thrillkill schrieb:
Ein Jahr für eine Äußerung ist mehr als übertrieben.
Was bitte?
Der arme kleine Blogger hat dazu aufgefordert Polizisten in Öfen zu verbrennen.
In Deutschland könnte man derartige Äußerungen als Aufforderung zu einer Straftat werten.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__111.html
In jedem Fall dürfte, auch wegen der Auschwitz Vergleiche, der Tatbestand der Volksverhetzung vorliegen.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__130.html
Und garantiert handelt es sich um Beleidigung in einem besonders schweren Fall (vor allem wegen der großen Öffentlichkeit)
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html
Das eine Jahr ist, auch nach den Maßstäben unseres Rechtssystems, durchaus angemessen!
thrillkill schrieb:
Wie viele Leute aus dem Netz müsste man in den Knast setzen, wenn sich diese Praktik durchsetzt?
Gebt ein Schimpfwort und dahinter eine Berufsgruppe bei google ein und staunt wie viele tausend Treffer ihr alleine im deutschsprachigen Raum habt.
Wird also die Strafe die für ein derartiges Vergehen verhängt werden soll dadurch beeinflusst wie viele Menschen diese Straftat begehen?
Wenn also hunderttausende von Menschen pro Jahr in Deutschland einen Mord begehen müssten folglich auch die Strafen geringer ausfallen als heute ...
Komisch Rechtsauffassung die hier präsentiert wird.
Gerade weil es so viele Leute gibt die meinen in der scheinbaren Anonymität des Internet könnte man sagen was man will, sind derart harte Strafen wünschenswert!
Es kann doch nicht angehen dass man solche Vergehen bagatellisiert nur weil sie im Internet statt gefunden haben. Absolut unsinniger Ansatz!
/edit:
Boosk11 schrieb:
Natürlich verführt die anonymität des netzes zu Verbrechen und verhetzenden Aussagen und der gleichen aber man kann aber einen blogger mit solchen äußerungen nicht bestrafen wie jemanden,der seine meinung auf einem öffentlichen platzt kund tut.
Auch diese Aussage deckt sich ja so gar nicht mit unserem Rechtssystem.
Die scheinbare Anonymität des Internet wirkt eher sogar strafverschärfend als strafmildernd. Wenn jemand in der Öffentlichkeit eine Beleidigung ausspricht, vor allem dann wenn es gerade einen Auslöser dafür gab, ist dies eine Tat die mit weitaus weniger Berechnung und Kalkül begannen wird als wenn jemand bewusst die Anonymität nutzt um Menschen
öffentlich zu beleidigen.
Abgesehen von der möglichen Berechnung hinter der Tat spielt der Ort an dem die beleidigende Äußerung getätigt wurde eine eher untergeordnete Rolle. Bis auf vielleicht die Tatsache, dass über das Internet potentiell mehr Menschen mit der Beleidigung erreicht werden ...
Boosk11 schrieb:
Niemand wird gezwungen den Blog zu lesen und jeder kann sich sein eigenes Bild von der Aussage machen und man kann den Blogger auch aus dem Forum verbannen,was in meinen augen viel sinnvoller wäre.
Das ist bei der Bemessung der Straftat vollkommen irrelevant. Die Beleidigung wurde öffentlich ausgesprochen, dass ist das einzige was zählt.