In einer Zeit, wo alle menschen so flexibel wie möglich sein sollen wegen Arbeitsplatz und das internet zum Grundbedürfnis eines menschen gehört (Meiner Meinung nach.) ist ein solche urteil nur mit kopfschütteln anzunehmen.
Die Begründung der Hardwaresubvention ist fadenscheinig, da die Hardware, die zur Verfügung gestellt wird, meist nicht den Wert von 150-200 Euro Übersteigt und somit mit maximal 5€ im Monat subventioniert wird.
Der BGH hätte hier eine Bedingung knüpfen sollen und zwar, das man Kündigen kann gegen eine Einmalzahlung um die Hardwaresubvention abzugelten. Arcor hatte die Praxis lange Zeit und heute immer noch, man muss nur hartnäckig genug sein und den richtigen Berater erwischen.
Andererseits sollte man wissen, worauf man sich einlässt bei 2-Jahresverträgen, aber die Praxis dieser Verträge wird leider nicht gebrochen von den Anbietern oder Mangels Konkurrenz auch garnicht möglich, wie bei mir zum beispiel, bei mir gibt es nicht einmal DSL Light.
Einzige Möglichkeit für mich ist ein Kabel Internet Anschluss, aber die Kabel Anbieter sind in der Hinsicht eh kulanter: Versorgtes Gebiet = Du bleibst Kunde und hast weiterhin deine Leistung, Nichtversorgtes gebiet = Du kannst aus dem Vertrag raus. Wobei hier auch unterschieden wird, ob das Gebiet versorgt ist oder nicht. Wenn dein Vermieter sich weigert den Kabelanschluss aufzurüsten (Was auf Kosten des Anbieters geschieht i.d.R.), kann es dir passieren, das du trotzdem nicht rauskommst, aber ich habe zumindest bei Kabel BW noch nie gehört, das des passiert sei, normal kommt man dann auch raus.
Was Umzüge angeht, wer heute als junger Mensch nicht flexibel ist, hat entweder das Glück in einer Firma/Region zu arbeiten, wo er immer einen Job hat/haben wird bis zur Rente, oder aber ist einfach nur blauäugig und dumm. Ich habe zwei oder drei Arbeitskollegen, die in den letzten 10 Jahren ca. 6-7 mal umziehen mussten wegen des Jobs, teilweise nicht nur innerhalb eines Bundeslandes, sondern zum Beispiel von Berlin hierher in den Schwarzwald, wo die DSL Infrastruktur eher an Steinzeit erinnert, da es immer noch viele Orte ohne DSL gibt, dafür aber wenigstens mit Kabel Anschluss.
Und etwas, was bei mir in der Familie passiert ist: Ein Onkel von mir wollte ein Haus bauen, war sich über den Bauplatz noch nicht ganz sicher, hat beim Rosa Riesen angefragt wies den mit der Versorgung an den 3 dafür in Frage kommenden Standorten aussieht. Rosa Riese hat für zwei Standorte grünes Licht mit DSL16000 gegeben, ein Standort mit DSL6000. Mein Onkel hat dann sich einen der beiden DSL16000 Standorte ausgesucht. Am Tag als die Telekom dann schalten sollte kam der Techniker, sah sich das an, zuckte die Schultern und meinte: DSL gibts hier nicht, zu weit weg, nicht mal DSL Light machbar. Telekom hat meinen Onkel dann zwar aus dem Vertrag wieder raus gelassen den er mit umziehen wollte, aber das ist kein Einzelfall, oder auch der Fall, das keine TAL zur Verfügung steht und keine freien Ports. Mit dem Urteil ist das ein Freifahrtschein für die Anbieter Geld ohne Leistung zu generieren.
Die Argumentation mit Investition ist fadenscheinig, wer vorwärts kommen will muss investieren, immer, egal wieviele Kunden er gerade hat oder erwartet, Beispiel hier mal wieder Kabel BW, die 500 Millionen Euro investiert haben in den 99,9% Ausbau des Kabelnetzes auf EuroDOCSIS 2.0 und 862MHz und dann nochmal einige Millionen in die Aufrüstung auf EuroDOCSIS 3.0 - dies geschah zu einem Zeitpunkt wo Kabel BW gerade mal 120.000 Internet/Telefonkunden hatte, heute sind es über 600.000 dank der Investitionen. (Zahlen entnommen aus diversen Newsmeldungen und Presseberichten/meldungen von/über Kabel BW.) - Die DSL Anbieter sind hier aber mit Schuld am Stillstand, da sie erwarten, das T-Com alles für lau ausbaut, bzw. versuchen die Kosten zu drücken wos nur geht. Das sie demnach mit allen Mitteln versuchen sich zu rechtfertigen für sowas wie hier entschieden ist klar.
Aktuell kann man sagen, das der Zustand so nicht tragbar ist, das Urteil in der jetzigen Fassung ohne Auflagen für den Anbieter auch nicht, da wie schonmal hier geschrieben von mir gerade, dies ein Freifahrtschein darstellt um TALs nicht freizugeben, Ports im DSLAMs zu drosseln/sperren und rotzdem weiter Kohle für 0 Leistung zu bekommen ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Ich mag die EU Geschichten nicht, aber hier sollte sie dochmal ein Auge drauf haben oder zumindest ein findiger Anwalt Gegenklage einreichen wegen Nichterfüllung des vertrags, den wenn ich Umziehe und meine leistung weiter behalten will, der Anbieter aber nicht liefern kann, ist er klar bei einem Vertragsbruch dabei. Und kommt mir nicht mit der Vertrag wurde an Adresse XYZ geschlossen, in einer Zeit, wo wir noch Vollbeschäftigung hatten auf der Zeche/Autobauer etc., jeder gute Deutsche um 18 Uhr ARD eingeschaltet hat, weils erst ab 18 Uhr Fernsehen gab und ab 23 Uhr das Testbild lief, mag das noch so gestimmt haben, aber heutzutage sollten auch Anbieter sich im klaren sein, das die Menschen flexibel sind.