LiniXXus
Commander
- Registriert
- Mai 2024
- Beiträge
- 2.064
In der Bootreihenfolge kannst du nur Laufwerke aufrufen, von denen auch gebootet werden kann. Wenn dein Setup nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, dann hast du noch kein Laufwerk, wovon gebootet werden kann.Crapone999 schrieb:glaub meine festplatte ist grad kaputt gegangen. bei bios kann ich nicht mehr meine 1tb auswählen sondern nur den usb stick. ich könnte kotzen.
Folglich, wird dieses Laufwerk auch nicht mit aufgelistet.
Starte mal das Setup erneut und dann machst du ein Bild der Oberfläche, wo die Laufwerke gelistet werden.
Da hat er auch Recht, ein Rückgaberecht besteht in der Regel nur innerhalb der ersten 14 Tagen. Danach geht es 2 Jahre lang in die Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Im ersten Jahr besteht eine Beweisumkehrlast, wo er innerhalb des ersten Jahres beweisen muss, dass du ein Produkt ohne Fehler bekommen hast. Da er dieses nicht beweisen kann, muss er nachbessern.Crapone999 schrieb:habe mit dem händler schon vor paar tagen gesprochen er sagt da es erst ab der 3 woche aufgetreten ist er jetzt nur noch in der nachbesserungspflicht.
Ein Anrecht auf Rückgabe hast du daher nicht.
Es kommt noch die Herstellergarantie des Herstellers dazu, die nichts mit der Gewährleistung des Händlers was zu tun hat.
Ergänzung ()
Die können nur in diesem Fall die Hardware auf Funktion testen.Crapone999 schrieb:der support hat mir am telefon gesagt das sie mein system nicht testen konnte weil ich kein vorinstalliertes windows mit bestellt habe? was ich erst im nachhinein erfahren habe was ich auch beschissen fand. ich meine die haben ein nicht getestetes system verschickt. kann man da was machen weil ich will den rechner so nicht.
Ergänzung ()
Ohne Absprache mit dem Händler würde ich nichts auf eigene Faust zurücksenden.Crapone999 schrieb:werde den rechner am montag zurück schicken. habe angst das er sich sturr stellt oder so. was kann ich machen was soll ich machen ?
Ergänzung ()
Hängt immer vom Händler ab, da manche Händler auch eine Rückgabe bis zu 30 Tage oder länger gewähren. Aber, ohne dass der Händler dazu was Bestimmtes dazu beschließt, gilt mit dem Online Kauf nur eine 14-tägige Rückgabe. Wobei dieses auch in den AGBs des Händlers dabei stehen wird.LiniXXus schrieb:Da hat er auch Recht, ein Rückgaberecht besteht in der Regel nur innerhalb der ersten 14 Tagen.
Zuletzt bearbeitet: