News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

Und ich wiederhole es noch einmal:

Der Vertrag wird nicht für den Wohnsitz des Vertragssnehmers geschlossen, sondern für den im Vertrag angegebenen Ort. Der Provider hat keinerlei Leistungspflichten an einem anderen Ort. Insofern hat man auch keinerlei Ansprüche auf Sonderkündigungsrechte, wenn der Provider den Leistungspflichten nach einem Umzug nicht nachkommen kann oder will...
 
Ja, hat ja jeder hier inzwischen verstanden.
Ich nehme an, du konntest bei unterschreiben des Vertrages Einfluss auf diesen nehmen, ich nämlich nicht.

In Zeiten wo man nur noch die Möglichkeit zwischen Friss oder Stirb hat, sollte doch wenigsten der Vertrag so ausgelegt werden, dass er nicht zum Nachteil eines der Vertragspartner wird.
In der Regel ist das nämlich der "Verbraucher"

Nur weil es im Vertrag so drin steht, heißt es noch lange nicht dass es fair ist.
Solche Leute wie die Befürworter finden es sicher auch in Ordnung, dass mal eben still und heimlich der Kaffee gestreckt wird. Steht ja schließlich dran, nur leider eben in Schriftgröße 6.

Halt eben Pech gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@moquai:
Wen interessieren Meinungen? Das steht so im Gesetz und fertig! Und das zurecht, wie soll man als Unternehmer sonst kalkulieren wenn die Kunden ihre Vertragsverpflichtungen je nach Gusto einhalten oder eben nicht.

@ELMOKO: Im Vertrag steht: Provider X stellt DSL-Anschluss an Adresse Xstraße bereit, Kunde bezahlt dafür 24*y€
Was kann der Provider hier nicht mehr erfüllen? Und was kann er dafür dass jmd. umzieht?

Bitte mit wenigstens ein bisschen Ahnung aufwarten wenn man diskutiert.
 
@ admyncore
siehe oben
 
pacer schrieb:
Ja, hat ja jeder hier inzwischen verstanden.
Ich nehme an, du konntest bei unterschreiben des Vertrages Einfluss auf diesen nehmen, ich nämlich nicht.
Doch - du hättest ihn einfach nicht unterschreiben müssen, wenn er dir so wie er ist nicht passt. Oder einen Vertrag mit geringerer Laufzeit nehmen sollen. Zugegeben, die sind noch nicht besonders lange verbreitet, meine ich.


Im Ernst, ich verstehe die Leute welche meinen, dass es so in Ordnung ist. Schließlich gilt "Vertrag ist Vertrag" und wenn jeder einfach kündigen könnte, würde das mit der subventionierten Hardware und den billigen Tarifen (ich weiß, vielen wäre umsonst noch zu teuer) so nicht funktionieren.

Allerdings geht es hier nicht um "einfach kündigen", es geht darum, dass die Leistung von einer Seite gar nicht mehr erbracht werden kann. Auch wenn die andere Seite daran "Schuld hat" (Umzug) wäre es im Sinne der Kundenfreundlichkeit, hier Möglichkeiten zum Ausgleich anzubieten. Wie eine verminderte Gebühr oder eine einmalige Ausgleichszahlung für die Hardware, anteilig daran gerechnet, wie lange der Vertrag bereits läuft.

Und wenn die Subventionierung schon lange erledigt ist (man hat die Mindestvertragslaufzeit schon hinter sich und der Vertrag sich nur verlängert), sollte - im Sinne der Kundenfreundlichkeit - auch eine Sonderkündigung möglich sein.

Kundenfreundlichkeit ist jedoch in meinen Augen wiederum keine Sache, die ein Gericht festlegen sollte, sondern der jeweilige Anbieter muss selbst wissen, wie kundenfreundlich er sein will. Im Internet machen solche Probleme mit den Providern sehr schnell die Runde. Sie müssen selbst wissen, ob sie positive oder negative Bewertungen wollen, und somit mehr oder weniger Kunden.

Denn keine Frage: Es ist eine Schweinerei den vollen Preis für etwas zu verlangen, was der Kunde gar nicht mehr nutzen kann. Im Recht mag der Anbieter damit prinzipiell sein, da der Vertrag entsprechend abgesegnet ist. Doch nicht immer ist das was "Recht" ist auch das "Richtige".
 
Tobber schrieb:
Der Vertrag wird nicht für den Wohnsitz des Vertragssnehmers geschlossen, sondern für den im Vertrag angegebenen Ort. Der Provider hat keinerlei Leistungspflichten an einem anderen Ort. Insofern hat man auch keinerlei Ansprüche auf Sonderkündigungsrechte, wenn der Provider den Leistungspflichten nach einem Umzug nicht nachkommen kann oder will...

Ist Dir bewußt, das genau das ein sehr großes Problem ist? Der Vertrag wird nämlich für die Person im Haus und Wohnung x im Ort y unterzeichnet. Genaugenommen öffnet dieses Urteil die Möglichkeit von folgendem Szenario:
Person zieht aus Haus und Wohung x nach z, bleibt aber in demselben Ort. Nach dieser Vertragsauffassung, wie Du sie schilderst und was dieses Urteil ermöglicht, könnte der Provider trotz Anbindung des Hauses z auch sagen, der Vertrag wurde für x abgeschlossen, den müssen sie weiterbezahlen und für x einen neuen abschließen. Das ist nämlich aufgrund der Bindung an die Wohnung auch möglich.

admyncore schrieb:
@moquai:
Wen interessieren Meinungen? Das steht so im Gesetz und fertig! Und das zurecht, wie soll man als Unternehmer sonst kalkulieren wenn die Kunden ihre Vertragsverpflichtungen je nach Gusto einhalten oder eben nicht.

Achso, seit wann sind Gesetze in Stein gemeißelt? Man muß zwischen Recht und Gesetz entscheiden. Letzteres ist für die Gerichte um alle gleich zu behandeln. Wenn aber ein Gesetz gegen Recht verstößt oder widerspricht, muß das Gesetz geändert werden. Mit Deiner Einstellung darf es aber keine Gesetzesänderungen mehr geben, weil jede Meinung gegen ein Gesetz damit niedergeschmettert wird, es ist Gesetz. Das wäre eine Katastrophe.
 
Tobber schrieb:
Der Vertrag wird nicht für den Wohnsitz des Vertragssnehmers geschlossen, sondern für den im Vertrag angegebenen Ort.
Nicht ganz, denn auch die Straße ist relevant. Es kann gut sein, dass man in einer anderen Straße weniger Speed hat oder sogar gar keinen Zugangspunkt.

@admyncore;

Nein, das steht (noch) nicht im Gesetz, es wird höchstens zuerst eindeutig in die AGB aufgenommen.
Und was stand vorher im "Gesetz" zum Thema Sonderkündigung drin? Lese mal Deine eigenen AGB durch.
Du darfst zum Thema "Sonderkündigung" gerne Deine AGB zitieren.

Ach ja, wenn schon naiv, dann richtig: Was kann ich dafür, wenn mein Provider am neuen Wohnort kein DSL anbietet?
 
@pacer:
Wieso unfair? Entweder lange gebunden und billig oder kurz gebunden und teurer, für beide Varianten gibt es entsprechende Anbieter (z.B. Alice gerade lt. Werbung). Auch wenn man nicht den Vertrag selbst mitgestalten kann; auf diese Weise hat man dennoch die Wahl (auch zur Not ganz auf DSL zu verzichten).

Und über Fairness entscheiden Gerichte auch eher selten. Und nur um die Gerichtsentscheidung geht's hier.


Edit: @forum-fraggle: Ich meinte damit, dass es _momentan_ so im Gesetz steht und damit für diese hier behandelte Gerichtsentscheidung relevant ist. Ist an die komplett-falsche-Entscheidung-vom-lobbyhörigen-BGH-Schreier gerichtet. Wenn das Gesetz entsprechend geändert würde sähe es natürlich wieder anders aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Reitet doch nicht immer darauf herum, dass es auch Verträge mit kurzen Vertragslaufzeiten gibt.
Vor noch gar nicht allzu langer Zeit war es gang und gäbe, nur Verträge mit 24 Monaten Laufzeit anzubieten.

Wer hat ihn nicht abgeschlossen? Hand hoch!
 
Super, Alice bietet mir dann auch einen Telefonanschluss mit VOIP an.
Den will ich aber nicht. Dazu kommt noch ihre blöde Box.
Und dass der teuerste Anbieter auch nicht der Beste ist, hat doch die Telekom eindrucksvoll bewiesen.

ich vertrete völlig die Meinung von ForumFraggle.

Manche Leute glauben doch wirklich auf Augenhöhe mit den Providern zu verhandeln.
Aber genau das braucht man um einen fairen Vertrag zu bekommen.
 
Klar wird der BGH im Sinne der DSL-Anbieter handeln und nicht im Sinne der Verbraucher. Die Richter haben wahrscheinlich gar kein DSL und keine Vorstellungen davon wie Sch***e es sein kann wenn man die an der Backe hat. Mit der Telekom hatte ich letztens schon wieder einen Spaß...

"Wer einen längerfristigen Vertrag abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diesen aufgrund einer Veränderung der persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können."

Richtig toll, denn 90% aller Anbieter bieten DSL NUR(!) mit zweijähriger Laufzeit an. Ergo wer einen DSL-Anschluss haben will muss sich zwei Jahre lang Betonschuhe anziehen. Bis auf Alice ist mir kein Anbieter bekannt bei dem man jederzeit aussteigen kann. Gibt es da noch andere?

Besonders heutzutage ist ein Umzug keine Seltenheit mehr. Arbeitgeber fordern immer mehr "Flexibilität" von ihren Arbeitnehmern, d.h. das man auch mal seinen Wohnort wechseln muss wenn man seinen Job behalten will. Oder bei einer Scheidung (30% aller Ehen werden wieder geschieden)? Ehepartner trennen sich und ziehen aus dem gemeinsamen Haus aus, weil jeder sich das alleine nicht leisten kann.
 
Miniami schrieb:
Oder bei einer Scheidung (30% aller Ehen werden wieder geschieden)
Wäre ich jetzt gemein, dann würde ich sagen, dass bei einer Scheidung diese DSL-Kosten auch nicht mehr ins Gewicht fallen. Aber ich vertrete ja Deine Meinung. :D
 
Wie sich hier mancher aufregen kann...
Klar wäre es auch für mich in einer Umzugssituation unbefriedigend weiter zahlen zu müssen.

Und doch kann ich die Argumentation des BGH nachvollziehen.

Wenn ich mir ein Auto auf pump kaufe und es zu klump fahre, muss ich den Kredit trotzdem bezahlen. Kann ja die Bank nichts für.

Wenn ich umziehe, egal aus welchen Gründen (beruflich, privat oder weil ich in den Knast muss) dann ist das mein Ding und nicht das Problem des Providers. Wenn ich die von ihm zur Verfügung gestellte Leistung nicht mehr abnehmen will weil ich umziehe, dann habe ich das Problem und nicht der Provider. Möglich wäre ja auch den Vertrag an den Nachmieter zu übergeben.
 
Nachdem man diesen Thread durchgeackert ist, kann man ein gesellschaftliches Grundproblem mal wieder feststellen - der Deutsche ist Obrigkeitshörig. Und zur Verbesserung seiner selbst, ist er nur selten in der Lage. Wozu protestieren, das gehört sich nicht und die Gesetze sind angeblich eindeutig.

Ansonsten möchte ich nur feststellen, dass man langsam den Anschein hat, das BGH ist im höchsten Maße einseitig und es mussten nicht umsonst, viele Urteile des BGH vom Bundesverfassungsgericht oder dem europäischen Gerichtshof kassiert werden. Soviel zum Thema BGH. Ich habe jedenfalls das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des BGH verloren, allein weil dieses Gericht schon sooft vollkommen realitätsferne Urteile gefällt hat. Und so ist auch dieses Urteil wieder vollkommen realitätsfern. Aber man muss feststellen, dass dieses Urteil nicht als generell angesehen werden kann, sondern speziell auf diesen Einzelfall eingegangen ist.

Und etliche User sollten sich mal selbst hinterfragen, ob sie finanziell überhaupt in der Lage sind, teurere Verträge abzuschließen, nur um die Vertragslaufzeiten zu verringern. Hier machen es sich etliche User zu einfach, vielleicht weil sie sich wirklich noch in abgesicherten Lebensabschnitten bei Ihren Eltern befinden oder zu dem oberen Prozentteil der Bevölkerung gehören, die noch nie finanzielle Engpässe überleben mussten. So einfach ist die Welt. Übrigens eine sinnfreie Argumentation, denn andere Provider schaffen es auch ohne lange Vertragslaufzeiten günstig zu sein und zu bleiben.

Und das teuer gleich gut sein soll, kann ich nicht unbedingt bestätigen, die DTAG ist hier trotz Ihres teuren Preises kein Deut besser, als die günstigere Konkurrenz.
 
Korrekte Entscheidung.

Die Verträge sind Stadortgebunden und wie es im Urteil steht, gibts für den Provider keinen Einfluss bei einem Umzug.

Wie schon häufiger geschrieben, sollte man einfach nett fragen. Viele Provider bieten auch aus Kulanz eine Schadenersatzzahlung an, mit der man früher aus dem Vertrag gelassen wird.

Stattdessen werden Rechtsanwälte eingeschaltet, die am Gesetz auch nichts ändern können.
 
Ich habe mich mal bei den AGB von 1&1 schlau gemacht und diesen interessanten Punkt gefunden.
5.4.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist 1&1 berechtigt den Vertrag, bei einer Restlaufzeit des Vertrages von bis zu 6 Monaten mit einer Frist von 1 Monat, bei einer Restlaufzeit zwischen 6 und 12 Monaten mit einer Frist von 2 Monaten, und bei einer sonstige Restlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

1&1 kann also jederzeit (mit Frist natürlich...) kündigen ohne Grund und der Kunde hat keinerlei Möglichkeit. Diese Verträge sind eindeutig zum Vorteils des Unternehmen geschrieben und ihr bejubelt das auch noch wie gerecht und logisch das ist. Ich als Kunde kann bestimmt nicht die AGB bei 1&1 ändern, aber der BGH hätte dies tun können.

Und vergesst bitte nicht, es gibt nicht umsonst eine Regulierungsbehörde. Gäbe es diese nicht, würden wir wahrscheinlich immer noch die Preise von damals bezahlen. Und versteift euch nicht so auf die Verträge. Würde es danach gehen, müssten wir bei jeden Unternehmen unser Monatslohn lassen. So gerecht und toll wie ihr tut sind diese Verträge halt nicht.

Ich habe schon lange keinen Vertrag mehr mit Mindestvertragslaufzeit, weil ich kein Vertrauen in diese Unternehmen habe.
 
du gehst in fitness. und schließt einen 2 jahres vertrag ab.
nach 1 jahr brichst du dir dein bein bei der arbeit oder hobby. so mit fitness ist es vorbei. denke mal kündigen kannst du nicht.. aber du kannst dein Beitrag nicht mehr weiter laufen lassen. erst wenn du wieder richtig laufen kannst kann das Fitnessstudio wieder geld von dir einziehen verlangen. weil du kannst ja nicht mit dem beintraining machen.
und wenn sich das studio dagegen wert.. kann man da gegen angehen. mit Recht. und da wirst du auch recht bekommen. weil das hatten wir schon 3 mal.

ähm ich weiß nicht ob du schonmal selber einen Vertrag in einem Fitnessstudio unterschrieben hast (ich war schon Mitglied bei mehreren) und da steht in den AGBs ganz klar wie sowas geregelt ist:
Wenn du Krank wirst dass du nicht mehr weiter trainieren kannst steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Du musst es nur halt nachweisen. Auch wenn du umziehst steht dass du dann kündigen kannst ab ner gewissen entfernung. Wie gesagt steht alles in den AGBs vllt sollten sich die manche einfach mal besser durchlesen...

Das räumen die von sich aus ein
 
tja daran sieht man wieder das geld macht gier etc...
der provider ist wenn der doch kunden halten will zu dumm flächendeckend es anzubieten, ok muss er nicht, aber du willst mein geld? molon lawe

aber muss halt jeder wissen, wenns ums geld geld vertrag hin oder her....

2006
 
Akula schrieb:
Aber man muss feststellen, dass dieses Urteil nicht als generell angesehen werden kann, sondern speziell auf diesen Einzelfall eingegangen ist.
Ich befürchte allerdings, dass alle Provider mit dem erhobenen Finger auf dieses Urteil zeigen werden.
"Hallo lieber Kunde, Du kannst uns mal, denn der bürgerliche Gerichtshof hat gesprochen."

Rach78 schrieb:
Das räumen die von sich aus ein
Nein, wegen diversen Gerichtsurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stattdessen werden Rechtsanwälte eingeschaltet, die am Gesetz auch nichts ändern können.
selten so ein Unsinn gelesen, es ging ja gerade darum hier ein Urteil zu schaffen, dass den Verbraucher besser stellt. Bratzepter hat bewiesen dass die Verträge einseitig sind.

Wer die Diskrepanz immernoch nicht sieht, dem ist nicht mehr zu helfen.
Und warum soll ich als Verbraucher immer den Bückling machen.
Wer schon mal bei 1&1 ein ähnliches Problem hatte, wird die Erfahrung gemacht haben, dass die nicht mal wissen was Kulanz ist.

Das nächste Problem ist ja, dass ein Herr Davis mit Kundenfreundlichkeit Werbung macht.
Vielleicht hat ja der Herr nicht bei Davis angerufen, vielleicht wird man aber auch mit der Werbung hinters Licht geführt. Nicht jeder der einen DSL möchte will sich mit duzenden Verträgen auseinander setzen.

Demnächst gibt es auch dafür unabhängige Berater

Mir ist bewusst, dass der Provider hier nicht mit Namen genannt wird und dies daher eine Vermutng ist. Fakt ist, dass ich Leute kenne die mit 1&1 schlechte Erfahrung gemacht haben.
Daher kann ich immer nur von dieser Firma abraten.
 
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