News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

@EasyAction
gebe dir vollkommen Recht, die meisten Leute die das Urteil toll finden wohnen vermutlich noch bei Mutti.
Ich vermute übrigens auch 1&1 dahinter, ihren Davis können sie sich sonstwohin stecken.

Gegen eine Entschädigungsgebühr wäre sicher nichts einzuwenden, aber da entgeht einem ja der Gewinn.
 
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Ich finde das Urteil gut und auch wenig überraschend.

Verstehe gar nicht, was hier so viele für ein Problem haben.
Es wurde ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde will sich jetzt auf einmal nicht mehr dran halten....
hä, ja ist jetzt mit Sicherheit der Provider dran Schuld :lol:
 
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Schon witzig mit welcher Naivität mache hier DSL Verträge unterschreiben und überhaupt keine Ahnung von dem haben was die unterschrieben haben.

Willkommen im wahren Leben ;-)
 
@pacer
Vielen Dank.
Das weiß ich wirklich zu schätzen.

Sympathie für die Unternehmensstruktur von United Internet zu empfinden kommt für mich dem Stockholm-Syndrom gleich.

@.:eViL:.
Zu unterstellen, das das was mit Naivität zu tun hat, halte ich für fragwürdig.
Dass das Urteil rechtens ist, ist absolut nicht zu bestreiten.

Ich rate nur jedem sich mal gedanklich in die Lage des Worstcases zu versetzen:
Grade arbeitslos, mitte 40, 100 Bewerbungen geschrieben und dann eine Jobzusage in einer anderen Stadt, die den eignen Fähigkeiten entspricht. Dann fängt das Geplänkel an.

Ich glaube nicht, dass da noch jemand Spass dran hat. Vielleicht irre ich und sollte mehr leuten masochistische Tendenzen unterstellen (Spass muss sein).
 
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Halema schrieb:
Ich weiß nicht warum, aber ich glaube das ist der mit Blubberbläschen.

Wenn damit O2 gemeint ist, dann ist dem ganz offensichtlich nicht so. Laut Onlinekosten.de sind gerade Alice und O2 kulant beim Umzug. Wer letztendlich der Provider ist verrät Onlinekosten.de aber auch nicht.
Ich habe daher mal ein bissel gegoogelt.

Da die erste Instanz das Amtsgericht in Montabaur [Aktenzeichen: 15 C 443/08] war und es nur einen großen Provider mit diesem Firmensitz gibt, wird es sich wohl eindeutig um United Internet oder besser gesagt 1&1 handeln.

Wer jetzt noch an Marcel Davis und seinen großen Auftrag die Kundenzufriedenheit zu verbessern glaubt, der ist selber Schuld.
 
NoD.sunrise schrieb:
Wenn du aber umziehst und deswegen nicht mehr ins Studio gehst dann bist du dennoch an deine Jahresmitgliedschaft gebunden.
Ich ziehe weg, der Eigentümer vom Sportstudio hat da eine Niederlassung, aber eben nur ein leere Halle ohne Geräte.
Die kommen irgendwann mal...

Aber ich bin mir sicher, dass im Fall vom GYM bei einem Umzug das Sonderkündigungsrecht greift, sofern der neue Anfahrtsweg nicht vertretbar ist.
 
finde ich vollkommen korrekt. Jeder hat selbst in der Hand, wo und zu welchen Konditionen er seinen Vertrag abschließt. Den Router greift man ja auch gerne ab und profitiert so von der längeren Laufzeit. Wieso soll also der Provider bei einem evtl. Umzug für etwas gerade stehen und dabei auch draufzahlen, das gar nicht in seinem Einflussbereich liegt? Die Veränderungen veranlasst doch der Kunde und nicht der Provider.

Wer das nicht gerecht findet, soll eben seinen Router selbst kaufen und einen kurzfristig kündbaren Anschluss nehmen. Ach der ist teurer? Man kann halt nicht alles haben.
 
Wie sieht es denn dann mit den Anschlussgebüren aus? Ich würde den Vertrag ja mitnehmen in die neue Wohnung, aber muss ich dann wieder 100€ Anschlussgebüren zahlen? Dann kann ich den Rest des Vertrages auch gleich abbezahlen und was neues anmelden :-/
 
Ist ja wirklich witzig zu lesen, wie fehlendes Rechtsverständnis anscheinend nicht davon abhält, hier einen auf dicke Hose zu machen und Kulanzleistungen sofort als ureigenes Recht sehen. Bitte, macht das Thema einfach zu...
 
Ja da ist das Problem mit den Autoren, es ist leider nur ein Bericht und ziemlich lückenhaft(mehr wollen die meisten nicht lesen, oder??). In der kurzen Urteilsbegründung wurde die Hardware als Kostenfaktor erwähnt, es könnte sein das der Beklagte die Hardware behalten wollte !!! Natürlich noch ein Hinweis an den Redakteur , es wäre sehr nett gewesen einen evtl. Link bzw. einen Hinweis auf das komplette Urteil zu hinterlegen.
Es immer Unsinn solche Komplexen Themen in ein paar Zeilen zu fassen.
Die Kommentare zu solch einem Text bringen niemanden etwas.

Ein Zusatz aus dem Urteil:
Die Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt. Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB*. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.

Urteil vom 11. November 2010 – III ZR 57/10
 
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Mal von Recht und Unrecht abgesehen.

Haltet doch die Leute nicht für total bescheuert. Warum sollte ich kein 2-Jahres-Vertrag abschließen für ein gutes Angebot? Ihr schreibt, man muss auch an das Unternehmen denken. Nein, ich denke nur an mich und suche mir das günstigste Angebot raus. Wenn ich etwas gutes tun möchte, spende ich etwas.

Diese Entscheidung bedeutet doch nur eins und zwar das entweder die Verträge teurer werden oder wir bewusst uns mehr vom Anbieter abhängig machen. Ihr seid doch auch alles Kunden, warum setzt ihr euch so für die Unternehmen ein? Das verstehe ich alle mal nicht!
 
Viele schreiben, der Kunde will den Vertrag nicht mehr einhalten. Wer sagt denn das? Keiner!
Es geht doch um die menschliche Logik: Ich zahle, aber wofür? Denn ich bekomme für mein Geld nichts.
Ich möchte schon den Vertrag einhalten, aber der Händler hat keine Waren.
 
Zuletzt bearbeitet: (Grammatik verbessert.)
NoD.sunrise schrieb:
Ja? Wo hast du bitte Rechte darauf einfach dinge zurückzugeben weil du umziehst? Quellen bitte...

Und was redest du da? Du kannst deine Wohnung wechseln wie du willst aber das hat nichts mit bestehenden Verträgen zu tun.

Mach mal die Augen auf und schau über deinen Tellerrand hinaus.

Ich geb dir den Schuh mit dem Tellerrand gerne zurück und lass dich selbst die Quellen suchen.
Soweit es meine Erinnerung hergibt, liegt bei Verträgen bzgl. der Fitnessstudios die Entfernung nach einem Umzug bei 10km oder 20km. Wohnt man weiter weg, kommt man aus dem Vertrag raus.

Und nein, es gibt nicht jeden Vertrag ohne Mindestlaufzeit. Eine absurde Behauptung ist das.

Und einfach mal lesen was ich schreibe. Meine Umzugsfreiheit wird durchaus erschwert durch Zwangsbindung an einen Anbieter. ODer eben eine Mehrbelastung forciert oder ganz einfach der Zwangsverzicht, weil man sich keinen zweiten Vertrag am neuen Wohnort leisten kann.

Und hier frage ich mich inwieweit das wirtschaftlich noch förderlich ist. Im Gegenteil, Zwangslaufzeiten sind Zwangsverteilungen.

Soziale MArktwirtschaft, sozial für die Wirtschaft.
 
Mankann das Problem auf viele Arten sehen. z.B. wird die Hardware nicht immer verkauft, sondern vermietet. d.h. es entsteht kein Verlust. Weiter haben zumindestdie Großanbieter auch Internetzugang über 3G. Wenn also einer von diesen betroffen wäre, müßte er konsequenterweise die Möglichkeit anbieten in DSL-losen Gebieten dann aus dem eigenen Programm die 3G Variante anbieten, schließlich hat er auch einen Vertrag unterschrieben.
Weiter sehe ich das Urteil als falsch an, weil die Anbieter nur durch politischen Druck in ländliche Gebiete DSL Netze verlegen. Es ist folglich auch teilweise ihre Schuld und nicht die des Kunden alleine.

OTL schrieb:
Ich stell mir schon die Probleme dazu vor:
An den neuen mieter,
leider können wir Ihnen keine DSL/Telefonleitung stellen, da an Ihre Adresse noch
eine alte DSL/Telefonleitung vom Vormieter aktiv ist.

Mit freudlichen Grüßen

Ihr 1und1 Services Team

Vollkommen richtig. Insbesondere dürfen sie gar nicht die Leitung für den Nachmieter freimachen wenn sie auf die Zahlung pochen, weil sie sonst diesselbe Leistung zweimal finanzieren lassen. Wenn sie also die Leitung dem Nachmieter freimachen, stimmen sie der Kündigung zu.

rawr schrieb:
Ich bin im August ausgezogen, mein Vertrag lief bis Ende Okt'10. Die Telekom wollte sich nicht auf eine verminderte Einmalzahlung einlassen und kündigen durfte ich auch nicht zum August.
Ich forderte den Anschluss zumindest abzuschalten. So war ich 4 Tage später noch einmal in der Wohnung, Router angeschlossen - Internet lief perfekt ... Super Leistung ^^

Und das ist das nächste Problem. Der Nachmieter hätte also auf Deinen Namen Verbrechen im Internet betreiben können.

Herrlich. Das einzig sinnie ist, daß in solchen Fällen die Hardware abgekauft wird. Punkt. Es gibt immer noch höhere Gewalt, die einige Klauseln nichtig macht. Berufsbedingter Umzug ist oder sollte imho eine höhere Gewalt sein.
 
bratzepeter schrieb:
Nein, ich denke nur an mich und suche mir das günstigste Angebot raus. Wenn ich etwas gutes tun möchte, spende ich etwas.

Dann musst du aber auch mit den Konsequenzen dieser Einstellung leben.

moquai schrieb:
Es geht doch um die menschliche Logik: Ich zahle, aber wofür? Denn ich bekomme für mein Geld nichts.

Nö, mit menschlicher Logik hat das alles gar nichts zu tun... es geht um Vertragsrecht!
 
Das beste ist ja, du willst Umziehen und dein Provider versichert dir nach mehrmaliger anfrage, kein thema an ihrer neuen Adresse ist dsl verfügbar habe ich gerade nachgeprüft..............:eek:
 
Wäre es eigentlich möglich, dass sich der Verbraucherschutz oder die Politik bei dem Thema einschaltet? Ich kann das Urteil und erst recht die allgemeine Haltung hier im Thread zumindest nicht nachvollziehen. Nach meinem Verständnis gehören zum Vertrag zwei Seiten, die beide ihre Rechte und Pflichten haben. Die Pflicht des Providers ist es nun mal eine Leistung bereit zu stellen, kann er das nicht mehr - warum auch immer - sollte der Vertrag auch kündbar sein.
Ein Glück nur, dass ich bei Alice soetwas nicht befürchten muss.
 
bratzepeter schrieb:
Diese Entscheidung bedeutet doch nur eins und zwar das entweder die Verträge teurer werden oder wir bewusst uns mehr vom Anbieter abhängig machen. Ihr seid doch auch alles Kunden, warum setzt ihr euch so für die Unternehmen ein? Das verstehe ich alle mal nicht!

Ganz einfach,
auch wenn es hart klingt finde ich es persönlich ungerecht, dass irgendwelche Trottel wie Lemminge zum billigsten Anbieter rennen, ohne für 5 Minuten nachzudenken einen Vertrag unterschreiben. Und solche Leute die in dem Sinne einfach zu dämlich waren, sich Gedanken darüber zu machen wie ihr Leben die nächsten 2 Jahre aussehen wird ( Student, arbeitssuchend, oder nur befristet Angelstellt ), und somit auch nicht daüber nachdenken, dass eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren wohl zu lange für sie ist, dann für ihre Dummheit auch noch belohnt werden sollen, indem sie mir nichts dir nichts aus einem Vertrag auszusteigen. Man selber hat sich, als ich noch Student war ja auch gedacht, lieber ohne Vertragskaufzeit, dafür teurer, ich könnte ja umziehen. Auch danach im Referendariat habe ich mir die selben Gedanken gemacht, und bin zum selben Ergebnis gekommen. Darum ist das Urteil richtig, alle sollten mal wieder anfangen darüber nachzudenken was sie tun. Macht man ja selber auch.
 
laut heise.de hätte der Kunde sogar die Möglichkeit gehabt, einen Vertrag mit deutlich kürzeren Vertragslaufzeiten zu vereinbaren. Der Kunde wurde nie gezwungen, einen 2 Jahresvertrag abzuschliessen, auch ein Vertrag auf Monatsbasis wäre zB drin gewesen.

Der Kunde nimmt aber so mit einem 2 Jahresvertrag in Kauf, dass er nicht so schnell mehr aus dem Vertrag raus kommt, im Gegenzug profitiert der Kunde für einen solchen Vertrag durch eine entsprechende Vergünstigung.

Kulanz ist rein freiwillig und irgend jemand muss für diese Kulanz schliesslich auch bezahlen. Ob es der Kunde ist, die Aktionäre des Providers oder alle anderen Kunden, die beim Provider bleiben.

Manche Provider bieten halt bei 2 Jahresverträgen sehr günstige Tarife, aber dafür kann der Vertrag nicht gekündigt werden, andere bieten 2 Jahresverträge mit mehr Kündigungsmöglichkeiten an, sind dafür je nachdem auch teurer, da dann alle Kunden dieses Providers für diese Kulanz aufkommen müssen.


Der DSL Anbieter ist gemäss Vertrag verpflichtet, an dem Ort X eine bestimmte Menge an DSL zu liefern, nichts weiter (wenn nichts weiter im Vertrag beschlossen wurde). Alle Änderungen an diesem Vertrag sind ansonsten reine Kulanz und somit freiwillig. Der Provider hat immer an dieselbe Adresse zu liefern.
 
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