Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung
- Ersteller bitfunker
- Erstellt am
- Zur News: BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung
Ist mir auch schon passiert, bin von Berlin nach München umgezogen wegen nem neuen Job.
War in Berlin mehrere Jahre 1und1 Kunde.
In München hatte ich aber keinen eigenen Anschluss, da ich erst mal in ner Wohngemeinschaft lebte, ich musste 2 Jahre weiterzahlen, man wollte mich nicht rauslassen, obwohl ich ein guter Kunde war, was denen aber egal ist.
Fazit: Der Anbieter ist für mich gestorben und für meinen Bekanntenkreis auch.
Es gibt ja zum Glück auch andere Anbieter die einen nicht 2 Jahre fesseln, wenn man gute Leistung und nen fairen Preis bietet brauch man seine Kunden aber auch nicht so knebeln.. dann bleiben sie nämlich freiwillig ;-)
War in Berlin mehrere Jahre 1und1 Kunde.
In München hatte ich aber keinen eigenen Anschluss, da ich erst mal in ner Wohngemeinschaft lebte, ich musste 2 Jahre weiterzahlen, man wollte mich nicht rauslassen, obwohl ich ein guter Kunde war, was denen aber egal ist.
Fazit: Der Anbieter ist für mich gestorben und für meinen Bekanntenkreis auch.
Es gibt ja zum Glück auch andere Anbieter die einen nicht 2 Jahre fesseln, wenn man gute Leistung und nen fairen Preis bietet brauch man seine Kunden aber auch nicht so knebeln.. dann bleiben sie nämlich freiwillig ;-)
Palomino
Captain
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 3.481
bratzepeter schrieb:Ich bin ganz genau der Meinung von Moquai. Verstehe absolut nicht diese Einstellung. Ich gehe von 2 Dingen aus.
1. Ich bin in Deutschland ein freier Mensch und kann jeder Zeit umziehen wohin ich will. Alles andere ist für mich Verfassungswidrig.
2. Sollte ein Anbieter mir keine Leistung erbringen für die ich unterschrieben habe, bezahle ich auch diese nicht weiter.
Zu 1. Es verbietet Dir auch niemand überallhin umuiziehen.
Zu 2. Unterschrieben hast Du für die Leistung am dem Ort, der bei Vertragsschluss im Vertrag stand, inclusive der Kündigungsbedingungen. Wer unterschreibt, ist auch einverstanden (uns sollte sich den Vertrag vorher durchgelesen haben).
Ich empfehle Dir mal an die Volkshochschule zu gehen und eine Kurs in Wirtschaftsprivatrecht zu belegen. Da wird die Rechtslage genau erläutert, so dass es auch alle verstehen.
michaschlitt
Cadet 4th Year
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 78
Schooooon wieder ein Skandal Urteil des BGH ! Liegt voll im Trend ! Siehe auch "Verbraucherschutz"???? Ministerium, Fr. Aigner ! Wundere mich langsam über gar nichts mehr im Land der sozialen Marktwirtschaft !
Magellan
Fleet Admiral
- Registriert
- Apr. 2006
- Beiträge
- 22.718
Puzzler schrieb:Ohhhhh doch!! Genau das kann man nämlich! Wo kommen wir denn da hin, wenn mir das Recht auf Wechsel des Wohnsitzes verwehrt wird?!
Ja? Wo hast du bitte Rechte darauf einfach dinge zurückzugeben weil du umziehst? Quellen bitte...
Und was redest du da? Du kannst deine Wohnung wechseln wie du willst aber das hat nichts mit bestehenden Verträgen zu tun.
Puzzler schrieb:Mindestvertragslaufzeit gehört abgeschaffft, und zwar sofort.
Ähm es gibt praktisch jeden Vertrag auch ohne bzw mit sehr geringer Laufzeit, das kostet halt mehr (muss es auch weil sich die Investition des anbieters ja schneller armortisieren muss wenn er keine langfristige sicherheit hat).
Mach mal die Augen auf und schau über deinen Tellerrand hinaus.
Egal welche Grundsatzentscheidungen getroffen werden, an beiden Enden sitzen immer noch Menschen. Die Provider haben immer die Möglichkeit, kulant zu reagieren. Ein Anruf im richtigen Ton und mit stichhaltigen Argumenten spart so manchen Euro.
Soeben habe ich für meine Eltern telefonisch eine Minderung der Grundgebühr erwirkt, obwohl diese vor ein paar Tagen noch in einem Schreiben ausgeschlossen wurde.
Ob Mobilcom (früher), 1und1 oder Telekom, ich habe mit schriftlichen oder fernmündlichen Absprachen immer positive Ergebnisse gehabt.
Zum Urteil möchte ich noch sagen, zur Anwendung kommt es wohl in Ausnahmefällen. DSL ist mittlerweile doch sehr verbreitet, und Stadtflucht dürfte wohl nicht die Regel sein.
Soeben habe ich für meine Eltern telefonisch eine Minderung der Grundgebühr erwirkt, obwohl diese vor ein paar Tagen noch in einem Schreiben ausgeschlossen wurde.
Ob Mobilcom (früher), 1und1 oder Telekom, ich habe mit schriftlichen oder fernmündlichen Absprachen immer positive Ergebnisse gehabt.
Zum Urteil möchte ich noch sagen, zur Anwendung kommt es wohl in Ausnahmefällen. DSL ist mittlerweile doch sehr verbreitet, und Stadtflucht dürfte wohl nicht die Regel sein.
blackraven
Commander
- Registriert
- Dez. 2004
- Beiträge
- 2.291
Arch-Angel schrieb:Naja,
der Anbieter kann an dem Erfüllungsort leisten. Ihm ist es möglich an dem zum Vertragsabschluss bestimmten Ort DSL anzubieten. Jedoch möchte nun der Kunde einseitig diese Leistung nicht mehr nutzen. Da er am Erfüllungsort nicht merh wohnt. Dafür kann der Anbieter ja nichts. Und durch einen Umzug ändert sich ja nicht der Erfüllungsort des Vertrages.
Mh....das ist richtig.
Als Mieter ist man aber doch nuch nur zur Nutzung des Anschlusses berechtigt. Eigentümer ist der Wohnungseigentümer, der den Hausanschluss schließlich auch bezahlt hat. Mit Ende des Mietvertrages erlischt dieses Recht der Nutzung, demnacht besteht auch keine Möglichkeit mehr für den Kunden, das Angebot dort zu nutzen bzw. hat der Anbieter kein Recht mehr, exclusiv für den alten Vertragspartner den Anschluss zu blockieren oder?
moquai
Banned
- Registriert
- Apr. 2004
- Beiträge
- 16.762
Ich verstehe schon Deinen Standpunkt. Ich hätte ein Einsehen mit einem Urteil, wenn ich umziehe, aber den Umzug als Grund vorschiebe, nur um vorzeitig zu kündigen, obwohl mir mein Provider am neuen Wohnort einen Zugang bereitstellen kann. Auch wenn dieser langsamer wäre.Arch-Angel schrieb:Lies dir noch mal meinen vorherigen Beitrag genau durch. Der Erfüllungsort ist der Ort an dem der Kunde gewohnt hat. Wenn er von dem Ort weg zieht ändert sich ja nur die Wohnung des Kunden. Der Erfüllungsort ist und bleibt dann die alte Wohnung.
Ich habe aber kein Einsehen mit diesem Urteil, weil ich für eine Leistung zahle, für die ich keinen Gegenwert bekommen kann. Und viele Verträge mit subventionierter Hardware (auf diese wird ja im Urteil verwiesen) haben 24 Monate Laufzeit. Aber keiner kann sagen, was sich in dieser Zeit beruflich oder privat alles ändert.
Alle Provider liefern sich einen Preiskampf um Kunden. Sie ködern ihn mit allen Mitteln.
Sie dürfen dann aber nicht jammern, wenn die Verträge vorzeitig aus verständlichen Gründen gekündigt werden.
Wer würde in einem Sportstudio Mitgliedsgebühren zahlen wollen, wenn die Grundvoraussetzung fehlt:
Nämlich die Geräte zum trainieren.
Zuletzt bearbeitet:
(Grammatik verbessert.)
duAffentier
Vice Admiral
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 7.165
Naj. Wie immer! irgendwo stecken doch wieder Leute dahinter die des beeinflussen!
Wenn man aus Beruflichen Gründen, oder Privaten nicht planbaren Gründen umzieht, kann ich ja auch nicht z.B. mein Fitness etc aufsuchen^^
Aber da war es mal wieder gegen den Verbraucher. Deutschland eben!
Wenn man aus Beruflichen Gründen, oder Privaten nicht planbaren Gründen umzieht, kann ich ja auch nicht z.B. mein Fitness etc aufsuchen^^
Aber da war es mal wieder gegen den Verbraucher. Deutschland eben!
bratzepeter
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juni 2006
- Beiträge
- 269
Palomino schrieb:Zu 1. Es verbietet Dir auch niemand überallhin umuiziehen.
Zu 2. Unterschrieben hast Du für die Leistung am dem Ort, der bei Vertragsschluss im Vertrag stand, inclusive der Kündigungsbedingungen. Wer unterschreibt, ist auch einverstanden (uns sollte sich den Vertrag vorher durchgelesen haben).
Ich empfehle Dir mal an die Volkshochschule zu gehen und eine Kurs in Wirtschaftsprivatrecht zu belegen. Da wird die Rechtslage genau erläutert, so dass es auch alle verstehen.
Mal ein skurriles Beispiel, weil ihr euch so an den Vertrag klammert.
Wenn dieser Ort von einer Bombe hochgejagt wird und dort nur noch ein riesiger Krater ist und ich deshalb umziehe, muss ich mein Vertrag weiter bezahlen. Weil ich es unterschrieben habe für diesen Ort und ihr haltet das für richtig? Beziehungsweise das der BGH hier keine bessere Entscheidung hätte treffen müssen?
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin im August ausgezogen, mein Vertrag lief bis Ende Okt'10. Die Telekom wollte sich nicht auf eine verminderte Einmalzahlung einlassen und kündigen durfte ich auch nicht zum August.
Ich forderte den Anschluss zumindest abzuschalten. So war ich 4 Tage später noch einmal in der Wohnung, Router angeschlossen - Internet lief perfekt ... Super Leistung ^^
Ich forderte den Anschluss zumindest abzuschalten. So war ich 4 Tage später noch einmal in der Wohnung, Router angeschlossen - Internet lief perfekt ... Super Leistung ^^
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 975
blackraven schrieb:Mh....das ist richtig.
Als Mieter ist man aber doch nuch nur zur Nutzung des Anschlusses berechtigt. Eigentümer ist der Wohnungseigentümer, der den Hausanschluss schließlich auch bezahlt hat. Mit Ende des Mietvertrages erlischt dieses Recht der Nutzung, demnacht besteht auch keine Möglichkeit mehr für den Kunden, das Angebot dort zu nutzen bzw. hat der Anbieter kein Recht mehr, exclusiv für den alten Vertragspartner den Anschluss zu blockieren oder?
Bei einer gemieteten Wohnung erlischt dann die Möglichkeit, dass du auf den Anschluss zugreifen kannst. Grundsätzlich wird aber vom Provider die Möglichkeit geboten weiterhin das Angebot zu nutzen. Es liegt ja an der Entscheidung des Kunden, ob er den mietvertrag kündigt. Er könnte ja auch, was wirtschaftlich schwachsinnig ist, die Wohnung weiterhin anmieten, damit er die Leistung des Providers nutzen kann.
Ergo es liegt ganz alleine in der Hand des Kunden. Wenn er den Mietvertrag kündigt verliert er natürlich die Möglichkeit den bereitgestellten Anschluss zu nutzen. Aber das liegt dann wieder nur in der Sphäre des Kunden. Der Anbieter stellt dir den Anschluss ja zur Verfügung.
Mekongmeik
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 1.541
ja das ist ja auch richtig so
Magellan
Fleet Admiral
- Registriert
- Apr. 2006
- Beiträge
- 22.718
moquai schrieb:Wer würde in einem Sportstudio Mitgliedsgebühren zahlen wollen, wenn die Grundvoraussetzung fehlt: Die Geräte zum trainieren.
Der Vergleich passt nicht, das wäre dann wie wenn der Provider sein Netz an deinem Wohnort abbaut und seine Leistung nicht mehr erbringen kann - in dem Fall hast du ja auch alle Rechte.
Wenn du aber umziehst und deswegen nicht mehr ins Studio gehst dann bist du dennoch an deine Jahresmitgliedschaft gebunden.
bratzepeter schrieb:Mal ein skurriles Beispiel, weil ihr euch so an den Vertrag klammert.
Wenn dieser Ort von einer Bombe hochgejagt wird und dort nur noch ein riesiger Krater ist und ich deshalb umziehe, muss ich mein Vertrag weiter bezahlen. Weil ich es unterschrieben habe für diesen Ort und ihr haltet das für richtig?
Das ist ein völlig anderer Fall, und ich bin mir ziemlich sicher dass man dann auch nicht mehr an den Vertrag gebunden ist.
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 975
moquai schrieb:Ich habe aber kein Einsehen mit diesem Urteil, weil ich für eine Leistung zahle, für die ich keinen Gegenwert bekommen kann. Und viele Verträge mit subventionierter Hardware (auf diese wird ja im Urteil verwiesen) haben 24 Monate Laufzeit. Aber keiner kann sagen, was sich in dieser Zeit beruflich oder privat alles ändert.
.
Du kannst ja jederzeit den Gegenwert bekommen. Nur du hast freiwillig und alleine auf diesen Gegenwert verzichtet, in dem du Umgezogen bist. Der Provider hat dich nicht dazu gezwungen, und kann daher ja auch nicht dafür haftbar gemacht werden. Klar kann es Gründe geben warum man Umziehen muss. Nur dann muss man eine Abwägung treffen was sinnvoller ist. Den Anschluss behalten und nicht umziehen, damit ich nicht umsonst zahle. Oder aber eben Umziehen, weil es für mich nötig ist ( auf Grund von Arbeit, oder sonst was ) dafür aber für einen Anschluss zahlen den ich dann nicht mehr nutzen kann.
Aber das ist ja deine Entscheidung ob du freiwillig auf den Gegenwert verzichtest. Der Provider wird dich nicht Nötigen.
Bitblitz
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 55
OTL schrieb:Ich stell mir schon die Probleme dazu vor:
An den neuen mieter,
leider können wir Ihnen keine DSL/Telefonleitung stellen, da an Ihre Adresse noch
eine alte DSL/Telefonleitung vom Vormieter aktiv ist.
Mit freudlichen Grüßen
Ihr 1und1 Services Team
Tja, und aus genau diesem Grund hat ein Arbeitskollege auch nach zwei Monaten in seiner neuen Wohnung noch kein Internet. Das geht also auch heute schon so. Und der Anbieter ist in dem speziellen Fall nicht 1&1.
Insgesamt ist das ein sehr zwiespältiges Urteil. Es stimmt, Verträge sind einzuhalten. Andererseits ist in meinen Augen ein Umzug ein wichtiger Grund für eine Sonderkündigung. Hinzu kommt, dass es im Moment ja, bezogen auf einen Anbieter, für den Kunden kaum ein Wahlrecht gibt. Entweder bietet ein Provider nur Verträge mit Mindestlaufzeit an, oder nur Verträge ohne. Und da nur der rosa Riese seine Anschlüsse für den Mitbewerb öffnen muss, gibt es immer mehr Gebiete in Deutschland, wo überhaupt keine Providerwahlmöglichkeit besteht.
DSL ist insgesamt ein sehr unerfreuliches Kapitel.
EasyAction
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 296
So lange der Provider handelt und am neuen Wohnsitz wieder Internet zur Verfügung stellt, sollte auch keine Träne vergossen werden.
Falls dies nicht der Fall ist und der Kunde für nicht erbrachte Leistung trotzdem zahlen darf, ist es eine bodenlose Frecheit und das Urteil bekommt den Beigeschmack der Unterstellung eines Vorsatzes von Kundenseite gleich.
Jeder der schon mal aus Berufsgründen umgezogen ist wird nachvollziehen können, dass sowas absolut nicht tragbar ist.
Wir leben in Zeiten sehr viel weniger fristlose Festanstellungen verteilt werden als früher, Zeitarbeit absolut üblich ist und gleichzeitig ein Internetanschluss als Vorraussetzung bzw. als Grundrecht gesehen wird...kombiniere, kombiniere...
Außerdem schießen sich die Betreiber damit selber ins Bein, da somit Verträge mit 24 monatiger Laufzeit noch unattraktiver werden.
Kundenservice schmälert die Profitmaximierung, das ist Fakt aber Futter für Heuschrecken liefern hat noch nie etwas gebracht.
Mit Kommunismus hat das ganze das garnichts zu tun.
Wer heutzutage noch die liberale Markwirtschaft feiert hat meiner Meinung nach einen BZ-Horizont und lebt ausschließlich hinter seiner 3m Hecke.
Gruß
Falls dies nicht der Fall ist und der Kunde für nicht erbrachte Leistung trotzdem zahlen darf, ist es eine bodenlose Frecheit und das Urteil bekommt den Beigeschmack der Unterstellung eines Vorsatzes von Kundenseite gleich.
Jeder der schon mal aus Berufsgründen umgezogen ist wird nachvollziehen können, dass sowas absolut nicht tragbar ist.
Wir leben in Zeiten sehr viel weniger fristlose Festanstellungen verteilt werden als früher, Zeitarbeit absolut üblich ist und gleichzeitig ein Internetanschluss als Vorraussetzung bzw. als Grundrecht gesehen wird...kombiniere, kombiniere...
Außerdem schießen sich die Betreiber damit selber ins Bein, da somit Verträge mit 24 monatiger Laufzeit noch unattraktiver werden.
Kundenservice schmälert die Profitmaximierung, das ist Fakt aber Futter für Heuschrecken liefern hat noch nie etwas gebracht.
Mit Kommunismus hat das ganze das garnichts zu tun.
Wer heutzutage noch die liberale Markwirtschaft feiert hat meiner Meinung nach einen BZ-Horizont und lebt ausschließlich hinter seiner 3m Hecke.
Gruß
Palomino
Captain
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 3.481
moquai schrieb:Ich habe aber kein Einsehen mit diesem Urteil, weil ich für eine Leistung zahle, für die ich keinen Gegenwert bekommen kann. Und viele Verträge mit subventionierter Hardware (auf diese wird ja im Urteil verwiesen) haben 24 Monate Laufzeit. Aber keiner kann sagen, was sich in dieser Zeit beruflich oder privat alles ändert.
Alle Provider liefern sich einen Preiskampf um Kunden. Sie ködern ihn mit allen Mitteln.
Sie dürfen dann aber nicht jammern, wenn die Verträge vorzeitig aus verständlichen Gründen gekündigt werden.
Der Kunde will doch den Preiskampf und möglichst geringe Kosten. Im Gegenzug möchte der Provider die Gewissheit, dass der Kunde dafür auch eine vereinbarte Zeit treu bleibt.
Mit welchem Recht sollte der Provider für die Änderungen der persönlichen Lebenssituation aufkommen? In zwei Jahren kann sich viel ändern, aber dass kann ich auch vorher bedenken und dann andere Konditionen vereinbaren und dafür ggf. einen höheren Preis bezahlen.
@Topic
Es liegt doch am Kunden zu dem Anbieter zu gehen, der seine Bedürfnisse am besten befriedig. Wenn man immer nur nach dem Preis schaut, darf an sich nicht wundern, wenn die Konditionen bei Veränderungen der persönlichen Lebensumstände ungünstig sind.
Wenn der Kunde eine bestimmte Leistung fordert (in diesem Fall Sonderkündigungsrechte), dann wird der Markt darauf reragieren. Man muss es nur tun und nicht immer meckern.
Zuletzt bearbeitet:
ATI Soldat
Banned
- Registriert
- Juli 2010
- Beiträge
- 570
ich finde das gut! die leute, die wegen geiz ist geil zum 19,90 euro all inkl. anbieter wechseln und dann auch noch erwarten, dass man bei umzug aus dem vertrag kommt, verursachen höhere kosten als kunden, die schön bezahlen und ganz regulär kündigen.
es gibt genügend tarife mit monatlicher kündigungsfrist, die sind aber meist teurer. die anbieter müssen schließlich oft in den kunden investieren (hardware, anschluß) und das muss sich schließlich amortisieren. außerdem gibt es anbieter, bei denen man den vertrag am neuen ort übernehmen kann oder einen aus dem vertrag lassen wenn das nicht geht. die Chancen bei den Dummgeizrattenfängern sind natürlicher dazu geringer.
es gibt genügend tarife mit monatlicher kündigungsfrist, die sind aber meist teurer. die anbieter müssen schließlich oft in den kunden investieren (hardware, anschluß) und das muss sich schließlich amortisieren. außerdem gibt es anbieter, bei denen man den vertrag am neuen ort übernehmen kann oder einen aus dem vertrag lassen wenn das nicht geht. die Chancen bei den Dummgeizrattenfängern sind natürlicher dazu geringer.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 30
- Aufrufe
- 4.674