Blogger zu einem Jahr haft verurteilt

dogio1979 schrieb:
Hier wird mal wieder versucht, Volksverhetzung und Beleidigung in den Mantel der Freien Meinungsäußerung zu hüllen, gestützt von der Vorstellung, das Internet sei ein rechtsunabhängiges und außenstehendes Medium.
Von diesem Denkmantel machen auch gerne Links- und Rechtsextrme Gruppen Gebrauch.

Das ist der Preis der freien Meinungsäußerung. Man kann nunmal nicht jeden wegsperren, der anderer Meinung ist als man selbst.



Und warum können das dann Regimekritiker nicht auch? Vermutlich können sie es, aber der verurteilte Blogger war ja auch kein seriöser Regimekritiker.

Wer sagt das das Regimekritiker nicht können?
Das der Typ nicht ernst zu nehmen ist, da gebe ich dir recht, daher versteh ich auch die Haftstrafe nicht.


Und Onlinedurchsunchungen und Datenvorratsspeicherung haben nix mit Generalverdacht zu tun.

Ach nein? Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Daten jeden Nutzers gespeichert ohne das ein Anfangsverdacht oder eine Gefahr besteht . Ich finde die Formulierung Generalverdacht recht passend.

Es scheint mir eher so, als würden hier einige versuchen, das Internet als letzte Chance auf einen funktionierenden Sozialismus bzw. eine funktionierende Anarchie zu verteidigen.

Erwischt, ich bin ein leninistischer-Anarchist :lol:

Adam_Smith schrieb:
Dann sperren wir die ganzen belehrungsresistenten Deppen eben weg. Besser als sie frei rumlaufen zu lassen und ihnen zu zu gestehen das sie die Gesellschaft weiterhin mit ihren Hassparolen belästigen können.

Dazu sage ich einfach mal nichts

Aber darum geht es hier doch gar nicht. Es geht um einen Menschen der öffentliche Beleidigungen und Aufforderungen zu einer Straftat ausgesprochen hat. Ganz einfacher Fall eigentlich.

Wir diskutieren ja auch primär über das Ausmaß der Strafe, nicht über dessen Grundsätzlichen Sinn.

Das BKA hat ja mittlerweile gezeigt, dass das gar nicht mal so leicht ist wie man denken mag. Aber auch darum geht es hier nicht.

Tatsächlich?

Und deswegen soll man jene die dumm genug sind sich erwischen zu lassen nicht bestrafen?!

Man könnte auch jeden, der eine Raubkopie zuhause hat, mit Gefängnis bestrafen. Macht das Sinn?

Worum geht es hier nun? Geht es um Datenspeicherung und Online-Durchsuchung? Dann gehe damit bitte in die entsprechenden Threads. Davon gibt es hier schon einige.

Laut Topic geht es hier um die Verurteilung eines Bloggers der ganz offensichtlich eine Tat begannen hat die einen Straftatbestand erfüllt.
Somit kann von Generalverdacht oder Beschneidung der Grundrechte wohl keine Rede sein.

Es gibt kein Grundrecht darauf Beleidigungen aussprechen zu dürfen.
Und ein Grundrecht darauf zu Straftaten auffordern zu dürfen ist mir auch nicht bekannt.

Also bitte diskutiere zu dem Thema welches du selbst eröffnet hast und missbrauche nicht diesen Aufhänger um ein anderes Thema zu diskutieren welches hier schon zu Tode diskutiert wurde.

Der Fall des Bloggers war ein Beispiel, die zwei Fragen stehen im ersten Post: "Wie seht ihr die Sache und allgemeiner: Wie weit darf juristisches Strafverfolgung gehen?

Ich denke der Hauptunterschied in unseren Meinungen ist der, dass ich eine liberale Welt- und Wertvorstellung habe, weil ich denke, dass der Staat so wenig eingreifen sollte wie nur möglich. Wie weit das im Endeffekt geht, liegt im persönlichen Ermessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tagtäglich werden tausende von Daten von einem jeden gespeichert, meist hast du deine Zustimmung unbewusst dazugegeben. Besitzt du vielleicht eine Paypalkarte? :)

Die Sache ist halt die, dass Daten gespeichert werden, aber es wird nicht ohne weiteres und willkürlich darauf zugegriffen und auch nicht mit einem Rasterfahndungsprogramm gescannt. Und es sind daten, die soweiso anfallen und nicht extra erhoben werden müssen. Daher ist es kein Generalverdacht.
Es
 
thrillkill schrieb:
Ich denke der Hauptunterschied in unseren Meinungen ist der, dass ich eine liberale Welt- und Wertvorstellung habe,[...]

Die Welt und Wertevorstellung die du an den Tag legst scheint eher anarchistisch denn liberal.
Schaue dir genau meine Signatur an und überlege dir dann ob du der Meinung sein solltest, dass ich keine liberale Grundeinstellung habe ...

Es gibt ein anderes Zitat:

"Die Freiheit eines jeden hat als logische Grenzen die Freiheit der anderen." (Alphonse Karr)


Nimmt man sich diesen Satz und betrachtet ihn zusammen mit dem Zitat von Shaw dann wird man am Ende so weit kommen zu merken, wo die Unterschiede zwischen meiner und deiner Auffassung liegen.

Freiheit bedeutet, dass ich so lange frei handeln darf wie ich damit anderen keinen Schaden zufüge. Dabei muss explizit bemerkt werden, dass der Schaden eben nicht nur physischer sondern darüber hinaus auch psychischer Natur sein kann.
Des weiteren kann nur der Freiheiten genießen, der in der Lage ist damit, eben genau nach dem o.g. Grundsatz, auch verantwortungsvoll um zu gehen.

Da Menschen eben nicht von Natur aus so verantwortungsvoll geben muss es etwas geben was die Maßstäbe /Regeln vorgibt (das Gesetz) und jemanden der über die Einhaltung der Regeln wacht (Judikative).

Das Gesetz, und hier vor allem das StGB, definiert welche Handlungen nicht zulässig sind, gerade weil durch die Handlung des einen die Freiheiten anderer beschränkt werden, bzw. ihnen Schaden zugefügt wird.
Das Gesetz ist dabei universell und durchdringt alle Teile unseres Lebens, muss es auch denn in allen Teilen unseres Lebens können wir anderen Schaden zufügen. Die Judikative ist verpflichtet Recht zu sprechen und gegen jene vorzugehen die der Verantwortung die die Freiheit mit sich bringt nicht gerecht werden können.

So weit zur liberalen Theorie einer Welt die nicht in die Anarchie abgleiten soll und in der die Freiheiten eines jeden bestmöglich gewahrt bleiben sollen.

Nun hat der Täter in diesem Fall definitiv anderen Menschen geschadet. Er hat sogar zum Mord an diesen Menschen aufgerufen. Es steht also außer Frage, dass er nicht in der Lage war mit den ihm zugestandenen Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Ferner hat er den Grundsatz des liberalen Lebens (anderen keinen Schaden zuzufügen) missachtet.

In wie fern steht eine Bestrafung dieses Täters nun im Kontrast zu einer liberalen Weltanschauung?

Merke:

Zwischen Liberal und Anarchie gibt es entscheidende Unterschiede. Vergleichbar mit den Unterschieden zwischen deiner und meiner Auffassung.

/edit:

Zum Rest deiner Äußerungen will ich mich gar nicht erst äußern. Es ist mir zu dumm immer wieder darauf hinweisen zu müssen, dass es in der Rechtssprechung noch so etwas wie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gibt.
 
Deine Ausführungen sind ja schön auch wenn sie nichts neues für mich sind und stimme auch zu aber was genau willst du mir sagen, ich habe dagegen niemals widersprochen.

Wir unterhalten uns hier über die angemessene Bestrafung, nicht über die Bestrafung an sich. Ich habe hier niemals Anarchie propagiert, ich habe hier angemerkt welche Auswirkungen dieser Fall prinzipiell weitergeführt hat, wenn sich -gehen wir in die Philosophie zu Kants kategorischem Imperativ angewandt aufs Gericht- diese Praxis der Betrafung (die härte) global durchsetzt.
Das Internet oder gar das reale Leben als rechtsfreier Raum ist ein absurdes und nicht wünschenswertes Gedankenkonstrukt.
Aber der Eingriff der Staatsmacht muss so minimal wie Möglich (den Grundsatz dazu lieferst du ja oben) sein und wenn nötig vom Ausmaß passend.
Ich denke in diesen grundsätzlichen Prinzipien stimmst du mir zu. Jetzt bleibt aber noch eine Menge an individueller Meinung dazu übrig. Wo fängt persönliche Freiheit an? Wo hört sie auf?
Wäre dies nicht der Fall, kämen wir mit einer Handvoll an grundsätzlichen, prinzipiellen und fundamentalen Gesetzen zurecht und bräuchten nicht neben dem Grundgesetz ein Geschwader von Sonderregelungen.
 
Gut wenn du der Meinung bist, dass der Blogger bestraft gehört, eben weil er eine Straftat begonnen hat, dann ist das Thema doch abgeschlossen ...

thrillkill schrieb:
Wo fängt persönliche Freiheit an? Wo hört sie auf?

Karr definiert es doch wunderbar einfach. Die persönliche Freiheit hat ihre Grenzen in der Freiheit der anderen.

Dieser Grundsatz ist auch der Ansatzpunkt zum Verständnis unseres StGB. Da aber nicht jeder Mensch so schlau ist zu merken wann er anderen Menschen Schaden zufügt, benötigen wir eine Fülle von Gesetzen um jedem klar zu machen was er tun darf und was nicht.

thrillkill schrieb:
Das Internet oder gar das reale Leben als rechtsfreier Raum ist ein absurdes und nicht wünschenswertes Gedankenkonstrukt.
Aber der Eingriff der Staatsmacht muss so minimal wie Möglich (den Grundsatz dazu lieferst du ja oben) sein und wenn nötig vom Ausmaß passend.

Na wunderbar. Kommen wir zum Kern.
Der Täter hat zum Mord an einer Gruppe von Menschen aufgefordert. Ein Jahr Strafe erscheinen mir angemessen.
Des weiteren ist dies durchaus mit unseren Gesetzen in Einklang zu bringen. Vergleiche dazu §111 StGB Abs. 2 und im weiteren §49 StGB Abs. 2.
 
zum Thems der Definition der persönlichen Freiheit verweise ich hier zusätzlich nochmal auf den Kant'schen Imperativ.
 
Die Definition ist mir bekannt, sonst hätte ich nicht darauf verwiesen.
Aber so einfach ist das praktisch gesehen nunmal nicht. Was ist wenn sich durch die Farbe deines roten Wagens dein Nachbar sexuell belästigt fühlt? Ich hoffe du verstehst worauf ich mit dem übertriebenen Beispiel hinaus will, die persönliche Freiheit obliegt individuellen Vorstellungen, damit wir uns auf eine einigen ist der Gesetzgeber dazu gezwungen, klarer zu definieren und einzelne Grenzen zu ziehen.
Aber auch da gibt es Spielräume und Streitfragen, sonst gäbe es nicht zig Prozesse, daher werden wir diese Frage hier nicht klären können und mit unterschiedlichen Auffassungen ins Bett gehen ;-)
 
naja ich denke, das iegntliche Threadthema ist aufgebraucht.
Über Freiheit und Unfreiheit des Individuums sollte man woanders erörtern.
 
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