Dann müssen EWE deine Eltern zum 16k Tarif wechseln lassen, gleichzeitig aber die VDSL Versorgung aufrecht erhalten, wenn es wirklich nur an der Länge der Leitung / Dämpfung liegt. Auch da kann die BNetzA behilflich sein.
Denn wenn EWE dann auf ADSL geht, verletzen die ihre eigenen AGB, da diese KEINE Technologie für einen gewissen Vertrag festlegen, sondern technologieneutral geschrieben wurden. Und es ist ja bewiesen, das mit VDSL mehr möglich ist.
Im Nachgang nachfragen, ob wegen Überzahlung eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Grundgebühr möglich ist, wobei du aber da keinen Anspruch hast, da Vertraglich alles in Ordung ist.
Denn wenn EWE dann auf ADSL geht, verletzen die ihre eigenen AGB, da diese KEINE Technologie für einen gewissen Vertrag festlegen, sondern technologieneutral geschrieben wurden. Und es ist ja bewiesen, das mit VDSL mehr möglich ist.
Im Nachgang nachfragen, ob wegen Überzahlung eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Grundgebühr möglich ist, wobei du aber da keinen Anspruch hast, da Vertraglich alles in Ordung ist.