pacer schrieb:
Ja, hat ja jeder hier inzwischen verstanden.
Ich nehme an, du konntest bei unterschreiben des Vertrages Einfluss auf diesen nehmen, ich nämlich nicht.
Doch - du hättest ihn einfach nicht unterschreiben müssen, wenn er dir so wie er ist nicht passt. Oder einen Vertrag mit geringerer Laufzeit nehmen sollen. Zugegeben, die sind noch nicht besonders lange verbreitet, meine ich.
Im Ernst, ich verstehe die Leute welche meinen, dass es so in Ordnung ist. Schließlich gilt "Vertrag ist Vertrag" und wenn jeder einfach kündigen könnte, würde das mit der subventionierten Hardware und den billigen Tarifen (ich weiß, vielen wäre umsonst noch zu teuer) so nicht funktionieren.
Allerdings geht es hier nicht um "einfach kündigen", es geht darum, dass die Leistung von einer Seite gar nicht mehr erbracht werden kann. Auch wenn die andere Seite daran "Schuld hat" (Umzug) wäre es im Sinne der Kundenfreundlichkeit, hier Möglichkeiten zum Ausgleich anzubieten. Wie eine verminderte Gebühr oder eine einmalige Ausgleichszahlung für die Hardware, anteilig daran gerechnet, wie lange der Vertrag bereits läuft.
Und wenn die Subventionierung schon lange erledigt ist (man hat die Mindestvertragslaufzeit schon hinter sich und der Vertrag sich nur verlängert), sollte - im Sinne der Kundenfreundlichkeit - auch eine Sonderkündigung möglich sein.
Kundenfreundlichkeit ist jedoch in meinen Augen wiederum keine Sache, die ein Gericht festlegen sollte, sondern der jeweilige Anbieter muss selbst wissen, wie kundenfreundlich er sein will. Im Internet machen solche Probleme mit den Providern sehr schnell die Runde. Sie müssen selbst wissen, ob sie positive oder negative Bewertungen wollen, und somit mehr oder weniger Kunden.
Denn keine Frage: Es ist eine Schweinerei den vollen Preis für etwas zu verlangen, was der Kunde gar nicht mehr nutzen kann. Im Recht mag der Anbieter damit prinzipiell sein, da der Vertrag entsprechend abgesegnet ist. Doch nicht immer ist das was "Recht" ist auch das "Richtige".