News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

Hmm, also mein Bruder ist vor 6 Monaten umgezogen und er war auch bei 1&1.
Er hat 1&1 schriftlich mitgeteilt das an seinem neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist und sie ihm die Möglichkeiten zuschicken sollen.
Ca. 3 Wochen später hat er ein Schreiben bekommen mit der Möglichkeit der Einmalzahlung (43,60€) sich aus der Restlaufzeit raus zukaufen (11 Monate), oder per UMTS die Restlaufzeit zu überbrücken.

Wohne im Burgenlandkreis
 
Offenbar haben die Richter am BGH vergessen, dass ein Normalbürger in der Regel nicht das Gehalt eines BGH-Richters hat und das der Provider wohl kaum daran zugrunde geht, weil bei einem Umzug der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Außerdem zieht in diese freiwerdende Wohnung ja auch ein neuer Mieter ein und es gibt daher eine gute Chance diesen als Kunden zu gewinnen. Hier hätte das schwächste Glied der Kette, der Kunde, berücksichtigt werden müssen.
Typisch realitätsfernes Urteil realitätsferner Richter.
 
frechheit, man kann doch sein leben nicht nach DSL vertragsabschlüssen planen/leben,

ausserdem kann der provider ja seine leistung nicht erfüllen, wieso soll er da noch geld kriegen
Ergänzung ()

CompuJoe schrieb:
Hmm, also mein Bruder ist vor 6 Monaten umgezogen und er war auch bei 1&1.
Er hat 1&1 schriftlich mitgeteilt das an seinem neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist und sie ihm die Möglichkeiten zuschicken sollen.
Ca. 3 Wochen später hat er ein Schreiben bekommen mit der Möglichkeit der Einmalzahlung (43,60€) sich aus der Restlaufzeit raus zukaufen (11 Monate), oder per UMTS die Restlaufzeit zu überbrücken.

Wohne im Burgenlandkreis

so kenne ich das auch, vielleicht war dieser verklagte kunde sehr sehr unfreundlich gewesen
 
Wäre im letzten Satz nicht der Hinweis auf die subventionierten Geräte vorhanden, wäre dieses Urteil absolut inakzeptabel.

Verträge die keine Subventionen enthalten, sollten jedoch, aufgrund der fehlenden Leistungserbringung, vorzeitig gekündigt werden können.
 
so kenne ich das auch, vielleicht war dieser verklagte kunde sehr sehr unfreundlich gewesen

Das denke ich auch, zumal er fristlos gekündigt hatte!
Sich also im Vorfeld gar nicht mit den Leuten unterhalten hat.
Seine Wohnung hat ja nunmal auch eine Kündigungsfrist, daher wird er ja auch nicht Hals über Kopf ausgezogen sein. Er hatte genug Zeit sich drum zu kümmern. Warum es dann so heftig zwischen de Parteien zuging, wird sein Grund haben.
 
Das Urteil des Gerichts missachtet dabei auch die alltägliche Realität, indem sehr wohl viele Provider Ihre Kunden aus den Verträgen lassen. Wäre das alles so unmöglich und defizitär, hätten die Provider doch schon viel früher die Entscheidung gesucht. Im Sinne des Verbrauchers ist dieses Urteil einfach mal wieder schlecht. Wie schon desöfteren beim BGH.

Mich würde ernsthaft interessieren, ob eine Revision zum BverfG möglich ist oder ob der Kläger weiter bis zum Europäischen Gerichtshof zieht. Bisher aus keiner News zum Thema ersichtlich.
 
In einer Zeit, wo alle menschen so flexibel wie möglich sein sollen wegen Arbeitsplatz und das internet zum Grundbedürfnis eines menschen gehört (Meiner Meinung nach.) ist ein solche urteil nur mit kopfschütteln anzunehmen.

Die Begründung der Hardwaresubvention ist fadenscheinig, da die Hardware, die zur Verfügung gestellt wird, meist nicht den Wert von 150-200 Euro Übersteigt und somit mit maximal 5€ im Monat subventioniert wird.

Der BGH hätte hier eine Bedingung knüpfen sollen und zwar, das man Kündigen kann gegen eine Einmalzahlung um die Hardwaresubvention abzugelten. Arcor hatte die Praxis lange Zeit und heute immer noch, man muss nur hartnäckig genug sein und den richtigen Berater erwischen.

Andererseits sollte man wissen, worauf man sich einlässt bei 2-Jahresverträgen, aber die Praxis dieser Verträge wird leider nicht gebrochen von den Anbietern oder Mangels Konkurrenz auch garnicht möglich, wie bei mir zum beispiel, bei mir gibt es nicht einmal DSL Light.

Einzige Möglichkeit für mich ist ein Kabel Internet Anschluss, aber die Kabel Anbieter sind in der Hinsicht eh kulanter: Versorgtes Gebiet = Du bleibst Kunde und hast weiterhin deine Leistung, Nichtversorgtes gebiet = Du kannst aus dem Vertrag raus. Wobei hier auch unterschieden wird, ob das Gebiet versorgt ist oder nicht. Wenn dein Vermieter sich weigert den Kabelanschluss aufzurüsten (Was auf Kosten des Anbieters geschieht i.d.R.), kann es dir passieren, das du trotzdem nicht rauskommst, aber ich habe zumindest bei Kabel BW noch nie gehört, das des passiert sei, normal kommt man dann auch raus.

Was Umzüge angeht, wer heute als junger Mensch nicht flexibel ist, hat entweder das Glück in einer Firma/Region zu arbeiten, wo er immer einen Job hat/haben wird bis zur Rente, oder aber ist einfach nur blauäugig und dumm. Ich habe zwei oder drei Arbeitskollegen, die in den letzten 10 Jahren ca. 6-7 mal umziehen mussten wegen des Jobs, teilweise nicht nur innerhalb eines Bundeslandes, sondern zum Beispiel von Berlin hierher in den Schwarzwald, wo die DSL Infrastruktur eher an Steinzeit erinnert, da es immer noch viele Orte ohne DSL gibt, dafür aber wenigstens mit Kabel Anschluss. ;)

Und etwas, was bei mir in der Familie passiert ist: Ein Onkel von mir wollte ein Haus bauen, war sich über den Bauplatz noch nicht ganz sicher, hat beim Rosa Riesen angefragt wies den mit der Versorgung an den 3 dafür in Frage kommenden Standorten aussieht. Rosa Riese hat für zwei Standorte grünes Licht mit DSL16000 gegeben, ein Standort mit DSL6000. Mein Onkel hat dann sich einen der beiden DSL16000 Standorte ausgesucht. Am Tag als die Telekom dann schalten sollte kam der Techniker, sah sich das an, zuckte die Schultern und meinte: DSL gibts hier nicht, zu weit weg, nicht mal DSL Light machbar. Telekom hat meinen Onkel dann zwar aus dem Vertrag wieder raus gelassen den er mit umziehen wollte, aber das ist kein Einzelfall, oder auch der Fall, das keine TAL zur Verfügung steht und keine freien Ports. Mit dem Urteil ist das ein Freifahrtschein für die Anbieter Geld ohne Leistung zu generieren.

Die Argumentation mit Investition ist fadenscheinig, wer vorwärts kommen will muss investieren, immer, egal wieviele Kunden er gerade hat oder erwartet, Beispiel hier mal wieder Kabel BW, die 500 Millionen Euro investiert haben in den 99,9% Ausbau des Kabelnetzes auf EuroDOCSIS 2.0 und 862MHz und dann nochmal einige Millionen in die Aufrüstung auf EuroDOCSIS 3.0 - dies geschah zu einem Zeitpunkt wo Kabel BW gerade mal 120.000 Internet/Telefonkunden hatte, heute sind es über 600.000 dank der Investitionen. (Zahlen entnommen aus diversen Newsmeldungen und Presseberichten/meldungen von/über Kabel BW.) - Die DSL Anbieter sind hier aber mit Schuld am Stillstand, da sie erwarten, das T-Com alles für lau ausbaut, bzw. versuchen die Kosten zu drücken wos nur geht. Das sie demnach mit allen Mitteln versuchen sich zu rechtfertigen für sowas wie hier entschieden ist klar.

Aktuell kann man sagen, das der Zustand so nicht tragbar ist, das Urteil in der jetzigen Fassung ohne Auflagen für den Anbieter auch nicht, da wie schonmal hier geschrieben von mir gerade, dies ein Freifahrtschein darstellt um TALs nicht freizugeben, Ports im DSLAMs zu drosseln/sperren und rotzdem weiter Kohle für 0 Leistung zu bekommen ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

Ich mag die EU Geschichten nicht, aber hier sollte sie dochmal ein Auge drauf haben oder zumindest ein findiger Anwalt Gegenklage einreichen wegen Nichterfüllung des vertrags, den wenn ich Umziehe und meine leistung weiter behalten will, der Anbieter aber nicht liefern kann, ist er klar bei einem Vertragsbruch dabei. Und kommt mir nicht mit der Vertrag wurde an Adresse XYZ geschlossen, in einer Zeit, wo wir noch Vollbeschäftigung hatten auf der Zeche/Autobauer etc., jeder gute Deutsche um 18 Uhr ARD eingeschaltet hat, weils erst ab 18 Uhr Fernsehen gab und ab 23 Uhr das Testbild lief, mag das noch so gestimmt haben, aber heutzutage sollten auch Anbieter sich im klaren sein, das die Menschen flexibel sind.
 
tja, da hat man mit Kabeldeutschland das wenigste Problem,
denn den Anschluss hat man fast überall !!

bei mir gibts die telekom auch nur mit 2500.

jeder wie er es braucht ! ;)
 
Irrtum, Kabel DE ist auf dem Lande kaum vorhanden - leider!

Kabel DE wäre mein Favorit unter den DSL Anbietern.
 
Aha... stellt sich nur die Frage, wo die vom BGH das Dope versteckt haben...

1stens: wer schließt einen Internetvertrag mit Mindestvertragslaufzeit ab? Modem gibts gegen Kaution, WLAN-Router kostet 100€ mit B/G/N 2,4+5Ghz -bzw billiger auf in der Bucht.

2tens: Also wie war das noch gleich mit der Refinanzierung? Da war wohl ein kleiner Zahlndreher drin bei der Zehnerpotenz... :freak:

Diese seltene Dämlichkeit und unfassbare Inkompetenz sucht echt ihresgleichen.

MfG, Thomas
 
Der BGH hat ein Urteil "getroffen"???

Mann mann, in letzter Zeit gehen die Formulierungen hier auf CB wirklich vor die Hunde...
 
@High-Tech-Freak

1. Versuch mal einen VDSL Anschluss ohne Mindestvertragslaufzeit beim Rosa Riesen abzuschließen. Vorallem wenn Deine schmucke Altbauwohnung in der Mitte Berlins nur 1000er DSL zu bieten hat.
2. Auch von einem Kabelprovider kenne ich keinen Vertrag ohne 12-24 Monatsbindung.
3. Wozu einen Router kaufen, den man eh entweder nicht gebrauchen kann, weil man nun zum Kabelprovider wechselt und es dort eh schon alles im Packet gibt oder schlichtweg selbst arbeiten geht und keine 100€ von Papa für einen Router zur Verfügung hat und es wesentlich wichtigere Dinge gibt, als 100€ für eine Router zu verpulvern, den man auch kostenlos vom Anbieter bekommen kann. Und lass den Router mal sich verabschieden, da freut sich dann der Leihgerätenutzer, weil er automatisch einen neuen Router bekommt, während der Käufer des Routers nochmal 100€ für einen Neuen verpulvern kann oder sich zumindest mit dem Umtauschservice des Herstellers rumärgern darf.
 
68Marcus69 schrieb:
Ich denke bei dir ist alles nur Vermutung!
Wenn man die Begründung des BGH sieht und ließt (und versteht), ist doch alles auch sehr verständlich.
Na klar, das ganze Leben besteht aus Vermutungen. Aber keine Sorge, ich bin in der Lage, das Urteil zu verstehen.
Das Urteil stinkt zum Himmel. Die roten Passagen stinken auch gewaltig.

Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Welche wichtigen Gründe kämen denn für den Kunden in Frage? Schlechte Provider werden versuchen, absolut keinen Grund anzuerkennen. Sie werden sich an diesem Urteil festkrallen. Wenn schon ein Umzug nicht als wichtiger Grund zählt!

Gute Provider werben so:

"Sie ziehen um, aber wir decken nicht ihren neuen Wohnort ab? Sie sterben? Kein Problem. Bei uns gibt es die Vertragsauflösung gratis."

Fazit: Ob ein wichtiger Grund vorliegt, nun, das werden wieder die Gerichte entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet: (Grammatik korrigiert.)
Klasse !
man stelle sich nur vor einer verliert die Arbeit und kann sich die Bude nicht mehr leisten - muss umziehen
und der DSL Vertrag der für die Arbeit notwenig war muss weiter bezahlt werden.

Super !
nun endlich können die DSL Anbieter die Verträge auf 3 oder 4 Jahre verlängern. Jetzt steht der Dreistigkeit nichts mehr im Wege. (als ob das bereits jetzt nicht genug währe)

Coll !
allen "VERSTEHER" des Urteils stimme ich voll und ganz zu, recht ist ja recht. Nur will ich Euch reden hören - wenn der Fall auf Euch betrifft.

Jyppi !
wie kann ich mir sicher sein das in einem oder zwei Jahren kein Umzug stattfinded dorthin wo mein DSL Anbieter keine Leitung hat ?

Vor einiger Zeit musste ich berufsbedingt schnell (binnen 40 Tage) ins Ausland ziehen. Ausserordentliche Kündigung geschrieben mit der Bitte um Verständniss.
Detaliert erklärt das es nicht tragbar ist die Monatlichen Beträge (DSL 39,90 plus 29,90 Telefon) zu überweisen. Denn die Banken im Ausland
verlangen pauschal 50,-€ für. Anschliessend bat ich um eie schriftliche Bestätigung der Ausserordentlicher Kündigung. NICHTS KAM ! Abreisen musste ich trotzdem.
Jetzt fürchte ich das die Ausserordentliche Kündigung nicht anerkannt wird, und ich zur Kasse gebeten werde, mit samt all den Vertragsverlängerungen, oder was ?


DIE LOBBY HAT WIERDER MAL GEWONNEN UND DEN KUNDEN ALS GELDBRINGENDE-VOLLMILCHSAU DARGESTELLT.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alex@xelA schrieb:
wie kann ich mir sicher sein das in einem oder zwei Jahren kein Umzug stattfinded dorthin wo mein DSL Anbieter keine Leitung hat ?
Du hast sicher die Meinung von manchen Usern dazu gelesen: Man soll den neuen Wohnort nach DSL-Verfügbarkeit auswählen. Ja, DSL ist ein ganz wichtiges Kriterium für die weitere Zukunft!
 
Vertrag ist Vertrag ! Servicewüste Deutschland - sag ich nur! Vielleicht könnte der Anbieter sich auch mal im Sinne des Kunden bemühen, den Anschluß über einen anderen Anbieter zu realisieren,wo sich beide die Kosten und Einnahmen erstmal teilen,vielleicht auch mit geringerer Bandbreite.Geht nicht wegen der Konkurrenz - da ist sie auf einmal wichtig! -aber bei all den illegalen Preisabsprachen vergessen sie die Konkurrenz! Erstmal abkassieren und den Kunden dann Regen stehen lassen, dieses selbstsüchtige Verhalten wird uns eines Tages in noch den Abgrund reißen ...gestern standen wir davor - heute sind wir einen Schritt weiter...die nächste Finanzblase platzt bestimmt! - finanziert mit der Kohle des abgezockten Bürgers. Vom mir aus erstickt doch an eure scheiß Kohle ihr Abzocker...:p
 
Zuletzt bearbeitet:
Illegale Preisabsprachen der Anbieter werden also mit einer einmaligen Strafe beziffert,

aber die Endanwender dürfen jetzt jeden Monat schwer verdientes Geld zum Teil dubiosen Anbietern in den Rachen werfen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Kein Grund für die größte Schriftart!)
Ich kann das Urteil auch nicht verstehen, man zieht ja nicht um weil man den Provider ärgern will. Über ne angemessene Entschädigungszahlung für den Provider kann man der Fairness halber sicher reden, aber einfach weiterlaufen lassen?
Für den Provider ists nicht so tragisch wenn er denn nun einen Kunden mehr oder weniger hat, für den Kunden macht das Geld unter Umständen schon was aus, man müsste sich ja theoretisch noch einen zweiten Vertrag irgendwo anders holen.
Ich denk im übrigen dass der Provider mit ner etwas kulanteren Einstellung eher Kunden gewinnt, wenn ich fair aus dem Vertrag entlassen werd', werd' ich beim nächsten Umzug evtl wieder den alten Provider nehmen. Aufjedenfall würd' ich wohl Werbung dafür machen, falls bei jemandem im Bekanntenkreis mal ein Internetvertrag ins Haus steht.
 
stanf schrieb:
Ich kann das Urteil auch nicht verstehen, man zieht ja nicht um weil man den Provider ärgern will.
Hat mit ärgern auch nichts zu tun. Es gibt aber einen Vertrag und zwei Vertragsparteien. Wenn der Kunde umzieht, egal aus welchem Grund, liegt das Problem auf seiner Seite und nicht beim Provider. Der Kunde will eine einseitige Vertragsänderung, die der Vertragspartner nicht akzeptieren muss. Verträge sind halt zu erfüllen und wenn der Kunde dafür sorgt das dies nicht erfüllbar ist, hat er kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Ist zwar jetzt ein blödes Beispiel: Wenn ich ein Auto kaufe und finanziere, es denn gegen den Baum fahre, kann ich bei der Bank auch nicht verlangen das ich nicht mehr zahle, weil das Auto kaputt ist.

stanf schrieb:
Über ne angemessene Entschädigungszahlung für den Provider kann man der Fairness halber sicher reden, aber einfach weiterlaufen lassen?
Bieten einige ja an.

stanf schrieb:
Für den Provider ists nicht so tragisch wenn er denn nun einen Kunden mehr oder weniger hat, für den Kunden macht das Geld unter Umständen schon was aus, man müsste sich ja theoretisch noch einen zweiten Vertrag irgendwo anders holen.
Was heißt nicht tragisch? Der Provider investiert in Neukunden ein Haufen Geld. Meist ist die Schaltung umsonst (ca. 70€), gibt es Router kostenlos/kostengünstig (ca. 200€, je nach Modell), kostenlose Zusatzartikel (Support, Software, ...) und Freimonate/Provisionen usw.. Der Provider investiert also je nach Kunde mal schnell paar hundert Euro, also von "nicht tragisch" kann nicht die Rede sein, denn rentieren tun sich das erst eben mit den 24 Monaten. Nicht umsonst haben MVL-freie Verträge meist keine Geschenke mit bei und wird Geld für die Schaltung verlangt. Davon mal abgesehen zahlen die anderen Kunden bei einer vorzeitigen Auflösung die zeche, nicht der Provider. Der gibt die Kosten nur weiter und ich als einer der anderen Kunden würde das nicht einsehen. Jeder hat die Wahl des Vertrages und wenn er sich mit Geschenken ködern lässt, muss er auch damit leben das er 24 Monate gebunden ist.
 
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