News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

Verständlich, denn darum heißt das Ding ja Mindestvertragslaufzeit.
 
Naja wie schon geschrieben, weshalb sucht man sich einen Provider aus, der 2 Jahre Laufzeit hat? Wenn man meint das würde sich lohnen muss man auch mit den Konsequenzen leben.
Es gibt aber genügend Provider die 1 Monat als Kündigungsfrist akzeptieren. Und das auch, wenn es anders in den AGBs steht. Darüber kann man immer verhandeln, denn AGBs sind ja nicht heilig. Nur leider Rennen die meisten wie Lemminge zu dem vermeindlich günstigsten Anbieter und wunder sich dann. :mad:
 
Tolles Urteil. :rolleyes:

Hat man als DSL Kunde in diesem Land überhaupt irgendwelche Rechte? Die Vertragsmethoden der Provider ist sowieso schon grenzwertig. Und nun bekommen sie mit diesem Urteil wieder einmal den Rücken gestärkt.

Haben die Richter bei der Urteilsfindung auch mal bedacht, das Provider eigentlich nur noch DSL Gebiete zu VDSL Gebiete ausbauen, aber sich bei Analog/ISDN Gebieten schon seit langen nichts mehr tun?

Jaja, ich weiss. Die Provider nagen am Hungertuch die armen. Die Kassieren ja nicht schon seit Jahren Kohle für Leistungen, die sie entweder gedrosselt erbringen oder im schlechtesten Fall garnicht. :king:
 
nlpx schrieb:
in solchen einem fall sollte man sich doch mit dem provider über die zahlung einer angemessenen ablöse für den vertrag einigen können, so dass die kosten für hardware auf jeden fall gedeckt sind.

Das finde ich auch.. Meistens läuft es jedoch darauf hinaus, dass man die Grundgebühren bis zum offiziellen Vertragsende zahlen muss - ohne die Leistung zu beziehen. Zudem ist der Router ja bei Vertragsende nicht schrottreif. Der Provider kann ihn zurücknehmen, neu aufsetzen und dem nächsten Kunden geben. Ist ja keine Unterwäsche.

Auch wenn hier einige auf dem Vertragsrecht rumpochen und das alles super und okay finden, soo toll ist es eben doch nicht:
Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und andere Vertragsbedingungen sind meist nicht verhandelbar. Oft genug hat man als Kunde nicht die Wahl zwischen mehreren Providern, bzw. ähneln sich die Bedingungen so stark, dass es keine Rolle spielt.
Also hat man ein Vertrag zwischen einem Partner der die Bedingungen diktiert und einem anderen, der nur ja oder nein sagen kann. Ob man internet hat oder nicht, hat allerdings längst nichts mehr mit Luxus zu tun, sondern eher wie ein Telefonanschluss - ein Grundbedürfnis.

Es wäre besser gewesen, wenn der BGH den Providern flexiblere Verträge aufgebrummt hätte. Es spricht allerdings nichts dagegen, dass die Provider sich die höheren Risiken von flexiblen Verträgen von den Kunden bezahlen lassen.
 
bratzepeter schrieb:
Ein Beispiel:
Eure Frau wird schwanger und ihr müsst in eine neue Wohnung umziehen. Leider ist an der neuen Adressen leider der Anschluss nicht mehr verfügbar. Laut des neuen Gerichtsurteil müsst ihr aber weiterzahlen. Findet ihr das in Ordnung?
Warum muss man denn sofort umziehen?

Solange es Verträge auch ohne Laufzeit gibt ist das Urteil völlig in Ordnung. Man muss schon wissen ob man sich für ein paar Euro Subvension 2 Jahre an einen Anbieter binden will.
 
Da könnte man die doch auf Leistungserfüllung verklagen oder?
 
Ein schwarzer Tag für alle DSL Kunden würde ich sagen.

Jetzt überlegt doch mal ihr zieht um, wollt auch DSL behalten, da könnt ihr doch nix für wenn der Provider an dem Wohnort seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen kann. Für mich wäre klar dass der Provider hier den Vertrag auflösen sollte.

Der Kunde will ja weiter DSL nutzen nur leider geht es nicht. Er will doch gar nicht unrechtmäßig aussteigen. Ihn trifft hier die geringste Schuld, er rechnet doch nicht vorab damit dass er in ein DSL freies Gebiet zieht.

Sehr traurig, hier werden mal wieder die Interessen der großen Konzerne mit teuer bezahlten Anwälten gestärkt.
 
Vielleicht schauen die Leute nun doch mal auf ihre Vertragslaufzeiten. Bei Unitymedia konnte man bisher immer vorab kündigen - könnte mir vorstellen, das kulante Provider nun auf dieser BGH Urteil pochen, wenn man "raus" will...
 
Arch-Angel schrieb:
....Wie schon geschrieben, will der Anbieter ja gerne leisten. Aber wenn man als Kunde wegzieht liegt das ja nicht mehr in seinem Aufgabenbereich. Und vor allem auch nicht in seinen Möglichkeiten in irgendeinerweise Einfluss drauf zu nehmen.

Sehe ich nicht ganz so. Klar möchte der Anbieter liefern und der Kunde möchte ja auch gerne beziehen, aber beide können nicht.

Da kann weder der Anbieter noch der Kunde was für, wenn das Netz nicht die Möglichkeit dazu liefert. Der Kunde hat doch gar keinen Einfluss auf Investitionsentscheidungen der Netzbetreiber und wenn die Technik dahinter zu veraltet ist oder es kein Gewinn abwirft, kann der Kunde ja nichts dafür, dass DSL nicht verfügbar ist.
 
TGoP schrieb:
Ist im Grunde aber egal. Das Urteil geht in dieser Form vollkommen in Ordnung. Wer einen Vertrag abschliesst muss sich im klaren darüber sein welche Konsequenzen es hat.
Ich picke Dich einfach mal raus, denn andere User sind ja auch für das Urteil.
Mich hätte Deine Meinung dazu vor dem Urteil interessiert. Bestimmt zahlst Du gern die Versicherungsprämie für ein abgemeldetes Auto. Du zahlst für eine Leistung, für die es keine Gegenleistung gibt. Dafür gibt es aber Spenden.

Die GEZ hat das ja auch mit der Pauschalabgabe erreicht. Wir sind auf dem besten Wege...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ goldjunge

Eben nicht. Sie erfüllen die Leistung ja und zwar an dem Standort für den der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde. Einzig der Kunde hat sich, durch seinen Wegzug, dazu entschieden diese weiterhin bereitgestellte Leistung nicht länger zu nutzen. Und genau da liegt der Knackpunkt.
Aus irgendeinem Grund scheint eine nicht gerade geringe Zahl von Kunden mit Telekommunikationsverträgen der Meinung zu sein das ein Vertrag dann endet wenn sie das für richtig halten und nicht zu den Bedingungen auf die sich beide Seiten einst geeinigt haben.
 
Hab gestern im Radio gehört, dass der Provider 1&1 ist. Hat man j auf Grund der Vorinstanzen schon vermutet (s.o.).
Finde das Urteil zwar richtig, aber das Vorgehen des Providers überflüssig. Da kann man doch mal Kulanz zeigen.
Hatte mit denen auch schon Probleme, da die mir nach Kündigung noch eine Rechnung an die von denn inzischen gesperrte Email zugestellt hatten. Meine neue Postadresse war haben sie aber angeblich nie erhalten.
 
Ich find das urteil richtig. Ist nicht das Problem des Providers.
Schuld an der Problematik hierbei sehe ich ohnehin den Kunden, denn die Kunden von heute haben mit ihre dummen Akzeptanz von 2 Jahresverträgen dafür gesorgt, dass man sogut wie keine anderen Verträge mehr bekommt.
Ein absolutes unding. man mag über alice sagen was man will, aber das sie damit gebrochen hatten und immer noch monatliche kündigung anbieten ist nach wie vor für mich ein grund dort zu bleiben (hab auch sonst überwiegend gute erfahrungen mit denen, aber ist ein anderes thema).

hoffentlich fangen die leute endlich mal an sich so nen scheiß wie 2jahres verträge, die dann auch noch immer gleich um ein gnazes jahr verlängert werden nicht mehr gefallen zu lassen.
 
jetzt muss man seinen wohnort schon nach der verfügbarkeit beim eigenen provider auswählen, nett ;)
 
Bezieht sich dieses Urteil auf einen berufsbedingten Umzug, oder ist es nur ein Umzug, weil einem die alte Wohnung nicht mehr gefallen hat o.Ä.?

Also wenn jemand aus beruflichen Gründen umziehen muss und das dann gilt wär das ja mal schön doof. Vorallem wenn die alternative ist Arbeitslos zu sein, dann hat das Unternehmen auch nichts gewonnen.

Sollte es nur sich auf Umzüge beziehen, die man tätig weil man eine neue Wohnung o.Ä. will, kann ich es verstehen. Da hätte man sich vorher schlau machen sollen wenn man keine 2 Jahre in der Wohnung bleiben will.


finde auch, dass sowetwas unterschieden werden müsste. Wer weiß schon, ob er nächstes Jahr umziehen muss. Desweiteren: Vertrag schön und gut, aber der DSL-Markt ähnelt immer noch den Anfängen des Mobilfunkmarkts.

- Es gibt kaum Verträge ohne Hardware - wer braucht schon alle zwei Jahre nen neuen Router?

- Es gibts keine konkurrenzfähigen Kurzzeitverträge (meist wegen der Hardwarebindung)

- Geringere Geschwindigkeiten zu günstigeren Preisen werden nur eingeschränkt angeboten (ich bezahle bei mir z.B. 16 000er, bekomme aber nur 6000er). Ich kenne auch keinen Anbieter der noch die 2000er anbietet z.B. für 10Eur (fände ich angemmessen). Stattdessen müssen Leute aufm Land 4000er Leitung bezahlen, haben aber nur 1000er usw.

Backtopic: Dafür dass es sogut wie problemlos möglich ist von Zentralen aus, das DSL-Signal zu regulieren (berichtigt mich, wenn ich mich da total irre), könnte man es schon als Vertragsgängelung empfinden. Das Urteil ist insbesondere für junge Menschen, die meist ein geringes Einkommen und häufigere Wohnortwechsel haben, von Nachteil.

Bevor so etwas entschieden wird, müsste mal geprüft werden, inwiefern der Markt manipuliert ist, denn es ist ja schon verwunderlich, dass kaum ein Anbieter es nötig hat auf obige Kritikpunkte einzugehen. Beachtlich ist meiner Meinung nur die Konkurrenz über das Fernsehkabel...
 
Naja sicher blöd als Kunde wenn man unerwartet umziehen muss aber letztlich doch logisch.

Wenn ich umziehe kann ich auch nicht meine Jahresmitgliedschaft vom Fittnesstudio fristlos kündigen weil ich dort nicht mehr hingehen kann oder mein heizöl zurückgeben weil ich im neuen Haus ne gasheizung habe...

Da muss man halt schauen ob man was in sachen Kulanz machen kann oder der Nachmieter den Vertrag übernehmen kann.

Ob berufsbedingt oder nicht macht keinen unterschied, der vertragspartner kann ja wohl nichts für meine berufliche situation und ich als Kunde weiß ja beim Abschluss worauf ich mich einlasse.
 
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blackraven schrieb:
Sehe ich nicht ganz so. Klar möchte der Anbieter liefern und der Kunde möchte ja auch gerne beziehen, aber beide können nicht.

Da kann weder der Anbieter noch der Kunde was für, wenn das Netz nicht die Möglichkeit dazu liefert. Der Kunde hat doch gar keinen Einfluss auf Investitionsentscheidungen der Netzbetreiber und wenn die Technik dahinter zu veraltet ist oder es kein Gewinn abwirft, kann der Kunde ja nichts dafür, dass DSL nicht verfügbar ist.

Naja,
der Anbieter kann an dem Erfüllungsort leisten. Ihm ist es möglich an dem zum Vertragsabschluss bestimmten Ort DSL anzubieten. Jedoch möchte nun der Kunde einseitig diese Leistung nicht mehr nutzen. Da er am Erfüllungsort nicht merh wohnt. Dafür kann der Anbieter ja nichts. Und durch einen Umzug ändert sich ja nicht der Erfüllungsort des Vertrages.

Als ich noch Student war, ist noch nicht so lange her, bin ich auch zu meinem Provider gegangen nund habe gesagt, ich würde gerne einen Vertrag abschliessen, jedoch ohne Mindestvertragslaufzeit und mit einer ansprechenden Kündigungsfrist. Da wollten sie dann 3 Monate aber das geht ja. Und nicht nur ich habe das so gemacht, ich denke das macht ein Großteil der Studenten.
 
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Ist die richtige Entscheidung. Einen Anspruch darauf zu haben ist einfach falsch. Früher war das sicher nicht so einfach, da fast alle Anbieter nur 24-Monatsverträge angeboten haben - heute ist das deutlich besser.
 
@ moquai

Du kannst mich gerne rauspicken.

Wenn ich einen Vertrag abschliesse dann weiss ich was ich da unterschreibe und welchen Bedinungen ich damit zustimme. Meine Meinung war da schon immer die gleiche. Es geht sogar noch konkreter. Ich bin derzeit Vodafone Kunde aber suche eine Wohnung in der Nähe meines Arbeitsplatzes. Das Gebiet ist VDSL Ausbaugebiet. Sobald ich umziehe werde ich mir Entertain der Telekom anschaffen mit dem Wissen das ich noch einen Vodafone Vertrag an der Backe habe und noch gut ein Jahr zahlen muss für eine Leistung die erbracht, von mir aber nicht länger gewollt und genutzt wird. Ich bin mir darüber vorher bewusst. Wieso andere Menschen damit ein Problem haben leuchtet mir nicht ein.
 
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