News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

Ruff_Ryders88 schrieb:
genau so soll Recht nicht funktionieren, dass am Ende jeder normal sterbliche Bürger sich bei diesem Urteil nur an den Kopf fassen kann.


@bratzepeter: du verstehst alles richtig, einfach ne absolute Frechheit! Jetz muss man sich bei der Wohnungswahl danach richten wo der derzeitige DSL-Anbieter mich weiterhin mit Internet versorgen kann ansonsten zahl ich halt einfach für nichts.

Leider hat man als Kunde NULL Chance, das zu überprüfen, ehe der "Ernstfall" eintritt.

Die einzige Möglichkeit wäre ja ein "Verfügbarkeitscheck". Leider sind diese viel zu ungenau. Es genügt oft, wenn in einem Ort oder einem bestimmten Postleitzahlenbereich eine Verfügbarkeit von DSL durch den Provider besteht, und der Check geht positiv aus. Wirklich adressengenau prüft da keiner. Auch nicht, ob etwa zB. gerade alle Slots im Anschlußgebiet belegt sind, und man derzeit keinen weiteren Ausbau plant.

Nach dem Umzug kommt dann das böse Erwachen: Kein Anschluß!

Ein Kumpel hat das durch. Verfügbarkeitscheck: positiv! Umzugsauftrag angenommen, Umzug durchgeführt. Eine Woche später - doch kein DSL möglich. Immerhin stellte der Provider (1&1) bis zur endgültigen Klärung einen UMTS-Stick zur Verfügung, um wenigstens eine gewisse Grundversorgung zu sichern. Das Ende vom Lied: Die Telekom, die hier den Anschluß hätte legen müssen (kein Anschlußgebiet von 1&1 selbst) wollte nicht liefern. Das Aus. Immerhin per Sonderkündigungsrecht, was nach DIESEM Urteil wohl auch ganz anders ausgehen könnte.

Dann einen Anschluß von Versatel bestellt. "Ja, wir können liefern!" Wochen vergingen, dann ergab eine Nachfrage per Telefon, daß man bei genauer Prüfung festgestellt habe, daß man doch nicht liefern könne. Nur den Kunden darüber zu informieren, darauf war man nicht gekommen.


Also, liebe Richter: WIE soll ein Kunde eigenverantwortlich feststellen, ob der Provider am neuen Wohnort überhaupt liefern kann? Am Ende hätte es ja vielleicht mehrere Alternativen (Wohnungen) gegeben, in denen mal DSL möglich wäre, mal aber auch nicht! Nur wie soll man das abchecken? KEIN Provider macht eine genaue Prüfung, ohne daß vorher ein Vertrag abgeschlossen oder der Umzug bereits vollzogen wurde!

Weltfremd!
 
Klassikfan schrieb:
Also, liebe Richter: WIE soll ein Kunde eigenverantwortlich feststellen, ob der Provider am neuen Wohnort überhaupt liefern kann? Am Ende hätte es ja vielleicht mehrere Alternativen (Wohnungen) gegeben, in denen mal DSL möglich wäre, mal aber auch nicht! Nur wie soll man das abchecken? KEIN Provider macht eine genaue Prüfung, ohne daß vorher ein Vertrag abgeschlossen oder der Umzug bereits vollzogen wurde!

Weltfremd!

Ein Provider braucht auch kein DSL am neuen Wohnort bereitzustellen, selbst wenn der Provider dies könnte, dass ist der Knackpunkt. Für alles andere im Leben gilt es genauso, ob Abo für, für Leasingverträge usw. Einen Wohnortwechsel, Heirat, Scheidung, Tod, Jobwechsel oder sonstwas ist kein Kündigungsgrund, wenn es im Vertrag oder im Gesetz nicht anderes geregelt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bratzepeter und viele andere:

BITTE BITTE BITTE!!! AUFHÖREN!!! Dieses Geschwätz von mit dem latenten Beigeschmack "ich will keine Verantwortung übernehmen und alles auf andere schieben" ist wirklich nicht mehr anzuhören!

Erkundigt euch bitte erst einmal, bevor ihr von Grundrechten und ähnlichem redet. Die betreffen nämlich in erster Linie das Verhältnis Staat / Bürger und nicht die jeweiligen Vertragsparteien...

Wer einen an einen Ort gekoppelten Vertrag über eine gewisse Laufzeit abschließt, muss diesen erfüllen. Wieso gibt es wohl bei den Providern Verfügbarkeitsprüfungen?
Wenn man dann selbst - aus welchen Gründen auch immer - eine Vertragsveränderung herbeiführt und der andere nicht mehr leisten kann, diese Änderung aber gar nicht zu vertreten hat, heißt es "PECH GEHABT", allerdings nicht für den Provider sondern für den Kunden. Es sei denn, der Provider ist eben entsprechend kulant.

Ein weiterer Gedanke noch. Es gibt Verträge mit langen, kurzen oder keinen Mindestlaufzeiten. In den meisten Fällen sind die Verträge mit den langen Laufzeiten günstiger. Das hat aber den Hintergrund der längeren Bindung. Hier zu sagen "ich schließe den günstigsten Vertrag ab, möchte mich dann aber nicht an die vereinbarten Regeln halten", ist schlicht und ergreifend lächerlich und unmündig!
 
Stimmt Klassikfan eine genaue Verfügbarkeitsprüfung wird erst nach der Bestellung gemacht. Vorher wird meistens nur in einer Datenbank nachgeschaut. Es geht um Kundenfang und die Leute erstmal zu binden. Leider sehen hier die wenigsten dies und freuen sich sogar das die Macht der Anbieter durch solche Urteile nur unnötig gestärkt wird.
 
Sicher ist das Urteil für den Verbraucher schlecht, aber es gibt hier wieder einige Leute sich nicht für Recht interessieren sondern nur für Ihren eigenen Vorteil.

Jeder mit ein bisschen Menschenverstand kann an einer Hand abzählen, dass wenn der Provider dir für 20,- EUR im Monat eine Dienstleistung anbietet und die Hardware dafür stellt, das sich das nur rechnet, weil der Vetrag 24 Monate läuft und eigentlich mit 480 EUR Gesamteinahmen - Zinsverlust - Ausfallrisko der Forderung kalkuliert wird.

Der Provider wird auch beim Umzug versuchen seine Dienstleistung zu erfüllen, aber es kann nicht das Problem des Providers sein, dass Herr X umzieht in eine Gegend wo die Leistung nicht erfüllt werden kann. Das war Herr X auch schon klar als sich entschieden hat dort hinzuziehen. Wenn nicht ist er ein Narr und selbst Schuld, denn er wollte ja den günstigen Preis und hat diesen nur weil er über 2 Jahre läuft! Es gibt auch andere Angebote!
 
Ja genau vorallem da die Verfügbarkeitstest total präzise sind und die Ergebnisse nicht aus der Korrelation von Temperatur und Einwohnerdichte des gewählten Ortes ermitteln...

Pah! Klar sollte man sich an Verträge halten aber es gibt genügend gute Gründe(unvorhersehbare) es nicht zu tun.

mfg MasterSepp

@bratzepeter /signed Kundenfang/Kundennepp sind hier sehr schöne Stichworte aber wir sind ja wie immer alle schön Obrigkeitshörig und lassen uns rollen...
 
Dese schrieb:
Ich find das urteil richtig. Ist nicht das Problem des Providers.
Schuld an der Problematik hierbei sehe ich ohnehin den Kunden, denn die Kunden von heute haben mit ihre dummen Akzeptanz von 2 Jahresverträgen dafür gesorgt, dass man sogut wie keine anderen Verträge mehr bekommt.

Das ist Unsinn!
Der Kunde hat auf das Angebot so gut wie KEINEN Einfluß! Er kann nur unter VORHANDENEN Angeboten wählen! Ist kein Angebot nach seinem Wunsch vorhanden, hat er die Wahl zwischen mehreren Angeboten, die er so gar nicht will oder dem Verzicht auf Internet.

Friß oder stirb, halt.

In dme Sinne ist das Urteil ein Skandal.
 
Pacta sunt servanda !

Man muss das auch aus Sicht der DSL-Prodiver sehen, die bei 2 Jahres-Verträgen nunmal oft die ersten Monate komplett kostenlos machen oder Hardware schenken..wieso soll der DSL-Prodiver den Schaden haben ?

Daher: Gibt genügend DSL-Provider ohne feste Laufzeit (oder mit unter einem Jahr).

grüße TheShaft
 
was ist denn mit leuten die auf dem land leben und gar keinen anderen anbieter als zb die telekom mit 24 monatiger laufzeit nehmen können? bei mir hier gibt es, dank staatlich gesichertem monopol für die telekom, keine alternative. (leitung mit unter 15xxkbit bandbreite müssen von der telekom nicht an andere provider vermietet werden, dh man muss die dsl leitung immer bei der telekom kaufen und die flat/provider steht dann frei zur wahl).
 
Weil hier ja immer die Meinung vertreten wird, dass man keinen 24 Monatsvertrag abschliessen muß:
Es gab lange keine oder nur sehr wenige, meist lokale, Provider, die einen Vertrag ohne MVLZ angeboten haben.
MasterSepp schrieb:
Wenn der Provider mir seine vertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr bieten kann sollte mindestens ein Kompromiss für beide Seiten drinn sein... alles andere ist kundenunfreundlich und kommt mir nicht mit Umzüge kann man planen... frag mal die Offz bei der BW was die dazu sagen wenn sie alle 1-2 Jahre umziehen müssen(worst case). Gibt genug andere Beispiele ich sag mal bekacktes und kundenfeindliches Urteil.

mfg MasterSepp

PS: und die Vertrag ist Vertrag Sache... Geld gegen Leistung gibs keine Leistung mehr gibs auch keine Kohle
/signed
 
Schöne Kommentare, zahlt euch die Lobby auch genug Scheine dafür? So wie dem BGH? ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Klassikfan schrieb:
Das ist Unsinn!
Der Kunde hat auf das Angebot so gut wie KEINEN Einfluß! Er kann nur unter VORHANDENEN Angeboten wählen! Ist kein Angebot nach seinem Wunsch vorhanden, hat er die Wahl zwischen mehreren Angeboten, die er so gar nicht will oder dem Verzicht auf Internet.
.

Genau Du sagst es , er hat die WAHL :-)

wenn ihm die Wahl nicht gefällt, dann soll er es sein lassen.


Nochmal man hat kein Recht auf Internet seiner Wahl. Das ist ein Produkt in der freien Wirtschaft, was man sich leisten kann oder eben nicht. Jeder der es sich leistet, muss mit den Bedingungen leben. Es hat auch nicht jeder das Grundrecht auf ein Auto.

Wir sind doch nicht im Wunderland, wo nur der Vertragspartner A zählt, oder glauben hier alle das hinter den Unternehmen, genau ein Mensch sitzt der nur sein Geld zählt. Da hängen genau so Arbeitsplätze dran, wie an dem Job der Euch dazu befähigt das zu bezahlen, was ihr unterschreibt und vorher hoffentlich GELESEN habt.
 
Ich verstehe das Problem auch nicht, bei der netten Davis Bude bin ich nach zusammenzug mit meiner Freundin für rund 70 Euro 14 Monate früher aus dem Vertrag gekommen.

Mann muss doch nur Freundlich fragen und nicht gleich Meckern. ;)
 
Medice schrieb:
Schöne Kommentare, zahlt euch die Lobby auch genug Scheine dafür? So wie dem BGH? ;-)

Ich finde eine sehr arme Aussage


Jeder sollte seine Meinung sagen können, oder wirst Du bezahlt von einer anderen Lobby

ich finde es sehr erschreckend, und erbärmlich, wie Einige alles als Ihr Recht sehen wollen, ohne Ihre Pflichten und Ihre Mündigkeit sehen zu wollen.

Das gibt es besonders in der Welt der Computer.
 
Mal ne Frage an die Beführworter des Urteils, wie oft zieht ihr eigentlich um?
 
Und da wundert es einen, dass in DE immer mehr junge Menschen in die Schuldenfalle tappen... wenn man hier mitliest, wieviele nicht mal ansatzweise ein Verständnis für Vertragsrecht haben... ich hab das sogar mehrmals in der Schulzeit erklärt bekommen...

@ pacer


so oft wie es nötig ist und da ich nicht leicht verblödet bin wie manche andere evtl. bist du gemeint, überlasse ich jetzt deiner kindlichen fantasie... weiß ich vorher das ich auch evtl. mal in einem Jahr umziehen muss und bin mir daher im Vorhinein klar über VERTRÄGE mit MVLZ die ich abschließe... kommt hier nurnoch nur dümmliches unmündiges Gesülze von unmündigen Kindern...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Ruff_Ryders88: doch genau so soll Recht funktionieren. Es wird auf Basis der Gesetzeslage entschieden, nicht was "kundenfreundlich" ist oder nicht.

Wer wegen paar Euro Ersparnis im Monat 24-Monats-Verträge macht und keinen Blick in die AGB wirft hat eben dieses Risiko.

Wieso soll der Provider das Risiko tragen Techniker+Hardware zu bezahlen und der Kunde zieht dann nach einem Monat um?

"der arme kleine Mann" soll sein Hirn benutzen -.-
 
Ich würde in erster Linie folgendes Klären.

Bei Internetzugängen handelt es sich um einen Versorgungsvertrag.
Vertragspartner A(Anbieter) bietet Vertragspartner B(Kunde) einen Vertrag über die Versorgung seines Wohnsitzes mit Internet an. Zieht Vertragspartner B um, so liefert Vertragspartner A ja nicht mehr die bezahlte Leistung.

Es gibt viele verschiedene Gründe in eine neue Wohnung zu ziehen. Sei es die bessere Lage (Verkehrswege, Arbeitsweg) und zum anderen auch den Preis des Wohnsitzes.

Was ich persönlich sehr bedenklich und aus diesen Gründen schon gar nicht Nachvollziehen kann ist, dass die Anbieter sowieso schon durch ihre AGBs ein erhöhtes Sonderkündigungsrechts des Vertrags genießen.
Ich erinnere da mal an diese Debatte mit den Powerusern...
Da werden schwammig formulierte Klauseln in die Verträge gepackt die dann hinterher nach gusto des Anbieters ausgelegt werden und für Kunden die nicht so viel Geld abwerfen auch genutzt, um den Vertrag zu kündigen.

Insofern empfinde ich das Urteil als nicht nachvollziehbar. Subventionen von Hardware welche sowieso zurückgefordert und an den nächsten Kunden weiter gegeben wird ist sicherlich kaum ein Argument.

Wenn die Anbieter im neuem Gebiet nicht liefern können, so muss der Vertragspartner die möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes haben. Laut dem Grundgesetz steht ja auch jedem Bürger freies Recht auf Wohnen zu. Wenn ich mich nicht ganz täusche und es überspitzt ausdrücken würde, sind Verträge die gegen geltendes Recht verstoßen eigentlich sowieso nichtig.

Ich würde es verstehen, wenn der Anbieter sagt, da wir sie am neuem Wohnort ebenfalls mit Internet versorgen können, ist eine Sonderkündigung nicht möglich... aber wer nichtmal mehr Leistung liefert und dafür auch noch Geld verlangt, der handelt meines verständnisses nicht Sittlich.

Der nur noch selten verwendete Begriff Sittlichkeit bezeichnet die Übereinstimmung des Denken und Handelns mit dem Sittengesetz, das heißt: den von der Mehrheit der Menschen einer Gemeinschaft akzeptierten Regeln. Im Alltagsgebrauch beschreibt er die Forderung, das gesellschaftliche Regelwerk, also die guten Sitten und den Anstand zu wahren. In der Philosophie beinhaltet Sittlichkeit die Orientierung an den Regeln der Moral oder an allgemeinen Werten wie dem Guten oder dem Gerechten.

Für diejenigen, die sich hier über die Meinung mancher hier aufregen, die dieses Urteil okay finden... beruhigt euch, die werden früher oder später auch noch an sowas zu knabbern haben... hoffe ich zumindest inständig.
 
pacer schrieb:
Mal ne Frage an die Beführworter des Urteils, wie oft zieht ihr eigentlich um?

Pacta sunt servanda! Grundsätzlicher geht es nicht. Wozu gibt es Gesetze? Es schützt und verpflichtet zugleich. Wo liegt das Problem? Wenn ich glaube umziehen zu müssen wähle ich einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit. Meist es es absehbar wie lang man an einem Ort bleibt. Es gibt immer Ausnahmen, allerdings geht es hier um kleines Geld, 20-30 Euro monatlich. Umzugskosten sind locker 5000-10000 Euro. Weiß nicht wieso sich manche Flitschen wegen der paar Euro aufregen. Nicht mal der Tod ist umsonst, der kostet das Leben!
 
Unshuus schrieb:
Genau Du sagst es , er hat die WAHL :-)

wenn ihm die Wahl nicht gefällt, dann soll er es sein lassen.


Nochmal man hat kein Recht auf Internet seiner Wahl.

Das ist genau das, was ich sagte. Nur behaupten all die Befürworter des Urteiles, daß der Kunde die völlig freie Entscheidung hätte, wie sein Vertrag aussieht. Und das Gericht hat im gleichen Sinne entschieden, daß es allein dme Kunden anzulasten wäre, daß der Provider seinen Vertrag nicht mehr erfüllen könne.

Hier ist eine Menge Unsinn dabei, Recht zu werden...
 
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