dazifer schrieb:
Mag sein, aber es ist eben nicht das Problem des Providers und das sagt das Urteil eben aus. Davon mal abgesehen ist der Ausbau doch so weit das es im Grunde nur ländliche Bereiche betrifft. Beim großen Teil der Umzüge ist auch meist DSL möglich am neuen Ort.
Du glaubst wohl auch noch an den Weihnachtsmann.
Die Realität sieht leider recht anders aus. Bei uns beispielsweise gibts auch nur Bitstreamgebiet der Telekom und kein KabelDeutschland.
Wie sollte ich bei dem einzigen lokalen Kabelanbieter einen 2 Jahresvertrag abschließen, wenn ich weiß, dass ich in 12 Monaten in einem anderen Bundesland lebe und dort eine Versorgung nicht möglich ist? Besagter Anbieter hat ohnehin ein enorm schlechtes Preis/Leistungsverhältnis. Und dann noch 12 Monate lang 30 Euro für eine 6000er LEitung zahlen, die ich gar nicht nutzen kann?
Telekom hat Drittanbietern wie Alice. Vodafone usw. ohnehin schon mitgeteilt, dass die Ports für sie nicht freigeschaltet werden, wegen angeblicher Überlastung. Was widerrum Käse ist, da nur Studenten im HAus wohnen und die besagten Kabelanbieter haben. Genau DAS Sollte das "Bitstreamgesetz" eigentlich verhindern.
Wieso sollte gleicher Anbieter an meinem neuen Wohnort nicht auch einfach sagen können:
"Können wir ihnen leider dort nicht zur Verfügung stellen" ?
Dann immernoch die Katze im Sack kaufen zu müssen ala "BIS ZU 16000". Oder "wir behalten uns Geschwindigkeitsdrosselungen vor".
Der Vertragsvorteil liegt ohnehin schon ganz klar bei den Providern und deshalb ist dieses Gerichtsurteil wahnwitzig.
Ist nur blöd, wenn man arbeits -oder studienbedingt auf Internet angewiesen ist.
Und keine Sorge, ich persönlich habe ich gegen Internet entschlossen und werden nie im Leben einen 2-Jahres-Vertrag unterschreiben, bloß muss ich damit die Gesamtsituation keinesfalls kritiklos hinnehmen.