenn ich etwas verkaufe gilt für mich das Vertragsrecht, dass kann ich nicht einfach ignorieren, nur weil es gerade bequemer für mich ist.
 
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SunnyboyXP0 schrieb:
Ein anderes Beispiel: Ich hab die teure Titan Z bei eBay verscherbelt, will sie gerade einpacken und mein Schatz kommt knapp bekleidet ins Zimmer hinen, woraufhin ich reflexartig die Grafikkarte fallenlasse. Grafikkarte hinüber, Freundin hat einen gebrochenen Zeh, das tolle Schäferstündchen ist auch dahin. Sollte ich in diesem Fall auch die Grafikkarte liefern müssen? Vertrag ist Vertrag?
Da du nachweisen kannst, dass die Karte kaputt ist wirst du keine Probleme bekommen. Erst recht weil nicht davon auszugehen ist, dass du solche Karten massenweise bunkerst. Den finanziellen Schaden trägst natürlich du, war schließlich eigenes verschulden.
 
siehe beitrag #315. Gegenfrage: Woher willst du wissen dass es um den (mehr) Erlös ging. Darf ich fragen ob du mir verräts bei wieviel Euro die Auktion regulär geendet hätte?

Hätte er am Ende(!! der regulären Auktion) 2 Käufer gehabt und der von nicht ebay zahlt mehr DANN okay, du hast hier aber keine Zahlen um das zu stützen was du sagst.

Ich mein willste mit mir wetten dass die Auktion bei einem Euro auch ganz regulär zuende gewesen wäre oder was?
 
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Wenn der Artikel kaputt ist, entfällt die Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit. Siehe § 275 BGB.

Mal mein Senf:
1.) Der Käufer/ Bieter hat auf jeden Fall einen Anspruch auf Schadensersatz i.H. des KFZ-Werts. Grundlage hierfür ist ein Kaufvetrag den der Verkäufer nicht erfüllt. Ein Untergang der Sache ist hier ausgeschlossen. Der Verkäufer hat ja sogar extra gesagt/geschrieben, dass er das KFZ zu einem anderen Preis anderweitig veräußert hat. Das bedeutet aber nicht, dass er seine Pflichten aus dem gebenen Kaufvertrag mit dem Bieter (über 1 Euro) nicht erfüllen müsste.

2.) Wenn ich gegenüber jemanden hier moralische Bedenken hätte, so hätte ich diese gegenüber dem Verkäufer der gegen geltendes Recht verstößt um den Erlös zu steigern. Das kann man auch einfach mal gieriges Verhalten nennen ;)
 
der gegen geltendes Recht verstößt um den Erlös zu steigern. Das kann man auch einfach mal gieriges Verhalten nennen
Dann auch an dich die Frage bei wieviel Euro die Auktion regulär denn geendet hätte. Verrat es mir doch mal.
 
Es ist völlig unerheblich wie die Auktion ausgegangen wäre, ich darf eine laufende Auktion eben nicht abbrechen nur weil ich den Gegenstand auf anderem Wege verkauft habe. Ende aus.
Um was soll es dem Verkäufer denn sonst gegangen sein, als um den Erlös? Warum verkauft man denn sonst Dinge anstatt sie zu verschenken?
 
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