News Bitcoin AG: Börse gibt Nutzerdaten freiwillig an Polizei weiter

Ich finde das Verhalten von der Bitcoin AG sehr fahrlässig.
Denn der richterliche Beschluss ist zumindest "der Beweis" dafür, dass das Ansuchen rechtmäßig ist. Wenn ich mich als Polizeibehörde ausgegeben hätte, dort anrufe und sage, dass ich bitte die Daten von Benutzer X, Y und Z haben möchte. Ein Bestätigungsmail, auf welches Sie mir antworten können, schicke ich natürlich auch noch.
Wie weit man mit Social Engineering kommt, unterschätzen die meisten leider.

Ich bin der Meinung, dass ein jedes Unternehmen die Pflicht hat persönliche Daten seiner Kunden zu schützen und diese nicht einfach so ohne weiteres herausgeben darf. Genau für solche Dinge gibt es ja richterliche Beschlüsse.

Das soll natürlich nicht heißen, dass man tun und lassen kann was man will. Aber ich möchte nicht, dass mit meinen Daten so fahrlässig umgegangen wird. Am Ende kann da jeder Straßenpolizist der eine E-Mail Adresse bei der Polzei hat Benutzerdaten beantragen.
 
Cool Master schrieb:
einen sehr sehr faden Beigeschmack.

Anders kommst du an die Täter aber nicht ran.
Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Suche nach Steuersündern mit Hilfe solcher CDs.

Es gibt immer ein Abwägen, genau wie bei der Kronzeugenregelung. Und wer wollte sich schon ernsthaft dagegen aussprechen?
 
HominiLupus schrieb:
Klar hätten sie. Aber was für Idioten sind bei der Polizei? "Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand" muss man dann mit "Vollidiot, also ging er zur Polizei" hinzufügen?
Jeder Polizist der eine Durchsuchung egal welcher Art macht sollte doch wissen daß man den zu Durchsuchenden nicht vorher warnt. D.h. man steht da direkt mit dem Durchsuchungsbeschluß vor der Matte. Man frag nicht vorher "darf ich mal dein Zimmer durchsuchen?"
Wenn Banken auch so "durchsucht" werden, z.B. CumEx und Konsorten, dann wissen wir wieso da nie was rauskommt.

Auch die Bitcoin Typen: entweder man will ein Zahlungsmittel sein, dann sind die eine Bank und haben sich entsprechend zu verhalten. Nicht aus Gesetzesgründen sondern aus Service am Kunden und der Erwartung dieser Kunden heraus, oder sie können gleich Konkurs anmelden. Wer will bei denen heute noch Kunde sein. Grade im Geschäftsfeld Bitcoin. Haben die keine Ahnung welcher Art ihre Kunden sind?

Du weist aber schon, dass dies eine Bestandsdatenanfrage bei einem Zeugen war. Lese dir dazu einfach mal § 163 StPO(Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren) durch und wenn überhaupt wäre es ein Beschluss nach § 102 StPO. Ddieser beinhaltet immer eine sogenannte "Abwendungsklausel" sprich "wir kommen nicht durchsuchen bei dir lieber Zeuge, wenn du uns die Sachen freiwillig erausgibt."
Die Firmas war nur Zeuge und nicht Tatverdächtiger.
 
Cool Master schrieb:
Klar wenn es um das Unternehmen (Bitcoin AG) gegangen wäre hätte an da niemand vorgewarnt. Es ging aber um einen Kunden und da kann man durchaus nachfragen ob das Unternehmen dabei helfen möchte. Wenn nicht kann man immer noch mit der Macht des Staates kommen.

Auch wenn es "nur" Kunden sind: einerseits der jetzige PR Gau, andererseits werden auch grade normale Banken nicht vorgewarnt. Da geht eine Polizei gar nicht erst hin ohne Gerichtsbeschluß. Eben weil diese vielfach mitverstrickt sind z.B. in die Steuerhinterziehung. Es ist auf jeden Fall ein Fail von beiden Seiten: Bitcoin AG und der Polizei. Wenn der örtliche Polizistenwachtmeister zur örtlichen Sparkasse geht kann man das vielleicht grade so noch verstehen: Dorffilz eben :) Aber nicht bei einer AG vs. Polizei einer Großstadt.
 
HaZweiOh schrieb:
Anders kommst du an die Täter aber nicht ran.

Quatsch! Natürlich kommt man dran, man muss halt Ermitteln! Gab es vor Steuern-CDs etwa keine Verurteilungen?

Klar mag die Quote nun höher sein aber das rechtfertigt nicht die Mittel so wie Herdware schon schrieb.
 
S3cret schrieb:
Ich schüttele nur noch den Kopf... Bin gerade echt sprachlos.
Den Kopf kannst du bald nicht mehr schütteln wenn uns diese "Ich habe ja nichts zu verbergen"-Fraktion um alle Freiheitsrechte gebracht hat.
 
Krautmaster schrieb:
Finde das jetzt nicht weiter tragisch. Zum einen ist es die Polizei, zum anderen hat man als Normalo gegenüber gerade dieser Polizei auch wenig zu verbergen.

Datenschutz wirft eben auch oft Steine in den Weg, zb bei der Steuerverhandung.

Wofür dann noch Richter? Dann bist du auch dafür dass die Polizei einfach mal so deine Wohnung durchsuchen darf? Ich mein come'on ist doch nur die Polizei.
 
Cool Master schrieb:
Gab es vor Steuern-CDs etwa keine Verurteilungen?

Vorher gab es deutlich weniger Ermittlungsverfahren, wie auch? Ermitteln kannst du erst, wenn du etwas weißt.

Zu allem Überfluss haben die Bankster den reichen Steuerhinterziehern auch noch im Hinterzimmer erklärt, wie sie es anstellen müssen, damit sie nicht erwischt werden. Das wäre ohne diese CDs auch so geblieben. Wenn du griechische Verhältnisse gut findest, bitteschön. Fakt ist, dass zwei Drittel der Bevölkerung für Steuer-CDs sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
roborache schrieb:
Ich bin kein Erdogan freund, aber was für trash Nachrichten liest du bitte. Die Seite ist kein Nachrichtenblatt sondern ein einziges Boulevard-Magazin.

Das Blatt lese ich gar nicht, der Fall war vor einigen Tagen überall in den News. Den Link habe ich auf die schnelle gefunden, du kannst aber natürlich die Story mit etwas Eigeninitiative auch auf der Newsseite deiner Wahl suchen.
 
darf, kann und muß sind doch vollkommen unterschiedliche begriffe...die börse muß zwar ohne gerichtsbeschluß nicht kooperieren, darf das aber auch ohne wenn sie kann...
 
Fipsi16 schrieb:
Ich finde das Verhalten von der Bitcoin AG sehr fahrlässig.
Denn der richterliche Beschluss ist zumindest "der Beweis" dafür, dass das Ansuchen rechtmäßig ist.

Wenn ich mich als Polizeibehörde ausgegeben hätte, dort anrufe und sage, dass ich bitte die Daten von Benutzer X, Y und Z haben möchte. Ein Bestätigungsmail, auf welches Sie mir antworten können, schicke ich natürlich auch noch.
Wie weit man mit Social Engineering kommt, unterschätzen die meisten leider.
Das ist doch Schwachsinn und war hier gar nicht Thema, weil wenn man im persönlichen Gespräch ist kann man sich sehr wohl den Ausweis zeigen lassen. Oder hältst du den Betreiber für so blöd.
Fipsi16 schrieb:
Ich bin der Meinung, dass ein jedes Unternehmen die Pflicht hat persönliche Daten seiner Kunden zu schützen und diese nicht einfach so ohne weiteres herausgeben darf. Genau für solche Dinge gibt es ja richterliche Beschlüsse.

Das soll natürlich nicht heißen, dass man tun und lassen kann was man will. Aber ich möchte nicht, dass mit meinen Daten so fahrlässig umgegangen wird. Am Ende kann da jeder Straßenpolizist der eine E-Mail Adresse bei der Polzei hat Benutzerdaten beantragen.

Ja, dies kann jeder Polizist der mit dem Ermittlungsverfahren betraut ist, weil siehe § 163 StPO (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren). Und ja das wäre auch der Straßenpolizist, der im Rahmen einer Fahrerfluch t(§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ) zur Sicherung der möglichen Ansprüche des Geschädigten sich an Bitcoin AG wendet, ganz ohne Beschluss.
 
CB01 schrieb:
Diese Betreiber sollten den Behörden ALLE Daten präventiv kundtun, denn es ist für niemanden ein Geheimnis das bei Kriminelle diese Währung äußerst beliebt ist, außerdem wer soll sich schon davor fürchten wenn er nichts verbrochen hat, meckern werden sowieso nur diejenigen die was am Kerbholz haben und so tun als wären sie nicht Kriminell.

Dann aber bitte auch der freie Zugriff der Exekutive ohne zwischengeschaltete Instanzen auf jeglichen Mailverkehr, Web-\ Handycams etc. . Wer nichts verbrochen hat, hat ja angeblich nichts zu verbergen ;) .

DAS allerdings wollen die Befürworter dann aber schizophrener weise natürlich auch wieder nicht und würden Lauthals aufschreien.

Es ist mal wieder das alte Thema mit dem eigene Tellerrand - da hat der Mob mal eben 5 Artikel überflogen in denen Kryptowährungen und Kriminalität in Zusammenhang gebracht wurden und schreit nun lauthals nach Sippenhaft und Generalverdacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bogeyman schrieb:
Wofür dann noch Richter? Dann bist du auch dafür dass die Polizei einfach mal so deine Wohnung durchsuchen darf? Ich mein come'on ist doch nur die Polizei.

Vllt solltest du dir erst mal ein Kurs Strafprozessrecht antun.
Ja, die Polizei darf in vielen Fällen in die Wohnung, sie darf auch Freiheitsentziehungen anordnen oder die Körperliche Unversehrtheit einschränken(Anordnung Blutentnahme).

Warum bitte wird hier alles was seit Jahrzehnten im Reallife funktioniert und Verfassungskonform ist, immer in Abrede gestellt nur weil IT/Internet/Computer drauf steht?
 
CB01 schrieb:
Deine Alluhutansichten teile ich nicht.


Und schon wird wieder jemand, der es wagt kritisch und in die Zukunft zu denken, in eine Schublade gesteckt um ihn mundtot zu kriegen 🙄🤢
 
phino schrieb:
Das ist doch Schwachsinn und war hier gar nicht Thema, weil wenn man im persönlichen Gespräch ist kann man sich sehr wohl den Ausweis zeigen lassen. Oder hältst du den Betreiber für so blöd.
Den Ausweis via Telefon zeigen lassen, interessant. Und mit einer unicode-domain kann ich auch ganz leicht eine E-Mail Adresse erzeugen die ausschaut als käme sie von der Polzei. Daher finde ich die Herausgabe der Daten durch die Bitcoin AG sehr fahrlässig.

phino schrieb:
Ja, dies kann jeder Polizist der mit dem Ermittlungsverfahren betraut ist, weil siehe § 163 StPO (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren). Und ja das wäre auch der Straßenpolizist, der im Rahmen einer Fahrerfluch t(§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ) zur Sicherung der möglichen Ansprüche des Geschädigten sich an Bitcoin AG wendet, ganz ohne Beschluss.
Und genau deswegen gibt es zum Glück die Gewaltentrennung. Woher soll die Firma wissen welcher Polizist mit welchen Ermittlungsverfahren betraut ist und wer nicht, wer also die Berechtigung hat Dokumente einzusehen. Daher sollte man als Firma dringend davon absehen Daten ohne richterlichen Beschluss herauszugeben.
 
HominiLupus schrieb:
Auch wenn es "nur" Kunden sind: einerseits der jetzige PR Gau, andererseits werden auch grade normale Banken nicht vorgewarnt. Da geht eine Polizei gar nicht erst hin ohne Gerichtsbeschluß. Eben weil diese vielfach mitverstrickt sind z.B. in die Steuerhinterziehung. Es ist auf jeden Fall ein Fail von beiden Seiten: Bitcoin AG und der Polizei. Wenn der örtliche Polizistenwachtmeister zur örtlichen Sparkasse geht kann man das vielleicht grade so noch verstehen: Dorffilz eben :) Aber nicht bei einer AG vs. Polizei einer Großstadt.
Genau anders herum, in der Kleinstadt ist doch der Filialleiter der Schwager von dem Polizisten.
In einer Großstadt kennen sich die meisten Polizisten nicht mal untereinander.
Ausserden sitzt die Bitcoin AG in Herford.
 
DarkerThanBlack schrieb:
Noch einmal.
Nicht einmal die Polizei und ganz gewiss nicht der Staat darf ohne triftigen Grund, welcher mit den Grundrechten vereinbar ist, in deine Privatsphäre oder deine Wohnung eindringen !

Aber mehr darf man hier im Internet nicht mehr sagen, sonst wird man schon beobachtet.

Ich arbeite selber im Sicherheitsbereich und kann dir sagen: Nein in DE wirst du nicht sofort von deutschen Behörden beobachtet. Wir haben gar nicht die Filter, Programme und Rechenleistung dafür. Bei den Amis sieht das sicherlich anders aus aber hier musst du dir da für deine Meinungsäußerung keine Gedanken machen.

Und an alle die hier den schwarzen Teufel an die Wand malen:

Es wird in absehbarer Zeit in DE nie und ich meine wirklich NIE Staatsorgane geben die sich über fundamentale Grundrechte ohne Strafe hinwegsetzen. Wir haben eine der besten Verfassungen (Grundgesetz), die auch zurecht in DE mit besonderer Sorgfalt geschützt wird. Sowas wie einfach in eine Wohnung rennen wird hier nicht passieren! Wir haben in Bayern zum Beispiel jedes Jahr nicht mehr als eine Handvoll Lauschangriffe in Wohnungen einfach aus dem Grund weil die Hürden für diesen Höchstpersönlichen Lebensbereich so hoch liegen! Videoüberwachung in Wohnungen sind zum Beispiel nach der StPO also strafverfolgend gar nicht möglich. Diese ist nur in ein paar Bundesländern nach dem PAG zur Gefahrenabwehr und dann auch mit sehr hohen Hürden erlaubt.

Für Gesetze die nicht mit den Grundrechten vereinbar sind gibts das Verfassungsgericht das in DE zurecht eine sehr hohe Stellung hat!
 
Fipsi16 schrieb:
Den Ausweis via Telefon zeigen lassen, interessant. Und mit einer unicode-domain kann ich auch ganz leicht eine E-Mail Adresse erzeugen die ausschaut als käme sie von der Polzei. Daher finde ich die Herausgabe der Daten durch die Bitcoin AG sehr fahrlässig.
Du glaubst also wirklich, dass ein Unternehmen was versteht wie Bitcoin funktioniert und sich gegen doch bestimmt erheblich professionelle Angriffe zur Wehr setzen muss, nicht in der Lage ist so etwas zu erkennen.
Ich finde du bist da etwas realitätsfern.

Fipsi16 schrieb:
Und genau deswegen gibt es zum Glück die Gewaltentrennung. Woher soll die Firma wissen welcher Polizist mit welchen Ermittlungsverfahren betraut ist und wer nicht, wer also die Berechtigung hat Dokumente einzusehen. Daher sollte man als Firma dringend davon absehen Daten ohne richterlichen Beschluss herauszugeben.

Gewaltentrennung>
Exikutive> Polizei und Staatsanwaltschaft>Strafverfolgung
Judikative> Richter(Gericht)>sprechten Recht/Urteil

Glaubst du wirklich, dass dies nicht als schriftliche Zeugenvernehmung abläuft. Und da stehen alle Aktenzeichen drin und zum Schluss unterschreibt der Zeuge(Geschäftsführer) dies, da hat er genug Zeit vorher alles zu Prüfen und auch bei der StA noch mal nachzufragen. Du scheinst dir keine Vorstellung zu machen, wie so etwas im Geschäftsumfeld funktioniert, aber frage doch mal z.B. einen Anwalt, dies hat Bitcoin sicher auch getan.
Wenn dass alles nicht rechtens gewesen wäre, hätte die Prozessanwälte hurra geschrieeeen und nochmals laut "Formfehler".
 
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