ein bekannter hat einen Brief bekommen in dem eine Frist steht bis wann er die 2000 Euro zahlen kann. Ansonsten erhöht sich da der Betrag.
2000 Euro sind aber ganz schön viel für 2 Filme , die nicht weiterverbreitet wurden. (nur zum selber anschauen). Das wäre dann aber für die Firma ein verlust von 20 Euro und nicht 2000.
Bringt da ein Einspruch was, um wenigstens den Betrag runterdrücken zu können bzw. kann da ein Anwalt was machen?
Ach, er lebt noch bei Mutti also ist es ja nicht bewiesen wer es runtergeladen hat
2000 Euro sind aber ganz schön viel für 2 Filme , die nicht weiterverbreitet wurden. (nur zum selber anschauen). Das wäre dann aber für die Firma ein verlust von 20 Euro und nicht 2000.
Bringt da ein Einspruch was, um wenigstens den Betrag runterdrücken zu können bzw. kann da ein Anwalt was machen?
Ach, er lebt noch bei Mutti also ist es ja nicht bewiesen wer es runtergeladen hat
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