Fragger911 schrieb:
(...)
Was gäbe es für ein Geschrei, wenn in anderen Geschäftsfeldern nur eine 50-75 prozentige Vertragserfüllung bei vollen Kosten stattfände?
Hier nochmal für dich: In der Regel gilt der Vertrag als erfüllt, wenn mindestens die Hälfte der angegeben Maximalbandbreite erreicht wird. Je mach Anbieter variiert diese untere Grenze (von der Telekom zB weiss ich, dass sie dir zB den 16000er Tarif nur verkaufen wenn dein Anschluss mindestens 8000 kann. Mit ein bisschen Verhandeln und "auf eigene Gefahr" lassen sie sich auch dazu bereiterklären, den Tarif für schlechtere Anschlüsse zu schalten, aber das ist wieder ein anderes Thema".
Vertragserfüllung bei ISPs heisst normerlweisse: Du bekommst Internet, und deine Bandbreite ist MINDESTENS so schnell wie ein bestimmter Grenzwert. Meist eben 50% von der maximalen, oder fälschlicherweise als "versprochen" bezeichneten Bandbreite. Wenn das erreicht wird ist der Vertrag erfüllt. Ihr werdet das im Kleingedruckten bei fast jedem ISP finden.
Beatmaster A.C. schrieb:
Man müsste den Spieß gesetzlich umdrehen. Die Provider können maximal soviel in Rechnung stellen, wieviel tatsächlich beim Anwender ankommt. (...)
Das blöde ist nur, dem ISP entstehen die selben Kosten, egal ob beim Kunden jetzt von dem 16000er Anschluss die vollen 16 Mbit, oder nur 10, 5 oder sogar nur 1 Mbit ankommen. Die Kosten entstehen durch die Anbindung des Verteilers ans Netz des ISP und die Hardware im Verteiler. Wie schnell oder langsam die Kunden dann am Ende selbst am Verteiler hängen ist relativ egal. Die schnelleren Tarife sind einfach teurer weil man eine Mittelwertrechnung macht und wenn X Kunden an einem Verteiler den schnellsten Anschluss buchen dann muss der Verteiler logischerweise (für alle Fälle) mit einer schnelleren Verbindung am Netz des ISP hängen und ggf. mit schnellerer Hardware ausgestattet sein, bzw. man kann nicht mehr so viele kleine Anschlüsse mit wenig Bandbreite verkaufen sondern nur noch wenige grosse Anschlüsse mit viel Bandreite. Dementsprechend werden die Kosten auf weniger Leute aufgeteilt. Aber nochmal: Aus Sicht der ISPs ist es für DEREN Anschaffungs- und Unterhaltskosten EGAL wie schnell die Leitung bei dir dann am Ende ist. Deswegen berechnen sie auch nicht nach der tatsächlichen sondern nach der maximalen Bandbreite, weil sie (zumindest theoretisch) ihren Verteiler für die Summe aller maximal möglichen Bandbreiten auslegen müssen.
bensel32 schrieb:
Also ganz verstehe ich den Artikel nicht. Versprochen wurde mir DSL 6000 RAM. Das heißt, wenn man sich informiert, 2000 sind garantiert und die Leitung wird nach oben hin freigeschaltet. Die meiste Zeit sürfe ich mit 4500 bis 5400Mbits. Also dauerhaft 6000 wurde da auch nie versprochen.
Nein, es geht genau darum, dass zu viele Leute die maximal mögliche und die garantierte Bandbreite gleichsetzen möchten, die ISPs dies jedoch ausdrücklich ausschliessen.
Wenn jemandem seitens eines ISP vor Vertragsabschluss eine bestimmte MINDESTbandbreite garantiert wurde, die später jedoch nicht eingehalten werden konnte, dann ist das ein vollkommen zulässiger Kündigungsgrund. Kleiner Tipp am Rande: Wenn euch ein ISP-Mitarbeiter am Telefon etwas verspricht, dann besteht drauf dass ihr das ganze auch in Schriftform bekommt. Mündliche Vereinbarungen sind sind vor Gericht eher nicht so viel wert...
Und nochmal: Die ganz einfache Lösung des Problems sind verbindliche Tests der Leitung durch den ISP VOR Vertragsabschluss, und die dort ermittelte Bandbreite gilt dann im Falle eines Vertrags auch als verbindlich und seitens des ISP als einzuhalten.
Die Preise werden immernoch bestimmten Staffelungen folgen (müssen), aber wenigstens weiss der Kunde was ihn erwartet und was er tatsächlich an Bandbreite bekommt, und kann dann immernoch entscheiden ob er wirklich den DSL16000er Tarif nimmt und davon 8 Mbit bekommt, oder ob er beim 6000er bleibt, dafür aber weniger zahlt und die volle Bandbreite bekommt.