Also zauberte die Telekom ihre nächste Geheimwaffe aus dem Hut und präsentierte der Bundesnetzagentur einen schönen glänzenden Apfel: Vectoring im Nahbereich.
Telekom-Geheimwaffe: Vectoring im Nahbereich
Dieser war für die informierte Regierung besonders verlockend, da die Telekom versprach, sämtliche KVz in den HVt-Nahbereichen – sowohl in städtischen als auch ländlichen Gegenden – auf eigene Kosten und ohne staatliche Förderung auszubauen. Damit wäre der anvisierte Breitbandausbau zügiger voranzutreiben.
Aber leider hatte auch dieser leckere Apfel wie immer eine vergiftete Seite. Die Telekom beantragte nämlich im Gegenzug die Änderung der bestehenden Zugangsverpflichtung zur TAL, so dass ihr als einziges Unternehmen das Ausbaurecht an allen KVz im Nahbereich zugestanden würde.
Hierfür müsste sie dann allen Nachfragern den Zugang zu TAL am HVt verweigern bzw. kündigen dürfen, soweit sie diesen für VDSL nutzen. Denn ansonsten käme es zu technischen Kollisionen.
Als Ausgleich sollten die Nachfrager dafür ein Bitstrom-Angebot der Telekom beziehen dürfen. Dieses wird allerdings nicht nur an einem gänzlich anderen Zugangspunkt übergeben, sondern ermöglicht im Gegensatz zur TAL auch keine eigene Produktgestaltung, da es auf einer anderen Wertschöpfungsebene angesiedelt ist.
Für das der Bundesnetzagentur überstellte Ministerium war dies überhaupt kein Problem. Die versprochene Investitionssumme und die Möglichkeit, hierüber das gegebene Versprechen zur Breitbandversorgung einhalten zu können, ließen die Nachteile als vernachlässigbar einstufen.